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Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen #140065
19/03/2006 11:14
19/03/2006 11:14
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Gera
Betreff: Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben
Einsatz: €30,00
Status: Beantwortet
geschrieben am 23.11.2005 07:36:00

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich überlege meine deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Worauf sollte ich achten und welche konkreten (!) Folgen habe ich zu erwarten auf Verlust meiner Rechte beim Leben in Deutschland?

Ich bin 33 Jahre alt, in Deutschland geboren und lebe seit Geburt in Deutschland; meine Muttersprache ist Deutsch. Die deutsche Staatsbürgerschaft besitze ich von Geburt an. Ich besitze eine weitere Staatsbürgerschaft eines EU-Staates (Italien).

Mich interessieren keine allgemeine Themen, wie das ich nicht mehr in Deutschland wählen darf oder ich trotz allem hier bleiben darf, weil ich dann einem EU Staat angehöre.

Sondern ich möchte konkret wissen welche rechtlichen und besonders finanztechnischen Nachteile ich durch die Abgabe der dt. Staatsbürgerschaft habe.

Hat die Abgabe Auswirkungen auf den Erhalt meiner Verletztenrente (als Folge einer Minderung der Erwerbstätigkeit) oder der späteren Vollzeitrente.
Wie sieht es mit dem Bezug von Sozialleistungen aus? Habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld, Wohngeld, Sozialhilfe?
Kann ich des Landes "verwiesen" werden? Wann und warum?

Welche Schritte muss ich einleiten (welche Papiere muss ich wo abgeben?) zur Abgabe der Staatsbürgerschaft und was kostet die Abgabe?

Würden Sie mir aus anwaltlicher Sicht und nach den gemachten Angaben raten die dt.Staatsbürgerschaft abzugeben? (Hier interessiert mich Ihre rechtliche Sichtweise!)

Also nochmals: Mir ist klar, dass ich dann keine deutsche Vertretung im Ausland aufsuchen kann, ich nicht mehr Deutsche bin und ich hier nicht mehr wählen darf. Aber was sonst kommt als Ausländerin auf mich zu? (Behördenwahn!)

Vielen Dank für Ihre Beantwortung!

Mit freundlichem Gruß


Sehr geehrter Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

ich will Ihre Frage unter Berücksichtigung der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworten:

Zunächst ist festzustellen, dass die in Ihrem Fall einschlägige Vorschrift die des § 26 StAG (=Staatsangehörigkeitsgesetz) ist:

§ 26 StAG:
(1) Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären.

(2) Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der nach § 23 für die Ausfertigung der Entlassungsurkunde zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Entlassung nach § 22 Abs. 1 nicht erteilt werden dürfte; dies gilt jedoch nicht, wenn der Verzichtende

1. seit mindestens zehn Jahren seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat
oder
2. als Wehrpflichtiger im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 2 in einem der Staaten,deren Staatsangehörigkeit er besitzt, Wehrdienst geleistet hat.

(3) Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt ein mit der Aushändigung der von der Genehmigungsbehörde ausgefertigten Verzichtsurkunde.

(4) Für Minderjährige gilt § 19 entsprechend.

Sie müssen also, wenn Sie sich wirklich zu diesem Schritt entschließen sollten, als erstes eine schriftliche Verzichtserklärung abgeben.

Zuständig für die Entgegennahme dieser Erklärung ist, je nach Bundesland, entweder ein Ministerium oder eine andere Behörde, auf die die Zuständigkeit übertragen wurde. Genaueres kann leider ohne Kenntnis Ihres Wohnortes nicht gesagt werden.

Daraufhin prüft diese Behörde, ob sie den Verzicht genehmigt. Ihre Genehmigung kann sie nur verweigern, wenn Sie Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr sind oder in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen und dieses noch nicht beendet ist. Prüfen Sie also selbst kurz nach, ob Sie einer dieser Gruppen angehören.
Ist dies nicht der Fall, so erteilt die Behörde die Genehmigung. Daraufhin erhalten Sie von ihr eine Verzichtsurkunde, erst dann wird der Verzicht wirksam und Sie besitzen nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit.

