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Verpflichtungserklärung #135300
09/11/2005 14:47
09/11/2005 14:47
Joined: Jun 2005
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Tegernheim
Isi Offline OP
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Isi  Offline OP
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Tegernheim
hallo,
ich bin etwas verwirrt.Wenn ich eine Verpflichtungserklärung ausschreibe,bürge ich dafür,das ich Flug,Unterkunft und Versicherung für ihn abschliesse.Muss ich das irgendwie nachweisen,da ich weder Flug noch die Versicherung zahle.Flug zahlt mein Schatz selber und auch versichert ist er.Die Unterkunft ist natürlich bei mir.Kann ich dann überhaupt das Papier unterschreiben?
Wäre dankbar um hilfe.
ach da gibt es noch was.Wie ist es eigentlich,wenn er hier einen Deutschkurs machen würde,ich glaube dann erhaält er auch ein Visum,oder.Wie lange dauert so ein Deutschkurs?Unterkunft würde er wieder bei mir haben,aber er muss ja auch von irgendetwas leben,wird man unterstützt oder bekommt man für diese Zeit eine Arbeitserlaubnis auf 400 Euro Basis oder ähnliches?
Ich weiss,Fragen über Fragen...

Re: Verpflichtungserklärung #135301
09/11/2005 15:05
09/11/2005 15:05
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indovina Offline
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indovina  Offline
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Hi,

du bürgst dafür, dass Dein Freund nach Ablauf seines Besuchs wieder ausreist, dass er krankenversichert ist und in der Regel musst Du auch nachweisen, dass Du ihn versorgen kannst, während seines Aufenthalts (daher der Gehaltsnachweis und Mietvertrag). Du bürgst auch für die Erstattung eventueller Abschiebekosten, sollte er nicht freiwillig ausreisen.

Du schreibst, er ist selbst versichert?? Wo ist er denn versichert? Die Verpflichtungserklärung gibst Du doch für ein Besuchsvisum ab, oder?

Was die ganzen rechtlichen Hintergründe für Visumserteilung angeht, lies Dich am besten mal durch. Gibt eine ganze Menge ausführlicher Erklärungen im Thema Partnerschaften. Ein Besuchsvisum ist schon nicht ganz leicht zu kriegen, gar nicht zu reden von einem längeren Aufenthalt (ohne Heirat).

Grüßle
[winken2]

Re: Verpflichtungserklärung #135302
09/11/2005 22:31
09/11/2005 22:31
Joined: Jun 2005
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Isi Offline OP
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Isi  Offline OP
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Tegernheim
Danke für deine Antwort.Leider weiss ich nicht wo er versichert ist.Ich habe ihn gefraght ob er eíne Krankenversicherung hat,die er hier bräuchte und er meinte er hätte eine.?.

Re: Verpflichtungserklärung #135303
09/11/2005 23:46
09/11/2005 23:46
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Hallo,
ich habe das Thema in diese Rubrik verschoben.

Claudia

Re: Verpflichtungserklärung #135304
10/11/2005 11:18
10/11/2005 11:18
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indovina Offline
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Du solltest genauer schreiben, um was für eine Verpflichtungserklärung es geht. Beantragt Ihr ein Besuchsvisum? Ein Besuchsvisum kann nicht in ein Visum für einen Sprachkurs umgewandelt werden. Und ein Visum für einen Sprachkurs geht auch nur in Verbindung mit einem anschließenden Studium. Man muss sich vorher entscheiden, was für ein Visum man beantragt.

Lies doch wirklich ein bissel mal durchs forum. Wenn es so einfach wäre ... tja, wenn. [Lächeln]

Bei Besuchsvisum:
Du musst nicht nachweisen, dass DU das bezahlst. Du musst auch den Flug nicht nachweisen, die Buchungsbestätigung braucht er vor Ort, damit die Rückkehrbereitschaft offensichtlich ist. Sollte er in TUN versichert sein, bringt das hier nichts. Du musst für Ihn eine Krankenversicherung (ca. 33-60€) abschließen, gibts auch beim ADAC recht günstig, für einen Monat ab Einreise o.Ä. (und selbst dafür könnte er dir das Geld schicken, das interessiert nicht). Arbeitserlaubnis gibts bei einem Besuch gar nicht.

