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Erbanspruch #17109
28/04/2005 00:23
28/04/2005 00:23
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mohamed_dup1 Offline OP
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ich habe eine Frage für eine Bekannte von mir:

haben ausländische Frauen , dir mit Tunesier verheiratet sind Erbanspruch bezuglich Häuse , Grundsctücke....
vielen Dank

Re: Erbanspruch #17110
28/04/2005 00:54
28/04/2005 00:54
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nonamec Offline
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ich denke, sie haben keinen Erbanspruch auf Grund und Boden

wie es mit Geld ist=???

Re: Erbanspruch #17111
27/04/2005 15:33
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steffihamm Offline
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Hallo

Nein, das haben diese Frauen nicht.

Ein Anspruch auf NICHTS - weil man keine Muslimin ist und keine tunesische Staatsbürgerschaft ist.

Wer dazu genaue Informationen möchte , kann sich bei dem Rechtsanwalt Herrn Jürgen Rieck aus München informieren.

Ich kann nur jeder Deutsche Frau raten einen Ehevertrag zu machen!

Re: Erbanspruch #17112
27/04/2005 15:42
27/04/2005 15:42
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nonamec Offline
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Steffi, komisch: mir sagte man, daß man mit der Heirat automatisch die tunesische Staatsbürgerschaft erlangen würde (nicht, daß ich das unbedingt will) - demnach wäre dein Satz, daß man keine tun. Staatsbürgerin ist, ja falsch!

Und: es gibt doch auch nicht-muslimische Tunesier!! Würde ich so einen TN heiraten - hätte ich dann trotzdem keinen Anspruch???

Re: Erbanspruch #17113
28/04/2005 11:25
28/04/2005 11:25
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Carnita Offline
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Hallo,

dieses Thema interessiert mich auch schon seit einiger Zeit. Mein tun. Mann war der Meinung, daß ich einen Erbanspruch bei seinem Tod hätte und ich seinen Hausanteil erben würde. Hab das aber auch schon gelesen, daß das als Nicht-Musl. nicht möglich ist. Kann er z.B. einen Anteil an mich überschreiben? So sagte es uns ein Rechtsanwalt in Tunesien.

Wie sieht es umgekehrt aus, hätte seine Familie z.B. einen Erbanspruch auf sein Vermögen [Ha!] hier in Deutschland?

Wäre fein, wenn sich jemand auskennt, man schiebt ja dieses unerfreuliche Thema sonst gerne vor sich her

Grüßle Anita

Re: Erbanspruch #17114
29/04/2005 00:32
29/04/2005 00:32
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Mabrouk Offline
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Zitat:
mir sagte man, daß man mit der Heirat automatisch die tunesische Staatsbürgerschaft erlangen würde
Hi Kris, wer hat dir dieses Märchen erzählt? [Breites Grinsen]

Re: Erbanspruch #17115
29/04/2005 00:43
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[hammer] lach nicht, das hat der Typ auf der Botschaft hier erzählt... [Boah!]

ich hab mich da gar nicht drum geschert - komisch kam´s mir halt nur vor...

Re: Erbanspruch #17116
29/04/2005 00:50
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[Breites Grinsen] der wollte dich bestimmt auf dem Arm nehmen. [Winken]
Also nach mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Tunesien kannst du dann den Antrag stelllen.
Vorher aber mußt du hier bei den deutschen Behörden einen Antrag auf "Beibehaltung" der deutschen Staatsangehörigkeit stellen damit du deine deutsche nicht automatisch verlierst.

Re: Erbanspruch #17117
29/04/2005 00:53
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vielleicht hat er auch was anderes gemeint?! Das war, als wir wg. Lilian da waren...

Re: Erbanspruch #17118
29/04/2005 00:56
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ja, die kleine Prinzessin bekommt automatisch die tun. Staatsangehörigkeit.
Sie ist jetzt sozusagen eine HT! [Breites Grinsen]

Re: Erbanspruch #17119
28/04/2005 13:01
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[Lächeln] ja, aber den pass haben wir erstmal umsonst machen lassen: wollte gar keiner sehen [weinen1] ... dabei ist da so ein süßes Bild drin, wo sie erst 14 tage alt ist [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

Re: Erbanspruch #17120
28/04/2005 15:16
28/04/2005 15:16
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foued Offline
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Hi,

Zitat:
Wie sieht es umgekehrt aus, hätte seine Familie z.B. einen Erbanspruch auf sein Vermögen [Ha!] hier in Deutschland?
das ist sehr kompliziert, und es hängt davon ab, wo ihr lebt und welches Gericht das entscheiden wird (tunesisch oder deutsch); aber wenn Du nach dem tunesischen Erbgesetz fragst, was dem islamischen entsprechen sollte (denke ich), dann bekommt die Familie gar nichts, falls er Kinder hat, sondern nur Frau und Kinder. Falls er keine Kinder hat, dann bekommt die Frau die Hälfte seiner Erbschaft, und die andere Hälfte geht an die Familie (höchstens Eltern und Geschwister). Mehr dazu weiß ich nicht. Was bei Nicht muslimischen Frauen geschieht, das weiß ich auch nicht; aber Leute fragt bitte erstmals eine sichere Stelle, um keine Vermutungen aufzustellen.

Gruß,
foued

Re: Erbanspruch #17121
28/04/2005 15:43
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Cido Offline
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@Foued: Deine Bemühungen ehren dich ... aber ganz so einfach ist es mit dem Erbrecht hier dann doch nicht. Nicht ganz unwichtig dürfte der Güterstand sein ... und auch, ob es ein Testament gibt ... u.s.w. ...

