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Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120094
13/05/2004 15:23
13/05/2004 15:23
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vienne
nanni Offline
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vienne
da tut sich mir eine grage auf *???*

wenn ich mit einem tunesier verheirat bin und aus erster ehe 3 kinder habe, die meinen namen tragen, bzw. ich nach der hochzeit im juli einen doppelnamen tragen werde, aber meine kinder natürlich nicht !, kann ich doch mit meinen kindern, die einen österr. vater und namen haben, doch jederzeit ein und ausreisen.........oder ?? [Durcheinander]

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120095
13/05/2004 15:36
13/05/2004 15:36

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Anonym
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Hallo Nanni,

das Problem betrifft nur gemeinsame Kinder - also tunesischer leiblicher Vater und deutsche Mutter.
LG Anna

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120096
14/05/2004 15:34
14/05/2004 15:34
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Marion Offline
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Fragt sich nur, ob dieser frauenverachtende Zoll soviel Logik & Einsicht in seinem Schrumpfhirn hat!

Bei diesem Thema könnte ich echt platzen!

Mein Mann hat wirklich einen sehr schönen Nachnamen, aber allein schon aus diesem Grund war selbst ein Doppelname für mich tabu. Und letztendlich sind diese doch nur schrecklich umständlich & lästig... [Winken]

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120097
14/05/2004 16:01
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vienne
nanni Offline
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vienne
ehrlich gesagt bin ich auch schon am überlegen, meinen namen zu behalten, weil mir die probleme einfach auf die nerven gehen, ohwohl wir keine gemeinsamen kinder mehr wollen.......

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120098
14/05/2004 22:40
14/05/2004 22:40
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Lüdenscheid
Gwin Offline
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Lüdenscheid
Ich finde den Namne meines Zukünftigen auch sehr schön, aber irgendwie erscheint es mir generell einfacher, wenn ich meinen Namen behalte... nur müßte dann mein Name auch Familienname werden.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120099
16/05/2004 10:14
16/05/2004 10:14
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Gwin warum ist dies so?

Zitat:
nur müßte dann mein Name auch Familienname werden.

Claudia

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120100
17/05/2004 10:14
17/05/2004 10:14
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Weil nur ein Name auf das Kind übergehen kann, und zwar der festgelegte Familienname. Schützt die Kinder auch vor lästigen Doppelnamen.

Die Entscheidung über den Familiennamen muß aber nicht sofort, sondern kann jederzeit oder auch nie getroffen werden. Man kann also warten, bis Nachwuchs da ist...

Nur wenn wie Frau einen Doppelnamen trägt, die keine Entscheidung mehr möglich, dann ist der Name des Mannes bereits automatisch Familienname!

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120101
17/05/2004 10:50
17/05/2004 10:50

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Anonym
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Hallo,

könnte nicht mal jemand von denen, die schon längere Zeit mit Kindern in T einreisen, schreiben wie ein derartiges Schriftstück aussehen muß, damit es in T Gültigkeit hat?
LG Anna

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120102
18/05/2004 00:11
18/05/2004 00:11
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Rita Offline
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Hallo @all
wie ist das denn bei Kindern, die nur den Namen haben (Namensgebung durch den tun. Ehemann), er aber nicht der leibliche Vater ist? [nixweiss1] Habe ich dann auch Probleme mit der Ausreise, weil sie ja den tun. Nachnamen meines Mannes haben? Muss ich für die Kinder auch den tun. Pass beantragen oder irgendeine Urkunde mitführen, wo drin steht, das er nicht der leibliche Vater ist?????? [Durcheinander]

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120103
18/05/2004 00:14
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wiesbaden
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aline Offline
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wiesbaden
@gwin
Kinder aus "Mischehen" müssen sich nicht für eine der Staatsangehörigkeiten entscheiden. Das wäre im übrigen auch schwer möglich, da man die tunesische Staatsbürgerschaft nicht ablegen kann. Die kann man höchstens aberkannt bekommen, bei Hochverrat oder so.
Die von Dir beschriebene Optionslösung gilt für in Deutschland geborene Ausländer (zb Türken), die den deutschen Pass bekommen können und sich dann erst mit Volljährigkeit entscheiden müssen.
Als Kind aus einer sog. bi- oder multinationalen Ehe trifft dies aber nicht zu, da man das Recht auf beide/alle Staatsangehörigkeiten hat.

Insgesamt sollte allen klar sein, dass das tunesische Recht, die elterliche Sorge dem Kindsvater zuspricht, weswegen er auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Daher gibt es auch immer diese Ausreiseprobleme, da dies nicht dem deutschen Rechtsverständnis entspricht. Eine notariell beglaubigte Ausreiseerlaubnis des Vaters ist hier sehr hilfreich.

