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Informationen zum Auslandsstudium #101301
22/10/2002 10:42
22/10/2002 10:42
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Unter welchen Adressen bekomme ich Informationen zum Auslandsstudium?

Vom Akademischen Auslandsamt (RAA) Ihrer Hochschule.
Aus dem Adressenteil der Länderstudienführer des DAAD (demnächst im Buchhandel erhältlich; einzusehen bzw. auszuleihen beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule, sofern aufgelegt)
Von den Kultureinrichtungen Ihres Ziellands hier vor Ort, z.B. Amerika-Haus, British Council, Institut Français.
Von den Kulturabteilungen der Botschaft des jeweiligen Ziellandes.

Woher bekomme ich die Adressen ausländischer Hochschulen in dem von mir gewünschten Gastland?

Aus dem Adressenteil des Länderstudienführer des DAAD
vom Akademischen Auslandsamt (RAA) Ihrer Hochschule (International Handbook of Universities oder World of Learning)
Von den Kultureinrichtungen Ihres Ziellands hier vor Ort, z.B. Amerika-Haus, British Council , Institut Français
Aus dem Internet: geben Sie den genauen Namen der von Ihnen gewünschten Hochschule als Suchbegriff in eine Suchmaschine ein.

Woher bekomme ich die Adressen von Organisationen, die Stipendien vergeben?

Aus dem vom DAAD publizierten Stipendienführer Studium, Forschung, Lehre im Ausland: Förderungsmöglichkeiten für Deutsche (erhältlich / einzusehen / auszuleihen beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule) bzw. von der Homepage des DAAD.
Anerkennung der ausländischen Studienleistungen

Werden meine Studienleistungen aus dem Ausland an der Heimatuniversität anerkannt?

Unter welchen Bedingungen welche ausländischen Studienleistungen an der Heimatuniversität anerkannt werden, sollten Sie vor Ihrer Abreise mit dem für Ihr Fach und Ihren angestrebten Studienabschluss zuständigen Prüfungsamt klären. An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Studienabschluss aus dem Ausland anerkannt haben möchte? Wenn Sie mit dem ausländischen Abschluss hier weiterhin studieren möchten: der für Ihr zukünftiges Studienfach zuständige Prüfungsausschuss; wenn Sie mit dem ausländischen Abschluss hier promovieren möchten: das Dekanat Ihres Promotionsfachs; wenn Sie hier auf der Basis des ausländischen Abschlusses einen Beruf ausüben möchten: das entsprechende Ministerium für Kultur und Bildung des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten.

Auslandsaufenthalte

Für welche Arten von Auslandsaufenthalten kann ich mich grundsätzlich bewerben?

Auslandsstudium (siehe Bewerbungsunterlagen).
Praktikum Famulatur Sprachassistenz Sprachkurs
Möglichkeiten im Ausland zu studieren.

Auslandssemester

Ich möchte nur ein Semester ins Ausland gehen - geht das?

Nur, wenn das Studienjahr an der Gasthochschule dies erlaubt - oft wird das akademische Jahr (10 Monate) im Ausland sehr viel mehr als Jahreseinheit aufgefasst, selbst wenn es in Semester aufgeteilt ist: dann laufen z.B. Kurse über 2 Semester. Auch beginnt das Studienjahr bzw. die Semester, Trimester oder Quartale oft zu anderen Terminen als bei uns. Das Sokrates-Programm der EU sieht dies im allgemeinen vor.

BAföG

Woher bekomme ich die Bewerbungsunterlagen für
Auslandsbafög?

Von dem für Ihr Zielland zuständigen Auslandsbafög-Amt - die Adresse erhalten Sie vom örtlichen BAföG-Amt oder aus Kap. 6 des vom DAAD publizierten Stipendienführers (erhältlich / einzusehen / auszuleihen beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule).

Ich bekomme kein Inlandsbafög - kann ich mich trotzdem für Auslandsbafög bewerben?

Im Prinzip ja: da die BAföG-Ämter von erhöhtem Finanzbedarf beim Auslandsstudium ausgehen, können auch Studierende, die nicht Inlandsbafög-berechtigt sind, Auslandsbafög beziehen, wenn ihre bzw. die Finanzlage ihrer Eltern dies rechtfertigt. Allerdings wird Auslandsbafög genau wie InlandsBAföG einkommensabhängig vergeben.

