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Visum für Italien? #121614
01/04/2004 09:16
01/04/2004 09:16
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Achlem Offline OP
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Achlem  Offline OP
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Hallo - guten Morgen!
Ich hätt' eine Frage an euch: Wißt ihr, wie ein Tunesier an ein Visum für Italien kommt? Läuft das wie bei uns (Deutschland) oder ist es einfacher? Für wie lange bekommt er ein Visum und darf er arbeiten?
1000Dank und liebe Grüße
[Lächeln] Achlem

Re: Visum für Italien? #121615
01/04/2004 11:32
01/04/2004 11:32
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Da Italien auch ein Land ist welches zum Schengener Abkommen zählt gelten die gleichen Bestimmungen.

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/schengen_html

Stand: Juli 2003
Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien , ,

Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens
Am 14.06.1985 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Abkommen von Schengen (einem Ort in Luxemburg) über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien.

Am 19.06.1990 wurde zur Umsetzung des Schengener Abkommens das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ) unterzeichnet. Regelungsgegenstand des Abkommens sind Ausgleichsmaßnahmen, die infolge der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen einen einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten sollen. Es handelt sich dabei um:

die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im "Schengen-Raum" (einheitliches Schengenvisum);
Asyl (Bestimmung des für einen Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats);
Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel;
polizeiliche Zusammenarbeit (Nacheile) und
Zusammenarbeit der Schengenstaaten im Justizwesen.
Das SDÜ trat am 01.09.1993 in Kraft, die praktische Anwendung seiner Einzelbestimmungen erfolgte jedoch erst nach Schaffung der erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Einrichtung von Datenbanken und der dafür erforderlichen Datenschutzbehörden) – so genannte "Inkraftsetzung" am 26.03.1995, zunächst zwischen den Parteien des Schengener Abkommens sowie Spanien und Portugal. Seit 1995 traten Italien, Griechenland Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden dem SDÜ bei, wobei das SDÜ für die drei Nordischen Staaten erst am 25. März 2001 in Kraft gesetzt wurde. Mit den nicht der EU angehörenden Mitgliedern der Nordischen Passunion (Norwegen und Island) wurden 1996 Schengen- Kooperationsabkommen geschlossen. Auch Norwegen und Island wenden das Schengen-Regelwerks seit dem 25. März 2001 vollumfänglich an.

Mit der vollständigen Abschaffung der Binnengrenzkontrollen kann sich der Inhaber eines gemeinsamen Visums während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch 3 Monate pro Halbjahr in den o.a. 15 Staaten, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden, aufhalten.

Regelungsgegenstände des Schengener Durchführungsübereinkommens

Die Angehörigen der Staaten, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden (siehe Ziffer 1), können die Binnengrenzen der Anwenderstaaten an jeder Stelle und kontrollfrei überschreiten.
Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Anwenderstaat ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Anwenderstaaten aufhalten; bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen.
Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Anwenderstaat aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Anwenderstaaten reisen.
Harmonisierte Visumpolitiken der Mitgliedstaaten (gemeinsame Liste der Drittstaaten, deren Staatsangehörige visumpflichtig sind).
Außengrenzkontrollen nach einheitlichem Standard.
Zugriff der Mitgliedstaaten auf das Schengener Informationssystem (SIS), das schengenweite Personen- und Sachdaten umfasst.
Enge polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.
Gemeinsame Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität.
Zuständigkeitsregeln für die Durchführung von Asylverfahren (wurden inzwischen durch die im wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmung des Dubliner Übereinkommens ersetzt).
Die Einbeziehung von Schengen in die Europäische Union
Durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 wurde die Schengen-Zusammenarbeit mit Wirkung vom 01.05.1999 in die EU einbezogen.

Der Schengen-Acquis (Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen) und seine Weiterentwicklung wurde in weiten Bereichen in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft überführt. Für Großbritannien, Irland und Dänemark sind Sonderregelungen vorgesehen: Großbritannien und Irland sind keine Parteien des Schengener Abkommens; sie können den Schengen-Acquis mit Billigung des EU-Rates ganz oder teilweise übernehmen und sich an seiner Weiterentwicklung beteiligen. Dänemark entscheidet von Fall zu Fall, ob es sich an der Weiterentwicklung des Acquis auf völkerrechtlicher Grundlage anschließt und das ohne seine Beteiligung zustande gekommene Gemeinschaftsrecht als nationales Recht anwenden will.

