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was nach der Hochzeit? #140781
11/04/2006 22:17
11/04/2006 22:17
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schaf Offline OP
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Wie gehts denn eigentlich weiter, wenn man es endlich geschafft hat zu heiraten? (in Tunesien) Was muss er dann machen, was muss ich machen und mit welchen Papieren?! Danke für alle Infos!

Re: was nach der Hochzeit? #140782
11/04/2006 23:44
11/04/2006 23:44
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kuckst du suchfunktion "familienzusammenführung"

Re: was nach der Hochzeit? #140783
12/04/2006 15:35
12/04/2006 15:35
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Hallo schaf, [daumen1]

diese Thema interessiert mich auch!
Habe dem Rat von PeppermintPatty gefolgt und tatsächlich sehr viele alten Berichte dazu gefunden/gelesen. Konnte dabei leider nicht alle Antworten finden.
Als erste muss man die Heiratsurkunde legalisieren. Das ist klar.
(Übrigens, es wird immer nur von 3 Stationen im Zusammenhang mit Legalisieren gesprochen:
Gouvernorat, A.Ministerium und D.Botschaft. In wirklichkeit sind es aber 4. Gouvernorat vergibt kein Stempel ohne Vorbeglaubigung bei Polizei. Das musste ich letzte Woche selbst miterleben und dabei ging es nur um seine Wohnsitzbescheinigung.)

Jetzt Frage:
Wenn die Heiratsurkunde legalisiert ist (und die Antwort habe ich tatsächlich in keinen früheren Berichten gefunden) bleibt Original in Tunesien (er braucht es für Antrag auf Visum für FZF) oder ich nehme es mit nach Deutschland (Ich muss ja auch irgendwie melden, dass mein Familienstand sich geändert hat)??? [Confused]
Wäre dankbar wenn sich jemand Zeit nimmt und diese Kleinigkeit aufklärt. [winken3]

Re: was nach der Hochzeit? #140784
12/04/2006 18:07
12/04/2006 18:07
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schaf Offline OP
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hab isch geguckt unter "familienzusammenführung", aber hab isch nie genau das gefunden, was ich suche. Nämlich das was Yuliya wissen möchte usw. Also wenns jemand weiß erklärts doch bitte nochmal, auch wenns euch zum Hals raushängt.

Re: was nach der Hochzeit? #140785
12/04/2006 18:22
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Hallo ihr 2!!

Es ist in Deutschland leider so, daß du deinen Familienstand (also u.a. die Änderung der Lohnsteuerklasse!) erst vornehmen kannst, wenn der Ehepartner in Deutschland eingereist ist. Damit gilt die Ehe in Deutschland auch erst ab dem Tag der Einreise!!
Sprich: Du bist zwar verheiratet - aber nicht in Deutschland.... vorerst!

Ich habe damals das Original der Heiratsurkunde mitgenommen - konnte aber eben nichts damit machen/erreichen.

In Deutschland benötigt ihr seine Unterschrift/seine polizeiliche Anmeldung etc. um EURE Angelegenheiten zu ändern - z. B auch Namensänderung!

Wenn ihr noch Fragen habt - raus damit!!

Viele Grüße,
Kristina

Re: was nach der Hochzeit? #140786
12/04/2006 18:40
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schaf Offline OP
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Dankeschön! Das heißt dann also, dass ich erstmal gar nichts tun kann und warten muss, bis er hier ist? Keine Ämtergänge? Ach wie schön hehe. Bei der ABH muss ich mich auch nicht melden, oder? Da warte ich, bis die sich melden? Brauch ich noch irgendwelche Papiere von ihm? Brauch ich ne Kopie von der legalisierten Heiratsurkunde?

Okay und wenn er dann erstmal hier ist. Was dann? (aber isch gucke ob das hier schon irgendwo steht!)

Re: was nach der Hochzeit? #140787
12/04/2006 18:53
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...wenn du´s so lange aushältst, bis sich die ABH bei dir meldet...
Ich hatte ja wie gesagt das Original der Urkunde bei mir - hätte mir aber ansonsten wenigstens eine Kopie aller Papiere mitgenommen. Ich bin der ABH ziemlich auf die Nerven gegangen - habe angerufen, bin hingefahren etc... ich wollte halt meinen Mann bei mir haben!

