Tunesien Informationsforum ARCHIV Tunesien Informationsforum ARCHIV
Jawhara FM Mosaique FM
Dieses Forum ist nur als Archiv nutzbar.
Popular Topics(Zugriffe)
1,652,073 Magic Life Club
1,230,502 Islamische Fragen
TunesienCom Galerie
Der Flughafen Enfidha/Hammamet - Bilder von Walter
Hammamet Fotos von Walter
Djerba Fotos von Walter
Impressum
Impressum
Datenschutzerklärung

Kontakt E-Mail
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Bewerte Thread
Seite 5 von 6 1 2 3 4 5 6
Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120119
18/05/2004 13:58
18/05/2004 13:58

A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A



Hallo,

es wäre total nett von Dir, wenn Du uns den Wortlaut dieses Textes hier hineinstellen würdest!
LG Anna

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120120
18/05/2004 14:05
18/05/2004 14:05
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,253
Berlin
D
Doreen Offline
Member
Doreen  Offline
Member
D

Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,253
Berlin
Jambo, das wissen, denke ich mal, die Frauen zu Beginn einer Beziehung ganz sicher nicht,das sie irgendwann Angst haben müssen.
Darum gehts ja auch hier vordergründig gar nicht sondern um diese Sinnlosigkeit und Unverschämtheit, die Demütigung für die Frau, überhaupt eine Erlaubnis zu benötigen und sich nicht frei bewegen zu können.

Doreen

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120121
18/05/2004 14:26
18/05/2004 14:26

A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A



Doreen: [daumen2] [daumen2] ..ich finde das auch empörend...

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120122
18/05/2004 18:35
18/05/2004 18:35
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
C
Cheker Offline
Mitglied
Cheker  Offline
Mitglied
C

Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
Wir haben in D geheiratet und da wurde uns gesagt, dass ein T Mann nicht den Namen der deutschen Frau annehmen kann, da das mit dem Tunesischen Namensrecht nicht vereinbar ist.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120123
19/05/2004 09:03
19/05/2004 09:03
Joined: Feb 2004
Beiträge: 58
NRW
Rita Offline
Mitglied
Rita  Offline
Mitglied

Joined: Feb 2004
Beiträge: 58
NRW
Hallo @all
ich wiederhole meine Frage vom 17.05.
Wie ist das mit den Kindern die zwar den Namen meines Mannes angenommen haben, er aber nicht der leibliche Vater ist? Muss ich dann irgendeine Bescheinigung oder Urkunde mitführen in der steht, das er nicht der leibliche Vater ist? Meine Kinder sehen nämlich meinem Mann sehr ähnlich, ich meine Hauttönung und so... [Winken]
Irgendwie haben mich die Antworten doch sehr verunsichert.
Gruß Rita

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120124
19/05/2004 09:15
19/05/2004 09:15

A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A



Hallo Rita,

hat Dein Mann die Kinder adoptiert, oder wie ging das mit der Namensänderung? Wenn ja, gelten für diese Kinder die gleichen Bestimmungen wie für leibliche Kinder.
LG Anna

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120125
19/05/2004 10:19
19/05/2004 10:19
Joined: Jan 2002
Beiträge: 1,611
Bayern
D
Dilan* Offline
Mitglied
Dilan*  Offline
Mitglied
D

Joined: Jan 2002
Beiträge: 1,611
Bayern
Hallo Anna,

das Kindschaftsrecht wurde vor einigen Jahren überarbeitet.
Inzwischen ist es auch möglich, daß ein uneheliches Kind oder Kinder aus vorangegangen Ehen den neuen Familiennamen bekommen können ohne Adoption.

siehe auch http://www.liga-kind.de/pages/zeit94.htm

Namensrecht
Welchen Namen soll sich eine Stieffamilie geben? Eine Familie mit soviel verschiedenen Namen wie Familienmitglieder ? Oder ist es einfacher, das Zusammenleben unter einem gemeinsamen Namen zu starten und zu dokumentieren, wer jetzt zusammengehört. Andererseits möchte jeder vielleicht seinen Namen behalten, der ihm seit Jahren vertraut ist, zu einem gehört.

