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Ablehnung der Anmeldung der Eheschließung
#134894
31/10/2005 14:02
31/10/2005 14:02
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Joined: Nov 2001
Beiträge: 468 passau
saja
OP
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Joined: Nov 2001
Beiträge: 468
passau
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Hier ein Bericht einer Rechtsberatungsseite online: --------------------------------------------------------------- http://www.answer24.de/recht/Ablehnung_der_Anmeldung_der_Eheschliessung__Verlobter_Tunesier_100419.htmIch werde demnächst 49 Jahre alt, mein Verlobter (Tunesier) wird 20 Jahre. Wir haben uns gemeinsam dazu entschlossen, zu heiraten, da wir uns ganz ehrlich und aus ganzem Herzen lieben. Er hat alle Papiere, die notwendig sind, geschickt und ich war damit auf meinem zuständigen Standesamt. Der Beamte sagte mir, dass er im Vorfeld mit Beamten des Oberlandesgerichtes und der Ausländerbehörde gesprochen habe und sie ihm geraten haben, diese Anmeldung zur Eheschließung nicht anzunehmen. Als Begründung sagte er mir: Der Altersunterschied lässt die Vermutung einer Scheinehe zu. Ich habe eine schriftliche Erklärung abgegeben, in der ich versichere, das wir nicht aus niederen Beweggründen heiraten wollen, sondern weil wir, wie jedes normale Ehepaar auch, ein gemeinsames Leben führen wollen. Es gibt zwischen uns keine Probleme mit dem Altersunterschied, auch nicht mit seiner Familie. Jetzt soll ich morgen noch einmal anrufen, ob ein erneutes Gespräch mit OLG und Ausländerbehörde, die Meinung geändert hat. Ich kann nur versichern, das mein Verlobter mir gegenüber versichert hat, das es für ihn nicht das Wesentliche ist, nach Deutschland zu kommen, sondern ein Leben mit mir gemeinsam zu führen, weil er mich liebt. Zufällig bin ich Deutsche und lebe in Deutschland. Ich habe eine Arbeit, die mir Spass macht, habe ein regelmäßiges Einkommen und zahle Steuern an den Staat. Muss ich mich diskriminieren lassen und muss ich die Ablehnung der Eheschließung einfach so hinnehmen? Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Verlobten zu heiraten? Ich will ihn unbedingt heiraten, weil ich ihn mit meinem ganzen Herzen liebe und mein restliches Leben mit ihm verbringen will. Bin ich der Willkür unseres "Rechtsstaates" ausgesetzt und muss mir die Ablehnung gefallen lassen? Ich kann mir keinen teuren Anwalt leisten. Und ich weiss nicht, wie ich mich bei einer eventuellen Klage beim Oberlandesgericht verhalten soll. Bitte können Sie mir raten, wie ich mich verhalten soll? Ich bin im Moment nervlich ein bisschen angespannt, weil ich unter der Trennung von meinem Verlobten und unter der Ablehnung der Behörden sehr leide. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüssen
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Re: Ablehnung der Anmeldung der Eheschließung
#134895
31/10/2005 14:14
31/10/2005 14:14
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Zitat: Diese Frage wurde beantwortet.
Und wo ist die Antwort?
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Re: Ablehnung der Anmeldung der Eheschließung
#134898
31/10/2005 14:32
31/10/2005 14:32
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Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,253 Berlin
Doreen
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Joined: Feb 2003
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Berlin
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ja, hätte mich auch mal interessiert. ich dachte bisher das so ein Eheschliessungsvisum nicht abgelehnt werden darf, wenn jetzt nicht irgendwelche Vorstrafen o.ä. vorliegen, oder nachweislich eine Scheinehe geschlossen werden soll (wie bei dem 27jährigen mit der 84jährigen, wobei es ja da wohl nur aus seiner Sicht ne Scheinhehe sein würde, glaub ich jedenfalls) Also, wenn der Verdacht besteht, das der junge mann nur nach Deutschland will ist es ja nur ne einseitige Scheinehe, denn die Frau ist überzeugt das da Liebe im Spiel ist. und mich würde auch mal grundsätzlich interessieren, wie die behörden das nachweisen möchten, wollen sie nach Hause kommen und zuschaeun, ob die Ehe "vollzogen" wird???? Ich kenne einen "Fall" wo die beiden "noch" nicht zusammenleben können, weil sie noch keine Wohnung gefunden haben, in der Sie gemeinsam wohnen können, und das kann doch Deutschen Paaren auch passieren, sollte das vielleicht ein Indiz für ne Scheinehe sein?
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Re: Ablehnung der Anmeldung der Eheschließung
#134907
31/10/2005 16:58
31/10/2005 16:58
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Anonym
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Anonym
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Bei solch einem großen Altersunterschied könnte es sicherlich sein, dass der Mann, wenn er 30 Jahre alt ist und feststellt, dass er nun doch endlich Kinder haben will, die Beziehung scheitert. Die Frage ist jedoch, welchen Anspruch hat jeder an einer Beziehung oder auch an eine Ehe. Hat jeder den Anspruch, dass eine Ehe bis zum Tode hält? So wie die Scheidungraten aussehen, ist doch fast keine Ehe mehr von Dauer. Vielleicht ist sie ja damit zufrieden, jetzt einen Partner zu haben. Das eine heute geschlossene Ehe von Dauer ist, d.h. länger als bis zur Silberhochzeit geführt wird, ist doch fast schon Illusion.
