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Aufenthaltsgenehmigung #115209
02/04/2003 20:40
02/04/2003 20:40
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Grevenbroich
Oualid Offline OP
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Oualid  Offline OP
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Hallo, Leute! Ich habe schon des öfteren euer Forum als Gast besucht. Heute habe ich eine Frage an euch. Ich habe einen tunesischen Freund, der schon seit einem Jahr mit einer deutschen Frau verheiratet ist. Er arbeitet in Düsseldorf. Mit
seiner Frau hat er zur Zeit einige Probleme. Wie lange muss er mit ihr verheiratet bleiben, damit er seine Aufenthaltserlaubnis nicht verliert? [hammer]

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115210
02/04/2003 22:16
02/04/2003 22:16
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hallo und Herzlich Willkommen ich wünsche dir im Forum viel Spaß.

Er muß min. 3 jahre verheiratet sein, dann kann er seine unbefristete Aufenthaltsge. beantragen.

Oder er läßt sich scheiden und heiratet sofort wieder.

Claudia

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115211
03/04/2003 06:01
03/04/2003 06:01
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indovina Offline
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indovina  Offline
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Nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen erhält er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, d.h. seine AE wird unabhängig von einer Ehe verlängert. Es müssen die üblichen Voraussetzungen zur Erteilung einer AE vorliegen.

Nach 3 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen hat man Anspruch auf die Erteilung einer "unbefristeten" AE, das sind erleichterte Bedingungen für Ehegatten Deutscher, sonst sind 5 Jahre AE Voraussetzung.

Was die Sache angeht mit Scheidung und sofortiger Wiederheirat, kann das aber auch in die Hose gehen. Die ABH ist nicht verpflichtet, in diesem Falle eine Duldung zu erteilen, sie KANN, aber sie MUSS NICHT!! In D muß ein Trennungsjahr eingehalten werden, und nicht immer kann der ausländische Part dieses Trennungsjahr in D bleiben.

@oualid
Kannst mir eine PN schreiben, wenn Du magst, unser AuslG ist bissel kompliziert [Winken]

Grüßle
[winken2]

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115212
03/04/2003 09:55
03/04/2003 09:55
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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"Nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen erhält er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, d.h. seine AE wird unabhängig von einer Ehe verlängert. Es müssen die üblichen Voraussetzungen zur Erteilung einer AE vorliegen."

Dies trifft nicht in allen Bundesländern zu, hatten in Gera (Landkreis Greiz) erst eine Abschiebung und man war 3,5 Jahre verheiratet und er hatte eine Aufenthaltsge. und muß jetzt nach der Scheidung das Land verlassen.

Claudia

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115213
03/04/2003 10:21
03/04/2003 10:21

A
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@Claudia,

das Ausländergesetz gilt auch in Gera....du solltest auch den letzten Satz des Zitats beachten "es müssen die üblichen Voraussetzungen vorliegen."

Wahrscheinlich lagen diese in dem von dir geschilderten Fall nicht vor!

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115214
03/04/2003 10:27
03/04/2003 10:27
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indovina Offline
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indovina  Offline
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Kennst Du diesen Fall näher, sind Dir Details bekannt?? Die Vorschriften gelten definitiv bundesweit, allerdings gibt es natürlich zu jedem Recht auch Versagensvorschriften, d.h. wann die Verlängerung der AE versagt werden kann.

Beispiel:

§ 19 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

...

(3) Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann unbeschadet des Absatzes 2 Satz 1 versagt werden, wenn gegen den Ehegatten ein Ausweisungsgrund vorliegt.

...

Grüßle
[winken2]

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115215
03/04/2003 10:32
03/04/2003 10:32
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Alexandra das habe ich gelesen, und dies lag auch vor, denn sonst hätte er gar keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, er muß das Land verlassen, weil er keine Deutsche Staatsbürgerschaft hat, auf Familienzusammenführung in D ist und sich aber nun scheiden läßt, bevor er die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat, trotz festen Arbeitsvertrag den er seit fast 1,5 Jahren hat bei ein und der selben Firma.

Es ist nicht so leicht, dies so zu schreiben, wenn er 3 Jahre da ist und alles erfüllt kann er sich scheiden lassen und hier bleiben, wenn das so leicht wäre, wäre D voll und sogar übervoll.

Alexandra das weiß ich auch das das Ausländergesetz in ganz Deutschland gilt.

Wenn man auf die Frage die gestellt wurde genau und richtig antwortet, muß es eigentlich heißen, es ist erst dann sicher das er hier bleiben darf, wenn er die Deutsche Staatsangehörigkeit hat, denn oft hängt es von den behörden ab und gibt es zwar das Ausländergesetz aber man findet immer Mittel und Wege, ihn ins Land zurück zu schicken.

Ich erinnere mich nur an Laziz, er hat hier studiert, er hatte einen langjährigen Arbeitsvertrag bei BMW und trotzdem hat man ihn nach so einer langen Zeit keine Aufenthaltsgenehmigung bewilligt, BMW klagte für ihn und sie verloren, er mußte zurück nach Hause.
Und dies war letztes Jahr.

So viel zum Ausländergesetz und die erforderlichen Vorraussetzungen.

Claudia

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115216
03/04/2003 10:35
03/04/2003 10:35
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Ein Ausweisungsgrund lag nicht vor, ich kenne den Fall sehr gut da es ein sehr sehr guter Freund von mir ist, und er hat auch keinerlei Straftaten begangen. Und es ist kein Einzelfall in Deutschland, ich hatte letztes Jahr gleich 2 Freunde die zurück nach Tunesien mußten und sie kamen aus München, wo alle Bedigungen erfüllt waren.

