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Re: Wer von euch lebt in Tunesien?
#139472
16/03/2006 20:20
16/03/2006 20:20
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258 Schweiz
jambo
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Beiträge: 3,258
Schweiz
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so, nun möchte ich mich noch dazu äussern.......bin schliesslich auch wieder im land....... ich bin damals auch mit meinem mann ausgewandert.unser sohn war etwa 6jahre alt. uns war also alles vertraut, sprache, kultur usw. wir waren mehrmals jährlich unten. auch ich schon bevor ich meinen mann kannte...und nicht etwa im hotel, sondern immer privat, also das reale tunesien! wir hatten beide einen job, mein mann machte sich selbstständig. unser sohn ging zur schule, in die normale, arabische! ich wollte das so, da ich dachte, sonst bleiben wir immer etwas spezielles oder werden wie touristen behandelt. ich wollte genau so leben wie millionen andere tunesier. ich gebar dann nochmals 2 söhne in tunesien. ich musste meinen job aufgeben.finanziell war es sehr schwierig. es braucht schon ein sehr grosses einkommen, dass man wirklich gut dort leben kann oder besser gesagt, einigermassen gut über die runden kommt. man möchte ja auch seine familie mal in europa besuchen.....man braucht kleider, schulsachen usw. damals gab es auch noch nicht soviele möglichkeiten wie heute. heute gehen die frauen zum sport, in malkurse, für die kinder gibts überall freizeitmöglichkeiten, pärke usw.in den supermärkten gibt es nun alles, aber auch sehr teuer. mir wurde es zu langweilig, finaziell zu schwierig und unser grosser sohn hatte immer mehr probleme in der schule! das waren genug gründe, warum wir es nochmals versuchten ein neues leben hier in der schweiz aufzubauen! nur leider "das aufbauen" dauert bei uns schon jahre!! alte mitglieder wissen warum.....aber es kann nur besser werden.wir sind auf dem besten weg momentan!hamduallah noch fragen??
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Re: Wer von euch lebt in Tunesien?
#139473
16/03/2006 21:42
16/03/2006 21:42
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 330 Hamburg
sasa
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Hamburg
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Ich habe fast 2 Jahre in Tunesien gelebt.Hatte die finanzielle Möglichkeit und auch die Zeit! Es war sehr schön,doch auf Dauer ist es sehr schwierig!Die Sprache,die Mentalität,die Unterschieder der Lebenssituationen...... Wenn man dort Urlaub macht,erscheint alles rosig und toll,doch der Schein trügt! Als Frau und speziell als europäische Frau,die alle Freiheiten hier genießen kann,ist es sehr schwierig!Wie jambo schon sagte,es kann schnell langweilig werden,denn die Angebote sind knapp.Schließlich kann man nicht von Luft und Liebe leben,inm wahrsten Sinne des Wortes!
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Re: Wer von euch lebt in Tunesien?
#139478
19/03/2006 11:48
19/03/2006 11:48
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Sozialrecht Betreff: Anspruch auf Kinder-und Erziehungsgeld im EU-Ausland?
Einsatz: €50,00 Status: Beantwortet geschrieben am 15.02.2006 16:33:00 PLZ Gebiet Eingrenzung: 80000
Hallo! Vielleicht können Sie uns helfen,
meine Freundin und ich erwägen, im September nach Spanien (Kanaren) zu ziehen. Sie hat einen Sohn (6)aus früherer Beziehung, für den sie bereits Kindergeld bezieht. Ende Juli erwarten wir ein Kind, für das wir hier Kinder- und Erziehungsgeldanspruch hätten. Die Fragen: welche Möglichkeiten gibt es, in Spanien zu leben, ohne auf die Ansprüche für beide Kinder verzichten zu müssen?
Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "unbeschränkt einkommensteuerpflichtig" in D? (Erziehungsurlaub = stillgelegtes AV = einkommensteuerpflichtig?)
Was bedeutet im Rahmen der Meldepflicht in D "Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt"? Genügt es, ein Zimmer anzumieten, welches wir durchaus nutzen würden, da wir aus familiären Gründen in regelmässigen Abständen ohnehin nach Deutschland kommen müssten?
Vielleicht können Sie uns auch in folgender Sache (Familienrecht?)behilflich sein..?