Kann ich für mehr als 2 Semester oder mehrmals während des Studiums Auslandsbafög beantragen?
Zu beiden Fragen: nein. Auslandsbafög kann einmalig während des Studiums für mindestens 3, höchstens 12 Monate beantragt werden - auch für studienrelevante Praktika!

Wird Auslandsbafög auf die Förderungshöchstdauer von Inlandsbafög angerechnet?
Neuerdings ja - über Ausnahmeregelungen informiert Sie das für Ihr Zielland zuständige BAföG-Amt.

Ist Auslandsbafög rückzahlungspflichtig?

Nach dem neuen BAföG-Gesetz besteht Auslandsbafög aus Inlandsbafög plus einem Auslandszuschuss; der Inlandsbafög-Anteil muss zurückgezahlt werden; der Auslandszuschuss nicht.

Wie hoch ist der Betrag, den ich bei Auslandsbafög monatlich bekomme?

Das ist wie beim Inlandsbafög einkommensabhängig, hängt aber auch von der Höhe der Studiengebühren Ihrer Gastuniversität und von den im Zielland zu erwartenden Lebenshaltungskosten ab.

Wenn ich Auslandsbafög bekomme, wie wirkt sich das auf die Höhe meines Stipendiums aus?

Vollstipendien und Auslandsbafög schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Bei Teilstipendien wie z.B. denen des DAAD, Erasmus/SOKRATES werden die Stipendienraten reduziert, wenn Sie Auslandsbafög bekommen, aber häufig erhalten Sie mit reduziertem Teilstipendium plus Auslandsbafög mehr Förderung als ohne Auslandsbafög.

Bewerbungsfrist

Was sind die Bewerbungstermine für Stipendien?

Das erfahren Sie aus dem vom DAAD publizierten Stipendienführer (erhältlich / einzusehen / auszuleihen beim RAA)
Für Fristen zum Studium an Partneruniversitäten siehe Fristen oder direkt beim RAA
Beachten Sie bitte, dass bei Auslandsstudienbewerbungen in der Regel eine Vorlaufzeit von 1 Jahr (wenn nicht mehr!) vor der Abreise angenommen wird!

Was sind die Bewerbungstermine an den ausländischen Hochschulen? Das erfahren Sie aus dem vom DAAD publizierten Länderstudienführer für Ihr Gastland (sofern aufgelegt) oder von der Gasthochschule selbst sowie beim RAA.

Was ist, wenn ich nicht alle Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss zusammen habe? Kaum eine Hochschule oder stipendiengebende Organisation akzeptiert verspätete oder unvollständige Bewerbungen (nur Gutachten und/oder Sprachtestergebnisse dürfen gelegentlich nachgereicht werden). Es liegt allein in Ihrer Verantwortung, Ihre Bewerbung rechtzeitig und vollständig einzureichen! TOEFL siehe Sprachtests

Bewerbungsgespräch

Was für Fragen werden denn bei einem Bewerbungsgespräch gestellt?

Nicht nur Fragen zu Ihrem Fach, sondern auch Fragen zu politischem -historischem und kulturellem Grundwissen über Ihr Gastland und zum aktuellen Tagesgeschehen Ihres Gastlandes, zu Ihrem persönlichen Studienvorhaben und Ihren Beweggründen für Ihre Stipendienbewerbung.

Wer sitzt mir denn bei einem Bewerbungsgespräch voraussichtlich gegenüber?

Vertreter/innen Ihres Studienfachs, der stipendiengebenden Organisation, evtl. auch von Kultureinrichtungen Ihres Ziellandes, u.U. auch vom Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule (falls das Bewerbungsgespräch an Ihrer Heimatuniversität stattfindet).

Wie kann ich mich auf ein Bewerbungsgespräch vorbereiten?

