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Re: FERN - EHE ???
#123396
01/07/2004 19:40
01/07/2004 19:40
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258 Schweiz
jambo
Mitglied*
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258
Schweiz
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Hallo Shadya, ich führe so was wie eine Fernehe....
Ich habe mit meinem Mann hier in derSchweiz gelebt,dann in Tunesien, dann sind wir wieder zurück in die Schweiz. Da meinem Mann dann aber leider keinen Aufenthalt mehr gewährt wurde, lebt er zwangsweise momentan in Tunesien.
Ja, es ist sehr hart und psychisch sehr belastend.....wir, also ich und unsere 3 Kinder besuchen ihn dort oder er darf uns ab und zu hier besuchen.
Man freut sich immer sehr darauf einander zu sehen, aber es ist auch sehr schlimm, weil man genau weiss, dass die Zeit begrenzt ist.....
Wenn Du weitere fragen hast...nur zu... LG Sandra
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Re: FERN - EHE ???
#123399
01/07/2004 22:02
01/07/2004 22:02
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Joined: Jan 2002
Beiträge: 1,611 Bayern
Dilan*
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Joined: Jan 2002
Beiträge: 1,611
Bayern
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Oder erlischt das wieder, wenn man für einige Zeit das Land verlässt ? Hi Petra, genau dies wurde mir leztes Jahr vom Ausländeramt bestätigt. (kann sein dass es für Ehepartner aus den EU-Ländern anders ist) Der tun. Ehepartner darf sich maximal 6 Monate im Jahr außerhalb D (EU?)aufhalten. Wenn er dies überschreitet ist die Aufenthaltgenehmigung für Deutschland erloschen. Ich hab aber nicht nachgefragt, ob dies nur bei befristeter oder auch bei unbefristeter Aufenthaltsgenehmigng der Fall ist. Auch wurde mir gesagt, dass der Ehepartner nicht so leicht die Unbefristete erhält, wenn er sich oft im Ausland (wahrscheinlich außerhalb EU) aufhält. Leider weiß ich auch nicht, ob es dann schwierig ist wieder eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Ich hoffe es ist alles ok bei euch. Melde dich mal wieder!
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Re: FERN - EHE ???
#123404
04/07/2004 14:33
04/07/2004 14:33
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258 Schweiz
jambo
Mitglied*
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258
Schweiz
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Hallo Petra! Ja es ist leider so: wenn man eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat, verliert man die, wenn man längerals 6 Monate im Ausland ist. Es ist aber so, normalerweise, hat der ausl. Ehepartner jederzeit ein Recht ein Gesuch zu stellen.......bei uns wurde es leider abgelehnt. Hat aber vorallem damit zu tun, dass er früher gegen das Gesetz verstossen hat und er somit als nicht "erwünscht" gilt. Ihr denkt jetzt sicher.... selberschuld.... stimmt....aber solange niemand wegen, Körperverletzung, Drogen oder Missbrauch verurteilt wurde.....finde ich es sehr schlimm, einen Ausländer der hier Familie hat, hier viele Jahre gelebt und gearbeitet hat, aus diesem Grund "abzuschieben".... (Ist jetzt aber ein anderes Thema...)
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