Re: Erbanspruch #17122
28/04/2005 15:57
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foued Offline
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@Cido: Ich habe nichts dagegen gesagt. Ich wollte nur den ganz allgemeinen Fall schildern. Viel mehr weiß ich auch nicht. Ich habe auch in erster Linie geantwortet, um zu klären, wann die Familie in Tunesien erben darf und wann nicht.
Noch ein Punkt: Im Islam dürfen die erbenden Verwandten im Testament allerdings nicht stehen. Ich weiß allerdings nicht, ob das in Tunesien auch so geregelt wird.

Gruß,
foued

Re: Erbanspruch #17123
28/04/2005 23:38
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steffihamm Offline
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Hallo

Alles schön und gut , aber entspricht nicht der Realität.
Wir haben heute unseren Ehevertrag geschlossen, der sovie in Deutschland , als auch in Tunesien gilt , weil wir alle Bestimmungen eingehalten haben.

Es war sehr kompliziert und selbst der Dolmetcher sagte, das 95 % der Deutschen diesen Ehevertrag sicherlich nicht verstehen, wenn man alles normal durch geht, aber ich kann Euch sicherlich nun viele Fragen beantworten, die dort verhandelt worden.
Weil wir alle Sachen noch detalliert besprochen haben und die genaustens erklärt worden sind.

Fakt ist , eine Deutsche Ehefrau - Nichtmuslime - kann von seinen Land / Hause / Grundbesitz nichts erben

Nur die gemeinseimen Kinder !! [tanz1]

Also, kann ich nur jeden raten einen Ehevertrag zu machen, wo er auf sein Pflichtteil verzichtet etc. und Unterhalt. [hammer]
Und nur so kann man sich absichern, desweiteren - kann man seinen EHEPARTNER auch alles per Testament verfügen.

Und ich kenne auch nun sehr viele andere Bestimmungen , weil wir uns damit lange genug auseinander gesetzt haben.

Unsere Kinder werden Bilkulturiell erzogen.
[daumen2]
Und ich könnte noch zig Sachen aufzählen. [winken2]

Wer genaue Fragen hat , kann sich gerne an mich wenden.
[daumen]

Re: Erbanspruch #17124
29/04/2005 09:14
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Kristina das ist echt nicht so wie man dir es erzählt hat, es wäre ja gar nicht zu denken wenn Deutsche Frauen heiraten mit einem Ausländer und dann automatisch diese Staatsbürgerschaft auch bekommen, dann hätte man doch gar nicht so ein Gesetz machen brauchen was die Doppelstaatsbürgerschaft regelt.

Bei Kindern die geboren werden ist dies etwas ganz anderes.

Claudia

Re: Erbanspruch #17125
29/04/2005 09:22
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Karmoussa Offline
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Süden
Zitat:
Bilkulturiell
wat issen dat?
Zitat:
Bei Kindern die geboren werden ist dies etwas ganz anderes.
ach was - gibt's da auch noch ne andere Option als geboren werden? Bzw..... wem werden sie geboren, oder wo? Gibt's auch ne Regelung für Kinder, die nicht geboren werden? [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

Re: Erbanspruch #17126
29/04/2005 09:28
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Ich bezog mich auf Kristinas Worte und sie weiß sicher auch was ich meine.

Claudia

Re: Erbanspruch #17127
29/04/2005 11:51
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Nela Offline
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Und wie verhält es sich, wenn die (deutsche, schweizerische, österreichische...) Ehefrau eine Muslima ist?

Ist sie dann in Tunesien erbberechtigt?

Ein Muslim kann nicht von einem Nicht-Muslim erben und umgekehrt.

Verliert dann eine konvertierte Muslima den Erbanspruch gegenüber ihren (nicht muslimischen) Verwandten? Aus islamischer Sicht müsste das ja so sein, allerdings interessiert das die deutsche Rechtsprechung sicher nicht...

Re: Erbanspruch #17128
30/04/2005 00:14
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nonamec Offline
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Claudia, ich weiß schon, was du meinst... hab dich verstanden. Ich kann nur sagen, daß es wirklich seine Worte waren - sicherlich meinte er es nur anders... Naja, beim nächsten mal, laß ich nur noch meinen Mann reden - auf arabisch wird´s da wohl weniger Fehler in der Kommunikation geben. Hoffentlich [Breites Grinsen] [lachen2]

Re: Erbanspruch #17129
29/04/2005 14:11
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mohamed_dup1 Offline OP
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Super
ihr seit super aktiv,vielen Dank. ich kann wirklich lesen aber ich bin nicht schlauer geworden.
warum schreiben hier viele obwohl sie keine vom Thema Ahnung haben?

Re: Erbanspruch #17130
29/04/2005 15:17
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@Steffihamm

Deine Beiträge sind echt immer [hammer] [lachen1]

Re: Erbanspruch #17131
29/04/2005 15:18
29/04/2005 15:18

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@mohamed

Zitat:
warum schreiben hier viele obwohl sie keine vom Thema Ahnung haben?

...gute Frage! [Durcheinander]

Re: Erbanspruch #17132
29/04/2005 15:42
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Cido Offline
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bei Hannover
@Sena: ... vielleicht sind einige so nett, dass sie den übrigen Mitgliedern einfach nur ein paar lustige Minuten gönnen wollen ...
@Karmoussa: ... dich schlage ich hiermit zum Administrator h.c. vor ... [tanz1]

Re: Erbanspruch #17133
29/04/2005 16:57
29/04/2005 16:57
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Muckimama Offline
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Wie ist das denn mit Nichmuslimas, die aber z. B. mit in der Besitzurkunde etc. stehen? Warscheinlich halt nur zu 49%, aber immerhin.
LG Mirja

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