Was können wir tun, wenn der Vater des 1. Kindes als Erz.berechtigter (es besteht gemeinsames Sorgerecht) dem Umzug nicht zustimmt? Kann er unserer Zukunfts-bzw. Familienplanung im Ausland überhaupt rechtlich im Wege stehen? (Das 1.Kind wird die deutsche Schule in Spanien besuchen.)
Vielen Dank im Voraus:-) Sehr geehrter Ratsuchender,
1.a Anspruch auf Kindergeld haben Sie bzw. Ihre Freundin auch, wenn Sie hauptsächlich im Ausland leben, gleichzeitig aber noch einen Wohnsitz im Inland haben, § 62 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).
Auf die melderechtliche und zivilrechtliche Lage kommt es bei der Erfüllung des Begriffs des Wohnsitzes nicht an.
Maßgeblich ist § 8 der Abgabenordnung (AO) sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung, wonach Räume gehalten werden müssen, die zum dauerhaften Bewohnen geeignet sind, wobei der Inhaber die tatsächliche Verfügungsmacht über sie haben und die Wohnung auch „beibehalten und benutzen“ muss. Dabei ist es aber eine Einzelfallentscheidung, ob die jeweiligen Umstände genügen oder nicht. In Ihrem Fall würde es wohl ausreichen, wenn Sie die Wohnung aus familiären Gründen z.B. zweimal jährlich für mehrere Wochen oder entsprechend häufiger für kürzere Zeiträume, aber dafür mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Nachhaltigkeit nutzen. Wichtig ist aber eben auch, dass Sie in der Lage sind, jederzeit über die Wohnung frei zu verfügen also z.B. nicht nur nach Absprache mit etwaigen Zwischenmietern.
Zur Sicherheit sollten Sie das Finanzamt bereits im Vorfeld über die Änderung informieren und sich nach Möglichkeit bereits eine verbindliche Aussage erteilen lassen, wie über Ihren Fall entschieden werden wird. Gegebenenfalls besteht auch alternativ die Möglichkeit, gemäß §§ 1 Abs. 3, 62 Abs. 1 Nr. 2 b EStG die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig zu beantragen. Dies ist möglich bei einem Einkommen, dass entweder zu mindestens 90 % der deutschen Einkommenssteuer unterliegt oder, soweit es nicht der deutschen Einkommenssteuer unterliegt, den Betrag von € 6.136 pro Kalenderjahr nicht übersteigt (wobei „dieser Betrag zu kürzen ist, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist.“).
1.b Ähnlich sieht es auch mit dem Anspruch auf Erziehungsgeld aus.
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. BErzGG kommt es auch hier vorrangig auf das Vorliegen eines Wohnsitzes im oben genannten Sinne oder hilfsweise (hier aber nicht einschlägig) eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland an.
Sofern Sie hier die Voraussetzungen nicht erfüllen sollten, müssten Sie sich gegebenenfalls vorab mit den spanischen Behörden in Verbindung setzen, da nach meiner Kenntnis im EU-Ausland diesbezüglich aufgrund europarechtlicher Vorgaben dem Erziehungsgeld entsprechende staatliche Leistungen für EU-Ausländer vorgesehen sind.
2. Zunächst muss versucht werden, eine Einigung zwischen Ihrer Freundin und dem Vater des ersten Kindes, die ja beide sorgeberechtigt sind, zu erzielen. So sieht es auch das Gesetz vor, § 1627 BGB.
Kommt eine Einigung nicht zustande, insbesondere über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, muss über das Familiengericht beantragt werden, dass die elterliche Sorge zumindest partiell auf die Mutter übertragen wird (§ 1628 BGB), um einen Wohnortwechsel ins Ausland absegnen zu lassen.
Hierbei wird das Gericht vorrangig das Kindeswohl zu berücksichtigen haben. Ein wichtiges Kriterium ist insofern auch, inwieweit das Kind und sein Vater bereits eine persönliche Beziehung zueinander aufgebaut haben.
Das Gericht hat bei seiner Entscheidung darauf hinzuwirken, dass eine Zustimmung des Vaters zum Umzug erreicht wird, wenn dies insgesamt nach Würdigung aller greifbaren Umstände für die Beteiligten, insbesondere das Kind selbst, eine sachgerechte Lösung darstellt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch eine vernünftige Planung vorgewiesen werden kann. Für Ihre Freundin spricht insofern die Tatsache, dass das Kind auf eine deutsche Schule auf den Kanaren kommen soll, so dass die Umstellung für das Kind nicht so gravierend ist.