Naja, wenn dann die Botschaft das OK aus Deutschland bekommen hat und dein Mann den Anruf, daß er das Visum abholen kann - kommt er her. Sobald er hier ist muß er sich polizeilich anmelden. Diese Anmeldung benötigt ihr dann bei allen weiteren Behördengängen.
Dann folgt Krankenversicherung, Beantragen der Arbeitserlaubnis, Arbeitslos melden, ggf. Namensänderung etc. Was da alles kommt, steht schon in einigen Themen.

Re: was nach der Hochzeit? #140788
12/04/2006 20:38
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ich habe von meinen mann die orginal heiratsurkunde und die übersetzung ins deutsche bekommen(per post),damit musste ich zum standesamt die melden dein neuen familienstand um und mein standesamt hat noch ein schreiben für die abh geschrieben.aber das familienstammbuch bekomme ich auch erst,wenn er eingereist ist,wegen unterschrift.

Re: was nach der Hochzeit? #140789
12/04/2006 20:41
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ach so, kopie von der legalisierten heiratsurkunde wurde bei mein standesamt nicht akzeptiert,nur original.

Re: was nach der Hochzeit? #140790
12/04/2006 21:05
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Sagt mal...was für Papiere brauch der Verlobte eigentlich zur FZF...hab die deutsche botschaft gefragt...doch die meinten ich solle in ein paar Wochen (wenn dir FZF kurz bevor steht) noch mal nach fragen...da sich eventuell etwas ändern wird...
Wollte aber mal grob wissen was man dazu alles braucht...

@Diana... [winken2] Schön dich mal wieder zu sehen*fg*...Hoffe ich bekomm bald Post*fg* [Razz]

Re: was nach der Hochzeit? #140791
12/04/2006 21:15
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hallo susu,post geht morgen raus-versprochen.

Re: was nach der Hochzeit? #140792
12/04/2006 22:40
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Entschuldigung die blöde Nachfrage, aber wenn Ihr alle das Original von Heiratsurkunde nach D. mitgenommen haben, wie konnten eure Männer den Antrag auf Visum FZF in T. stellen? Deutsche Botschaft benötigt unter anderem legalisiertes Original...???

Re: was nach der Hochzeit? #140793
12/04/2006 22:44
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Ops, noch vergessen,
Kristina, du schreibst Krankenversicherung nach seiner Einreise und Polizeilicher Anmeldung??? Er braucht die doch auch bei der Botschaft vorliegen schon bei der Antragstellung? Oder vertue ich mich?

Re: was nach der Hochzeit? #140794
12/04/2006 22:51
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schaf Offline OP
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okay also offenbar war das auch wieder bei jedem anders?! Kristina hat geschrieben man kann die Ehe erst hier anmelden wenn er hier ist und diana-lotfi du hast es ohne ihn gemacht?! Und Susu deine Auskunft ist ja am Verwirrensten [Big Grin]

Re: was nach der Hochzeit? #140795
13/04/2006 08:30
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Hallo Zusammen, und Dankeschön auch von mir für die Antworten.
Ich möchte hier nur begründen, warum ich wiederholt diese blöde Frage bzgl. verbleib von Heiratsurkunde stelle.
Hiermit Link von Claudia mit dem Merkblatt für Visum FZF.

---------------------------------------------
Merkblatt
LANGZEITVISUM / STUDIENVISUM
(In Tunesien wohnhafte tunesische Staatsangehörige)

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage
folgender Unterlagen erfolgen:

1) Gültiger Reisepass (mind. 3 Monate länger gültig als die beantragte
Aufenthaltsgenehmigung)

2) Zwei Antragsformulare (liegen aus), ausgefüllt und unterschrieben, sowie Fotokopien der
Seiten 2 und 3 des Reisepasses

3) Zwei Fotos

4) Visum für Studienzwecke
- Abiturzeugnis und Notenauszug des Abschlusszeugnisses( je mit deutscher Übersetzung)

- wenn möglich Voreinschreibung an einer
deutschen Universität (Nachweis über erfolgte
Kontaktaufnahme mit der Universität)

- Originaleinschreibung an einer Sprachenschule in Deutschland (mind. 20 Wochenstunden)

- Kostenübernahme einer Person in Deutschland (ca. 600,- € monatlich) oder Transfergenehmigung einer Bank in Tunesien ( 1000,- Dinar monatlich für den gesamten Studienaufenthalt) mit deutscher Übersetzung