Beide Formen der Namensgebung sind möglich. Eine erneute Eheschließung läßt den Kindesnamen unberührt. Damit ist klargestellt, daß ein Kind seinen Geburtsnamen auch dann behält, wenn seine Eltern nach einer Scheidung erneut heiraten und einen anderen oder keinen Ehenamen führen.Mit der Geltung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum 1.7.1998 hat sich der Gesetzgeber dem Problem gestellt. Das Kind kann auch den Ehenamen aus der neuen Ehe bekommen, so § 1618 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies geschieht durch die sogenannte Einbenennung. Die Namenserteilung begründet weder Rechte noch Pflichten. Mit jeder Wiederheirat ist eine erneute Einbenennung möglich, es entfällt dann jeweils der dem Namen des Kindes vorangestellte oder angefügte Ehename aus der vorherigen Einbenennung.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120126
19/05/2004 10:24
19/05/2004 10:24
Joined: Feb 2004
Beiträge: 58
NRW
Rita Offline
Mitglied
Rita  Offline
Mitglied

Joined: Feb 2004
Beiträge: 58
NRW
@annegret
nein mein Mann hat die Kinder nicht adoptiert.

Gruß Rita

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120127
19/05/2004 10:41
19/05/2004 10:41
Joined: Jan 2002
Beiträge: 1,611
Bayern
D
Dilan* Offline
Mitglied
Dilan*  Offline
Mitglied
D

Joined: Jan 2002
Beiträge: 1,611
Bayern
Hallo Rita,

dann ist es wohl am Besten, daß du und die Kinder in den nächsten Jahren bis zur Volljährigkeit ein notariell beglaubigtes Schreiben mit Euch führt worin steht, daß die Kinder aus erster Ehe stammen und nicht mit deinem jetzigen Ehemann verwandt sind.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120128
19/05/2004 20:24
19/05/2004 20:24

A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A



zum Thema Namensrecht: Uns wurde damals gesagt, das wir wählen können...entweder nach tn. Namensrecht oder eben dem deutschen zu heiraten! Wie es aktuell ist kann ich leider auch nicht sagen [nixweiss1]

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120129
02/02/2005 17:07
02/02/2005 17:07

A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A



Wollte nur das Thema wieder raufholen.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120130
06/02/2005 18:38
06/02/2005 18:38
Joined: Jan 2005
Beiträge: 47
Leipzig
S
schrecken Offline
Member
schrecken  Offline
Member
S

Joined: Jan 2005
Beiträge: 47
Leipzig
hallo
habe mich gerade durchgelesen und muss leider auch nochmal meinen fragekatalog auspacken ...

wenn ich und das kind meinen namen tragen (verheiratet oder nicht),dann brauch ich nich unbedingt den tun. pass, wenn er nicht als vater angegeben ist ...oder wie?weil sie wissen ja nicht,wer es ist ...

und wie ist es eigentlich ... ist das visum für ihn zur einreise nach dtl einfacher zu bekommen, wenn sein kind hier ist, bzw. wenn er ein kind hier hat? und dann wärs aber besser wenn es den tun. namen trägt oder zumindest er als vater eingetragen ist ...???

wie ist das eigentlich, wenn man den tun. nachnamen annimmt oder nicht, was hat vor-und nachteile???
...
oh, sorry, doch so viele fragen ... =) [Breites Grinsen]
ich danke euch =)

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120131
06/02/2005 18:46
06/02/2005 18:46
Joined: Jan 2005
Beiträge: 47
Leipzig
S
schrecken Offline
Member
schrecken  Offline
Member
S

Joined: Jan 2005
Beiträge: 47
Leipzig
@checker: also,wenn ich dich richtig verstanden habe, mein name kann nicht familienname werden? aber seiner meiner?und was ist,geht es,er behält seinen und ich meinen und das kind auch meinen? das ist nicht gegen tun. recht?

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120132
06/02/2005 19:16
06/02/2005 19:16
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
C
Cheker Offline
Mitglied
Cheker  Offline
Mitglied
C

Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
Nach T-Recht kann er Deinen Familiennamen nicht annehmen.
Jeder kann aber seinen Namen behalten, bzw. Du seinen nehmen.
Doppelname für Dich geht auch.
Wie es mit Kind ist, weiss ich leider nicht, das muss Dir jemand beantworten, der davon betroffen ist.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120133
07/02/2005 03:10
07/02/2005 03:10
Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
steffihamm Offline
Member
steffihamm  Offline
Member

Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
Ne, das würde ich nicht machen, dann haben die Kinder automatisch den Namen des Ehemannes.

Bin ganz geschockt, wo ich das jetzt gelesen habe.

Ich werde meinen Namen behalten und da wir hier in Deutschland heiraten, wird er mit sicherheit dann auch meinen Namen annehmen - damit die Kinder es einfacher haben.

Bei einer Hochzeit in Tunesien? Kann man da auch seinen Namen behalten?