Die Kooperationsabkommen zwischen den Anwenderstaaten mit Norwegen und Island sind auf Grundlage des Amsterdamer Vertrages von inhaltlich sehr ähnlichen Assozierungsabkommen mit der EU abgelöst worden.

Für die in Europa lebenden EU-Bürger und Drittstaater hat das Schengener Abkommen zu sichtbar mehr Reisefreizügigkeit bei erhöhter Sicherheit im Innern und an den Außengrenzen geführt.

Rechtsvorschriften zum Schengener Abkommen (Auszüge)

Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 14. Juni 1985: GMBl. 1986, S. 79 ff.
Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 19. Juni 1990 (Schengener Durchführungsübereinkommens - SDÜ): BGBl. II 1993, Seite 1013 ff.
Gesetz zum Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 15. Juli 1993: BGBl. II 1993, Seite 1010 ff.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen vom 14. Juni 1985: BGBl. II 1994, Seite 631 ff.
Vertrag von Amsterdam vom 02.10.1997 (BGBl. 1998 II S. 386)

Claudia

Re: Visum für Italien? #121616
01/04/2004 22:44
01/04/2004 22:44
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Achlem Offline OP
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Achlem  Offline OP
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@Claudia

Vielen Dank für die Infos. Ich liebe diese Texte [Breites Grinsen]

Weißt du, ich hab' da ein Rätsel zu lösen. Mein Verflossener hat mir eine Email geschrieben; er hätte in Tunesien alle Brücken abgebrochen und hätte bei marokkanischen Freunden in Belgien einige Zeit verbracht und wäre jetzt bei einem Freund (einer Freundin?) in Bozen in Italien, um dort bei "Null" anzufangen und sich eine Arbeit zu suchen. Er hat mir eine italienische Telefonnummer aufgeschrieben, damit ich ihn anrufen kann, wenn ich das möchte. Ich hab' jetzt mal eine Email zurückgeschrieben. Ich schau' nicht oft in diese Emailadresse (die ist quasi geheim) und so war seine letzte Nachricht vom 12. März.
Mir kommt das Ganze nur so "Spanisch" vor. Wenn er seinen Job und alles zurückgelassen hat, wie ist er dann an ein Visum gekommen? Seine "marokkanischen" Freunde haben ihm sicher keins besorgen können, oder? Der herkömmliche Weg, um an ein privates Visum für die "Schengener" Staaten zu kommen, ist doch i.d.R. über die Einladung eines Deutschen, Belgiers, Italieners etc. Oder kannst du dir noch einen anderen Weg vorstellen?

Danke für deine Mühe und Hilfe!
[winken2] Achlem

Re: Visum für Italien? #121617
02/04/2004 08:51
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Wenn seine marokkanischen Freunde in Deutschland leben und arbeiten, wie es sehr viele tun, können sie sehr wohl für deinen Ex ein Visum wie alle anderen machen und die Unterlagen (Verpflichtserklärung) machen.

Er kann dann sein Visa wie alle anderen ganz normal beantragen und in der regel bekommt er auch das Visum, wenn die Unterlagen alle vollständig sind und in Ordnung sind.

Das einzige was ich nicht verstehe, wenn er hier geblieben ist, kann er kein Touristenvisum beantragt haben, denn damit dürfte er nicht arbeiten und er bekommt das Visum auch nur für eine gewisse Zeit max. 6 Monate wenn er das höchste beantragt hatte, was aber eher selten bewilligt wird, oft nur bei Sprachaufenthalten.

Es kann natürlich sein, das er jetzt illegal sich in Europa aufhält und dies würde ihm aber keine + Punkte bringen, und eine offizielle Arbeitserlaubnis würde er auch in Italien nicht bekommen, sei denn er hat sich andere Papiere gemacht, dann ist manches möglich auch hier.

Vielleicht ist er aber auch in der Zwischenzeit verheiratet, um nur nach Europa zu kommen, somit kann er sich auch in Italien ohne extra Visa aufhalten und würde auch dort eine Arbeitsgenehmigung bekommen.