Indem Sie sich nicht nur fachlich vorbereiten, sondern sich auch mit kulturellen und politisch-historischen Bedingungen sowie dem aktuellen Tagesgeschehen Ihres Ziellandes und Ihrer Gastuniversität vertraut machen. Rechnen Sie damit, dass zumindest ein Teil des Bewerbungsgesprächs in der Sprache Ihres Ziellandes geführt wird (für USA, Kanada, Australien und Südafrika sicher).

Bewerbungsunterlagen

Welche Bewerbungsunterlagen
brauche ich?

Das wird in aller Regel in der Stipendienausschreibung bereits angegeben. Die Bewerbungsformulare sind zumeist beim RAA oder bei der Zentrale des Stipendiengebers direkt erhältlich. Normalerweise besteht eine Bewerbung aus:

Bewerbungsformular
Lebenslauf zur Selbstdarstellung (in der Regel nicht tabellarisch!)
Darstellung des Studienvorhabens im Ausland
2 Gutachten neueren Datums von Hochschullehrer/inne/n
Ergebnisse eines Sprachtests,
tabellarische Aufstellung sämtlicher an der Hochschule besuchten
Veranstaltungen (im angloamerikanischen Hochschulwesen oft
transcript genannt),
beglaubigte Kopien aller Hochschulzeugnisse (Zwischenprüfung,
Vordiplom, etc.), seltener auch des Reifezeugnisses

Was muss ich beim Ausfüllen bzw. Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen beachten?

Für eine erfolgreiche Bewerbung sind meistens nicht allein Noten und Testergebnisse ausschlaggebend, sondern auch die Selbstdarstellung und die Begründung des Studienvorhabens. Vor allem müssen Motivation und Eigeninitiative unter Beweis gestellt werden! Vor allem ist es wichtig, die Bewerbung mit genügend Zeit zusammenzustellen! Um das Studienvorhaben detailliert darstellen zu können, brauchen Sie oft Vorlesungsverzeichnisse der Gasthochschule; zum Sprachtest müssen Sie sich erst anmelden; aussagekräftige Gutachten zu schreiben erfordert Zeit; die Beglaubigung von Zeugnissen und Scheinaufstellungen ist zeitraubend und an die Sprechstunden der beglaubigenden Stelle gebunden.

Gibt es irgendwelche Muster für Bewerbungsschreiben?

Vermeiden Sie schablonenhafte Bewerbungstexte - Bewerbungen sind sehr persönliche Dokumente, die ein Bild von Ihnen als Individuum geben sollen! (Sonst würde es ja reichen, ein Formular auszufüllen und eine Notenliste beizulegen.) Bewerbungsdossiers sollen dem Auswahlgremium helfen, sich bei einer größeren Anzahl von Papierunterlagen ein aussagekräftiges Bild von geeigneten (auch von der Persönlichkeit her!) Bewerber/innen zu machen.

Wo bekomme ich die Bewerbungsunterlagen?

Von der Homepage des DAAD (für DAAD-Stipendien),
vom RAA (für Bewerbungen an Partneruniversitäten - auch DAAD Bewerbungsunterlagen sind dort vorhanden-)
direkt von der stipendiengebenden Organisation - bei Direktbewerbungen von der gewählten Hochschule selbst.


Bewerbungsvoraussetzungen

Was für Bewerbungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Das legen die Stipendiengeber und/oder die ausländische Hochschule fest - oft ist z.B. eine bestimmte Semesterzahl Voraussetzung; z.T. gibt es Altershöchstgrenzen; für DAAD-Stipendien müssen Sie Bildungsinländer/in im Sinne des BAföG-Gesetzes sein. Sprachkenntnisse des Gastlandes müssen in den meisten Fällen vorhanden sein.

Woher erfahre ich, was für Bewerbungsvoraussetzungen ich erfüllen muss?

Aus dem Ausschreibungstext des Stipendiengebers und aus den Bewerbungsunterlagen der ausländischen Hochschule.

Was für Chancen habe ich, überhaupt genommen zu werden?

Siehe -Zusammenstellen von Bewerbungsunterlagen>

Direktbewerbung

Kann ich mich auch direkt an einer ausländischen Hochschule meiner Wahl bewerben?