Und wie ist das wenn die Mutter den Namen behält und er seinen Nachnamen - kann man dann frei entscheiden, welchen Nachnamen die Kinder tragen ?

Der Deutsche Standesbeamte hat mir gesagt, das man das dann später festlegen kann.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120134
07/02/2005 06:59
07/02/2005 06:59
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
C
Cheker Offline
Mitglied
Cheker  Offline
Mitglied
C

Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
Warum ist es so schwer zu verstehen: ein T kann den Namen der Frau nicht annehmen, egal wo er heiratet. Dies verstösst gegen T-Namensrecht!!!
Kinder eines T werden automatisch T, da sie beim Konsulat gemeldet werden müssen und bekommen, soweit ich weiss, in ihrem T-Pass den Namen des Vaters.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120135
08/02/2005 01:33
08/02/2005 01:33
Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
steffihamm Offline
Member
steffihamm  Offline
Member

Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
Ich kenne aber auch einen Tunesier, der den Namen der Frau angenommen hat und wie hier im Forum wohl auch so einige.

Und auch mein Standesbeamte hat gesagt, wie können meinen Namen als Familiennamen nehmen.

Sollte es Probleme geben, dann eben lieber so - er behält seinen Namen, ich meinen + Kinder.

Einen tunesischen Pass oder melden kann man die Kinder noch später und Erbberechtigt ist auch die Ehefrau mit Deutschen-Namen

Kann mir noch einer m. Frage oben beantworten ??

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120136
07/02/2005 15:18
07/02/2005 15:18
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
C
Cheker Offline
Mitglied
Cheker  Offline
Mitglied
C

Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
Sollten die T´s die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen haben, können sie den Namen der Frau annehmen.
Aber in ihrem T-Pass, den sie auf immer und ewig haben, der auch der Einzige ist, der in T anerkannt ist, behalten sie den T-Namen.
Standesbeamte die Hochzeiten in D vornehmen müssen auch das Recht des Landes des ausl. Partners bei der Namenswahl berücksichtigen.
Dies sagt deutlich, dass ein T den Namen der Frau nicht annehmen kann.
Ausser es hat sich geändert, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Darüber würde ich mich noch einmal ganz genau erkundigen.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120137
07/02/2005 22:29
07/02/2005 22:29
Joined: Nov 2004
Beiträge: 6
Mülheim
J
joan Offline
Junior Mitglied
joan  Offline
Junior Mitglied
J

Joined: Nov 2004
Beiträge: 6
Mülheim
Hallo,
ein Tunesisier kann auch mit dem Erwerb der dt. Staatsbürgerkunde nicht seinen Namen ändern; er beantragt ja mit seinem tun. Namen den neuen Pass. Es ist auch richtig, dass er nicht den Namen seiner Frau annehmen kann und die Kinder nach tun. Recht automatisch den Namen des Vaters bekommen ( in den tun. Pässen mit den Zwischennamen, d.h. ben / bent und dem Namen des Vaters und bei der Einreise in TN wird sogar meist der Großvatername verlangt). Die meisten tunesischen Frauen behalten jedoch auch nach der Heirat ihren Namen ( war dort im Gegensatz zu Deutschland schon immer möglich).
In den letzten Jahren wird für die Ausreise; NICHT
für die Einreise; aus TN von tun. Kindern ( egal ob alleine oder mit dt. Mutter) immer die Einwilligung des Vaters benötigt- und natürlich der tun. Pass-. Als Einwilligung genügt ein formloses Schreiben des Vaters, dass er die Ausreise der Kinder bewilligt. Dieses muss aber von ihm selbst an der entsprechenden Botschaft oder dem zuständigen Rathaus in TN vorgelegt und dort abgestempelt werden. Ansonsten sind Ausreiseprobleme oder,ich weiss von einem Fall,die Ausreise gefährdet.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120138
08/02/2005 01:32
08/02/2005 01:32
Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
steffihamm Offline
Member
steffihamm  Offline
Member

Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
Oje, dann hoffe ich das Ihr ja nun alles Bescheid wisst.

Wenn Ihr Kinder zusammen bekommt , dann sollten diese lieber einen deutschen Namen bekommen + Vornamen, denn das ganze Theater braucht kein Mensch.

Und bei der Hochzeit solltet Ihr lieber Euren Namen behalten.

Meistens reist man aber eigentlich ja doch zusammen...um die Welt.

Wie dem auch sei, ich für meinen Teil - habe meine Entscheidung getroffen.

Achja, ich kenne mehrere Tunesier die haben einen Deutschen Nachnamen !!!! Nochmal´s!!!!