Ich hoffe, das hat vorerst bissel geholfen.

Grüßle
[winken2]

PS:
Du bürgst mit Deiner Unterschrift und Deinen Nachweisen auf der Verpflichtungserklärung:

- dass er ein Dach über dem Kopf hat (Mietvertrag)
- dass er nicht klauen muss, um was zu essen (Gehaltsnachweis)
- dass er behandelt werden kann, wenn er krank wird (Krankenversicherungsnachweis)
- dass Du, falls er nicht wieder ausreist, alle eventuell anfallenden Kosten für eine Abschiebung übernimmst
[Breites Grinsen]

Re: Verpflichtungserklärung #135305
10/11/2005 11:38
10/11/2005 11:38
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Avalona Offline
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Avalona  Offline
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Ein Visum für einen Sprachkurs zu bekommen ist theoretisch möglich, wird praktisch aber nur schwer genehmigt, weil man neuerdings auch am Goethe-Institut in Tunis Deutsch lernen kann. Und für das Visum zu Studienzwecken braucht man eine Studienzulassung. Diese gibt es wiederum nur nach bestandener Deutschprüfung. Ist eine schreckliche Zwickmühle. Für das Sprachvisum ist ein Kurs mit bestimmter Stundenanzahl erforderlich (mind. 20 Wochenstunden). Diese Kurse gibt es an Sprachinstituten (sehr teuer) oder günstiger an der Volkshochschule. Ich hatte mit meinem Freund das Gleiche vor. Hab mir die Hacken abgerannt, aber es konnte mich niemand zuversichtlich stimmen. Die einzige Möglichkeit scheint eine Heirat zu sein. Traurig aber wahr... LG, Manuela [Enttäscht]

Re: Verpflichtungserklärung #135306
10/11/2005 11:40
10/11/2005 11:40
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Avalona Offline
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Avalona  Offline
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Ach ja, und finanzielle Unterstützung bekommt er hier keine (du sollst ja dann für seinen Lebensunterhalt aufkommen) und arbeiten darf er während des Deutschkurses gar nicht, während eines Studiums nur eine bestimmte Amzahl von Tagen pro Jahr.

Re: Verpflichtungserklärung #135307
10/11/2005 12:26
10/11/2005 12:26
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SimoneDiaz Offline
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Mit einem Besuchervisum darf er nicht Arbeiten! Mit einen Studentenvisum so wie Manuela beschrieben!

LG
Simne

Re: Verpflichtungserklärung #135308
10/11/2005 17:42
10/11/2005 17:42
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Isi Offline OP
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vilen dank für eure antworten.
wir wollten,dass er ersteinmal für zwei oder drei wochen hier bleibt(Besuchervisum).um zu sehen wie es ihn hier gefallen würde.
danach hätte ich es über diesen sprachkurs probiert,eigentlich nur damit wir uns besser kennen lernen und nicht ins blaue heiraten.naja wird dann wohl nicht gehen.aber immerhin mit dem besuchervisum werden wir es probieren.
ihr habt mir wirklich weitergeholfen vielen dank

Re: Verpflichtungserklärung #135309
10/11/2005 18:11
10/11/2005 18:11
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Maintal
christasha Offline
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christasha  Offline
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Joined: Jan 2004
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Maintal
Hallo Isi,

das Studentenvisum bzw. das Visum für einen Sprachkurs ist nicht einfach zu bekommen, dass weiss ich aus Erfahrung.

Falls ihr tatsächlich mit dem Gedanken spielt zu heiraten, würde ich euch raten es hier in Deutschland zu machen. Mit dem dazugehörigen Visum habt ihr nocheinmal drei Monate Zeit euch zu beschnuppern und lt. unserer Sachbearbeiterin bei der Ausländerbehörde besteht die Möglichkeit dieses Visum bis zu 2 Mal à drei Monate zu verländern.

Wenn Du mehr wissen willst, PN reicht.

Liebe Grüsse

Chrissie