Selbstverständlich. Schreiben Sie die Hochschule Ihrer Wahl direkt an und bitten Sie um Zusendung näherer Informationen und der Bewerbungsunterlagen (siehe Adressen; Rückporto beilegen!). Viele Universitäten sind mittlerweile mit ihrem Informationsangebot und oft sogar Bewerbungsformularen im Internet vertreten. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte dem Länderstudienführer des DAAD (sofern aufgelegt)

Falls Sie nicht Ihr Gesamtstudium an der ausländischen Hochschule Ihrer Wahl absolvieren wollen, stellen Sie von vornherein klar, dass Sie nur einen zeitweiligen Aufenthalt an der Gasthochschule planen bzw. dort keinen Studienabschluss anstreben, weil Sie als non-degree-seeking Student z.T. geringere Studiengebühren zahlen müssen und/oder ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren durchlaufen können.

Einschreibung im Ausland


Muss ich mich in jedem Fall an der Gasthochschule einschreiben?

Das hängt davon ab, welchen Status Sie an der Gasthochschule haben möchten/müssen, u.U. auch von dem Programm, in dessen Rahmen Sie ein Stipendium erhalten. Als Faustregel gilt: zum Studieren ist die Immatrikulation erforderlich, zum wissenschaftlichen Arbeiten nicht unbedingt.

Exmatrikulation oder Beurlaubung


Exmatrikulation oder Beurlaubung?

Grundsätzlich besteht an der Philipps-Universität die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt für ein oder zwei Semester beurlauben oder exmatrikulieren zu lassen.

Bei der Exmatrikulation bleibt der Studienplatz in jedem Fall erhalten, wenn der Grund Auslandsaufenthalt" vorher im Studentensekretariat bei Antragsstellung deutlich gemacht wurde. Problematisch kann eine Exmatrikulation für Aufnahmebeschränkte Studienfächer sein. Auch werden von manchen Prüfungsämtern die im Ausland bei einer Exmatrikulation erworbenen Leistungen nicht anerkannt.
Jeder Studierende muss selbst entscheiden, was für ihn günstiger ist. Als Kostenfaktoren zählen die Krankenversicherung (die bei Beurlaubung u.U. weitergezahlt werden muss), das Kindergeld, an die Ausbildung gebundene Rente, BAföG etc. In einigen Fällen wird vom Geldgeber die Beurlaubung gefordert.
Im Normalfall ist die Exmatrikulation die praktische Alternative solange vom Prüfungsbüro, Studentensekretariat und Studentensekretariat nichts im Wege steht
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor einer Entscheidung beim Prüfungsamt, Studentensekretariat und bei der Krankenversicherung genaue Informationen einzuholen.

Famulatur im Ausland


Wie komme ich an eine Famulatur im Ausland?

Sie müssen sich selbst an den jeweiligen Anstalten bewerben. Adressen erhalten Sie u.U. vom Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule oder vom Deutschen Famulantenaustausch (DFA) bzw. dem Zahnmedizinischen Austauschdienst (ZAD).

Wer kann mir Informationen zur Auslandsfamulatur geben?
Der DFA bzw. ZAD. Die Lokalvertretung des DFA in Marburg ist in der Fachschaft der Medizin (hinter der Augenklinik)

Wird die Famulatur auf mein Studium in Deutschland angerechnet?
Das können Sie im Vorfeld mit dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt (Adresse im Vorlesungsverzeichnis) klären.

Finanzierungsnachweis


Die ausländische Hochschule verlangt von mir einen Finanzierungsnachweis - wie kann ich den erbringen?

Als Finanzierungsnachweis gelten die Stipendienbescheinigung oder die BAföG-Bescheinigung oder eine schriftliche Bestätigung der Person/en, die Ihr Auslandsstudium finanzieren.

Die ausländische (meist amerikanische) Hochschule verlangt von mir ein Finanzierungsnachweis, dass ich genügend Geld habe - was ist das und woher kriege ich das?