Zu beachten ist freilich, dass bei alledem dem Vater der Umgang mit den Kindern nicht faktisch versagt wird, wobei der Vater aber grundsätzlich das Umgangsrecht auf seine Kosten wahrnehmen muss. Deshalb wird das Gericht den im Rahmen der persönlichen Bindung angemessenen persönlichen Kontakt gegebenenfalls offiziell zur Auflage machen. Keinesfalls darf es nämlich zu einer Entfremdung der Kinder von ihrem leiblichen Vater kommen.
Sollte sich also ein Widerstand des leiblichen Vaters abzeichnen, ist es wichtig, dass Ihre Freundin möglichst rasch eine gerichtliche Entscheidung beantragt, um noch rechtzeitig vor der Anmeldung des Kindes für das erste Schuljahr Rechtssicherheit zu haben.
Ich hoffe, ich habe Ihnen eine aufschlussreiche erste rechtliche Orientierung geben können.
Sofern Sie zu meinen Ausführungen noch Nachfragen haben, können Sie diese über die kostenlose Nachfragefunktion stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer Rechtsanwalt
Ich glaube hier ist alles erklärt und um Gelder vom Staat Deutschland zu bekommen, muss man eine Wohnung in Deutschland aufrecht erhalten, wie erklärt, was heißen würde, man zahlt auch für diese Wohnung weiter Miete und Nebenkosten.
Claudia
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Re: Wer von euch lebt in Tunesien?
#139480
19/03/2006 12:08
19/03/2006 12:08
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Joined: Feb 2006
Beiträge: 700 Region Kassel
Habiba25
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Region Kassel
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Zitat: Sofern Sie hier die Voraussetzungen nicht erfüllen sollten, müssten Sie sich gegebenenfalls vorab mit den spanischen Behörden in Verbindung setzen, da nach meiner Kenntnis im EU-Ausland diesbezüglich aufgrund europarechtlicher Vorgaben dem Erziehungsgeld entsprechende staatliche Leistungen für EU-Ausländer vorgesehen sind.
Glaube nicht an Leistungen von tunesicher Seite
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Re: Wer von euch lebt in Tunesien?
#139483
20/03/2006 20:03
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,258 Schweiz
jambo
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Beiträge: 3,258
Schweiz
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sasa, dann denke ich, war es bei dir aber eher doch irgendwie verlängerter auslandaufenthalt.....?du musstest nicht familie mitnehmen, nicht arbeiten? hattest also finazielle mittel was schon sehr viel vorteil ist....ich denke auch,d ass du noch in deutschland versichert warst ja? du hast also erst danach geheiratet und bist zurückgekommen?
das ist eben etwas anderes finde ich, als wenn man wirklich mit sack und pack und familie und alles drum und dran, auch arbeiten muss usw.
zum verdienst; also ich denke min.1000dinar braucht man um einigermassen über die runden zu kommen.....wenn man selbstständig ist, keine wohnmiete bezahlen muss......aber dass man mit der ganzen familie 3-5mal im jahr nach europa in urlaub fliegen kann.....das wird ein traum bleiben denke ich!!! man muss also schon froh sein, wenn man einmal es schafft und wenn man dann noch die familie mitnehmen muss...? oje oje, das ist teuer. in tunesien kann man ja keine billigticket's kaufen wie hier.....also 500 dinar pro person ist schon eine menge geld oder? dann möchte man sicherlich auch in europa etwas kaufen, ausgehen, leute besuchen.....und wir wissen ja alle was das leben hier so kostet.....
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Re: Wer von euch lebt in Tunesien?
#139486
21/03/2006 22:20
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Joined: Dec 2005
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freixenet
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Hallo Anke25,
wenn ich zum zeitpunkt meines damaligen erziehungsurlaubes einen tunesischen freund gehabt hätte, hätte ich diese zeit auch in tunesien verbracht.
ich würde an deiner stelle, meinen offiziellen wohnsitz (wahrscheinlich bei meinen eltern) hier behalten, in den erziehungsurlaub gehen, und das geld für die rückkehr nach deutschland bereit halten, dann kann die eigentlich gar nichts passieren. du kannst dann genau sehen, wie du in tunesien leben kannst, ob ihr klar kommt und falls nicht, hast du hier in deutschland auch noch alles (naja fast alles), zumindestens deinen job, wo die zukunft dann weiter gehen kann.
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