Durch dieses Verfahren entstehen Verwaltungsgebühren, die Sie zu tragen haben. Auch diese sind je nach Bundesland unterschiedlich, jedoch ist mit ca. € 200-400 zu rechnen.

Zu den sonstigen Rechtsfolgen, die durch einen Verzicht entstehen: Wie Sie schon selbst ausführen, sind diese in Ihrem Fall durch die Tatsache gemildert, dass Sie eine andere EU-Staatsürgerschaft besitzen. Dennoch enstehen teilweise nicht ganz unerhebliche Rechtsfolgen:

Im Hinblick auf die Verletztenrente zeitigt Ihr Verzicht keine Folgen, da die Gewährung dieser Rente grundsätzlich unabhängig von der Staatsangehörigkeit erfolgt.

Gleiches gilt für Ihre spätere Altersrente. Auch diese ist unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Insofern wären Sie auf der "sicheren Seite".

Etwas anders verhält es sich mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sowohl für ALG I als auch für ALG II sowie die Sozialhilfe gilt: Auf diese Leistung haben Sie zunächst einmal nur als Deutscher Anspruch. Als Ausländer im Sinne des Gesetzes, der Sie im Falle eines Verzichtes wären, haben Sie nur einen Anspruch auf diese Leistung, wenn Ihnen die Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden könnte. Dies aber ist bei einer anderen EU-Staatsangehörigkeit immer der Fall. Damit wären Sie auch insoweit gleichgestellt. Allerdings müssten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.

Im Hinblick auf den Wohngeldanspruch gilt das soeben ausgeführte entsprechend, Sie haben auch als Ausländer grundsätzlich einen Anspruch darauf.

Klar muss Ihnen aber auch sein, dass umgekehrt bei einer etwaigen Arbeitssuche Ihrer Person es durchaus geschieht, dass die Vermittler arbeitsfähige Deutsche vorrangig vermitteln. Diese Behördenpraxis existiert in manchen Städten.
Die hier angesprochene Problematik stellt sich nicht nur in diesem Fall, sondern Sie sollten in Ihre Entscheidung auch die unterschwelligen, nicht rechtlich, sondern nur rein tatsächlich greifbaren Nachteile miteinbeziehen, die Sie als Ausländer durchaus haben. Gerade im Hinblick auf den von Ihnen angesprochenen Behördenwahn ist es für Sie im Hinblick auf Ihr "Standing" bei den Behörden, welches natürlich bei jeder Entscheidung zumindest miteinfliesst, vorzuziehen, die deutsche Staatsbürgerschaft weiterhin innezuhaben.
Auch sollten Sie beachten, welche Nachteile Sie durch Ihre deutsche Staatsbürgerschaft haben. In Ihrer momentanen Lebenssituation sind dies wohl keine. Zu Wehrdienst oder Zivildienst, soweit nicht schon abgeleistet, werden Sie nicht mehr herangezogen. Auch existieren wichtige Grundrechte, die nur für Deutsche Geltung haben, so etwa die Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit, auf die Sie sich als Ausländer nicht mehr berufen könnten.

Schließlich zu Ihrer Frage, ob Sie des Landes verwiesen, also ausgewiesen werden können:

Mit Ihrem dann neuen Status als Ausländer muss für Sie in Deutschland ein Bleiberecht bestehen, damit Sie sich in der BRD aufhalten dürfen. Wiederum gilt zwar, dass für EU-Bürger dieses grundsätzlich besteht, solange sie in Deutschland wirtschaftlich in irgendeiner Weise tätig sind. Ist dies aber nicht (mehr) der Fall, so könnte Ihr Aufenthalt in der BRD beendet werden.

Dies kann auch eintreten, wenn Sie Straftaten von einigem Gewicht begehen würden oder in sonstiger Weise die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in der BRD gefährden würden.

Sie sehen also: Aus dem völlig selbstverständlichen Recht, in der BRD leben zu dürfen, würde eine entziehbare Position.

