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Familiennachzug #113831
25/07/2003 10:21
25/07/2003 10:21
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Neue Visumpraxis des Auswärtigen Amts
(Stand 28.12.2001)

Familiennachzug
Visa für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten
Zügige Umsetzung des Projekts Visum 2000
Beratung im Visumverfahren; Aus- und Fortbildung
Statistik

Das Auswärtige Amt hat nach eingehender Überprüfung seiner Visumpraxis beschlossen, das Verfahren der Visumerteilung bei Familienzusammenführungen und Besuchsaufenthalten bis zu drei Monaten zu verbessern. Die wesentlichen Neuerungen, die sich im Rahmen des deutschen Ausländerrechts und der Vereinbarungen der an den Schengen-Acquis gebundenen EU-Partner halten, sind folgende:

1. Familiennachzug

Grundsätzlich keine Ablehnung eines zustimmungspflichtigen Visums durch die Auslandsvertretung ohne Rückhalt der Innenbehörden.

Beim Nachzug von Kindern, insbesondere aus binationalen Ehen, ist bei der Beurteilung des Kindeswohls dem Wunsch von Kind und Eltern die von Artikel 6 Grundgesetz geforderte Bedeutung zuzumessen.

Um das Verfahren beim Familiennachzug noch transparenter zu machen, hat das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen weltweit angewiesen, ab 1.April 2000 die wesentlichen tragenden Gründe einer Ablehnung eines Visums zur Familienzusammenführung bereits mit dem ersten schriftlichen Ablehnungsbescheid mitzuteilen. Dieser Bescheid wird nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Der Bescheid löst damit nur die einjährige Frist für die Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage aus. Gegen diesen (ersten) ablehnenden Bescheid ist weiterhin ein Remonstrationsverfahren bei der Auslandsvertretung möglich. Wird remonstriert, so erteilt die Auslandsvertretung nach nochmaliger Überprüfung des Sachverhalts wie bisher einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Remonstrationsbescheid.

2. Visa für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten

Über Visa für Besuchsaufenthalte entscheiden die Auslandsvertretungen in eigener Zuständigkeit. Neben dem deutschen Ausländerrecht ist für die Entscheidung über einen Visumantrag die Gemeinsame Konsularische Instruktion der an den Schengen-Acquis gebundenen EU-Partner der rechtliche Rahmen. Wer ein Besuchsvisum beantragt, gibt damit zu erkennen, dass er nach Ablauf des Besuchszeitraums wieder in sein Heimatland zurückkehrt. Für die Prüfung der Rückkehrbereitschaft gelten abgestufte Kriterien:

In der Regel muss ein Besuchsvisum nach dem Ausländergesetz unter anderem abgelehnt werden, wenn die überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Umgehung der Einreisevorschriften spricht;

Vertrauensschutz bei regelgerechter Rückkehr nach einem Besuchsaufenthalt in EU/EWR-Ländern, der Schweiz oder Nordamerika in früheren Fällen;

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei den Anforderungen zur Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft insbesondere bei Besuchen der Kernfamilie oder enger Familienangehöriger;

wenn sich in der Abwägung der tatsächlichen Umstände, die für oder gegen die Erteilung eines Besuchsvisums sprechen, Pro und Contra die Waage halten, Entscheidung für Reisemöglichkeit.

Wird ein Besuchsvisum abgelehnt, so wird diese Entscheidung dem deutschen Ausländerrecht und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend wie bisher nicht begründet. Remonstriert der Antragsteller gegen die Ablehnung, überprüft die Auslandsvertretung ihre Entscheidung und erteilt einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

3. Zügige Umsetzung des Projekts Visum 2000

Das Projekt wird nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten eingeführt. Dabei geht es um folgendes: Rationeller Ablauf der Bearbeitung von Visumanträgen unter Nutzung der Informationstechnologie. Visa 2000 schafft Transparenz bei der Antragsbearbeitung und damit Rechtssicherheit:

Eingabe der Antragsdaten am Visum-Schalter mit unmittelbarer Beratung (z.B. noch fehlende Angaben, Nachweise);

IT-gestützte Abfrage von Ausländerzentralregister/Schengener Informationssystem beim Bundesverwaltungsamt;

Ausdruck und Einbringen des Visums in den Pass direkt am Schalter unmittelbar vor Passrückgabe.

4. Beratung im Visumverfahren; Aus- und Fortbildung

Die Auslandsvertretungen sind erneut auf das bestehende Spannungsverhältnis hingewiesen worden, dass sie einerseits Versuche der illegalen Zuwanderung abwehren müssen, andererseits aber den freien Reiseverkehr nach und die Begegnungen mit Deutschland fördern sollen. Es gehört deshalb zu den Aufgaben der Auslandsvertretungen, die Antragsteller über die Voraussetzungen der Visumerteilung umfassend zu beraten und auf sachdienliche Anträge hinzuwirken. Ziel ist, die Chance einer legalen Reisemöglichkeit zu eröffnen. Das Auswärtige Amt wird zusammen mit den Auslandsvertretungen (z.B. Regionalseminare) die Visumpraxis im Spannungsfeld weiter überprüfen und verbessern.

