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Touristenvisum - Was brauche ich ? Was
#113812
25/07/2003 11:14
25/07/2003 11:14
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Stand: 01.11.2008
Besuchsvisum (In Tunesien lebende visumpflichtige Staatsangehörige) Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Sofern dennoch auf der Abgabe bestanden wird, kann der Antrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt werden. Antragsteller ohne vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen werden nicht in die Visastelle eingelassen. Die Antragstellung muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen:
1) Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen (Die Anträge sind kostenlos bei der Botschaft erhältlich und stehen auf der Homepage der Botschaft zur Verfügung) 2) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als das beantragte Visum) 3) 1 Photo 4) - Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in Deutschland wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muss von der zuständigen Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich. - oder evtl. Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel, sofern entsprechende eigene Situation / Einkommen (siehe Punkt 7) nachgewiesen wird. In diesem Fall zusätzlich formlose Einladung zur Erläuterung des Reisezwecks. Wenn sich der Reisezweck nicht aus der Verpflichtungserklärung ergibt (z.B. bei nahen Verwandten), ist es ratsam zur Vermeidung von Zweifeln eine zusätzlich formlose Einladung vorzulegen, in der der Einlader den Grund der Besuchsreise schildert. 5) ggf.. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie tatsächlich besuchen (falls nicht identisch mit dem Einlader) 6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer 7)a Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte - Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums und Urlaubsbescheinigung - Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis - Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS) - letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen 7)b Geschäftsleute/Firmeninhaber - Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt - Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung /Steuerbescheinigungen der letzten 2 Jahre 7)c Landwirte - Eigentumstitel des Grundbuchamtes - Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung - weitere Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation belegen (Steuerbescheinigungen der letzten 2 Jahre, Kontoauszüge, Pachtvertrag o.ä.) 7)d Rentner - Rentenausweis 7)e Personen ohne eigenes Einkommen (Schüler, Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose, …) - entsprechende Arbeitsnachweise gemäß 7a bis 7c der Person, die den eigenen Unterhalt sichert (Eltern,Ehegatten) - ggf. Studentenausweis/Einschreibung bei der Universität oder Schulbescheinigung 8) Minderjährige (unter 18 Jahre) Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung beider Elternteile, der sorgeberechtigte Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein. Ab dem 16. Lebensjahr muss das Kind selbst anwesend sein.
Wichtige Hinweise: Alle genannten Unterlagen müssen im Original, ggfs. mit deutscher oder französischer Übersetzung sowie einer Kopie vorgelegt werden. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können auch nach Antragstellung nachgefordert werden. Auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums. Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen, insbesondere zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit. Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vorzulegen; vorab per Post oder Fax übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen und diese haben weder Einfluss auf die Terminliste noch auf die Visumerteilung.
Bearbeitungsgebühr: 60 Euro, zahlbar zum Tageskurs in tun. Dinar (nur Bargeld)
Außer der Bearbeitungsgebühr fallen keine weiteren Gebühren an! Bei einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.
Merkblatt in Deutsch: http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/pdf__tourist__deutsch,property=Daten.pdf
Claudia
Last edited by Uwe Wassenberg; 07/02/2010 19:24.
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ?
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
#113814
02/10/2006 10:25
02/10/2006 10:25
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Joined: Apr 2006
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...Reservierungsbestätigung des Hin- und Rückflugs...
oder der Fähre.
...Nachweise zu ihrem Lebensunterhalt in Tunesien...
Gemeint ist hier, wenn keine Renten usw, bezogen werden, z.B. eine Erklärung und Bankauszüge desjenigen, der den Unterhalt in Tunesien sicherstellt (Vater, Mutter, Kind, Onkel, etc.).
...1 Paßphoto...
Dieses muß den aktuellen biometrischen Erfordernissen entsprechen (frontal, neutraler Hintergrund)
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ?
[Re: annihh]
#113816
02/10/2006 10:52
02/10/2006 10:52
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ? Was muß ich wissen ?
[Re: annihh]
#113818
02/10/2006 10:59
02/10/2006 10:59
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Anonym
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Antwort auf:
Der Passus ist doch für den Antragsteller bestimmt, oder???
der antragsteller ist die person, die in tn wohnhaft ist!
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Re: Touristenvisum - Was brauche ich ?
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
#113821
02/10/2006 13:04
02/10/2006 13:04
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Claudia Poser-Ben Kahla
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B E S U C H S V I S U M (Tunesische Staatsangehörige und in Tunesien wohnhafte Ausländer)
PERSÖNLICHE VORSPRACHE, UNTER VORLAGE FOLGENDER DOKUMENTE :
1) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als das beantragte Visum)
2) 1 Photo
3) - Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in Deutschland wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muß von der zuständigen Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.