Mein abschließender Rat: Solange Ihnen durch die deutsche Staatsangehörigkeit keine immensen Nachteile entstehen, was von hier aus nicht beurteilt werden kann, würde ich Ihnen empfehlen, nicht auf sie zu verzichten.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weitergeholfen zu haben,

und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Jens O. Gräber
-Rechtsanwalt-


RA_Graeber@web.de

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=8269

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen #140066
19/03/2006 17:24
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tamtam Offline
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Mich würde mal interessieren aus was für einem grund Er/Sie die dt. Staatsbürgerschaft abgeben will??? hmm schon komisch [Confused]

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen #140067
19/03/2006 17:26
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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das werden wir nicht erfahren, da dies eine Anfrage auf dieser Seite war. Mir geht es auch nur um das Thema Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen, da wir dies ja auch erst im Forum hatten und ich fand diese Antwort des Anwalts so wichtig.

Jeder kann dort eine Anfrage stellen, oder Fragen an Anwälte stellen.

Claudia

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen #140068
20/03/2006 10:56
20/03/2006 10:56

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ich finde die Hinweise von RA Graeber sehr gut. Viele vergessen,w asa ssie mit der Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft mit aufgeben. Insofern finde ich diesen Beitrag sehr gut.

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen #140069
20/03/2006 19:07
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Er sollte ja auch genau diese Punkte beantworten, und sicher gibt es einige die sich darüber noch nie Gedanken gemacht haben, was aber sehr wichtig ist.

Claudia

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #140070
29/08/2006 15:20
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hi,hab auch mal ne frage dazu,hab irgendwo im internet gelesen,das man als deustcher auch noch ne zweite staatsbuergerschaft annehmen kann,weis aber nicht mehr wo.
weis einer von euch ob das stimmt und wie man da vorgehen muesste???

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: lou] #140071
29/08/2006 15:56
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Soweit ich weiß, muss man die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben, wenn man die Tunesische annimmt.
Und wenn man das machen will, dann ist man meiner Meinung nach echt bescheuert !





Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: majnuna_kbira] #140072
29/08/2006 16:07
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ah,aber die tunesische abzugeben um die deutsche zu bekommen ist nicht bescheurt oder was?wie du ja woanders schreibst!
ausserdem habe ich doch geschrieben,das ich irgendwo gelesen habe das man als deutscher einen zweite staatsbuergerscchadt haben darf,meine freudin ist irakerin und sie hat beide,die irakische und die deutsche!
ausserdem kommt es ja wohl auch darauf an wo man wohnt,wir wohnen in tunesien und dann ist es wohl nicht verkert die tunesische staatsbuergerschaft anzunehmen,wuerde mir ehr gedanken machen wenn mein mann umbedingt die deutsche haben wollte

Last edited by lou; 29/08/2006 16:08.
Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: lou] #140073
29/08/2006 20:40
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Wenn deine Freundin 2 Staatsbürgerschaften hat, dann sicher nur, weil sie beide von Geburt an hatte und ein Staat dabei ist, der sie nicht aus der Staatsbürgerschaft entläßt - nur unter diesen Bedingungen ist es erlaubt die deutsche neben einer anderen beizubehalten (das gilt auch für deutsch-tunesische Kinder, weil Tunesien seine Bürger auch nicht aus der Staatsbürgerschaft entläßt) - also die deutsche Staatsbürgerschaft kann man vielleicht ja für einen Amerikanischen oder einen Schweizer Pass aufgeben - aber ansonsten würde ich das an deiner Stelle mal schön bleiben lassen. Wenn du mit einem Tunesier verheiratet bist, dann darfst du dort ja ganz normal leben und arbeiten - was willst du denn mit der tunesischen Staatsbürgerschaft? Die nächste Regierung dort wählen ?

