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Schengener Abkommen neue Infos #123323
23/06/2004 07:38
23/06/2004 07:38
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Da doch einige neue Infos und Beitritte waren, hier nochmal alles zum Schengener Abkommen.

Schengener Abkommen

Das Schengener Abkommen ist ein Vertragswerk unter europäischen Staaten, das die Kontrollen des Waren- und Personenverkehrs an den gemeinsamen Grenzen der Mitgliedsstaaten weitestgehend abschafft.

Inhaltsverzeichnis [AnzeigenVerbergen]
1 Unterzeichnung
2 Inkrafttreten und Umsetzung
3 Weitere Beitritte
4 Kritik
5 Weblinks

Unterzeichnung
Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Vertreter der fünf EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg bei Schengen auf dem Fahrgastschiff "Princesse Marie-Astrid" auf der Mosel das Schengener Abkommen. Schengen wurde für dieses historische Ereignis ausgewählt, da es mit seinen Nachbargemeinden Perl (Deutschland) und Apach (Frankreich) einen Knotenpunkt in der Mitte Europas bildet.

Am 19. Juni 1990 unterzeichneten diese Länder dann die Schengener Konvention für die Durchführung des Schengener Abkommens. Die Konvention legt die Verfahrenseinzelheiten auf einem gesetzlichen und technischen Niveau für die Durchführung des Abkommens fest.

Seither traten folgende weitere Staaten bei:

27. November 1990 - Italien
25. Juni 1992 - Spanien, Portugal
6. November 1992 - Griechenland
28. April 1995 - Österreich
19. Dezember 1996 - Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Island (Norwegen und Island traten Schengen bei, obwohl sie keine Mitglieder der Europäischen Union sind)

Inkrafttreten und Umsetzung
Für Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien trat das Protokoll und damit die Abschaffung von Grenzkontrollen im Normalfall am 26. März 1995 in Kraft. Italien folgte am 26. Oktober 1997, Österreich am 1. Dezember 1997. Griechenland setzte das Protokoll formal am 8. Dezember 1997 in Kraft. Wegen Sicherheitsbedenken der Partner wurde es faktisch erst am 26. März 2000 gültig. Seit dem 25. März 2001 sind auch die Grenzkontrollen zu und zwischen Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen und Island für den Regelfall ausgesetzt. Auch Grönland und die Färöer sind Mitglied des Schengener Abkommens.

Im Vertrag von Amsterdam (2. Oktober 1997) wurde entschieden, dass Schengen in die EU integriert werden sollte. Dies wurde am 1. Mai 1999 umgesetzt. Großbritannien und Irland haben allerdings eine Ausnahmeregelung durchgesetzt und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Mit der EU-Erweiterung 2004 traten auch die zehn neuen EU-Staaten dem Schengener Abkommen formal bei. Die Anwendung wird allerdings nicht vor 2006 beginnen; bis dahin finden noch Grenzkontrollen statt. Die Entscheidung über die Anwendung wird für jedes Land einzeln getroffen.

Um die Sicherheit seiner Einwohner zu gewährleisten, setzten Anfang der 2000er Jahre einige Mitgliedsstaaten das Schengener Abkommen immer wieder außer Kraft, um durch verstärkte Grenzkontrollen Terroristen an den Grenzen abfangen zu können.

Weitere Beitritte
Am 19. Mai 2004 teilte die EU-Kommission nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengener Abkommen beitreten solle. Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten werden, wird das Abkommen damit - ähnlich wie Norwegen oder Island - ohne EU-Beitritt anwenden.

Kritik
Die Schengengrenze ist eine Grenze des Wohlstandes und trennt überwiegend Reiche von überwiegend Armen. Zwischen 1993 und 2003 starben mind. 3777 Personen, die versuchten, das verheißte Europa zu erreichen. Diese Problematik thematisiert das Kunst/Sozialprojekt border rescue (http://border-rescue.social-impact.at). Der größte Teil der Todesopfer besteht aus im Mittelmeer ertrunkenen Personen. Aber auch der Landweg fordert Tote: in einem luftdicht abgeschlossenen Container ersticken im Juni 2000 58 Chinesen in Dover.