5. Statistik
Überblick über die Visumerteilung 1997 bis 2000

Links zum Thema

Die Visabestimmungen
Das Schengener Ãœbereinkommen
Staatenliste zur Visumpflicht bei Einreise nach Deutschland

Antragsformulare

Antragsformulare für Schengen-Visum
(für einen kurzfristigen Aufenthalt bis zu 3 Monaten)

Visumantragsformular
deutsch, pdf-Datei,77 KB
Visumantragsformular
deutsch-englisch, pdf-Datei, 89 KB
Visumantragsformular
deutsch-französisch, pdf-Datei, 94 Kb
Visumantragsformular
deutsch-spanisch, pdf-Datei, 93 Kb
Visumantragsformular
deutsch-russisch, pdf-Datei, 152 Kb
Visumantragsformular
deutsch-chinesisch, pdf-Datei, 193 Kb
Visumantragsformular
deutsch, zip-Datei,40 KB
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deutsch-englisch, zip-Datei, 40 KB
Visumantragsformular
deutsch-französisch, zip-Datei, 40 Kb
Visumantragsformular
deutsch-spanisch, zip-Datei, 45 Kb
Visumantragsformular
deutsch-russisch, zip-Datei, 40 Kb
Visumantragsformular
deutsch-chinesisch, zip-Datei, 40 Kb

Für einen langfristigen Aufenthalt
(über 3 Monate)

Antragsformular für Aufenthaltserlaubnis
deutsch-englisch-
französisch-italienisch
Antragsformular für Aufenthaltserlaubnis
deutsch-spanisch-
portugiesisch



Touristen - und
Transitvisa Längerfristiger
Aufenthalt Insgesamt erteilte Visa Familiennachzug
( Teil der längerfristigen Visa) Ablehnung/
Zurückweisung
1997 2.005.699 425.455 2.431.154 61.740 427.551
1998 2.036.959 461.521 2.498.480 62.809 428.658
1999 1.926.705 337.426 2.264.131 70.750 434.749
2000 2.232.502 374.510 2.607.012 75.888 444.042



Die Gesamtzahl der 2000 erteilten Visa ist im Vergleich zum Vorjahr um 15%, die der bearbeiteten Visa um 13% gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Die Ablehnungsquote ging mit 6,41% (schriftliche Ablehnungen) bzw. 14,55% (schriftliche Ablehnungen und Zurückweisungen z.B. wegen unvollständiger Unterlagen) gegenüber dem Vorjahr (5,75% bzw. 16,10%) zurück.

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/visapraxis_html

Re: Familiennachzug [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #314123
01/09/2009 18:44
01/09/2009 18:44
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Liebe Claudia und alle Mitlieder,
nach langer Zeit melde ich mich heute mit einer Frage bei euch.
Seit nunmehr 3 Jahren führe ich eine Fernbeziehung mit einem tunesischen Mann und im April diesen Jahres haben wir, nach riesigem Papieraufwand, nun endlich in Monastir heiraten können.
Es war wunderschön und auch meine beiden erwachsenen Söhne waren dabei und freuen sich sehr für uns. Nun hat mein Mann am
06.08.09 den Antrag auf Familienzusammenführung bei der Deutschen Botschaft in Tunis gestellt. Alle Unterlagen sind vollständig gewesen und mittlerweile auch schon in der Ausländerbehörde meiner Stadt. Heute nun hatte ich einen Termin dort und habe die restlichen geforderten Unterlagen (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, unsere beiden Scheidungsunterlagen aus erster Ehe und Einkommensbescheinigungen)beigebracht. Mir wurde gesagt, dass jetzt die Unterlagen zur Prüfung an den Rechtshof meiner Stadt gesandt werden (ist wohl so üblich) und es dauert ca. noch 2-3 Wochen, bis diese zurückkommen. Danch werden alle Unterlagen wieder nach Tunis geschickt. (gescannt und gemailt)
Die Mitarbeiterin bei der Ausländerbehörde meinte nun, dass die endgültige Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung zur Familienzusammenführung aber dann dort bei der Deutschen Botschaft in Tunis erfolgt und auch schon manchmal abgelehnt wurde?? Auch ohne Begründung! Ist das wirklich möglich? Ich bin jetzt sehr nervös,erstens weil wir doch nun endlich verheiratet sind, nach einer doch recht langen Zeit des Wartens und zweitens, weil ich überhaupt nicht wüsste wie es dann weiter gehen sollte. Kann wirklich noch eine Ablehnung erfolgen (auch ohne Begründung), auch wenn wir verheiratet sind und alle Papiere vollständig sind?
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
Viele liebe Grüße
Barbara

Re: Familiennachzug [Re: senoritau2] #314129
01/09/2009 19:06
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Original geschrieben von: senoritau2

Die Mitarbeiterin bei der Ausländerbehörde meinte nun, dass die endgültige Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung zur Familienzusammenführung aber dann dort bei der Deutschen Botschaft in Tunis erfolgt und auch schon manchmal abgelehnt wurde?? Auch ohne Begründung! Ist das wirklich möglich? Ich bin jetzt sehr nervös,erstens weil wir doch nun endlich verheiratet sind, nach einer doch recht langen Zeit des Wartens und zweitens, weil ich überhaupt nicht wüsste wie es dann weiter gehen sollte. Kann wirklich noch eine Ablehnung erfolgen (auch ohne Begründung), auch wenn wir verheiratet sind und alle Papiere vollständig sind?
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Hallo,
da die Deutsche Botschaft der ABH übergeordnet ist, entscheidet sie über das Visum.