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Sajana] #140074
29/08/2006 20:43
29/08/2006 20:43

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Also eine bekannte von mir ist mit nem Israeli verheiratet und sie hat beide Staatsbürgerschaften und er auch. Beide leben in deutschland.
Aber ist ja net Tunesien, scheint net überall gleich zu sein

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen #140075
29/08/2006 22:15
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als Deutscher ist folgendes möglich: wenn ein TN-Pass benötigt wird, ist es möglich ein Antrag zur Beibehaltung...Gründe wie Kinder in D, Vermögen wie Haus.. der Deutschen Staatsbürgershaft zu stellen. Kosten ca. Euro 200.-.
Erhält man die Genehmingung, hat man 2 Pässe.

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Wolfgang] #140076
31/08/2006 14:35
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vielen dank fuer deinen beitrag wolfgang,weist du auch wo ich das machen kann?
es wuerden sich fuer mich naemlich viele dinge vereinfache wenn ich auch den tunesischen pass haette!
liebe gruesse laura

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: lou] #140077
31/08/2006 21:33
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Hallo Lou, ich hab ein Mail mit allen Unterlagen/Antrag geschickt. Ende Oktober sind wir auf der Wohnungssuche in Sousse
schöne Grüße Wolfgang

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Wolfgang] #140078
31/08/2006 22:34
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liebe laura, was sollte dir einfacher gehen mit einem tun.pass? gar nichts, es gibt nur mehr probleme.....du brauchst visa fast überall. der staat kann dir deinen pass nehmen und nicht verlängern...somit kannst du das land nicht mehr verlassen......du kannst froh sein, wenn du einen deutschen pass besitzt!!
ich hatte früher auch mal solche gedanken.....heute muss ich sagen, bin ich froh, dass ich keinen tun.pass gemacht habe.....ich danke meinen eltern, dass ich schweizer bürgerin bin! wir wissen gar nicht, wie gut es uns geht und wie frei wir somit sind......hamduallah!

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: jambo] #140079
01/09/2006 21:02
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Hallo,

die Deutsche Staatsbürgerschaft freiwillig abgeben, würde ich nie im Leben. Siche rist hier nicht alles super aber man hat schon einige Freiheiten mehr. Wenn ich mir nur vorstelle, dann ein Visa für Deutschland beantragen zu müssen, ne Danke.

Mit der Deutschen Staatsbürgerschaft kann man alles machen, man kann überall hin und vieles ist schon rein aus Sicht der EU-Richtlinien einfacher.

Claudia

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #140080
01/09/2006 22:39
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Antwort auf:

ah,aber die tunesische abzugeben um die deutsche zu bekommen ist nicht bescheurt oder was?




Finde ich überhaupt nicht bescheuert, aber kannst ja mal die anderen fragen !





Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: majnuna_kbira] #140081
01/09/2006 22:56
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die tunesische kann nicht abgegeben werden. Einmal Tunesier - immer Tunesier


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)
Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: chadisha] #140082
01/09/2006 23:03
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Ja, die kann man nicht abgeben, aber man kann die Deutsche bekommen und dann ist man deutscher Staatsbürger ! Dann hat man halt zwei Staatsangehörigkeiten.
Aber meiner Meinung nach, wäre ein Tunesier ganz schön bescheuert, wenn er diese Chance nicht nutzen würde!





Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: majnuna_kbira] #140083
02/09/2006 01:51
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Ich hab beide, die deutsche + die tunesische

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: majnuna_kbira] #140084
03/09/2006 20:44
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Dies hat etwas mit Nationalstolz zu tun und dies haben die Tunesier. Ich kann es aber verstehen und ich kann auch jedem nur raten, wer die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen kann diese auch anzunehmen.

Wie viele schon schrieben die Tunesische Staatsbürgerschaft hat man immer wenn man sie einmal hatte.