Wenn es so leicht wäre, würde man nicht so viele Fragen zum gleichen Thema bekommen.

Es kommt auch oft auf die Bearbeiter an.

Claudia

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115217
03/04/2003 11:15
03/04/2003 11:15
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Laroussa Offline
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Laroussa  Offline
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Wie sieht es eigentlich mit der deutschen Staatsbürgerschaft aus?
Laut deutschem Recht darf man doch nur eine Staatsangehörigkeit haben. Nun habe ich aber gehört, dass Tunesier, die Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft gestellt hatten, ihren tunesischen Pass auf dem Amt abgeben mußte, diesen aber ein paar Wochen später beim tunesischen Konsulat wieder abholen konnten.
Wie geht das?

Vielen Dank für die Antworten!

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115218
03/04/2003 11:33
03/04/2003 11:33
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beriana Offline
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an laroussa
ich habe das gleiche ich habe den roten und den grünen das wir tunesier den grünen wiederbekommen weiß deutschland ist sozusagen ein abkommen unter der hand da wir ansonsten keine rechte mehr in tu. hätte sei es hauskauf ,
autoverkauf ect.

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115219
03/04/2003 11:50
03/04/2003 11:50
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Nela Offline
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@ indovina
Hab dir eine mail geschickt!

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115220
04/04/2003 00:05
04/04/2003 00:05

A
Anonym
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A



@claudia,

deine Beiträge zu diesem Thema sind leider etwas verwirrend, mal heißt es Aufenthaltserlaubnis, mal Aufenthaltsgenehmigung, dies ist aber nicht das Gleiche. Letztendlich habe ich mir gerade mal die Mühe gemacht und ein wenig in den Erläuterungen zum Ausländergesetz gestöbert. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass keiner von uns in der Lage ist, diese Vorschrift 100% richtig auszulegen (es sei denn ein Jurist weilt unter uns)! Ein Punkt ist mir allerdings klar geworden, es sind sehr viele Ermessensentscheidungen enthalten, daher kommt es auch, dass einmal so und bei einem ähnlichen Fall anders entschieden wird. Auf der sicheren Seite ist man erst dann, wenn man ein eigenständiges unbefristetes Aufenthaltsrecht hat (dafür muss man nicht unbedingt Deutscher sein)!

Was der Fall Laziz jetzt mit Aufenthalt von Ehegatten zu tun hat ist mir nicht klar. War er hier verheiratet? Ansonsten ist von vorneherein klar, dass der Aufenthalt nur für die Dauer der Ausbildung sprich Studium eingeräumt wird. Sinn davon ist u.a. auch, dass in den entsprechenden Ländern auch gut ausgebildete Leute weiter beim Aufbau der Wirtschaft helfen....

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115221
03/04/2003 13:01
03/04/2003 13:01
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indovina Offline
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indovina  Offline
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Also nur mal ganz grob (wens interessiert):

"Aufenthaltsgenehmigung" ist der Überbegriff der vier verschiedenen Aufenthaltstitel.

Die "Aufenthaltsbefugnis" ist für die Gestattung des Aufenthalts aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen (Asyl).

Die "Aufenthaltserlaubnis" gibt es befristet und unbefristet (kann zum Erhalt der "Aufenthaltsberechtigung" führen)

Die "Aufenthaltsberechtigung" ist räumlich und zeitlich unbeschränkt (d.h. immer unbefristet) und darf nicht mit Auflagen versehen werden.

Wegen dieser Studiumssache, wenn man hier in D studiert, erhält man eine "Aufenthaltsbewilligung", d.h. der Aufenthalt wird nur zu einem bestimmten Zweck erteilt (in diesem Falle zum Abschluß des Studiums), dies nur befristet und maximal 2mal 2 Jahre. Eine "Aufenthaltsbewilligung" kann i.d.R. nicht "vor der Ausreise des Ausländers" verlängert oder erneuert werden (d.h. schon gar nicht einfach in eine andere Form der "Aufenthaltsgenehmigung" umgewandelt werden. Nach Ausreise kann frühestens nach Ablauf eines Jahres eine "Aufenthaltserlaubnis" erteilt werden außer ... (wird echt zu kompliziert, das alles im Detail aufzuführen). § 28 AuslG

@claudia
Also einiges könnte ich nachvollziehen. Außerdem ist der Zeitpunkt, ab dem die zwei Jahre berechnet werden, unterschiedlich, je nachdem, ob im Ausland oder in D geheiratet wurde.

OK, bevor ich mich noch mehr in unverständlichen Details verstricke, erst mal Schluß hier ..

Liebes Grüßle
[winken2]

Re: Aufenthaltsgenehmigung #115222
03/04/2003 21:20
03/04/2003 21:20
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Hallo Alexandra,

und genau das was du schreibst, meine ich man kann nie eine genaue Erklärung und Info geben, trotz Gesetz, denn es ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Laziz war nicht verheiratet und wenn man nach dem Studium eine Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis bekommt ist es oft auf eine Firma beschrenkt, das heißt man bekommt dies nur und hat dies auch nur so lange, wie man in dieser Firma tätig ist, und so war es auch bei ihm und nach ein paar Jahren wurde es nicht mehr bewilligt, ohne Grund.

Da sieht man wie Behörden (Willkürlich) entscheiden.

Den tun. Paß bekommt man immer wieder, nicht nur ihr allen geht es so.

Claudia