Ja, es kann abgelehnt werden, wenn z.B. der Verdacht einer Scheinehe aufkommt (§27 (1a) AufenthG).

Was die Begründung einer Ablehnung angeht, so schreibt das Auswärtige Amt folgendes:
Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums gemäß § 77 Absatz 2 AufenthaltsG weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, Ihnen als dem Einladenden die Ablehnungsgründe mitzuteilen.

Die Zuständigkeit in Visumsangelegenheiten liegt ausschliesslich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese hat bei der Erteilung von Besuchsvisa die ausländerrechtlichen Bestimmungen zu Grunde zu legen.

Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller unmittelbar beim Verwaltungsgericht Berlin Klage führen.
Es ist jedoch empfehlenswert, wenn der Antragsteller zunächst gegenüber der zuständigen deutschen Auslandsvertretung remonstriert, d. h. widerspricht. Dies sollte schriftlich erfolgen. Die Auslandsvertretung wird den Antrag dann erneut prüfen. Hält die Auslandsvertretung an der Ablehnung fest, werden dem Antragsteller die dafür ausschlaggebenden Gründe schriftlich mitgeteilt. Diese Ablehnung wird zudem mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.


Das war die "rechtliche" Seite......die "psychologische" überlasse ich Anderen wink
LG Simla

Re: Familiennachzug [Re: LOE110119] #314151
01/09/2009 21:19
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Recht vielen Dank Simla!
Wir haben so viel durch und hoffen mal das Beste!
Nochmals dankeschön!
LG Senoritau2

Re: Familiennachzug [Re: senoritau2] #314229
02/09/2009 12:24
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Hey Claudi,

gibts denn zu deinem ersten Post hier mal wieder nen neuen Stand ?


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Familiennachzug [Re: Ta7funa] #314231
02/09/2009 12:30
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Re: Familiennachzug [Re: LOE110119] #314232
02/09/2009 12:35
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Original geschrieben von: Simla
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Ich, Mata könnte es ja auch. Bin nur zu Faul und hab grad keine Zeit. s53


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Familiennachzug [Re: Ta7funa] #314693
05/09/2009 15:18
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Ich, Mata könnte es ja auch. Bin nur zu Faul und hab grad keine Zeit. s53



Hi, hier ein kurzer Abschnitt (nicht vollständig):

Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)

Bei der Erteilung von Besuchsvisa müssen die Auslandsvertretungen die einschlägigen ausländerrechtlichen Bestimmungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des deutschen Ausländerrechts (Aufenthaltsgesetz mit Durchführungsverordnungen) zu Grunde legen. Einen Anspruch auf ein Besuchs- oder Touristenvisum vermittelt das Aufenthaltsgesetz nicht. Das Visum darf erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Ausländers Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Der Antragsteller muss nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Er darf für seinen Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen aufzukommen. Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 ff. Aufenthaltsgesetz sind die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Rates ist grundsätzlich eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro) erforderlich. Diese Versicherung sollte nach Möglichkeit vom Antragsteller im Heimatland, kann aber auch vom Einlader abgeschlossen werden.

Bei der Entscheidung über den Antrag werden die persönlichen Interessen des Antragstellers und gegebenenfalls humanitäre Belange ebenso berücksichtigt wie die Sicherheitsinteressen Deutschlands und der Schengen-Partner sowie die Prognose der Auslandsvertretung zur "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit" des Reisenden. Daher muss jeder Antrag einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Erfüllt der Antragsteller nicht die obigen Kriterien, muss der Antrag abgelehnt werden. Gleiches gilt, wenn im Verlauf der Prüfung deutlich wird, dass der Antragsteller einen anderen als den von ihm angegebenen Aufenthaltszweck verfolgt.

Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung, da die Versagung eines Visums nach § 77 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz und aufgrund internationaler Übung weder einer Begründung noch einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf. Die ablehnende Entscheidung zu einem Antrag auf Erteilung eines Visums zu touristischen Zwecken ist gemäß § 83 Aufenthaltsgesetz unanfechtbar.

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Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen

Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird. Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Das hier abrufbare Formular für einen langfristigen Aufenthalt (deutsch, englisch, französisch, italienisch) kann ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden, ist jedoch immer im Original (mindestens in zweifacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen! Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt werden soll!

Diese Zustimmungsverfahren dauern in der Regel bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, da auch die Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (z.B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.

Für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz für Ausländer, die sich bereits in Deutschland aufhalten, sind die Ausländerbehörden zuständig. Ausländerbehörden sind keine nachgeordneten Stellen des Auswärtigen Amts. Auf ihre Entscheidungen kann das Auswärtige Amt keinen Einfluss nehmen. Sie unterstehen vielmehr der Fachaufsicht der Innenministerien und -senatoren der Länder.

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Zukunftsperspektiven

Das Visumverfahren soll noch effizienter werden.