- Jährliche Einkommenserklärung der Eltern/Familienmitglieder, die das Studium
finanzieren (jährliches Einkommen mind. 20.000,-Dinar)

- ggfs. Vorlage von Nachweisen über die Teilnahme an Deutschkursen

5) Langfristiger Aufenthalt
Familienzusammenführung
- Unterlagen, die den Antrag begründen (Heiratsurkunde, legalisiert durch das zuständige
Gouvernorat, das tunesische Aussenministerium und die Botschaft oder evtl. Anmeldung zur
Eheschließung in Deutschland bescheinigt durch Standesamt, bzw. Bestätigung des dt.
Standesamts, dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung gegeben sind) und 2 Fotokopien des
Reisepasses des zukünftigen Ehepartners (bei nicht deutschem Ehepartner auch Kopie des
Aufenthaltstitels)

- Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Partners, ausgestellt von der zuständigen
deutschen Meldebehörde

Antrag auf Arbeitserlaubnis:
- Arbeitsvertrag aus Deutschland

- Bescheinigungen über die letzten Arbeitsstellen (mit deutscher Übersetzung), evtl. schon
Zusicherung der Erteilung der Arbeitserlaubnis
Alle genannten Unterlagen müssen im Original und mit zwei gut lesbaren Fotokopien
vorgelegt werden!

 Die Visagebühren sind vorab und in tunesischen Dinar zu bezahlen

 Die Antragsformulare sind gratis

Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können nach Antragsüberprüfung
angefordert werden. Aber auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Bearbeitungsdauer: ca. 8 Wochen
------------------------------------------------
Mein Verlobter war gestern in Tunis und hat noch mal nachgefragt. Punkt 4. in dem Merkblatt fällt bei der FZF komplett weg. Meldebescheinigung wird auch nicht gebraucht und alles was unter M.Bescheinigung steht fällt auch weg.

Er meinte das diese Info vor der Botschaft als Aushang auf einer Tafel hängt.

Mich verwiert immer noch Punkt 5. bzgl. Heiratsurkunde. Wie haben eure Männer den Antrag auf Visum gestellt, wenn Ihr die Originalurkunde nach Deutschland mitgenommen habt?
Liebe Grüße und einen schönen Tag. [winken3]

Re: was nach der Hochzeit? #140796
13/04/2006 08:48
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mein mann hat mit den orginalen den antrag auf fzf bei der botschaft gestellt und dann hat er sie mir zu geschickt,da ich die orginale beim standesamt vorlegen musste,wegen stammbuch.und standesamt hat für mich mein familienstand bei der meldebehörde geändert.

Re: was nach der Hochzeit? #140797
13/04/2006 12:16
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Ok, dann ist es klar. Dankeschön [daumen1]
Ich habe einfach gedacht, dass die Unterlagen, die für Visum benötigt werden bei der Botschaft bleiben. Wenn er die aber nur vorliegen muss und dann zurück bekommt, dann ist diese Frage für mich erledigt.
[Smile]
P:S:
Ich wollte eigentlich das direkt bei der Botschaft klären, genau so wie noch paar anderen Sachen, um niemanden hier zu nerven. War letzte woche in Tunis und wurde in die Botschaft nicht reingelessen [hammer] Und nicht nur ich. Habe mich mit einer D. Frau vor dem Eingang unterhaltet, die am 1 April in Tunesien geheiratet hat und war dort zwecks Heiratsurkunde legalisieren. Also mein Verlobter und Ihr Mann dürften rein und wir nicht! [hammer] [nixweiss1] Ist es jemanden von euch auch passiert? Ist für mich absolut unverständlich. Bis jetzt hatte ich nur sehr gute Eindrucke von der Botschaft, und am telefon waren dort alle auch super freundlich...)

Re: was nach der Hochzeit? #140798
13/04/2006 12:28
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war bei uns auch der fall,ich musste draussen warten und es durfte nur mein mann rein,warum weiss ich auch nicht [nixweiss1]

Re: was nach der Hochzeit? #140799
13/04/2006 13:15
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...wer weiss was die denen da drinnen aller erzählen [Confused]

Meiner ist gerade jetzt bei der Botschaft, vielleicht weiss ich ja morgen mehr was die da mit ihm angestellt haben... [hammer]

Re: was nach der Hochzeit? #140800
13/04/2006 20:57
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Guten Abend. [Smile]
Na ja, ich verstehe es zwar immer noch nicht, warum deutsche staatsangehörige in die D.Botschaft nicht rein dürfen, aber es ist beruhigend zu wissen, dass es nicht nur bei mir so war.

