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Re: suche ab 1.7 arbeit in tunesien
#103927
19/05/2005 21:46
19/05/2005 21:46
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Leben und Arbeiten in Tunesien Nachfolgend haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt: Arbeitsaufnahme Zur Aufnahme einer Arbeit in Tunesien wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Diese kann beantragt werden, sobald ein Arbeitsplatz in Aussicht gestellt wurde. Ihr zukünftiger Arbeitgeber sollte hierbei behilflich sein. Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis kann sich jedoch schwierig gestalten, insbesondere auch im Tourismusbereich, da nachgewiesen werden muss, dass der angestrebte Arbeitsplatz nicht mit einem tunesischen Arbeitnehmer besetzt werden kann. Weitergehende Auskünfte kann das tunesische Arbeitsministerium erteilen: Ministère de l'Emploi Bureau des Etrangers 10, Avenue Guled Haffouz 1005 Tunis Tel.: 00216-71-798.196 Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts). Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten erforderliche Aufenthaltserlaubnis kann nach der Einreise bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Police des Frontières, Ministère de l'Intérieur, Rue Houcine Bouzaiene, Tunis, Tel.: 71-333.000, beantragt werden. Dort werden in der Regel Nachweise verlangt, aus denen hervorgeht, daß über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie angemessenen Wohnraum - gemietet oder erworben - verfügt wird. Diese gesetzlich festgelegten Erfordernisse werden von den jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen unterschiedlich interpretiert, so daß nur eine persönliche Vorsprache bei der örtlich zuständigen Behörde letzte Gewißheit über die tatsächlich vorzulegenden Nachweise erbringen kann. Dort sind grundsätzlich auch die notwendigen Antragsformulare erhältlich. Weitergehende Auskunft wird von dem tunesischen Innenministerium erteilt: Ministère de l'Intérieur et du Développement local Service des Etrangers 1, Avenue Habib Bourguiba 1001 Tunis Tel.: 00216-71-333.000 Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht mit französischer Übersetzung der / des Sorgeberechtigten mit sich führen. Bei der Einreise mit dem Kfz werden die Fahrzeugdaten in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht. Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Strassenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall totalbeschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen. Es wird dringend empfohlen, eine Auslandsschutzversicherung für das Fahrzeug- gültig für Tunesien- abzuschließen. Hinweis für Doppelstaater: Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes. Immobilienerwerb Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Tunesien Immobilien, d.h. Land- oder Hausbesitz, erwerben. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Zum Abschluß eines rechtswirksamen Grundstückgeschäfts bedarf es der vorherigen Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs. Dessen Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner richterlichen Überprüfung. Wird diese vorherige Zustimmung nicht eingeholt, kann ein gültiger Kaufvertrag und ein Erwerb des Eigentums nicht zustande kommen, selbst wenn bereits Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden. Die Bearbeitungszeit des Genehmigungsverfahrens beträgt in der Regel mehrere Jahre. Die Botschaft empfiehlt nachdrücklich, bei Grundstücksgeschäften einen tunesischen Anwalt zu konsultieren. http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html
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Re: suche ab 1.7 arbeit in tunesien
#103929
20/05/2005 11:40
20/05/2005 11:40
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 5,235 Süden
Karmoussa
Mitglied*
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Mitglied*
Joined: Jun 2004
Beiträge: 5,235
Süden
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Zitat: das es ihm so ernst ist wo ich doch so gezweifelt habe! das schlechte gewissen ruft...
will ja auch nicht unken... aber das kann (KANN wohlgemerkt!) auch gut inszenierte, eiskalte Berechnung sein, die eben mit diesem "schlechten Gewissen" spekuliert... Mal ganz böse gedacht: Man kann sich auch ein Haus mieten oder "borgen", um Eindruck zu schinden, vermeintliche Sicherheit vorzugaukeln... Ich hoffe und wünsche dir, dass es nicht so ist - aber egal, auf wessen Namen das Haus nun gekauft ist (so es denn ist) - ich persönlich würde gerne erstmal den Vertrag in einer mir bekannten Sprache sehen wollen... und wer soviel telefonieren kann, kann sicher auch mal ein Fax schicken?
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Re: suche ab 1.7 arbeit in tunesien
#103937
21/05/2005 16:28
21/05/2005 16:28
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Zitat: Ob er das Haus jetzt gekauft hat für SIE oder für wen auch immer, es geht doch in dem Moment gar nicht für wen das Haus ist! Ich weiß gar nicht warum hier alle gleich ausflippen! Der Mann will doch nur zeigen, dass er es ernst meint und dass sie nicht zweifeln soll!
Aha...deshalb spielt es keine Rolle, ob er das gekauft für SIE oder wen auch immer...tolle Logik, Natasha!
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