Ein erster Schritt hierzu ist die jetzt bestehende Möglichkeit, das Visumantragsformular am PC abzurufen, online auszufüllen und das ausgefüllte und ausgedruckte Formular bei der Vorsprache in der Visastelle mittels eines Barcodes elektronisch einlesen zu lassen.

Dies trägt wesentlich dazu bei, die Warte- und Bearbeitungszeit am Visaschalter zu verkürzen.

Re: Familiennachzug [Re: LOE120908] #315265
10/09/2009 21:09
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Damke an euch für die aktuellen Infos, ich schaffe das zeitlich derzeit leider nicht.

Claudia

Re: Familiennachzug [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #315490
13/09/2009 21:58
13/09/2009 21:58
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Das ist ja alles sehr interessant zum Thema Visum und Familienzusammenführung...
Aber wie sieht es eigentlich in dem Fall aus, wenn man mit seiner Familie unter einem Dach wohnt und demnächst arbeitslos ist? Da kann man ja überhaupt keinen Mietvertrag, Arbeitsvertrag und auch keine Einkommensbescheinigung zum Visumsantrag vorlegen. Gildet da die Meldebescheinigung und ein Nachweis vom Arbeitsamt, oder kann der Ehepartner erst einmal so lange man eben das alles dann nicht hat, sein Visum nicht beantragen?

Grüße

Re: Familiennachzug [Re: coldheart] #315513
14/09/2009 11:40
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Nur eine kurze Frage:

Wovon würde man denn dann leben wollen mit dem Ehepartner????

LG

Re: Familiennachzug [Re: LOE110209] #315527
14/09/2009 13:51
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Ich glaube, wenn er sein Visum bekommt, beide von HatzIV mit Abzügen, weil in Wohngemeinschaft mit Eltern/Schwiegereltern oder....? D. ist doch ein "Sozialstaat" !
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Re: Familiennachzug [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #315541
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laut gesetz ist es so, dass das visum nicht erteilt werden sollte, falls absehbar ist, dass der nachziehende ehegatte vom staat leben wird...

Re: Familiennachzug [Re: sweety72] #315542
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wie vernünftig!!!!

LG

Re: Familiennachzug [Re: LOE110209] #315544
14/09/2009 16:02
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Tja, sehr vernünftig wenn es tatsächlich so wäre... s15
Ich hatte erst vor kurzem, nach einer etwas längeren Lektüre in einem anderen Tunesien-Forum, das sehr deutliche Gefühl, dass dem Nachzug vom Ehegatten nichts im Weg steht, wenn die Ehefrau hier von Hartz IV lebt...
Ich habe keine Erfahrung in dem Bereich, weil wir unsere FZF nicht beantragen, bis ich gewährleisten kann, zumindest in der ersten Zeit für mich und meinen Mann selber zu sorgen... ich finde nicht, das der Staat das übernehmen sollte. Aber gut, da hat frau wohl manchmal andere Ansichten. Wie eine meinte, sie hätte ein Recht auf ihre Liebe, auch wenn das jemand anderes finanzieren muss, nur nicht sie selber.

Aha. Mehr fällt mit dazu nicht mehr ein.
Gruß

Re: Familiennachzug [Re: Ouafissa] #315545
14/09/2009 16:06
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Re: Familiennachzug [Re: sweety72] #315549
14/09/2009 16:37
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Original geschrieben von: sweety72
laut gesetz ist es so, dass das visum nicht erteilt werden sollte, falls absehbar ist, dass der nachziehende ehegatte vom staat leben wird...


Dies gilt nur für Nicht-Deutsche (also in Deutschland lebende Ausländer, die einen ausländischen Ehepartner importieren möchten).

Re: Familiennachzug [Re: Ouafissa] #315555
14/09/2009 16:53
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...bis ich gewährleisten kann, zumindest in der ersten Zeit für mich und meinen Mann selber zu sorgen... ich finde nicht, das der Staat das übernehmen sollte. Aber gut, da hat frau wohl manchmal andere Ansichten. Wie eine meinte, sie hätte ein Recht auf ihre Liebe, auch wenn das jemand anderes finanzieren muss, nur nicht sie selber...

das ist sehr löblich - also zahlst Du mit Deinen Steuern lediglich für die anderen, ohne selbst etwas davon zu haben. :-)

Wie schon mehrfach hier im Forum geschrieben, handelt es sich bei einer Hilfe zum Unterhalt um eine staatliche Leistung, auf die ein Anrecht besteht (ebenso wie darauf, daß der Staat Kindergärten, Krankenhäuser und Schulen bezuschußt).

Herangenommen werden hierfür Steuern - die übrigens auch derjenige bezahlt, der keine "Arbeit" hat (Mehrwertsteuer, Versicherungssteuer, Salzsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer, etc. etc.), so zahlt z.B. auch jeder H4-Empfänger pro Monat mindestens 50-100 Euro an indirekten Steuern.

Und was mit den Steuern geschieht, kann man eh' nicht beeinflussen - ob man es z.B. möchte, daß jeder einzelne Arbeitsplatz bei Opel mit 100.000€ bezuschußt wird, oder ob man lieber dieselbe Summe dafür verwenden möchte, einen Arbeitslosen etwa 10 Jahre lang zu alimentieren, darüber kann man nicht entscheiden. Ich persönlich jedenfalls würde lieber einen deutschen Arbeitslosen unterstützen, als eine russische Bank oder eine amerikanische Firma.