- oder evtl. Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel, sofern entsprechende eigene Situation / Einkommen (siehe Punkt 7) nachgewiesen wird. In diesem Fall zusätzlich formlose Einladung zur Erläuterung des Reisezwecks.
Wenn sich der Reisezweck nicht aus der Verpflichtungserklärung ergibt (z.B. bei nahen Verwandten), ist es ratsam zur Vermeidung von Zweifeln eine zusätzlich formlose Einladung vorzulegen, in der der Einlader den Grund der Besuchsreise schildert.
4) ggfs. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie einlädt
5) bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug
6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
7)a Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums und Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)
- letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen
7)b Geschäftsleute/Firmeninhaber
- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung /Steuerbescheinigungen
7)c Landwirte - Eigentumstitel des Grundbuchamtes - Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung
7)d Rentner - Rentenausweis
7)e Personen ohne eigenes Einkommen (Schüler, Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose, …)
- entsprechende Arbeitsnachweise gemäß 7a bis 7c der Person, die den eigenen Unterhalt sichert (Eltern,Ehegatten)
- ggfs. Studentenausweis/Einschreibung bei der Universität oder Schulbescheinigung
8) Minderjährige (unter 18 Jahre)
zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung beider Elternteile, ein Elternteil sollte bei Antragstellung anwesend sein
Alle genannten Unterlagen müssen im Original, ggfs. mit deutscher oder französischer Übersetzung sowie einer Kopie vorgelegt werden.
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können auch nach Antragstellung nachgefordert werden. Auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Gebühr: 35 Euro, zahlbar zum Tageskurs in tun. Dinar (nur Bargeld)
Bearbeitungsdauer: min. 24 Stunden, für Staatsangehörige einiger Länder 10 Tage
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Re: Ausstellung von Reisepässen ab 1.11.07 in Tunesien
[Re: Claudia Poser-Ben Kahla]
#219943
24/09/2007 17:43
24/09/2007 17:43
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Joined: Sep 2007
Beiträge: 1,279 Deutschland
kleinehexe
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Joined: Sep 2007
Beiträge: 1,279
Deutschland
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Hallo,
ich bin neu hier und muss mich nun allgemein mal informieren. Ich fliege im Dezember zu meinem Freund nach Tunesien und im Februar möchte er evtl. kommen. Ich werde ihm im Dezember schon einmal diesen Verpflichtungsschein mitnehmen, den er ja fürs Visum braucht, soweit ich dies mitbekommen habe. Wie lange dauert das denn so im Schnitt, bis er das Visum bekommt, wenn er es dann beantragt?
Noch etwas anderes, wenn ich im Dezember hinfliege, werden wir uns vor Ort für die Zeit, wo ich dort bin, ein Appartement nehmen. Er wollte das spontan machen, nachdem er mich vom Flugplatz abholt. Was soll ich denn dann eigentlich in diese Einreisekarte schreiben, wenn ich noch keine Adresse vom Appartement habe? Kann ich da auch evtl. ein Hotel reinschreiben, in dem ich dieses Jahr schon mal war, nur das was drinsteht oder wird das überprüft. Oder ich schreibe die Privatadresse seiner Familie rein, oder kann es da Probleme geben?
Ich bin für alle Tipps dankbar.
Liebe Grüße
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Re: Ausstellung von Reisepässen ab 1.11.07 in Tunesien
[Re: chipie]
#219948
24/09/2007 18:07
24/09/2007 18:07
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Joined: Sep 2007
Beiträge: 1,279 Deutschland
kleinehexe
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Joined: Sep 2007
Beiträge: 1,279
Deutschland
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Hallo zurück,
ich bin neu hier und weiß noch nicht, wie man evtl. irgendeinen Beitrag verschiebt, sorry.
Ich habe mich hier im Forum und beim Landratsamt (Ausländeramt) mal befragt und weiß schon, dass das ne Bürgschaft bedeutet, die ich jederzeit für ihn übernehmen würde.
Er sagte eben, wir würden ein Zimmer erst kurzfristig zusammen suchen, denn im Dezember seien sowieso ziemlich viele frei. Aber gut zu wissen, dass es nicht so wahnsinnig darauf ankommt, was auf diesem Einreiseschein steht. Bin ich schon mal etwas schlauer.
Weißt Du auch, wie lange so ein Visum dauert, wenn er es beantragt?
Danke schon mal und ganz lieben Gruß!
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