Claudia

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #140085
04/09/2006 17:06
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ich will ja auch nicht die deutscha abgeben,sondern die tunesische dazu nehmen und hab irgendwo mal gelesend as es geht,und meinen freudin,die irakerin,hatte zuerst auch nur die deutsche und hat die irakische erst vor 2jahren angenommen weil es wohl immer probleme bei der einreise gab weil papa die irakische hat,also muss es doch irgendwiee gehen,das man beide haben kann,oder?
wolfgang,vielen vielen dankb fuer die unterlagn,echt super lieb von dir,wuensche dir viel glueck bei der wohnungssuche in sousse!

und zu tunesier nimmt deustche staatsbuergerschaft an,dazu denke ich mir mal besser meinen teil!

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: lou] #140086
04/09/2006 18:05
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lou, aber im titel steht"die deutsche staatsbürgerschaft ablegen".......du kannst die tun.dazunehmen.....braucht aber einige auflagen.....und die erfüllst du wahrscheinlich noch gar nicht.
früher war es mal so, dass man min.5 jahre mit einem tuneier verheiratet sein muss und davon 3 jahre in tunesien gelebt haben muss!!wie es aber heute aussieht...keine ahnung....

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: lou] #140087
04/09/2006 18:41
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Antwort auf:

die irakische erst vor 2jahren angenommen weil es wohl immer probleme bei der einreise gab weil papa die irakische hat,also muss es doch irgendwiee gehen,das man beide haben kann,oder?




Kinder aus binationalen Ehen können in Deutschland beide Staatsbürgerschaften der Eltern haben, das ist gesetzlich so geregelt


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)
Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: chadisha] #140088
04/09/2006 19:39
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genau so ist es....und eben es gibt länder, die akzeptieren gar keinen anderen pass.....genau so wie tunesien! hat man den tun.pass, gilt man dort auch "nur" als tunesischer büger"!! da nutzt auch nichts, wenn man einen anderen pass zücken will.....

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: jambo] #140089
04/09/2006 21:21
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die wissen schon ganz genau wer einen anderen Pass hat, aber wie du geschrieben hast, wird in Tunesien nur der tunesische akzeptiert.


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)
Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: chadisha] #140090
13/09/2006 22:51
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Angenommen, man bekommt die tun. Staatsbürgerschaft und darf die dt. behalten (aus einem der o.g.Gründe). Bin ich dann bei einem Grundstückskauf in TN einer gebürtigen Tunesierin gleichgestellt oder werde ich weiterhin als Europäerin behandelt?

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #140091
15/09/2006 22:24
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Hallo
mein mann ist tunesier und will die deutsche staatsbürgerschaft. er ist sich im klaren das nach deutschen recht die tunesische ablegen muss, aber die tunesier erkennen dies nicht an. wie schon oft geschrieben wurde, einmal tunesier immer tunesier. hat seine vorteile.
aber eins muss ich schon sagen, die deutschen behörden sind schon teuer und kompliziert. der antrag kostet 265 euro. da ist der pass noch nicht mit angerechnet. reine bearbeitungskosten.
und das mann zwei staatsbürgerschaften hat in deutschland geht auch. unser kind hat zwei. die deutsche und die tunesische. für deutschland gilt die deutsche und für tunesien die tunesische. da vater tunesier und mutter deutsche und das kind in deutschland geboren wurde.

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Zina_Fabienne] #140092
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Wichtig Wichtig

Brauch dringend ein paar Infos !!!

Eine Bekannte von uns lebt seit 13jahren in Tunesien, ist auch dem entsprechend lang mit ihrem Tunesischen Mann verheirattet. Beide haben auch Kinder.
Sie ist dort Selbsständig, hat jedoch darum immer wieder Probleme im Job, da allmögliche Sachen immer über Ihren Mann geregelt werden müssen. Weiter will ich darauf nicht eingehen... Das Ding ist nun: Sie möchte die Tunesische Staatsbürgerschaft beantragen um diesem Problemen zu entgehen. Frage: Bekommt sie dadurch nicht auf der anderen Seite weitere Probleme?

Wolfgang schrieb:

als Deutscher ist folgendes möglich: wenn ein TN-Pass benötigt wird, ist es möglich ein Antrag zur Beibehaltung...Gründe wie Kinder in D, Vermögen wie Haus.. der Deutschen Staatsbürgershaft zu stellen. Kosten ca. Euro 200.-.
Erhält man die Genehmingung, hat man 2 Pässe.