So gesehen geht die "Sozialmißbrauchsdebatte" ein wenig am Kern vorbei - würde der Sozialstaat von den eigenen Bürgern nämlich so ausgenommen werden, daß kein Geld mehr da wäre, dann könnte der Staat, oder noch präziser, auf ihr eigenes Interesse bedachte Politiker, auch nichts mehr in schwarze Löcher hineinwerfen, für den Steuerzahler jedenfalls änderte sich, so oder so, nichts.

Re: Familiennachzug [Re: Frogger] #315575
14/09/2009 20:04
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Original geschrieben von: Frogger

das ist sehr löblich - also zahlst Du mit Deinen Steuern lediglich für die anderen, ohne selbst etwas davon zu haben. :-)


Das mag ja so sein, jeder ist mal in Not und darauf angewiesen. Aber wenn ich selbst schon Hartz4 erhalte muss ich da noch Habibi holen dem dann meist auch so geht? Da frag ich mich mal wieder warum ich so doof bin und jeden morgen aufsteh...


Sich im Schmutz zu wälzen, ist nicht die beste Methode, rein zu werden.
Aldous Huxley

Re: Familiennachzug [Re: Susi66] #315579
14/09/2009 20:11
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Aber wenn ich selbst schon Hartz4 erhalte muss ich da noch Habibi holen dem dann meist auch so geht? Da frag ich mich mal wieder warum ich so doof bin und jeden morgen aufsteh...



s49


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Familiennachzug [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #315593
14/09/2009 21:36
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deutschland,münchen
für den zuzug ausl. ehegatte gilt auf jeden fall der wohnraum:

Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

1.der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und
2.ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.

für den zuzug dt. ehegatten gibts aber einen ermessensspielraum was den lebensunterhalt angeht:
Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1.Ehegatten eines Deutschen,
..
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden

ich denke aber, da die familie mit wohnt, wird das visum bei erfüllung der anderen vor. wohl ereilt werden.

ist aber definitv ein risiko.

auch finanziell.
m.e. kein guter start in die ehe, es sei denn, die eltern unterstüzen einen richtig gut..

trotzdem:
alles alles gute

Re: Familiennachzug [Re: Anty1] #315597
14/09/2009 22:01
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Nun, das kommt darauf an - gerne bezieht ja niemand Sozialhilfe und die miesten bemühen sich ständig darum, einen Arbeitsplatz zu finden. Insofern ist es ja gut möglich, daß man quasi morgen eine Arbeit finden könnte.
Dasselbe gilt auch für den Ehepartner - wenn der qualifiziert ist, dann mag es nur wenige Tage oder Wochen dauern, bis der einen Arbeitsplatz hat. Würde man stattdessen warten, bis man selbst genug verdient, und das dauert einige Monate oder Jahre, hätte man nicht nur Zeit, sondern unter dem Strich auch Geld verloren.

Daß jemand selbst UND dessen Ehepartner beide keine Lust haben, zukünftig arbeiten zu gehen, ist wohl eher die Ausnahme.

Re: Familiennachzug [Re: Frogger] #315638
15/09/2009 13:49
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Original geschrieben von: Frogger

Daß jemand selbst UND dessen Ehepartner beide keine Lust haben, zukünftig arbeiten zu gehen, ist wohl eher die Ausnahme.


Vielleicht in deiner Gegend. Verallgemeinern würde ich dies nicht. Das andere auch nicht. Aber in gewissen Gebieten ist der Anteil der "Ich hab kein Bock auf Arbeit, für mich zahlt der Staat" sehr hoch. Klar kann es schnell gehen das man Arbeit findet, kann aber auch ewig dauern. Und am Anfang braucht man mehr Kohle, für Klamotten etc.


Sich im Schmutz zu wälzen, ist nicht die beste Methode, rein zu werden.
Aldous Huxley

Re: Familiennachzug [Re: LOE110119] #332453
15/07/2010 18:02
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Kann mir vielleicht jemand sagen was man so bei der Befragung auf der AHB gefragt wird ? Habe echt bammel davor, das die mir irgendwelche komischen fragen stellen

Re: Familiennachzug [Re: nadinenick] #332460
15/07/2010 20:20
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Ich würde mal sagen alles, was mit euch beiden zu tun hat...

Geschwister, Berufe, Familie, Kennenlernen, Hochzeit, Hobbys, Vorlieben...

Aber das dürfte auch alles kein Problem sein, wenn man sich halbwegs gut kennt, oder?

Bleib einfach locker, das wird schon... s52


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Familiennachzug [Re: Anty1] #332461
15/07/2010 20:21
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Eben - es wird nichts gefragt, was man nicht beantworten könnte, wenn man sich so gut kennt, daß man heiraten will. smile

Re: Familiennachzug [Re: nadinenick] #332464
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Original geschrieben von: nadinenick
Kann mir vielleicht jemand sagen was man so bei der Befragung auf der AHB gefragt wird ? Habe echt bammel davor, das die mir irgendwelche komischen fragen stellen


Beispiele:
- Waren Sie schon mal verheiratet, haben Sie Kinder?
- Wo und wann haben Sie sich kennen gelernt?
- Haben Sie für die Hochzeit Geld erhalten?
- Wer waren die Trauzeugen?
- Haben Sie einen Brautstrauß gehabt?
- Wo wohnen die Eltern des jeweiligen Ehepartners und wie heißen sie?
- Wie sind Sie zur Hochzeit gefahren Taxi etc?