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Re: Ablehnung der Anmeldung der Eheschließung
#134908
31/10/2005 17:11
31/10/2005 17:11
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Joined: Feb 2003
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Doreen
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Zitat: Warum muss man denn dann gleich Heiraten ??Man kann doch auch in Tunesien gemeinsam leben ?!
es soll Umstände geben, die das nun mal oft nicht zulassen. Und grade die Frauen, Mädchen hier im Forum sollten wissen, das es oft nur diese eine Möglichkeit gibt.
Ich habe meinen EX Mann auch nach 6 Monaten geheiratet, weil wir nicht wollten, das wir getrennt sind, eine andere Möglichkeit ihn hierzubehalten gab es nicht. Es hat immerhin 10 Jahre gehalten.
Und die Frau will ja auch heiraten und wird zu nix gezwungen, es ist ja ihr Wille, also was solls. Ob Liebe oder verliebt ist doch in dem Moment völlig egal, manche wollen ebend nicht mehr so lange warten es herauszufinden.
Es ist das Recht der Jugend so zu urteilen, kein Problem. Es ist aber auch unser Recht (die älteren Frauen meine ich ) unsere Sicht der Dinge darzustellen und darauf hinzuweisen, das auch ältere Frauen durchaus Flugzeuge im Bauch haben können und sich das Recht nehmen zu geniessen.
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Re: Ablehnung der Anmeldung der Eheschließung
#134909
31/10/2005 17:18
31/10/2005 17:18
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Anonym
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Anonym
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@Doreen: Ich finde 10 Jahre heutzutage schon ziemlich erstaunlich. dann auch noch eine binationale Ehe...(ich überziehe grad ein bisschen) @Miryam: ich denke auch, dass es eben nicht möglich ist, in Tunesien zusammen zu leben ohne verheiratet zu sein. Und nicht jeder Altersunterschied ist unnatürlich. SAicherlich gibt es irgendwo Grenzen, wo wir sagen, nee, das geht nicht, da ist keine Liebe dabei... Diese Grenze festzusetzen ist jedoch eine Gratwanderung. Außerdem muss man auch sehen wann dieser Altersunterschied besteht. ER: 13 Jahre als, Sie: 20 Jahre alt... na ich weiß nicht. Er: 25 jahre al, Sie: 32 Jahre alt... Er 50, Sie 40; Er 25 , Sie 15... Also ich will damit nur aufzeigen, dass man wieder ienmal nicht pauschalieren sollte.
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Re: Ablehnung der Anmeldung der Eheschließung
#134910
31/10/2005 17:20
31/10/2005 17:20
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Joined: Feb 2003
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Doreen
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Zitat: Ich finde 10 Jahre heutzutage schon ziemlich erstaunlich.
ich allerdings auch
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Re: Ablehnung der Anmeldung der Eheschließung
#134911
31/10/2005 17:28
31/10/2005 17:28
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Joined: Feb 2003
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Doreen
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Es ist einfach so, das sich (ältere) Frau natürlich darüber im Klaren sein muß,und in den meisten Fällen auch ist,im tiefsten Inneren oder auch ganz offen, dass solch eine Ehe nicht Ewigkeiten dauern wird, das der Mann natürlich irgendwann Kinder haben möchte, das die zeit kommen wird, wo sie nicht mehr attraktiv genug für ihn sein wird, das irgendwann eine Jüngere kommen wird... aber bis dahin kann die zeit zusammen schön sein, für beide Seiten, ob es nun 2 Jahre sind, 5 Jahre oder auch 10 Jahre. Jeder nimmt das daraus mit was er braucht, wenn es denn so klappt. Und wenn nicht...dann trennt man sich halt wieder. Es gibt wirklich schlimmeres auf der Welt und im Leben als eine gescheiterte Beziehung oder auch Ehe.
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Re: Ablehnung der Anmeldung der Eheschließung
#134914
31/10/2005 19:01
31/10/2005 19:01
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Anonym
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Anonym
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Zitat: Und ich heirate mit dem Vorsatz für immer.
Sicherlich hat man eigentlich diesen Vorsatz, aber ganz ehrlich... nichts ist für die Ewigkeit.Und warum nicht auch einmal darüber nachdenken oder sich damit auseinandersetzen, dass die Ehe oder auch eine Beziehung nicht ewig hält. Ist jedenfalls besser als irgendwann aus allen Wolken zu fallen und mit nichts in den Händen dazustehen. Also Mädels... Eheverträge können zwar nicht alles abdecken, aber so manche Dinge kann er schon klären. Und liebr solche Sachen abklären und festhalten, wenn man sich liebt als alles auseinanderzu klamüsern, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und man sich bis auf den Tod nicht mehr ausstehen kann.
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Re: Ablehnung der Anmeldung der Eheschließung
#134917
31/10/2005 21:47
31/10/2005 21:47
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miss tunisia
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Also als ich meinem Mann heute auf den Flughafen gebracht habe, da war am Schalter (gleicher Flug) auch ein junger Tunesier, höchstens 20, hübscher Kerl, mit "SEINER FRAU" die so um die 50 war. Sorry aber das sah so unmöglich aus. Sie hat ihn die ganze Zeit umklammert, als ob er gleich weglaufen würde, und er stand obercool da, und hat die ganze zeit nach hintengeschaut und die ganze Zeit mit den jungen Mädels geflirtet. sie stand da wie ein häufchen Elend, und hat so getan als ob sie es nicht merkt, hat sie aber. Als sie dann gelaufen sind wollte sie die ganze Zeit seine Hand, und er zog sie immer weg. sogar mein Mann musste darüber lachen, also Sorry Leute aber sowas kann und werde ich nie verstehn.Da frage ich mich doch echt wie weit unten muss man den sein um sich sowas bieten zu lassen ???
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