-----> Gibt es das wirklich? Und wo soll ich mich da für sie erkundigen?

-----> Sie hat aber kein Haus oder so in Deutschland, auch leben ihre Kinder in Tunesien, diese haben jedoch den Deutschen Pass, reicht das aus ?

Angenommen, sie hat nur noch den Tunesischen Pass, bräuchte sie dann auf Grund Ihrer Abstammung auch Visa um zu verreisen?

...wenn sie den Tunesischen beantragt, ist es dann so wie bei den B-Nationalen Kindern, dass man beide Pässe behalten kann? Werden die Deutschen Behörden dann automatisch davon in Kenntnis gesetzt? Kann man das umgehen? Und wenn ja, ist das doch sicher nicht legal...

Fragen um Fragen...


Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: LOE150328] #140093
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Hallo Sarra, das gibt es wirklich !Man kann ja den Antrag stellen und erst den TNPass beaantragen
Info hierzu:Deutsche, die im Ausland leben können unter bestimmten vom Gesetzgeber genau definierten Voraussetzungen vor Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Einzelheiten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt.
Bitte beachten Sie, dass Beibehaltungsgenehmigungen nur auf zwei Jahre befristet ausgestellt werden. Daher empfehle ich, ggf. erst die Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Tunesien erfüllen.
Selbstverständlich stehe ich auch telefonisch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.
Bundesverwaltungsamt
Telefon 0221 758 4273
Unterlagen hier anfordern
schöne Grüße

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Wolfgang] #140094
20/11/2006 22:57
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Danke, du meinst, Sie könnte dann einfach mal die Nummer anrufen?

@all & besonders Claudia: Weiß noch jemand irgendwas darüber ?
Freue mich auch über Mini Infos

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: LOE150328] #140095
20/11/2006 23:45
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Ja , die Tel.Nummer anrufen, hab ich auch gemacht . Dann bekommt man die Formulare, Merkblatt usw.

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Wolfgang] #140096
24/11/2006 00:36
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Vielen lieben Dank an Dich Wolfgang...ich werde dort anrufen...
An den Rest hier: Hat denn niemand noch weitere Infos?

LG

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: LOE150328] #140097
24/11/2006 22:12
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http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...hoerigkeit.html

Seit 1. Januar 2000 gibt es die Möglichkeit, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ("sog. "Beibehaltungsgenehmigung") zu beantragen, bevor man die ausländische Staatsangehörigkeit annimmt. Bei dem dann folgenden Verwaltungsverfahren werden auch die privaten Motive des Antragstellers berücksichtigt.

Fortbestehende Bindungen an Deutschland und triftige Gründe für den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit müssen nachgewiesen werden. Nähere Informationen zur Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung finden Sie hier. Außerdem können Sie sich auch an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde wenden. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für diese Beibehaltungsgenehmigung positiv abgeschlossen sein muss und Sie die Urkunde hierüber erhalten haben müssen, bevor Sie die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen.

http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_761424...ibehaltung.html

Die 255 Euro bitte nicht vergessen
Viel Glück und Erfolg wünscht raschidi


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer
Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: Raschidi] #140098
24/11/2006 22:41
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Behi jeser !!!! Schukran ya chuya...

Beslema...

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: LOE150328] #140099
14/12/2006 00:42
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Ich bringe das Thema nur noch mal hoch...

Hat noch jemand Infos?

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: LOE150328] #271412
17/08/2008 23:55
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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, bei Einbürgerung in einen anderen Staat:
http://www.bva.bund.de/cln_108/nn_372964...html?__nnn=true

*schade, das hier alte Sachen nicht renoviert werden oder wenigstens nach unten rutschen*
LG Simla

Re: Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen [Re: majnuna_kbira] #361167
24/04/2014 11:34
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ich würde sie definitv nicht abgeben, man kann doch froh sein, dass man nun zwei haben darf oder?

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