Die ganze Mitschrift einer Befragung findest du hier:
http://www.advokatrussisch.de/frgkat.html

Ich will nicht alles hier rein kopieren, da das Original auf der Seite eines Anwalts liegt.

Bei Partnerschaften mit muslimischer Beteiligung können auch schon Fragen zur Religionsausübung gestellt werden, die unter Juristen allerdings als höchst fragwürdig gelten:

- Gehören Sie einem Sufi-Orden an?
- Befolgen Sie islamische Gesetze?
- Welchen religiösen Pflichten will der Visumantragsteller auch in Deutschland nachkommen? Wie wird er diese praktizieren?
Googlesuche zum Thema

Re: Familiennachzug [Re: Anty1] #332514
17/07/2010 14:58
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Danke dir, mein Mann haben die ja schonmal befragt als er sein visum beantragt hat und da wollten die nur wissen wie wir uns kennengelernt haben und noch irgendwas . wird er dann auch nochmal zur befragung bestellt oder war das schon die befragung?

Re: Familiennachzug [Re: nadinenick] #332515
17/07/2010 15:28
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Ich nehme mal stark an, dass er auch noch eine Einladung bekommen wird! Kann sein, muss aber nicht...

Es wird eben bei jedem Pärchen anders gehandhabt- auch die Anzahl der Fragen ist unterschiedlich. Deshalb wird dir niemand im Vorfeld eine definitive Aussage dazu bringen können.

Keep cool und beantworte alles so, wie du kannst..ich drücke euch die Daumen! s52


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Familiennachzug [Re: Anty1] #334643
22/08/2010 16:35
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Hallo da bin ich wieder,
mein Mann hat nun den Termin am 7. September zur Befragung.
Kann mir vielleicht jemand sagen wie lange es noch dauert nach der Befragung bis man das Visum erhält

Re: Familiennachzug [Re: nadinenick] #334658
23/08/2010 10:27
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Also, ich habe gehört, dass direkt nach der Befragung ein OK gegeben wird...

Re: Familiennachzug [Re: BigLove] #334659
23/08/2010 10:32
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hallo biglove,

das ok geht sofort nach tunis wenn die (meist ehefrau) bei der ABH hier ihre papiere vorgelegt hat und aus deren sicht alles in ordnung geht.

bei der "großen" befragung dauert es meines wissens nach einige wochen bis das ergebnis ausgewertet ist.

Re: Familiennachzug [Re: PeppermintPatty] #334660
23/08/2010 11:13
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Ist wie immer unterschiedlich. Gibt unterschiedliche Befragungen (kleine, grosse, zeitgleiche, einseitige/nur der ausländische Ehegatte).
Und je nach dem wird ausgewertet, verglichen und je nach dem wie die Behörden da zusammen arbeiten.
Bei einer Bekannten wurde letzten Monat nur der ausländische Ehegatte befragt (30 Fragen) und nach 5 Tagen bekam er den Anruf -> Visa
LG Simla

Re: Familiennachzug [Re: LOE110119] #334676
23/08/2010 15:42
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aso smile

also wär es ggfs gut zu wissen ob nadinenick zeitgleich antreten muss...?

Re: Familiennachzug [Re: PeppermintPatty] #334683
23/08/2010 18:07
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So ist es, aber da die abhs trickie sind , werden sie das erdt kurzfristig verraten, um Absprachen zu vermeiden und das Leben spannender zu gestalten wink
wink

lg
sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Familiennachzug [Re: sunny_m] #334708
23/08/2010 21:24
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Hallo,
also mein Mann hat schon Mitte Juli den Termin von der Botschaft bekommen . Bis jetzt habe ich noch keine Post von der ABH bekommen. Was soll ich davon halten.
Kann das sein das ich nicht zur befragung muß?????????

Re: Familiennachzug [Re: nadinenick] #334713
23/08/2010 22:40
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Bei der Botschaft ist alles möglich, alles crazy

Auf die üblichen Fragen kann man sich ja vorbereiten, es sind ja genug "Fragenkataloge" im Umlauf wink

Bei meiner Bekannten wurde nur er befragt........da ihre Antworten schon vorlagen.
- was arbeitet ihre Zukünftige, was macht sie genau?
- welche Klasse/schule geht das Kind?
- ist das Kind regelmässig beim Vater?
- wie gross ist die Wohnung in der sie wohnen werden, wieviele Zimmer?
- haben sie ihre Schwiegereltern ggfs schon per Webcam kennen gelernt? (der Vater ist seit langem tot)
- wie haben sie die gemeinsamen Urlaube verbracht?
- wieso wollen sie in Deutschland heiraten?
- in welcher Branche stellen sie sich vor ggfs. Arbeit zu suchen?
- sind sie in Tunesien vorbestraft?