Ok, wenn sie nach D. zurückgekommen sind (mit papieren oder ohne). Wie geht es weiter?

Ich habe schon verstanden, dass man entweder eine Rückmeldung/Einladung von Ausländerbehörde bequem zu Hause abwartet, oder übernimmt selbst die Iniziative, um die Sache zu beschläunigen. In erstem Fall ist alles klar. Nehmen wir zweite Möglichkeit unter die Lupe. Wocher weiß man, wer der richtige Ansprechpartner bei solchen Angelegenheiten bei A.Behörde ist? Wird da irgendwie nach erster Buchstabe der Nachnahme vorgegangen (meines/seines?)oder anderes? [nixweiss1]
Wie war es bei euch?

Re: was nach der Hochzeit? #140801
13/04/2006 22:48
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Na da hat sich meine Frage ja schon nem Verlobten bei der Botschaft war meinte der Herr am einlaß entweder ich oder er...besser aber er da es seine Papiere sind...
Von der Freundin hab ich gehört das sie mit rein durfte...das war aber letztes jahr...vielleicht hat sich bis heut ja was geändert...

Ach so..@Yuliya
Wenn du genug zeit nach der HZ hast...kannst du doch mit deinem Mann zusammen die FZF beantragen und die HU dann gleich mitnehmen... [winken2]

Re: was nach der Hochzeit? #140802
13/04/2006 22:51
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muss man bei der Beantragung der FZF auch was zahlen???Wenn ja wieviel?

Re: was nach der Hochzeit? #140803
14/04/2006 00:19
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Hallo,
Familienzusammenführungsantrag kostete 51 Dinar letzten Monat.

L.G.
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Re: was nach der Hochzeit? #140804
14/04/2006 10:27
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Was die Kosten angeht, ich habe mal gelesen 30 Euro. Bezahlt muss allerdings in TD und das entspricht im Moment genau dem was Ursel geschrieben hat. (Wechselkurs kann sich aber von Tag zu Tag leicht ändern)

@8SuSu8 Danke für den Tip. Wäre klasse, wenn das klappen würde. Ich kann leider im Moment noch nicht abschätzen, wie es zeitmäßig aussehen wird.
-----------------------------
Warum -na ja, [Roll Eyes] Einbischen Wochenendunterhaltung (das braucht ihr nicht zu kommentieren, da so wie so niemand in gleicher Situation war.) Stadesamt in Monastir verlangt, das meine Geburtsurkunde zum Zeitpunkt der HZ nicht älter als 21Tage ist. Als ob sich danach etwas an der Tatsache meiner Geburt ändern würde [lachen2] . Das Dokument kann ich nur in der Ukraine in meiner Geburtsstadt bekommen. Und jetzt ein Witz - in ganz Tunesien gibt es KEIN zugelassener Übersetzer von Ukr. in F. oder Arabisch [weinen2] Also das Ding muss zuerst nach Deutschland, um übersetzt zu weden, danach muss ich damit nach Tunesien + min 3 Tage für Anmeldung, Fahrt nach Tunis für EFZ, Artztbesuch wegen der Bescheinigung, dass eine ex ukrainische Deutsche und ein Tunesier keine nahen Blütsverwante sind [lachen3]
Und das alles innerhalb von 21Tagen seit Erstellungsdatum meiner GU in Ukr. [weinen3] Mein Chef muss natürlich mitspielen, dass ich von heute auf morgen ungeplannes Urlaub nehmen kann usw. [hammer]
Also ich kann wirklich ganz schlecht im Moment die Zeit einplannen, wie lange ich nach HZ in T bleiben kann.
--------------------------------------
Ok, sorry, musste los werden. Jetzt zurück zu ernsten Themen. [winken3]

Re: was nach der Hochzeit? #140805
14/04/2006 10:43
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Gott klingt das kompliziert [Confused]

also ich drücke die mal die Daumen, das alles klappt.

Zu den Kosten: Die Anmeldung zum Visum kostet 51 Dinar.

Toi toi toi [daumen2]

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