Und Sie haben auch noch Ihren tunesischen Pass - mit dem alten Familiennamen - und ist doch auch nicht übel

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120139
08/02/2005 09:51
08/02/2005 09:51
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
C
Cheker Offline
Mitglied
Cheker  Offline
Mitglied
C

Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
Wie haben diese T´s einen deutschen Nachnamen bekommen???
Soweit ich weiss, müssen Kinder beim Konsulat gemeldet werden und erhalten somit automatisch den T-Pass.
Ich glaube nicht, dass man um die Anmeldung der Kinder beim Konsulat ohne Probleme herumkommt.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120140
08/02/2005 22:01
08/02/2005 22:01
Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
steffihamm Offline
Member
steffihamm  Offline
Member

Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
Doch das kommt man - auch da gibt es hier im Forum eingige und in der Realität sind es noch viel mehr.

Denn wenn das Kind den Nachnamen der Mutter hat, einen Deutschen Vornamen - da hast man auch keine Probleme ein- und auszureisen.

Ist das Kind gemeldet ist es zu spät, dann ist der Name auch egal.

Jeder T.Mann kann einfach das Kind melden und dann damit abziehen.

In den Arabischen Länder gelten andere Gesetze und die Deutschen werden dort nicht annerkannt.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120141
09/02/2005 10:49
09/02/2005 10:49
Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
C
Cheker Offline
Mitglied
Cheker  Offline
Mitglied
C

Joined: Feb 2003
Beiträge: 2,297
Frankfurt
Es muss jeder selbst wissen, ob er gegen Gesetze verstossen will.........
Aber Du hast immer noch nicht gesagt, wie die T´s, die Du erwähnt hast, zu ihrem deutschen Nachnamen gekommen sind?

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120142
09/02/2005 10:54
09/02/2005 10:54

A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A



Das würde mich auch sehr interessieren! Also ich kenne keinen.
Steffi, ich habe Dich jetzt schon mehrfach darauf angesprochen und keine Antwort erhalten. Deshalb frage ich jetzt hier nochmals: was sagt der Ehemann in spe denn zu Deinem Vorhaben?

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120143
09/02/2005 21:49
09/02/2005 21:49
Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
steffihamm Offline
Member
steffihamm  Offline
Member

Joined: Jun 2004
Beiträge: 530
H.
Hallo Ihr Lieben.

Ich hatte es schon in anderen Themen erklärt.
---------------------------------------------
Ein Standesamt ist verpflichtet bei einer Eheschliessung in D zu prüfen, ob die Namenswahl mit dem Namensrecht des Heimatlandes des Partners vereinbar ist!!
--------------------------------------------

Mein Standesbeamter hat dieses getan und mir gesagt, er kann meinen Namen annehmen und ER würde es auch tun.

Fakt ist das er dann in seinem Land Probleme bekommen könnte.

Ncoh hinzu kommt, das er dort Eigentum + Land!

Von daher habe ich nun eine Termin bei einen Rechtsanwalt der sich mit dem Islamischen Eherecht auskennt und der mir sicherlich dann mehr erzählen kann.

Denn es geht ja auch um sein Besitz und mein Besitz - etc. und wie sich das überhaupt verhält, den das Deutsche Recht gilt in Arabischen Ländern nicht. Dazu müssen extra bestimmte Verträge geschlossen werden und dafür gibt es sogar hier in Deutschland - Rechtsanwälte - die sich auf dem Gebiet spezialisiert haben! Islamische Scheidungsrecht / Eherecht / Familienrecht , etc.

Wie dem auch sei, ich halte Euch auf dem laufenden. [winken3]

Selbst im Forum hier gibt es Tunesier die den Familiennamen der Frau angenommen hat - ich weiss nicht , was für Folgen oder Nachteile es für die Männer hatte.

Da müsst Ihr schon selbst die bestimmten Leute ansprechen, die den Schritt schon getan haben und damit Leben und aus Erfahrung sprechen können.

Ich denke, es ist aber besser er behält seinen Namen, alleine schon wen der Schwierigkeit das er wohl nicht hier einen anderen Namen haben kann wie in Tunesien.

Nur warum geht es bei manchen?
Oder einige hier sagen nicht die Wahrheit. [nixweiss1]

Ich für meine Teil, spreche mit den Leuten, wo ich die Sicherheit habe, das ich mich richtig erkundigt habe.

Das Auswärtige Amt bietet dazu auch Beratungsstellen an, in jeder grossen Stadt.
[daumen]
Warten wir es einfach ab

Seite 5 von 6 1 2 3 4 5 6