......und noch einiges mehr. (ich war nicht dabei, kenne nur den brühwarmen Bericht wink )
Ganz selten zweifelt die Botschaft an der Echtheit der Liebe des deutschen Partner/in.......es geht da eher um den ausländischen Part. Verdacht der Scheinehe ist es ja eigentlich auch nicht, sondern Erschleichung einer AE.

Ich drücke alle die Daumen.
LG Simla

Re: Familiennachzug [Re: LOE110119] #335123
06/09/2010 17:57
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So morgen ist es endlich soweit, die Befragung rückt immer näher. Hoffe es klappt alles und es wird nicht ganz so schlimm.
Wir vermissen uns so sehr und ich hoffe sind bald zusammen s62

Re: Familiennachzug [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #335131
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Hallo zusammen,

ich schliesse mich diesem Thread inshallah mit einer Frage an. Ich habe die Suchfunktion benutzt und auch einige Hilfreiche Antworten gefunden jedoch noch keine auf folgende Frage:

Zu mir, ich bin Deutscher (mit tunesischem Vater, dieser hat jedoch den Familiennamen meiner Mutter angenommen -> Ich habe keinen Tunesischen Pass) und moechte mich inshallah naechsten Sommer meine tuneische Verlobten, in Tunesien heiraten.

Nun die Frage, wir moechten gerne den Vertrag und die Feier an einem Wochenende mqchen und dann im anschluss quasi direkt nach Deutschland.

-Ist das ueberhaupt moeglich?
- Muss das FZF-Visum in Tunesien beantragt und bestaetigt werden?
- Wieviel Zeit nach der Hochzeit muss ich einplanen bis meine Frau Ausreisen darf mit mir?
- Kann der Deutschtest auch in Deutschland gemacht werden?

VIELEN DANK FUER EURE MITHILFE smile


Informationen über den Islam, besonders auch für Nicht-Muslime
http://www.einladungzumparadies.de

Salaf-as-Salih
http://www.diewahrheitimherzen.de/fa...in%20salaf.pdf
Re: Familiennachzug [Re: Zarzouna] #335137
06/09/2010 21:07
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-Ist das ueberhaupt moeglich? So weit ich weis - nein.
- Muss das FZF-Visum in Tunesien beantragt und bestaetigt werden? Ja
- Wieviel Zeit nach der Hochzeit muss ich einplanen bis meine Frau Ausreisen darf mit mir? Das ist Gluckssache, aber so ungefähr zwischen 3Wochen und einigen Monaten.
- Kann der Deutschtest auch in Deutschland gemacht werden? Nein, der Test muss in Tunesien gemacht werden, aber da die Hochzeit erst für nächstes Sommer geplant ist, hat deine Verlobte noch genug Zeit.

Hoffe dir einbisschen geholfen zu haben und viel Gluck.

P:S: Habe gerade gesehen, dass dein Vater Tunesier war. In diesem Fall egal, ob du tun. Pass hast, oder nicht, bist du auch ein Tunesier. Ob in disem Fall andere Regel gelten, kann ich leider nicht sagen.

Last edited by Yuliya; 06/09/2010 21:11.
Re: Familiennachzug [Re: Zarzouna] #335138
06/09/2010 21:08
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Ihr könnt nach der Hochzeit nicht zusammen zurück, erst kommt der deutschtest in tunis nicht in deutschland und dann warten dann erst visum beantragen danach wieder warten entweder bekommt man ca. 2 Wochen danach sein Visum oder man muß wieder warten wenn man einen termin zur befragung bekommt und dann wieder warten. Bei uns dauert es jetzt schon seit Abgabe des Visums 2,5 Monate

Re: Familiennachzug [Re: nadinenick] #335163
07/09/2010 05:19
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Den Deutschtest kann die Verlobte auch jetzt schon irgendwann machen.

Ich würde mich aber mal erkundigen, wie es mit dem Heiraten in T überhaupt ist, was für Papiere vorgelegt werden müssen, denn ich bin mir sicher, dass ein tunesischer Reisepass gebraucht wird.

Denn wenn der Vater aus T ist, hat man automatisch die tunesische Staatsangehörigkeit, ob man will oder nicht.

Es ist sowieso die Frage, wie das mit dem Namen ist, denn Tunesien erkennt es nicht an, wenn der Mann den Namen der Frau annimmt.

Am Ende muss in dem Fall auch noch der Nachname gewechselt werden.......

Re: Familiennachzug [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #335198
07/09/2010 16:44
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Vielen Dank fuer eure schnellen und hilfreichen Antworten. Dann muessen wir die Heiratsplanung wohl noch einmal ueberdenken.

Zu der Sache mit meinem Vater: Seit er vor 38 Jahren nach Deutschland gegangen ist hat er nie wieder einen Tunesichen Pass beantragt, und seit er den NAchnamen meiner Mutter angenommen hat sind seine Urkunden hier in seiner Geburtsstadt Bizerte leer?! Ich habe mich selbst davon ueberzeugt, leere Blaetter mit dem Vornamen eines Vaters und dem vollen Namen meiner Mutter. Ich habe schon oefters gehoert, dass der Fall das ein tunesischer Mann den Namen seiner Frau annimmt nicht vorgesehen ist und es fuer das Kind dann Probleme gibt den tun. Pass zu beantragen. Vielleicht weiss jemand dazu genaueres?