Damit will sich die Gasthochschule versichern, dass Sie tatsächlich die vollen (!) Kosten Ihres Auslandsstudiums selbst tragen können. Als Finanzierungsnachweis wird dies vor allem verlangt, wenn Sie Ihr Auslandsstudium nicht über ein Stipendium oder BAföG finanzieren. In der Regel ist dies eine schriftliche Bestätigung z.B. Ihrer Eltern, dass sie für die Kosten Ihres Auslandsstudiums aufkommen werden. Dieses Schreiben lassen Sie sich von Ihrer Bank bestätigen. Die Banken tun sich häufig etwas schwer damit, weil sie mit diesem Verfahren nicht sehr vertraut sind, deshalb sollten Sie sich direkt an Ihre Heimatbank wenden. Muster im RAA vorhanden!

Förderungshöhe

Wie hoch ist denn der Betrag, den ich bei einem Stipendium monatlich bekomme?

Das können Sie der Stipendienausschreibung entnehmen oder dem Kapitel 4 des vom DAAD publizierten Stipendienführers Förderungsmöglichkeiten für Deutsche ins Ausland". Der DAAD geht bei seinen allgemeinen Jahresstipendien davon aus, dass seine Stipendiat/inn/en zu ihrem Auslandsaufenthalt einen Eigenbeitrag von DM 700,-- monatlich beisteuern können, zahlt also darüber hinaus Teilstipendien, die sich nach den Lebenshaltungskosten am jeweiligen Zielort richten, sowie - in der Regel! - die vollen Studiengebühren sowie einen Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung und zu den Reisekosten. Die Philipps-Universität Marburg bietet an Partneruniversitäten Teilstipendien an, d.h. Studiengebühren werden nicht bezahlt alle weiteren Kosten sind von den Studierenden selbst zu tragen

Förderungsmöglichkeiten


Was für Förderungsmöglichkeiten gibt es für mich?

Das hängt im wesentlichen davon ab, was Sie studieren und wie weit Sie mit Ihrem Studium fortgeschritten sind. Siehe den vom DAAD publizierten Stipendienführer Förderungsmöglichkeiten für Deutsche ins Ausland" (erhältlich / einzusehen / auszuleihen beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule).

Woher erfahre ich, was es für Förderungsmöglichkeiten für mich gibt?

Aus der Homepage des DAAD oder dem vom DAAD publizierten Stipendienführer Förderungsmöglichkeiten für Deutsche ins Ausland (erhältlich / einzusehen / auszuleihen beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule).

Im wievielten Semester muss ich sein, um mich für ein Stipendium bewerben zu können?

Das können Sie der Stipendienausschreibung entnehmen. Die meisten (aber nicht alle!) Programme setzen mindestens drei im Heimatland abgeschlossene Hochschulsemester voraus, weil sonst die Beurteilungsgrundlage sehr schmal ist. Auch sollten Sie methodisch in Ihrem Fach Fuß gefasst haben, mit dem allgemeinen Teil Ihres Faches vertraut sein und an einem Punkt angelangt sein, wo sich Ihr Interesse an bestimmten Spezialthemen herauskristallisiert.

Gibt es bei Stipendienbewerbungen eine Beschränkung der Semesterzahl nach oben oder unten? Nach unten (Mindestsemesterzahl) häufig, nach oben eher seltener. Details finden Sie in der jeweiligen Stipendienausschreibung.

Kann ich mich auch ohne Stipendium um einen Studienplatz im Ausland bewerben?

Selbstverständlich: siehe Direktbewerbung.

Graduierte/B.A/graduate student/Postgraduierte

Woher erfahre ich von Förderungsmöglichkeiten für Graduierte/Postgraduierte?

Aus dem vom DAAD publizierten Stipendienführer Förderungsmöglichkeiten für Deutsche ins Ausland (erhältlich / einzusehen / auszuleihen beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule).

Wann habe ich für die amerikanischen Hochschulen
graduate student-Status?

Als Richtwert gilt: Zwischenprüfung bzw. Vordiplom plus 2 Semester an der Heimatuniversität. Die Fulbright-Kommission definiert: 5 abgeschlossene Hochschulsemester zum Zeitpunkt der Abreise, (schließt dabei aber Medizin und Jura aus). Letztendlich legt dies aber die Gastuniversität fest.

Was mache ich, wenn für eine ausländische Hochschule der B.A. (Bachelor of Arts) bzw. B.S. (Bachelor of Science)
Voraussetzung ist?