Weiterhin sollte klar sein, dass die tunesische Staatsbürgerschaft obligatorisch ist; d.h. jedes Kind eines Tunesiers/Tunesierin muss rein theoretisch registriert werden und einen tun. Pass haben. Dies wird sichergestellt, indem man grds. bei der Ausreise aus TU den tun. Pass verlangt. Werdet ihr nicht kontrolliert, habt ihr eben Glück gehabt - das kann aber beim nächsten Mal/beim nächsten Zollbeamten ganz anders aussehen. Im schlimmsten Fall lassen die euch erst ausreisen, wenn ihr einen Pass gemacht habt.
Ist übrigens Bekannten von mir passiert (beide 20-jährige Halbtunesier). Die mussten Ihren ersten und wohl einzigen Tunesienurlaub zwangsweise verlängern, um an Pässe zu kommen.
Die einzige Möglichkeit wäre dann noch, nie wieder nach Tunesin zu gehen - und wer will das schon.

LG Aline

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120104
17/05/2004 13:00
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Aline:
Angenommen, der Kindsvater akzeptiert, daß der Familienname des gemeinsamen Kindes Nadja der der Mutter (z.B .Huber) ist.

Wie erkennt dann der Zoll daß die Nadja Huber ein tunesisches Kind ist.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120105
17/05/2004 13:04
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Interessant ist noch die Frage, wie weit sich diese Regelungen auf die nächsten Generationen auswirkt.
Sind die Enkel oder Urenkel einer/s Deutsch-Tunesier(in) die in Deutschland leben dann auch noch Tunesier mit all diesen Vorschriften?

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120106
17/05/2004 14:15
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jambo Offline
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Also ich habe ein papier, dass mein Mann bei der "Baladia" machen lassen hat. Es steht darauf, dass ich als Mutter jederzeit meine Kinder mitnehmen darf oder dass jedeseinzelne Kind selbst ausreisen kann wie es will....das wurde notariell beglaubigt. Seit 7 Jahren reiste ich mit dem selben Papier oder die Kinder nahmen es mit, wenn sie alleine reisten. Lesstztes jahr aber gab es Aerger. es sei zu alt und man müsse nun jedes jahr ein Neues machen.
Als ich jetzt ausreiste versuchte ich es ohne, aber es ging nicht und dann am mein Mann dazu und bestätigte es dem Zöllner, dass alles ok. sei!

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120107
17/05/2004 18:02
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@Dilan
Dann reist "Nadja Huber" ganz ohne Probleme wie jede große oder auch kleine Touristin ein.
Und wenn sie dann mal groß ist und sich nicht mehr gegen ihren Willen festhalten läßt, kann sie ja immer noch beim Konsuluat angemeldet werden und ihren tunesischen Paß bekommen.
Es soll ja Väter geben, die erst spät von ihrem Nachwuchs erfahren... [Winken]

Und noch was zu dem notariell beglaubigten Papier, bei dem man ja anscheinend auch noch versucht, alles so schwierig wie möglich zu machen:
Die Mutter muß es ja wohl bei sich haben, wenn sie in TN einreist. Während des Urlaubs entscheidet der Mann oder auch nur die Familie des Mannes, daß das Kind in TN bleiben soll. Mann und Familie wissen natürlich, daß Frau dieses Papier hat. Da dürfte es wohl kein Problem sein, sich dieses Papier anzueignen. Selbst wenn ein deutscher Notar eine Kopie hat, würde das dort jemanden interessieren?

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120108
17/05/2004 19:46
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Elissa Offline
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Wirklich interessant wird es dann, wenn die Enkel da sind, da hat Dilan recht.
Ich habe vor einigen Jahren auf Jerba bei der Einreise einmal mitbekommen, wie schwer es denn für einen Mann ist, mit einem arabischen Namen, aber einem deutschen Pass einzureisen.
Bei der Ausreise war es dann noch schlimmer!
Der Mann hatte einen arabischen Nachnamen, und der Zöllner (?) fragte dann, wo denn sein Name her käme, aus Persien. Wo sein persicher Pass sei! Hatte der Arme aber nicht. Opa war mit einer Deutschen verheiratet, und seine Kinder haben dann die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Sind in D aufgewachsen, haben geheiratet, so auch sein Vater, und zwar eine Deutsche. Klar, der arabische Name blieb, er sah auch nicht wirklich arabisch aus. Aber sie haben ihn wirklich von 9:00 bis 18:00 auf dem Flughafen festgehalten! Und als er dann ausreisen wollte ging das nicht, ohne den perischen Pass!!! Es hat 4 Tage gedauert, bis es ihm ermöglicht wurde!!!!
Sowas ist mir zumindest für Jerba schon 2 Mal zu Ohren gekommen.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120109
18/05/2004 09:10
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Wenn man sich von seinem alten Heimatland nicht dermaßen bevormunden lassen will, gäbe es vielleicht die Lösung, daß "Mann" den Namen der Frau annimmt und sich dann auch noch einen anderen Vornamen zulegt. Gegen Gebühr geht das ja. Voraussetzung ist allerdings ein deutscher Paß...

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120110
18/05/2004 09:17
18/05/2004 09:17

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@Marion: [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]
die Vorstellung ist doch zu schön...machen wir aus einem Ali Ben Amor einen Günther Riemenschneider.... [Breites Grinsen] ..der Tunesier muss erst gebacken werden.... [Ha!]