Weblinks
Details beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik (http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/schengen_html)
Siehe auch: Schengen, Schengener Informationssystem, Menschenhändler

http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen#Weitere_Beitritte

Wenn ihr auf den Link geht könnt ihr alle Betriffe auch noch mal anklicken und euch diese Infos raus suchen, ist sehr interessant.
Da der Beitrtt von der schweiz erst 2006-2007 richtig sein wird, gab es diese Sonderreglung wie im anderen Themen von mir rein gestellt dazu.

Claudia

Re: Schengener Abkommen neue Infos #123324
23/06/2004 07:47
23/06/2004 07:47
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Schengener Abkommen

Am 14. Juni 1985 vereinbaren im luxemburgischen Schengen die Staaten Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Deutschland das zwischenstaatliche Übereinkommen "Schengen I". Das Abkommen sieht den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen vor. Am 19. Juni 1990 werden mit dem Abschluß von "Schengen II", dem sogenannten Schengener Durchführungsabkommen, Ausgleichsmaßnahmen für die entfallenden Grenzkontrollen eingeführt. Am 26. März 1995 tritt das Schengener Abkommen in Kraft.

"Schengen II" enthält Bestimmungen über die Einführung eines gemeinsamen Visasystems, die polizeiliche Zusammenarbeit, die Behandlung von Asylanträgen sowie Rechtsangleichungen im Waffen- und Betäubungsmittelrecht. Das "Schengener Informationssystem" (SIS) soll die grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung erleichtern. Nach und nach wird das Schengener Abkommen auch von anderen EU-Staaten unterzeichnet, wenn auch der Termin für die Öffnung der Grenzen mehrfach verschoben werden muß. In den sieben Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und Portugal tritt das Durchführungsabkommen zum Schengener Vertrag schließlich am 26. März 1995 in Kraft.

Italien, Griechenland und Österreich entscheiden sich dafür, 1997 ihre Grenzkontrollen abzubauen. Dänemark, Finnland und Schweden unterzeichnen 1996 Beitrittsprotokolle zum Schengener Abkommen. Zudem wird eine verstärkte Zusammenarbeit mit Island und Norwegen vereinbart. Großbritannien und Irland treten dem Schengener Abkommen nicht bei. Der Vertrag von Amsterdam integriert das Schengener Abkommen in den Rechtsrahmen der Europäischen Union. Bei der Zusammenarbeit in dem Bereich Justiz und Inneres werden gemeinsame Mindeststandards für die Durchführung der Asylverfahren vereinbart und ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen für Gruppen von Ausländern, die in die EU-Staaten einwandern wollen, geschaffen. Ebenso wird verstärkt gemeinsam gegen die illegale Einwanderung bzw. den illegalen Aufenthalt von Personen, die nicht aus EU-Ländern stammen, vorgegangen.


http://www.dhm.de/lemo/html/WegeInDieGegenwart/DeutschlandInEuropa/schengenerAbkommenBody.html

Re: Schengener Abkommen neue Infos #123325
23/06/2004 07:48
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Schengener Abkommen - Vertragswerk


Am 14.06.1985 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Abkommen von Schengen über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien. Für die in Europa lebenden EU-Bürger und Drittstaatler hat das Schengener Abkommen zu sichtbar mehr Reisefreizügigkeit bei erhöhter Sicherheit im Innern der EU und an ihren Außengrenzen geführt.

Das Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ
Am 19.06.1990 wurde zur Umsetzung des Schengener Abkommens das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ) unterzeichnet. Regelungsgegenstand des Abkommens sind Ausgleichsmaßnahmen, die infolge der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen einen einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten sollen. Es handelt sich dabei um:

die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im „Schengen-Raum“ (einheitliches Schengenvisum)
Asyl (Bestimmung des für einen Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats)
Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel
polizeiliche Zusammenarbeit (Nacheile)
Zusammenarbeit der Schengenstaaten im Justizwesen.

Das SDÜ trat am 01.09.1993 in Kraft. Die praktische Anwendung seiner Einzelbestimmungen erfolgte jedoch erst nach Schaffung der erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen, wie z. B. der Einrichtung von Datenbanken und der dafür erforderlichen Datenschutzbehörden. Diese so genannte „Inkraftsetzung“ erfolgte am 26.03.1995 zunächst zwischen den Parteien des Schengener Abkommens - Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande - sowie Spanien und Portugal.