Erläutern Sie, dass es diese Abschlüsse in Deutschland nicht gibt, und versuchen Sie, zu erreichen, dass Ihr Vordiplom bzw. die abgelegte Zwischenprüfung als Ersatz angerechnet werden. Als letzte Möglichkeit können Sie nach Ankunft an der Gasthochschule eine Kenntnisprüfung ablegen, die Ihr Fachwissen belegt.

Geldtransfer

Wie transferiere ich am günstigsten Geld ins Ausland, wenn ich z.B. mein Stipendium auf mein Konto in Deutschland ausgezahlt bekomme?

Hierzu kann Sie Ihre Hausbank am besten beraten - aber erkundigen Sie sich auch nach den Gebühren, die bei den verschiedenen Transfermethoden anfallen! Für einmalige bzw. nicht zu häufig auftretende Geldtransfers (wegen der Bankgebühren) ist wahrscheinlich eine Auslandsüberweisung am einfachsten - der/die Empfänger/in erhält wahlweise eine Einzahlung auf sein/ihr Konto im Ausland oder einen Scheck, der per Post zugestellt wird.

Was ist die sicherste und zugleich günstigste Methode, größere Summen Bargeld bzw. schnell verfügbares Geld ins Ausland mitzunehmen?

Im europäischen Ausland können Sie natürlich Euroschecks auf Ihr Konto bei der Heimatbank ausstellen. Außerdem können Sie in vielen europäischen Ländern mit Ihrer EC-Karte Bargeld in der Landeswährung aus den Bankautomaten ziehen. Ansonsten empfiehlt sich eine Mischung aus Kreditkarte, Travellers' Checks und Bargeld (letzteres nicht zuviel!). Bei Kreditkarten wird in der Regel der umgerechnete Preis plus 1% abgerechnet, ist also vor allem bei größeren Ausgaben interessant; bei Travellers' Checks hängt es von der Firma und z.T. der Scheckenomination ab, was für ein Prozentsatz berechnet wird - wiederum die eigene Bank fragen. American Express sind wohl die meistakzeptierten Reiseschecks.

Ist ein Bankscheck eine gute Methode, Geld ins Ausland zu
transferieren?

Ein Bankscheck ist zum Geld schicken (statt Mitnehmen) eine Möglichkeit, kostet ca. DM 15,-- Gebühren
(unterschiedlich von Bank zu Bank - abfragen!) und müsste entweder sofort oder binnen einer Woche auf das ausländische Konto einzahlbar sein - das hängt auch ein bisschen davon ab, auf welche ausländische Bank der Bankscheck ausgestellt ist (hängt davon ab, mit welcher ausländischen Partnerbank die Heimatbank ihr Abkommen hat).

Gutachten

Wie viele Gutachten brauche ich? In der Regel 2 - Genaueres ist in der Stipendienausschreibung und/oder den Bewerbungsanforderungen der ausländischen Hochschule angegeben.

Kann ich ein bereits erstelltes Gutachten verwenden?

Wenn es neueren Datums (auf keinen Fall älter als 2 Semester!) ist und inhaltlich auf Ihr Bewerbungsvorhaben abgestimmt ist, ja.

Wen frage ich am besten, ob er/sie mir ein Gutachten schreibt? Vorzugsweise ein/e Hochschullehrer/in, der/die Ihre akademischen Leistungen genau beurteilen kann. Im Zweifelsfall kann jemand aus dem akademischen Mittelbau, der/die Ihre akademische Arbeit und Befähigung gut kennt, Ihnen ein aussagekräftigeres Gutachten schreiben als ein/e Lehrstuhlinhaber/in, bei dem/der Sie ausschließlich Vorlesungen besucht haben.

Muss das Gutachten unbedingt von einem/einer Professor/in sein?

Nur wenn dies im Ausschreibungstext ausdrücklich verlangt wird. (Merke: im angloamerikanischen Hochschulwesen ist Professor kein akademischer Grad, sondern der Begriff für ein/e Hochschullehrer/in!) Unter Umständen sollte ein von einem/einer Wissenschaftlichen Mitarbeiter/in erstelltes Gutachten von dem/der Professor/in gegengezeichnet werden. Falls der/die Professor/in meint, Sie nicht genügend gut zu kennen, kann u.U. ein eingehendes Gespräch zwischen Ihnen dem abhelfen.

