Tunesien Informationsforum ARCHIV Tunesien Informationsforum ARCHIV
Jawhara FM Mosaique FM
Dieses Forum ist nur als Archiv nutzbar.
Popular Topics(Zugriffe)
1,651,099 Magic Life Club
1,229,199 Islamische Fragen
TunesienCom Galerie
Der Flughafen Enfidha/Hammamet - Bilder von Walter
Hammamet Fotos von Walter
Djerba Fotos von Walter
Impressum
Impressum
Datenschutzerklärung

Kontakt E-Mail
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Bewerte Thread
1 August 2006 #140111
20/03/2006 23:09
20/03/2006 23:09
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Y
Yuliya Offline OP
Mitglied
Yuliya  Offline OP
Mitglied
Y

Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Hallo Zusammen,

Ich habe da Fragen bezüglich eines Gesätzes, das ab 1 August 2006 in Kraft tretten soll. Stimmt es wirklich, dass alle die bis o.g. Datums kein Visum für Familienzusammenführung bekommen haben, erstmal Integrations- (oder Deutsch-?)Kurs in Heimatsland absolvieren müssen? Wie lange Dauert so ein Kurs? Was beinhaltet? Was Kostet?
Und eigentlich steht es schon definitiv fest, dass das Gesetz ab 1.08 in Kraft tritt??? [Confused]
Würde für Aufklärung sehr dankbar.

Re: 1 August 2006 #140112
20/03/2006 23:22
20/03/2006 23:22
Joined: May 2005
Beiträge: 152
Bodensee
tamtam Offline
Mitglied
tamtam  Offline
Mitglied

Joined: May 2005
Beiträge: 152
Bodensee
ja genau das selbe hab ich auch mitbekommen!!! [Roll Eyes]

lg

Re: 1 August 2006 #140113
21/03/2006 00:35
21/03/2006 00:35
Joined: Mar 2006
Beiträge: 36
Tunesien
S
stusta8 Offline
Member
stusta8  Offline
Member
S

Joined: Mar 2006
Beiträge: 36
Tunesien
ja leider immer neue gesätze und wenn die noch guter gesätze für andere probleme finden wäre 1000 mal besser wie die arbeitslosigkeit .

Re: 1 August 2006 #140114
21/03/2006 00:38
21/03/2006 00:38
Joined: Apr 2003
Beiträge: 1,123
Deutschland
schaf Offline
Member
schaf  Offline
Member

Joined: Apr 2003
Beiträge: 1,123
Deutschland
ein kurs beim Goethe-Institut, Intensivkurs, 180 Stunden, schließt mit Niveau A2 ab, kostet 530TND ohne Bücher.

Re: 1 August 2006 #140115
21/03/2006 07:36
21/03/2006 07:36
Joined: Dec 2005
Beiträge: 202
Erfurt
F
freixenet Offline
Member
freixenet  Offline
Member
F

Joined: Dec 2005
Beiträge: 202
Erfurt
muß der kurs auch gemacht werden, wenn jemand bereits richtig gut deutsch sprechen tut?

Re: 1 August 2006 #140116
21/03/2006 11:23
21/03/2006 11:23
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Y
Yuliya Offline OP
Mitglied
Yuliya  Offline OP
Mitglied
Y

Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Guten Tag Zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Aber die Frage :
-----------------------------------------
Und eigentlich steht es schon definitiv fest, dass das Gesetz ab 1.08 in Kraft tritt???
-------------------------------------------
wurde noch nicht beantwortet. Bitte, kennt sich jemand damit aus?

@creeks Dankeschön für Info, bringt wirklich weiter. [daumen1] Ist es nicht so, dass Goette Institunt nur in Tunis direkt vorhanden ist? Was machen dann Leute, die relativ weit von Tunis wohnen? Gibt es irgendwelche Filialen in anderen Städten. Vielleicht hast du dich dazu auch schon schlau gemacht?

