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Re: Höhe der "Morgengabe"? #138370
31/01/2006 18:44
31/01/2006 18:44
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jambo Offline
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jacky, [daumen1] wir feiern dieses jahr "erst" das 20-jährige!!!

@monia; wann wird denn geheiratet??? [Wink] wollte schon lange wiedermal an eine tunesische Hochzeit!! [Big Grin]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138371
31/01/2006 21:57
31/01/2006 21:57
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sasa Offline
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Ich sehe die Morgengabe nach wie vor als ein Symbol an.
Wenn ich einen Europäer geheiratet hätte,hätte ich auch nicht davor einen Vertrag aufgesetzt.
Ich habe geheiratet aus Liebe und verschwende nicht meine Gedanken damit,wie ich mich absichern kann.
Das hätte ich auch bei einem Europäer nicht gemacht,also warum da,und was die Sitten der Tunesierinnen ist,ist doch nicht mein Problem!

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138372
31/01/2006 22:47
31/01/2006 22:47
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schaf Offline
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ich war bei der Hochzeit der Cousine meines Freundes dabei und ich hab nicht mitgekriegt, dass da auch nur 1 Dinar übergeben wurde [Confused]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138373
31/01/2006 23:00
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PeppermintPatty Offline OP
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creeks, frag doch mal deinen freund was da sache war bzgl. der morgengabe... vielleicht war das ja nur nicht "öffentlich"...

also, zwischenstand bis jetzt eher...
"gabs bei uns nicht" bis "ich sehe es als symbolische geste"...

bin ja mal gespannt ob noch andere statements kommen... [Smile]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138374
31/01/2006 23:12
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Peppy, ich schließ mich der Fraktion an: ich hab auch nicht einen cent, ähm millime, dafür bekommen, daß ich ihn geehelicht habe... [Roll Eyes]
Ich hab ihn grade mal drauf angehauen: er wollte mir daraufhin jetzt einen Euro geben - na wenigstens was [Big Grin] [Big Grin]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138375
31/01/2006 23:17
31/01/2006 23:17
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miltenberg
jackie Offline
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wenn die morgengabe als symbol angesehen wird ist das ja okay,aber mann sollte nicht so gutgläubig sein und sich absichern gerade wegen der kinder ich könnte ein buch schreiben über probleme ,frauen die mit tunserier verheiratet sind überhaupt welche die erst die letzten 10 jahre gekommen sind

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138376
31/01/2006 23:23
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@jackie: was meinst du genau mit absichern!? Ehevertrag??? Und WAS genau bzgl. der Kinder - Aufenthaltsbestimmungsrecht? Unterhalt??

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138377
31/01/2006 23:29
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ha ben damals eine ehevertrag gemacht das unsere kinder falls es zur scheidung kommen sollte das scheidungsrecht angewendet wird in von dem land wo wir wohnen also deutsches recht es war einige anderen sachen dabei religon der kinder und so weitern es ist schon 35 jahre her wir haben gott sei dank kkeine schwierigkeiten gehabt in keiner weise aber ich kenne fälle was da abgeht traurig

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138378
31/01/2006 23:33
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@pepermintpatty

oh ja- das mach ich wenn ich dort bin. Dann gibts keine Ausflüchte hehe [Big Grin]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138379
31/01/2006 23:34
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aber im Falle einer Scheidung greift doch eh das Scheidungsrecht des Landes, in dem der Lebensmittelpunkt liegt. [Confused] (oder war das damals anders??)

Mir hatte damals meine Anwältin gesagt, daß man Kinder nicht in den Ehevertrag einbeziehen kann, da man ja nie voraussehen kann, ob wirklich die Mutter bzw. der Vater der "bessere" Part der Erziehenden ist. Im Voraus also keinen Unterhalt bzw Aufenthalt bestimmen kann. Und das klingt für mich auch logisch...

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138380
31/01/2006 23:42
31/01/2006 23:42
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kristina vielleicht war das damals etwas anders der vetrag musste bei einem notar gemacht werden vor der eheschließung mussten beide unterschreiben schau demnächst mal nsch müsste ihn noch haben,2unserer 3 söhne sind inzwischen selbst verheiratet wir sind auch schon opa und oma

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138381
01/02/2006 09:46
01/02/2006 09:46
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@jambo
Ich weiss noch nicht genau wann. Aber wirst es bestimmt früh genug erfahren! Inchallah diesen Sommer! Aber dann richtig tunesisch [Big Grin] mit allem drum und dran!! [tanz1]

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138382
02/02/2006 22:08
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ich habe zum thema mal wieder gegoogelt:
quelle: www.islamische-akademie.de/falaturi/stellungderfrau.htm
"und gebt den frauen ihre morgengabe als geschenk"
d.h.: die morgengabe darf nicht als gegenleistung die frau zu einem tauschobjekt entwürdigen.

quelle: www.inid.de/wissenswertes/frau_im_islam
die frau kann bei der heirat von ihrem ehemann die zahlung einer sogenannten morgengabe (mahr) verlangen. dies ist eine vertraglich festgelegte summe, die die frau bei der heirat von ihrem gatten erhält und die nach islamischem recht als heiratsgut gilt. die morgengabe ist keine mitgift, denn es besteht keine ausdrückliche verpflichtung, eine solche zu leisten. ohne die morgengabe jedoch ist die heirat ungültig (Koran 4:4)

dazu noch zwei threads aus dem marokko diskussions- und informationsforum:

khadija 2003 schrieb hier am 05.06.03:
wie hoch die sadakka (el mahr, morgengabe) sein darf, wird im islam von der frau festgelegt und diese wird über das geld frei verfügen, d.h. weder der vater noch der bräutigam kann später das geld verlangen.