Was mich noch etwas verwundert, wenn er in Tunesien alles abgebrochen hat, dann hatte er ja auch keinen Arbeitsvertrag mehr, demzufolge würde der Urlaubsschein fehlen und diesen braucht man ganz sicher für ein Touristenvisa.

Man kann hier nichts genaues sagen, denn es fehlen zu viele Infos, es könnte vieles sein.

Claudia

Re: Visum für Italien? #121618
02/04/2004 13:57
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santa Offline
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Hallo

Theoretisch ist Italien genauso an das Abkommen der Schengender Staaten gebunden, aber oft auch nur theoretisch.

In Italien ist es zum Teil schon einfacher an ein Visum zu kommen, als hier in Deutschland. Vor allem, wenn er dort einen Arbeitsvertrag nachweisen kann, dann stellen die Behörden meist ein Visum für ein Jahr aus. Manche dieser Arbeitsverträge sind dann auch oft " sogenannte Scheinverträge" dir nur für diesen Zweck ausgestellt wurden.
Vielleicht haben seien Freunde so etwas für ihn besorgt. Inwieweit das jetzt noch so möglich ist, kann ich auch nicht sagen, das was wir kenne ist mittlerweile 1 1/2 Jahre her.

Re: Visum für Italien? #121619
02/04/2004 16:45
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Achlem Offline OP
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@Claudia
Ich denke auch, dass er geheiratet hat. Das wäre sicher die einfachste Erklärung. Dass er illegal in Italien ist oder gefälschte Papiere hat, könnte ich mir auch vorstellen. Falls er doch ein Visum über seine Freunde bekommen hat, könnte er auch im Besitz eines Urlaubsscheins gewesen sein; woher soll sein Arbeitgeber wissen, dass er nicht zurückkommen will.....
Aber du hast Recht. Das sind alles Spekulationen. Du hast mir aber doch weitergeholfen - vielen Dank!

@Santa
In Italien läuft vieles anders als im "geregelten" Deutschland. Das kenne ich auch so. Ich werde euch erzählen, was dahintersteckt, wenn er sich nochmal bei mir meldet. Ach - weißt du zufällig, ob es sich bei folgender Nr. um eine italienische Handynummer handeln könnte? +39 3333.....

Nochmals Danke und schönes, sonniges WE!
[winken3] Achlem

Re: Visum für Italien? #121620
02/04/2004 21:34
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ja sicher ist alles möglich, aber mit einem Touristenvisa bekommt er keine Arbeitsge. und schwarz und illegal arbeiten da stellt ihn sicher keiner offiziell ein.

Falls du näheres weißt kannst ja mal schreiben,

Claudia

Re: Visum für Italien? #121621
03/04/2004 23:18
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@Claudia
Er hat mich gestern am Handy angerufen. Hat ganz viel erzählt, dass er bis Mai ein Visum hat und in einem Restaurant in Bozen arbeitet. Wir sprechen nur Englisch miteinander und deshalb ist es für mich schwierig, ihn am Telefon nach Details zu fragen. Am Montag geht er wieder ins Internet Café und schreibt mir eine Email. Vielleicht bin ich dann schlauer. So wie es aussieht, hat er keinerlei Unterlagen mehr von mir - nur noch die Emailadresse. Die Handy Nummer habe ich ihm gegeben, als ich ihm geantwortet habe. Im Grunde bin ich ganz froh - am Ende wäre er vor meiner Tür gestanden [hilfe]
Bin echt gespannt, wie er es angestellt hat, das Visum zu bekommen. Hast du vom italienischen Polizeieinsatz in Italien gehört? Wäre unter den momentanen Umständen ja äußerst ungünstig, wenn seine Papiere nicht in Ordnung wären.
Ich melde mich!
[winken3] Achlem

Re: Visum für Italien? #121622
04/04/2004 10:30
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ja sicher wäre es sehr schlecht für ihn, in Italien werden sehr oft Polizeieinsätze dieser Art durchgeführt, obwohl Italien ein Musterland was Asyl usw. angeht.
Kannst ja mal berichten wenn du mehr weißt dann kann ich vielleicht eine Verbindung herstellen mit was und wie er ein Visa bekommen haben könnte.

Claudia