Re: 1 August 2006 #140117
21/03/2006 12:31
21/03/2006 12:31
Joined: Nov 2001
Beiträge: 468
passau
saja Offline
Mitglied
saja  Offline
Mitglied

Joined: Nov 2001
Beiträge: 468
passau
Trifft das auch auf Tunesier zu, die in der Schule (Abitur in Tunesien ) 2 Jahre Deutschunterricht hatten? [nixweiss1]

Re: 1 August 2006 #140118
21/03/2006 12:58
21/03/2006 12:58
Joined: Jan 2005
Beiträge: 1,237
Bayern
PeppermintPatty Offline
Mitglied
PeppermintPatty  Offline
Mitglied

Joined: Jan 2005
Beiträge: 1,237
Bayern
Zitat:
muß der kurs auch gemacht werden, wenn jemand bereits richtig gut deutsch sprechen tut ?
wieso freixenet... wolltste auch mitmachen? [Big Grin] [Wink]

Re: 1 August 2006 #140119
22/03/2006 01:44
22/03/2006 01:44
Joined: May 2001
Beiträge: 363
NRW
Tunesierin Offline
Mitglied
Tunesierin  Offline
Mitglied

Joined: May 2001
Beiträge: 363
NRW
Peppermint [daumen1] [Big Grin]

Re: 1 August 2006 #140120
22/03/2006 01:53
22/03/2006 01:53

A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A



Meine Quelle aus der Ausländerbehörde hat mir geschrieben, dass dieses Gesetz zum 01. August 2006 in Kraft tritt. So hat meine Quelle mir das mit dem Gesetz bestätigt, d.h. ja es kommt.
Hierzu gibt es beriets ein Thema. Dort habe ich den Wortlaut auch schon eimal zitiert.
Bei Familienzusammenzug muss der Nichtdeutsche Ehegatte mindestens 21 Jahre alt sein und so gut deutsch sprechen, dass kein Intergrationskurs besucht werden muss.
Ich denke mal, es wird dann einen Sprachtest geben.

Re: 1 August 2006 #140121
21/03/2006 14:18
21/03/2006 14:18
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
Nela Offline
Mitglied*
Nela  Offline
Mitglied*

Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
Zählt dann das Datum des Antrags oder das Datum der Visumserteilung? Also Antrag vor 01.08.06 oder Erteilung vor 01.08.06? [Confused]

Re: 1 August 2006 #140122
21/03/2006 14:44
21/03/2006 14:44
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Y
Yuliya Offline OP
Mitglied
Yuliya  Offline OP
Mitglied
Y

Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
@brini Erstmal Danke. Nur für besseres Verständnis - Datum 1.08 ist also schon festgelegt. Ok. Wird jetz bzw. vor 1.08 keine bestimmte Sprachkentnisse verlangt oder doch?

Ob Antragstellungsdatum oder Datum der Visumerteilung bei der Geschichte Maßgebend ist würde mich auch interessieren. (Wobei ich denke 2-te ist wahrscheinlicher [Frown] )

Re: 1 August 2006 #140123
21/03/2006 15:29
21/03/2006 15:29
Joined: Apr 2003
Beiträge: 1,123
Deutschland
schaf Offline
Member
schaf  Offline
Member

Joined: Apr 2003
Beiträge: 1,123
Deutschland
ja, also mein Freund macht diesen Kurs, deswegen kenn ich mich mit dem Goethe Institut bisschen aus. Es gibt nur ein GI in Tunis. Natürlich gibt es noch diverse andere Sprachschulen, die auch sehr viel billiger sind, aber GI ist halt auf der ganzen Welt bekannt und man kann sich sicher sein, dass der Unterricht dort dann auch sein Geld wert ist- und der Abschluss wird hier ja auch anerkannt, jeder kann hier mit GI was anfangen. Deshalb hat er sich für den Kurs dort entschieden. Er ist auch aus Tunis, insofern hatter er da kein Anfahrtsproblem. Er hat den Kurs angefangen, bevor wir von diesem neuen Gesetz wussten, ein glücklicher Zufall also. Allerdings haben wir auch keine Ahnung ob dieser Kurs denn dann reichen würde für diesen ominösen Test [Confused] Wär ja krass wenn nicht...