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120111
18/05/2004 10:56
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Ein Tunesier kann den Namen seiner deutschen Frau nicht annehmen, da das gegen tunesisches Namensrecht verstösst.
Insofern kommt die Lösung des Problems, dass der Name der Frau Familienname wird, nicht in Frage.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120112
18/05/2004 11:03
18/05/2004 11:03

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Das kann er in Deutschland sehr wohl..mein Mann wurde gefragt hier auf dem Standesamt...
Ich konnte ja auch den Namen meines Mannes annehmen, obwohl es das in Tn. nicht offiziell gibt...

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120113
18/05/2004 11:08
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Hallo
Hier in Deutschland kann der Mann den Namen der Frau annehmen, aber ich denkke, dass Cheker von dem Namensrecht in Tunesien sprach.
Mein Mann wurde auch gefragt, welchen Namen er annehmen möchte.
LG Susi

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120114
18/05/2004 11:32
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Natürlich können sie am Zoll bei "Nadja Huber" schlecht vermuten, dass der Vater Tunesier ist. Ich wollte aber eigentlich auch nur darlegen, wie es theoretisch ist.
So wäre mein Kind (bin halb/halb) auch Tunesier/in und dessen Kind ebenfalls. Ist so ähnlich wie mit dem oft boshaft angeführten deutschen Schäferhund bei Spätaussiedlern.
Knackpunkt ist halt, dass die tun. Staatsbürgerschaft verpflichtend ist für alle, die mind. einen tun. Elternteil haben (alles theoretisch wohlgemerkt).

Persönlich kann ich nur anmerken, dass ich trotz des Aufwandes beim Konsulat (warum wollen die eigentlich immer so viele Fotos???)froh über die 2. Staatsangehörigkeit bin. Ich werde meine Wahlstation im Herbst 4 Mon. in Tunis ableisten und hab keinerlei Problem mit Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung. Ausserdem empfinde ich das "Tunesische" durchaus als einen Teil von mir und finde daher, dass ich das Recht auf diesen Pass hab.

Achtung: das muss euren Kindern nicht genauso gehen - viele empfinden da anders. Und da man den tun. Pass NIE wieder los wird, sollten die Eltern von "Nadja Huber" sich genau überlegen, ob sie den Gang zum Konsulat machen. Den Eltern von Nadja Ben Amor bleibt wohl nix anderes übrig, wenn sie Probleme bei der Ausreise vermeiden wollen.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120115
19/05/2004 00:29
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Ich denke da an den Rattenschwanz, das dies alles nach sich zieht.

Eine Halbtunesierin heiratet einen europäischen nichtmuslimischen Mann. Die Ehe wird in TN nicht anerkannt. Somit sind die gemeinsamen Kinder aus tunesischer Sicht unehelich. Wenn sie mit den Kindern im Urlaub nach TN fliegen will, was dann? Wenn die Kinder beim Konsulat nicht gemeldet wurden, dann hat sie sozusagen fremde Kinder bei sich, oder.

Auch diese gemeldeten "tunesischen" Kinder werden eines Tages groß, haben evtl gar keinen Bezug zu TN, heiraten wieder einen Europäer, bekommen Kinder...

Wer soll dann die Ausreise der Kids aus TN genehmigen?????

Vielleicht ändern sich ja eines Tages die Ein- und Ausreisebestimmungen

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120116
19/05/2004 00:38
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Zitat:
Vielleicht ändern sich ja eines Tages die Ein- und Ausreisebestimmungen
Dafür müßte sich die gesamte Denkweise ändern, und das kann 100 Jahre dauern...

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120117
19/05/2004 00:44
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ich befürchte da wird noch ne menge zeit vergehen bis sich da was ändert.
Ich wollte vor ca. aus einem moslemischen Land mit meiner Tochter ausreisen, sie hatte weder einen arabischen Nachnamen noch war sie irgendwo anders als in D registriert. Sie hatte einen deutschen Reisepass. Es reichte das sie einen (halbwegs) arabischen Vornamen hat den es aber auch in D gibt, Yasmin, sie wollten sie nicht ausreisen lassen. Ungefähr eine Stunde kam ich mir vor wie in "nicht ohne meine Tochter", mir war so schlecht das ich den Beamten fast angekotzt hätte, und geschafft hab ich es dann nur mit Bestechung. Ich bin nie wieder dorthin geflogen, das war mir ne Lehre und das muß ich echt nicht noch mal haben.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120118
18/05/2004 13:49
18/05/2004 13:49
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Marion, dieses beglaubigte Papier habe ich in etwa 4-facher Ausführung, also alles Orginale!

Und im übrigen denke ich, dass es jedem klar sein sollte, dass dieses Papier gut "aufbewahrt" werden sollte...!!
Ansonsten finde ich es ja sowieso sehr schlimm, wenn man von seinem Ehemann oder dem Vater des Kindes Angst haben muss oder ihm nicht vertrauen kann!! Ist ziemlich traurig, aber bei vielen ist es so....
Da muss man sich dann schon fragen, was diese Beziehung denn bringt... [Schüchtern]

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