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Hinweise zu Verpflichtungserklärungen nach § 84 Ausländergesetz #120164
14/02/2004 20:25
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http://www.rhein-sieg-kreis.de/rhein-sieg-kreis/formulare/32/1977.pdf.

Hinweise zu Verpflichtungserklärungen nach § 84 Ausländergesetzzu Besuchs- und Geschäftsaufenthalten und Visumsverlängerungen

Claudia

Re: Hinweise zu Verpflichtungserklärungen nach § 84 Ausländergesetz #120165
14/02/2004 20:27
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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http://www.ortenaukreis.de/pdf_files/merkblatt_verpflichtungserklaerung.pdf.

Merkblatt zur Verpflichtungserklärung nach § 84 Ausländergesetz 1. Umfang der VerpflichtungserklärungDie Verpflichtung umfaßt die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z. B. Arztkosten, Medikamente, Krankenhauskosten, Sozialhilfe und Unterbringungskosten). Um das Risiko von unvorhergesehenen hohen Krankheitskosten auszuschließen, muß eine Kranken-versicherung für die eingeladene(n) Person(en) abgeschlossen werden. Die Verpflichtung umfaßt außerdem die Ausreisekosten (z. B. Flugticket, Abschiebekosten). 2. Welche Unterlagen müssen zur Abgabe der Verpflichtungserklärung vorgelegt werden?Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde ist eine Bonitätsprüfung des Verpflichtungserklärenden erforderlich. Diese Prüfung erfolgt durch die Ausländerbehörde (Bearbeitungszeit beträgt je nach Saison bis zu 1 Woche!!). Folgende Unterlagen (Originale) müssen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt im Rahmen einer persönlichen Vorsprache des Verpflichtungserklärenden vorgelegt werden: ∗ Reisepass oder Ausweis des Verpflichtungserklärenden ∗ Einkommensnachweis über monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeberbescheinigung des Verpflichtungserklärenden (evtl. auch des Ehegatten) + Lohn-/Gehaltsnachweise der letzten drei Monate (evtl. auch des Ehegatten), evtl. Kindergeldbescheinigung des Arbeits amts oder Einkommenssteuerbescheid / Schreiben des Steuerberaters + Gewerbeanmeldung bei Selbstständigen; Rentenbescheid; Arbeitslosengeldbescheidvom Arbeitsamt ∗ Krankenversicherungsnachweis für den Eingeladenen für die Dauer der beabsichtigten Besuchszeit (erhältlich beim ADAC oder in einem Reisebüro) ∗ Mietvertrag (mit Angaben über die Wohnungsgröße) oder Nachweis über Wohneigentum (Kaufvertrag, Grundbuchauszug) Diese Unterlagen müssen vollständig bei der Abgabe des Antrages vorliegen, da dieser sonst nicht bearbeitet werden kann.Ein Nachweis über ein Bankguthaben ist als Einkommensnachweis für die Bonitätsprüfung ungeeignet, weil die Verfügbarkeit dieser Beträge nicht gesichert ist. Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 20 EURO 3. Antragsvordruck
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Füllen Sie bitte den Antrag zur Verpflichtungserklärung aus! Neben den Angaben zur Person des Verpflichtungserklärenden sind noch folgende Angaben zur eingeladenen Person(en) erforderlich: ∗ Familienname, Vorname ∗ Geburtstag und -ort ∗ Staatsangehörigkeit ∗ Reisepaß Nr. des (der) eingeladenen Person(en) ∗ Adresse im Heimatland ∗ Verwandtschaftsbeziehung mit dem Verpflichtungserklärenden ∗ Name, Vorname und Geburtstag der begleitenden Personen (Ehegatte und/oder Kinder) ∗ Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird. Die Höhe des erforderlichen Einkommens (siehe Tabelle „Mindestnettoeinkommen“) ist abhängig von der Zahl der Familienangehörigen, denen der Verpflichtungserklärende all-gemein zum Unterhalt verpflichtet ist und die über kein eigenes oder kein ausreichendes Einkommen verfügen und von der Höhe der Mietkosten. Diese Angaben sind daher eben-falls für die Bonitätsprüfung erforderlich. Die Angaben des Verpflichtungserklärenden er-folgen freiwillig. Ohne die Vorlage der o. g. Unterlagen kann die erforderliche Bonitäts-prüfung jedoch nicht erfolgen. 4. VerfahrensbelehrungDas an den Verpflichtungserklärenden vom Ausländeramt ausgehändigte Original der Verpflichtungserklärung ist von ihm an den besuchswilligen Ausländer weiterzuleiten. Dieser muß die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zur Beantragung des Besuchsvisums vorlegen. Visumsverlängerungen sind nicht möglich.Ausgangswerte für die Annahme eines ausreichenden Mindestnettoeinkommens eingeladene Personen 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 PersonenAlleinstehend 1371 EUR 1802 EUR 2233 EUR 2664 EUR 3095 EUR unterhaltspfl. für 1 Person 1721 EUR 2152 EUR 2583 EUR 3014 EUR 3445 EUR unterhaltspfl. für 2 Personen 1911 EUR 2342 EUR 2773 EUR 3204 EUR 3635 EUR unterhaltspfl. für 3 Personen 2111 EUR 2542 EUR 2973 EUR 3404 EUR 3835 EUR unterhaltspfl. für 4 Personen 2301 EUR 2732 EUR 3163 EUR 3594 EUR 4025 EUR unterhaltspfl. für 5 Personen 2501 EUR 2932 EUR 3363 EUR 3794 EUR 4225 EUR

Re: Hinweise zu Verpflichtungserklärungen nach § 84 Ausländergesetz #120166
14/02/2004 20:29
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