@saja

naja es wird wohl drauf ankommen wie gut er die Sprache noch beherrscht. Wenn er deutsch hatte aber alles vergessen hat bringt ihm das sicher nichts.

Re: 1 August 2006 #140124
21/03/2006 16:12
21/03/2006 16:12

A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A



Zitat:
Wird jetz bzw. vor 1.08 keine bestimmte Sprachkentnisse verlangt oder doch?
Jetzt gibt es ja noch den Integrationskurs, der vom Staat gefördert wird. Mit INkraftterten des Gesetzes, gelten erst die Bedingungen, d.h. es müsste zeitpunkt der Antragstellung gelten. ich weiß es aber nicht hundertprozentig. Frag´doch mal bei deiner Ausländerbehörde nach.

Re: 1 August 2006 #140125
21/03/2006 21:58
21/03/2006 21:58
Joined: Dec 2005
Beiträge: 202
Erfurt
F
freixenet Offline
Member
freixenet  Offline
Member
F

Joined: Dec 2005
Beiträge: 202
Erfurt
Zitat:
Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
muß der kurs auch gemacht werden, wenn jemand bereits richtig gut deutsch sprechen tut ?
--------------------------------------------------------------------------------

wieso freixenet... wolltste auch mitmachen?

sehr witzig, bist du heute mit nen falschen bein aufgestanden, das war ne ernstgemeinte frage

will schließlich mein arabisch aufbessern


Also nochmal an alle anderen, die einen für voll nehmen:

Geht es dabei darum ein Zertifikat vorzulegen, das man an einen Deutschkurs teilgenommen hat oder reicht es aus, der deutschen Sprache mächtig zu sein?

Re: 1 August 2006 #140126
21/03/2006 23:35
21/03/2006 23:35
Joined: Feb 2004
Beiträge: 145
Pf.
S
Suzy Offline
Mitglied
Suzy  Offline
Mitglied
S

Joined: Feb 2004
Beiträge: 145
Pf.
Sprechen o.k., und wie sieht`s mit dem Schreiben aus?

Re: 1 August 2006 #140127
21/03/2006 23:44
21/03/2006 23:44
Joined: Mar 2003
Beiträge: 2,199
Sachsen
8SuSu8 Offline
Mitglied
8SuSu8  Offline
Mitglied

Joined: Mar 2003
Beiträge: 2,199
Sachsen
Verstehe nur nicht wieso man aber bei einer Einbürgerung vorzeigen muss das man einen Integrationskurs besucht hat...wenn mein Verlobter nun nach 8 jahren eingebürgert werden will...aber eben kein Integrationskurs besucht hat, wegen dem neuen gesetz...was dann???

Und waren Integrationskurse nicht auch dafür
gedacht das Land besser kennen zu lernen??? Da hat man doch auch mehrere Stunden Länderkunde oder???

Komisch finde ich auch...man weiß das Gesetz soll nun ab dem 1.August in Kraft treten, aber keiner weiß wie dann getestet wird ob er der Deutschen Sprache mächtig ist oder nicht...
Sprachtest, schreibtest...???

Kennt jemand ne sichere Quelle wo geschrieben steht das dieses Gesetz ab den 1.August in Kraft tritt?Oder weiß die AHB bescheid???

Re: 1 August 2006 #140128
22/03/2006 07:20
22/03/2006 07:20
Joined: Dec 2005
Beiträge: 202
Erfurt
F
freixenet Offline
Member
freixenet  Offline
Member
F

Joined: Dec 2005
Beiträge: 202
Erfurt
Zitat:
Sprechen o.k., und wie sieht`s mit dem Schreiben aus?
Sprechen und lesen ist ok.; Schreiben mit rechtschreibefehlern, aber sehr gut lesbar, eben so, wie man es spricht, so ist es geschrieben

Re: 1 August 2006 #140129
22/03/2006 16:19
22/03/2006 16:19

A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A



Vielleicht machen die dann einen Sprachtest. Google doch mal. Vielleicht findest du das Gesetz. Meistens gibt es dazu begründungen oder Ausführungsvorschriften. Vielleicht werden wir dann schlauer.