Seit 1995 traten Italien, Griechenland Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden dem SDÜ bei. Allerdings ist das SDÜ für die drei nordischen Staaten noch nicht in Kraft gesetzt worden. Die volle Teilnahme von Dänemark, Finnland und Schweden am SDÜ einschließlich der vollständigen Abschaffung der Binnengrenzkontrollen wird voraussichtlich ab 25. März 2001 erfolgen.

Mit den nicht der EU angehörenden Mitgliedern der Nordischen Passunion - Norwegen und Island - wurden 1996 Schengen- Kooperationsabkommen geschlossen. Auch für Norwegen und Island ist die volle Anwendung des Schengen-Regelwerks für Ende März 2001 vorgesehen.

Die Regelungsgegenstände des Schengener Durchführungsabkommens
Die Angehörigen der Schengen-Staaten können sich auf dem Vertragsgebiet bewegen, ohne Grenzkontrollen unterworfen zu sein.
Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Schengen-Staat ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Schengen-Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, und Österreich) aufhalten. Bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen.
Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Staat aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Staaten reisen.
harmonisierte Visumpolitiken der Mitgliedstaaten (gemeinsame Liste der Drittstaaten, deren Staatsangehörige visumpflichtig sind)
Außengrenzkontrollen nach einheitlichem Schengenstandard.
Zugriff der Mitgliedstaaten auf das Schengener Informationssystem (SIS), das schengenweite Personen- und Sachdaten umfasst enge polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit gemeinsame Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität Zuständigkeitsregeln für die Durchführung von Asylverfahren (Diese wurden inzwischen durch die im wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des Dubliner Übereinkommens ersetzt).

Schengen und die Europäische Union
Durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 wurde die Schengen-Zusammenarbeit mit Wirkung vom 01.05.1999 in die EU einbezogen.

Der Schengen-Acquis (Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen) und seine Weiterentwicklung wurde in weiten Bereichen in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft überführt.

Für Großbritannien und Irland sowie Dänemark sind Sonderregelungen vorgesehen: Großbritannien und Irland sind keine Parteien des Schengener Abkommens. Sie können den Schengen-Acquis mit Billigung des EU-Rates ganz oder teilweise übernehmen und sich an seiner Weiterentwicklung beteiligen.

Dänemark entscheidet von Fall zu Fall, ob es sich an der Weiterentwicklung des Acquis auf völkerrechtlicher Grundlage anschließt und das ohne seine Beteiligung zustande gekommene Gemeinschaftsrecht als nationales Recht anwenden will. Die Kooperationsabkommen zwischen den Schengen-Staaten mit Norwegen und Island sind auf Grundlage des Amsterdamer Vertrages von inhaltlich sehr ähnlichen Assoziierungsabkommen mit der EU abgelöst worden.

Rechtsvorschriften zum Schengener Abkommen (Auszüge)

1. Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 14. Juni 1985: GMBl. 1986, S. 79 ff.

2. Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 19. Juni 1990 (Schengener Durchführungsübereinkommen - SDÜ): BGBl. II 1993, Seite 1013 ff.

3. Gesetz zum Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 15. Juli 1993: BGBl. II 1993, Seite 1010 ff.

4. Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 14. Juni 1985: BGBl. II 1994, Seite 631 ff.

5. Vertrag von Amsterdam vom 02.10.1997, (BGBl. 1998 II S. 386)

(Stand August 2000)
http://www.helmut-kohl.de/42db1836e4.html

Re: Schengener Abkommen neue Infos #123326
23/06/2004 09:59
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Gako Offline
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Claudia, wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann kann ich mit meinem Mann (er hat ein befristetes Visum für 1,5 Jahre) in jedem dieser Länder Urlaub machen, oder?

Re: Schengener Abkommen neue Infos #123327
23/06/2004 21:28
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Ja das kannst du wenn es nicht irgend ein Land schriftlich ausgeschlossen wurde.
Wir hatten dies als mein bester Freund nach Deutschland kam, er durfte nur direkt nach D einreisen und wieder ausreisen, nicht in andere Länder auch z.B. nicht nach Frankreich, dies wurde ganz klar in den Unterlagen so beschrieben.

Claudia

Re: Schengener Abkommen neue Infos #123328
04/10/2004 07:45
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Auch zum Schengener Abkommen stehen alle aktuellen Infos im Thema.

Claudia

Re: Schengener Abkommen neue Infos #123329
21/08/2005 11:09
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Hier ein bereits vorhandenes Thema dazu.

Claudia