Kann ich das Gutachten lesen?

Nein, es sei denn, der/die Gutachter/in gibt es Ihnen zu lesen. Der Bewerbung muss das Gutachten auf jeden Fall im versiegelten Umschlag beilegen, der nicht von Ihnen geöffnet werden darf! Offene Gutachten gelten als wertlos, besonders im angelsächsischen Raum, da man annimmt, dass sie aus Höflichkeit nicht ehrlich genug geschrieben sind.

Hochschulauswahl

Woher soll ich wissen, welche Hochschule im gewünschten Gastland für mich die richtige ist?

Das müssen Sie vor allem auf der Grundlage Ihres Studienvorhabens entscheiden. Erkundigen Sie sich so detailliert wie möglich, welche in Frage kommenden Hochschulen welches Studienangebot in Ihrem Fächerspektrum anbieten. Wenn möglich, informieren Sie sich sogar detailliert über das Kursangebot einzelner Hochschulen (anhand eines Vorlesungsverzeichnisses oder der Internet-Informationen dieser Hochschule).

Woher bekomme ich nähere Informationen über die von mir (eventuell) gewünschte Hochschule?

Am detailliertesten von der Gasthochschule selbst, z.B. deren Homepage im Internet, u.U. aber auch von Kultureinrichtungen Ihres Ziellandes hier in Deutschland.

Ich habe gehört, dass man in den USA nur an den berühmten Hochschulen richtig gut studieren kann -stimmt das?

Nein. Das ist ein weit verbreitetes Vorurteil, das oft auf unzureichender Sachkenntnis der Angebote der einzelnen Universitäten beruht. Die weltberühmten amerikanischen Universitäten sind oft die teuersten. Hinzu kommt, dass der Ruf dieser Hochschulen meistens auf den graduate programs einzelner Fächer beruht, während im undergraduate - Bereich und anderen Fächern oft ein anonymer Massenbetrieb herrscht. Erkundigen Sie sich im nächstgelegenen USA-Informationszentrum (Amerika-Haus o.ä.) oder an der potentiellen Gasthochschule selbst ganz genau, welches Studienangebot Ihnen in Ihrem Fach dort zu welchen Konditionen offen steht.

Wenn es bei einem bestimmten Stipendienprogramm keine freie Hochschulwahl gibt, kann ich dann trotzdem sagen, wo ich hin will?

Wenn Sie Ihre Präferenz entsprechend begründen können, sicherlich - allerdings kann Ihnen niemand die Berücksichtigung Ihrer Wünsche garantieren. Dabei sollte Ihre Begründung vor allem auf akademischen Kriterien beruhen.

Informationsquellen

Woher erhalte ich Informationen über das von mir gewünschte Zielland und das Hochschulwesen dort?

Vom Akademischen Auslandsamt (RAA) Ihrer Hochschule, von der Homepage des DAAD oder aus dem Länderstudienführer des DAAD (sofern für das von Ihnen gewünschte Zielland aufgelegt)
Von den Kultureinrichtungen Ihres Ziellands hier vor Ort, z.B. Amerika-Haus, British Council, Institut Français. Falls Ihr Zielland keine Kultureinrichtung hier vor Ort unterhält, von der Kulturabteilung der Botschaft Ihres Ziellandes.
Allgemeine Informationen zum Hochschulwesen Ihres Ziellandes finden Sie evtl. auch in den Berichten der DAAD-Außenstellen (einzusehen im Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule).

Woher erhalte ich Informationen über Förderungsmöglichkeiten, falls ich mein Auslandsstudium nicht selbst finanzieren kann?

Von der Homepage des DAAD oder dem vom DAAD publizierten Stipendienführer Förderungsmöglichkeiten für Deutsche ins Ausland" (erhältlich / einzusehen / auszuleihen beim Referat für Auslandsstudien).
Aus Aushängen und Bekanntmachungen des Akademischen Auslandsamts Ihrer Hochschule.