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Re: Familiennachzug [Re: Zarzouna] #335202
07/09/2010 18:00
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Ist denn die Ehe Deiner Eltern überhaupt in T anerkannt?

Normalerweise nicht, wenn der Mann den Namen der Frau annimt.......

Du fragst am Besten mal bei dem für Dich zuständigen Konsulat nach oder auch beim Standesamt in T.

Re: Familiennachzug [Re: Cheker] #335390
11/09/2010 20:11
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Kann gern verschoben werden...........

In der letzten Zeit wird von der Botschaft hier und da ein tunesisches Führungszeugnis verlangt. Da die Deutsche Botschaft keinen Zugriff auf das tunesische Strafregister hat, muss man(n)/Frau dies selbst beantragen.

Es heisst dort wohl:
Bulletin n°3 bzw. Bitakka no 3
Zu beantragen bei der zuständigen Polizeistation.
LG Simla

http://www.jurisitetunisie.com/tunisie/i...bulletinn3.html

Re: Familiennachzug [Re: LOE110119] #335391
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...Das ist bei uns nichts Neues, steht sogar auf dem Formular der Botschaft (einzureichende Papiere) - auch unter Bulletin Nr. 3 ;-)

LG

Re: Familiennachzug [Re: LOE151215] #335392
11/09/2010 20:23
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Cooool. Also sollten Straftäter sich von schweizer Damen fern halten wink

Re: Familiennachzug [Re: LOE110119] #335393
11/09/2010 20:26
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Re: Familiennachzug [Re: LOE151215] #335394
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Ja eigentlich schon......aber......die Tilgung wie sie in Deutschland üblich ist gibt es in Tunesien nicht.
Hat man also im Alter von 17 Jahren 5 Orangen geklaut, steht das bis zum Tod drin. Löschung nur auf mehrmaligen ausdauernden Antrag am besten mit Kontakten. smirk
LG Simla

Re: Familiennachzug [Re: LOE110119] #359138
12/09/2012 00:08
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Gibt es eigentlich mal einen neuen Stand zu diesem Thema? Wir haben am 19. Mai dieses Jahr geheiratet; dann hat mein Mann den Deutschkurs gemacht, Test gleich im 1. Anlauf geschafft und am 14.08. hat er das Visum beantragt. In der Botschaft hat man ihm was von ca. 6 - 8 Wochen gesagt. Meine ABH hat mir jetzt einen Termin gegeben, an dem ich mit meinem Personalausweis und einer schriftlichen Bestätigung, dass ich möchte, dass mein Mann herkommt, vorbeikommen soll und sie sich ein bißchen mit mir unterhalten ..... Termin am 11.10.; aber bis jetzt habe nur ICH den Termin. Lt. meiner zuständigen ABH wäre die Botschaft zur Zeit so beschäftigt, dass früher nichts zu machen wäre. Wie sind die Erfahrungswerte, wenn man bei der ABH war, wie lange es dann noch zum Visum dauert? Meine Hoffnung wäre ja, dass ich zum Aid runterfliege und ihn hinterher gleich mitnehmen kann .... ist das realistisch? Oder eher nicht zur Zeit? Ich muss dazu sagen, ich war schon einmal mit einem Tunesier verheiratet; macht es das schwerer? Bin gerade völlig gestresst deswegen ... mein Mann versucht schon immer, mich zu beruhigen und das alles gut gehen wird, wir hätten ja nichts zu verstecken. Aber so ein bissel Muffensausen hab ich schon, falls sie dieses gleichzeitige Interview machen, weil ich finde die Fragen schon ganz schön intim und persönlich; das geht teilweise niemanden etwas an. z. B. auf welcher Seite im Bett ich schlafe oder so. Und hey, mein Mann war noch nie in meiner Wohnung, wie soll er wissen, wie die aussieht ??? Na ja, jedenfalls hab ich gerade ganz schönes Kopfkino .... wär schön, wenn mal jemand neuere Erfahrungen berichten kann. Ich höre so viele unterschiedliche Sachen ....


winkt dir die liebe, so folge ihr
sind auch ihre wege hart und steil.

Aus: Der Prophet von Khalil Gibran
Re: Familiennachzug [Re: Layla] #359139
12/09/2012 11:29
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Huhu

Dass dein Mann noch nie in deiner Wohnung war und deshalb gewisse Fragen nicht beantworten kann (wenn sie ihm überhaupt dazu gestellt werden), kann man doch ehrlich sagen! Dann ist alles klar ;-) Das müssten die Fragenden ja auch wissen.

Ich bin Schweizerin und mein Mann kam vor der Heirat 6 Monate in die CH, von dem her kann ich dir leider nicht weiterhelfen – wünsche aber alles Gute und eine rasche Bearbeitung zum Schluss!

LG

Re: Familiennachzug [Re: LOE151215] #359251
30/09/2012 12:19
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Bielefeld
Diese Bürokratie. Bleib ruhig, der Termin wird schon gut verlaufen. Aber ob Du Deinen Mann dann direkt mitnehmen kannst... hm, das wage ich leider noch bezweifeln.

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