ibn rouchd schreibt am 12.06.03 (auszugsweise aus dem koran):
"und gebt den frauen ihre brautgabe als schenkung. und wenn sie euch etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum wohlsein verbrauchen."
asadak oder al mahr ist ein anrecht der islamischen frau, dass ihr zukünftiger islamischer ehemann ihr als eine art islamische pflicht geben/bezahlen muss. der sakak (al mahr) wird von der islamischen frau von ihrem zukünftigen islamischen mann verlangt; sie kann es auch, wenn sie es freiwillig möchte, mit ihren familienangehörigen oder der verwandtschaft absprechen oder sich beraten lassen, um es festzulegen.
asadak (al mahr) gilt zusammen mit einem vereinbarten vertrag (ehevertrag) und wird entweder sofort (vor ort)übergeben/bezahlt oder später (schrittweise) oder auch teilweise sofort und teilweise später.
wichtig ist hier zu erwähnen, dass keiner das recht hat, diese sadak (al mahr) der islamischen frau anzutasten, ausser die frau gibt ihre erlaubnis.
falls es aber zur scheidung kommt, ohne dass beide ehepartner ihren ***uellen ehelichen verpflichtungen nachgekommen sind, dann hat die frau nur anspruch auf die hälfte der im ehevertrag vereinbarten sadak (mahr).
also anders gesagt: die morgengabe ist allein das private eigentum der islamischen frau.
"und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen als brautgabe gegeben habt, es sei denn, beide befürchten, die schranken alahs nicht einhalten zu können.
und wenn ihr befürchtet, dass ihr die schranken allahs nicht einhalten könnt, dann liegt kein vergehen für beide vor, wenn sie ihre morgengabe hingibt, um sich loszukaufen.
und wer von euch männern nicht vermögend genug ist, um gläubige frauen zu heiraten, der heirate vom besitz seiner rechten hand unter euren gläubigen mägden.
ihr seid einer vom anderen. darum heiratet sie mit erlaubnis ihrer familien und gebt ihnen ihre brautgabe nach billigkeit, wenn sie keusch sind, weder unzucht treiben noch insgeheim liebhaber nehmen.
im islam darf die frau natürlich auch - wenn sie es freiwilli tut - ihre sadak (mahr9 an ihren vater ode an ihren mann verschenken.
und gebt den frauen ihre brautgabe als schenkung. und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum wohlsein verbrauchen.
falls die islamische frau auf ihre sadak (mahr), die von ihrem zukünftigen ehemann übergeben/bezahlt werden muss, ganz verzichtet oder nicht von ihm verlangt, oder es ihm, nachdem sie es von ihm erhalten hat, wieder zurückgibt, ist dies im islam auch erlaubt.
die art des sadak ist nicht festgelegt - es soll entweder geld oder etwas aneres von wert sein.
also etwas nützliches - es muss nicht unbedingt was materielles oder etwas von finanziellem wert sein, sondern es kann auch von seelischem oder moralischem wert im islamischen sinne sein. so kann es auch eine koranlesung ode das auswendiglernen des korans sein.
der sadak(mahr) ist weder bemessen noch festgelegt.

Re: Höhe der "Morgengabe"? #138383
02/02/2006 22:12
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Wichtigster Bestandteil des Ehevertrags ist die Regelung der Morgengabe. Die Morgengabe ist weder eine Mitgift, die die Braut mit in die Ehe mitbringt, noch ist es ein Brautpreis, der dem Vater der Braut überreicht wird, ähnlich eines Verkaufspreises. Die Morgengabe ist ein Geld- oder Vermögens-geschenk, das der Bräutigam, seiner zukünftigen Frau überreicht, und das ihr allein zur Verfügung steht. Sie allein kann es ausgeben, investieren o.ä. und darf nicht dem familiären Unterhalt zugerechnet werden. Für diesen ist allein der Mann verantwortlich. Die Morgengabe ist somit ein Grundstock einer finanziellen Unabhängigkeit der Frau, die es ihr ermöglicht, auch im Scheidungsfall, versorgt zu sein. Die Morgengabe ist eines der grundlegenden Rechte der muslimischen Frau und ist leider in vielen Fällen mittlerweile per „islamischer“ Landesgesetzgebung, auf einen symbolischen Minimalbetrag reduziert worden. Dabei ist das im Islam verboten. So versuchte ein Kalif einst, auf die Beschwerden der Männer, dass die verlangten Morgengaben zu hoch seien, einzugehen, und die die Morgengabe zu begrenzen, worauf eine Frau in dieser öffentlichen Sitzung aufsprang und ihn darauf hinwies, dass dies verboten sei. Der Kalif musste daraufhin einlenken. Aber auch den Frauen ist aufgetragen worden, nicht geldgierig die Morgengabe in unerreichbare Höhen zu schrauben, denn
„Allahs Gesandter hat gesagt: Die beste Morgengabe ist die am leichtesten (zu entrichtende Morgengabe). (Uqaba Ibn A-mir; Nail al-authar) “
quelle: www.idhn.de/Dist/Wissen/Familie/Ehe.html

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