das ist ja 'ne Menge an Auskunft. Man wuerde doch denken, dass man genug damit zu tun hat, ein "normales" Visum zu beantragen. Aber ok ich werde mich bemuehen, das alles innerhalb der naechsten paar Monate klappt. Danke fuer die ganze Info. Hast wohl schon Erfahrung damit!
gruss rocco
Re: Wie kann er herkommen?#132387 09/09/200516:2909/09/200516:29
jetzt hab ich auch mal ne frage dazu......... stimmt es, dass man nur jemanden nach deutschland "einladen" kann, wenn man beruflich außerhalb der probezeit ist???? das ist bei mir nämlich nicht der fall............ und kann ich meinen freund deswegen jetzt nicht zu mir einladen???? bitte um eure antworten danke schon mal lg lynn
Re: Wie kann er herkommen?#132389 09/09/200520:3609/09/200520:36
Die Probezeit spielt keine Rolle; es kommt drauf an, wieviel Du verdienst!Die wollen doch nur wissen, ob Du Deinen Freund " finanzieren" kannst, ohne öffentliche Hilfe anzunehmen. Bzw. wenn er sich hier was zuschulden lassen kommt, dann müßtest Du dann den Schaden bezahlen. Weiß der Geier, was die mit Zuschuldenlassen kommen meinen! Gruß, Aya.
Re: Wie kann er herkommen?#132390 09/09/200521:1409/09/200521:14
unter anderem zählen dazu z.b. die abschiebekosten, falls er zum festgesetzten termin D nicht verlässt, ausserdem darf man nicht vergessen, ausser krankenversicherung(die man ja abschliessen mß!!) greift keinerlei versicherung, also auch hier könnten einem "nette" kosten entstehen......
Zitat: ob Du Deinen Freund " finanzieren" kannst, ohne öffentliche Hilfe anzunehmen
die möglichkeit besteht ja garnicht!
Re: Wie kann er herkommen?#132391 10/09/200509:1510/09/200509:15
@ crazy Seltsam, ich mußte damals, das war 2001, keine Krankenversicherung für ihn abschließen. Ist das neu? Ich mußte nur wie gesagt meine letzten 3 Gehaltsbögen vorlegen- das wars! Vielleicht kommt es ja auch nur auf den Bearbeiter an, obwohl ich das aber hier schon öfter gelesen hab...
Re: Wie kann er herkommen?#132392 10/09/200511:0910/09/200511:09
Zitat: Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Rates vom 22.12.2003 ist seit 01.06.2004 grundsätzlich eine schengen-weit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,-€) erforderlich. Diese Versicherung sollte nach Möglichkeit vom Antragsteller im Heimatland, kann aber auch vom Einlader abgeschlossen werden.
ist ja auch eine nützliche sache. stell mal vor, der gast bricht sich zum beispiel ein bein und muß operiert werden... würde wohl den finanziellen rahmen des einen oder anderen in erhöhtem maße sprengen......
Re: Wie kann er herkommen?#132394 12/09/200510:4312/09/200510:43
Hä? Als meine Schwiegermutter uns im Mai besuchen kam, hat man uns nichts davon gesagt und sie selber hat auch nix in Tunesien abgeschlossen! Entscheiden die das da willkürlich, ob man muß oder nicht? Oder sollten wir das unverschämte Glück besessen haben, das man das doch tatsächlich bei uns übersehen hat????
Re: Wie kann er herkommen?#132397 14/09/200502:1714/09/200502:17
Ich habe immer eine Auslandskrankenversicherung, die DAK machts möglich!!! Meine Schwiegermama ist abgehärtet, die haut so schnell nix um. Sag mal, schläfst Du gar nicht????? Was machst Du um 2.17 Uhr im Forum?
Re: Wie kann er herkommen?#132399 14/09/200507:3314/09/200507:33