Krankenversicherung

Muss ich mich denn im Ausland Krankenversichern?

Selbst wenn die Hochschule das nicht ausdrücklich von Ihnen verlangt, sollten Sie auf jeden Fall für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, denn wenn Sie im Falle eines schwerwiegenden Unfalls, einer sofort fälligen Operation oder eines Krankenhausaufenthalts als Ausländer/in in Vorlage treten müssen, ehe Sie überhaupt behandelt werden, kommen schier unüberwindbare Probleme auf Sie zu!

Gilt meine studentische Pflichtversicherung auch im Ausland?

Im europäischen Ausland zum Teil ja: Im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens der Bundesrepublik mit allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft sowie Jugoslawien, Rumänien, Schweden, Finnland, Österreich, Türkei und Tunesien können sich Studierende von der Versicherungspflicht im jeweiligen europäischen Partnerland befreien lassen. Dies ist jedoch nur möglich für Studierende, die in ihrem Heimatland kranken-versichert sind und von der entsprechenden Krankenkasse oder Behörde ihres Heimatlandes das entsprechende Formular mitbringen, das E 111 (hier sind Leistungen nur auf akute Erkrankungen beschränkt, die eine sofortige ärztliche Hilfe notwendig machen) oder E 109 (mit diesem Formular ist ein umfassender Krankenversicherungsschutz gewährleistet. Es werden auch Leistungen bei chronischen Erkrankungen aus dem Heimatland übernommen).
Wenn Sie in ein anderes als eines der o.g. Länder reisen, gelten die Krankenversicherungen der Ersatzkassen nicht, dann müssen Sie sich hier oder im Zielland versichern. Vorsicht: achten Sie genau auf die Leistungen der jeweiligen Versicherungspolice, denn die wenigsten ausländischen Versicherungen bieten das umfassende Leistungsspektrum an, das wir aus Deutschland gewöhnt sind. Von daher ist es u.U. beruhigender, hier eine im Ausland gültige Versicherung abzuschließen (und einen Nachweis über diesen Versicherungsschutz und sein Leistungsspektrum in der Landessprache des Ziellandes mitzunehmen!). Erkundigen Sie sich bei privaten Versicherungen, aber auch bei Reisebüros, dem Automobilclubs oder Ihrer Hausbank nach den günstigsten Angeboten - ein Preisvergleich lohnt sich! Eventuell hat auch Ihr RAA einige Tipps für Sie.

Lebenslauf

Soll der Lebenslauf tabellarisch sein?

In der Regel nicht. (Der DAAD wünscht ein Zwischending. Tabellarische, aber lückenlose und sehr detaillierte - sprich aussagekräftige - Lebensläufe.) Der Lebenslauf dient der Selbstvorstellung und sollte daher ausformuliert und vor allem lückenlos sein, wenn dies nicht ausdrücklich anders verlangt wird. Handschriftliche Lebensläufe sind heute nicht mehr üblich.

Was für Infos gehören in den Lebenslauf?

Neben den persönlichen Daten selbstverständlich alles, was mit Ihrer Ausbildung zu tun hat, einschließlich z.B. der Begründung für einen Studienort oder -fachwechsel. Zur Darstellung der eigenen Person gehören oft auch Ferienjobs und Freizeitaktivitäten, da diese auch etwas über Ihre Teamfähigkeit und Ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, aussagen (z.B. Betreuung von Jugendgruppen, Zivildienst, Sporttrainer/in etc.).

http://www.uni-marburg.de/eurostudies/raa/raa_out/FAQ/faqsam.htm

Ich bekomme sehr viele Anfragen zum Studieren im Ausland bitte lest euch diese ganzen Fragen + Antworten durch, denn hier wird alles sehr gut beantwortet. Ich denke es hilft vielen etwas.,

Claudia

Re: Informationen zum Auslandsstudium #101302
01/05/2004 21:51
01/05/2004 21:51
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Hier Infos zum Auslandsstudium

Claudia

Re: Informationen zum Auslandsstudium #101303
29/07/2004 11:45
29/07/2004 11:45
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Hatte dazu eine Mail Anfrage und möchte gern das Thema nochmals rauf holen.

Claudia