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Heiraten in Tunesien #122657
23/05/2004 14:07
23/05/2004 14:07
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Christine-HH Offline OP
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Hallo Ihr Lieben, ich bin `s nochmal!
Wißt Ihr vielleicht, inwieweit eine in Tunesien
geschlossene Ehe dem dt. Recht entspricht?

Mir bereitet es doch irgendwie Magengrummeln, in einem außereurop. Land zu heiraten.
Lieben Gruß! C. [Durcheinander]

Re: Heiraten in Tunesien #122658
23/05/2004 20:23
23/05/2004 20:23
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Buxtehude
Malak Offline
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Hallo Christine,
Pn für Dich
LG Brigitte

Re: Heiraten in Tunesien #122659
24/05/2004 21:54
24/05/2004 21:54
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Ronja Offline
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Wie meinst Du das denn??? In welchem Bezug...???

Re: Heiraten in Tunesien #122660
24/05/2004 22:50
24/05/2004 22:50
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Die standesamtliche Eheschließung ist bei uns anerkannt sobald du die Heiratsurkunde übersetzt und legalisiert bei deinem Standesamt abgibst! Du müßtest aber bitte mal genau sagen, was du mit deiner Frage meinst!

LG Svenja

Re: Heiraten in Tunesien #122661
24/05/2004 22:52
24/05/2004 22:52
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Ronja Offline
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Ja, genau...Denn ich denke Gwin kann dazu recht präzise Auskünfte geben, denn schließlich ist es ja bald soweit....Nicht wahr Gwin???? [lachen1] [lachen1] [tanz1]

Re: Heiraten in Tunesien #122662
25/05/2004 01:11
25/05/2004 01:11
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[Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]
Joa, noch fünf Wochen.... und mein Kopf ist vollgedröhnt mit Informationen rund um Tätigkeiten für unser gemeinsames Leben - ich glaube jedenfalls, dass das nächste Jahr ein richtiges Abenteuer wird! [Schüchtern]

Re: Heiraten in Tunesien #122663
25/05/2004 07:07
25/05/2004 07:07
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Ich weiß zwar auch nicht, was genau Christine wissen möchte, aber vielleicht hilft ihr diese Auskunft weiter. Ich habe vor der Hochzeit mit meinem Anwalt gesprochen. Er sagte mir, dass das Recht des Landes gilt, indem der Lebensmittelpunkt stattfindet. Also Deutschland.

Re: Heiraten in Tunesien #122664
25/05/2004 15:15
25/05/2004 15:15
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Es gibt dazu folgenden Text, der auch bereits hier im Forum zum Thema Scheidung steht:

Welches Recht gilt für binationale Familien?
Art. 14 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

Bei binationalen Paaren kommt jeder Ehepartner aus einer anderen Rechtsordnung, wobei beide Rechtskreise unterschiedliche Auffassungen über die Rechte und Pflichten von Mann und Frau haben können. In fast allen Ländern gibt es ein "Internationales Privatrecht". Es regelt, welches Recht in einer binationalen Ehe zur Anwendung kommt, das des Mannes oder das der Frau. Es sollte realisiert werden, dass jedes nationale Recht an den Grenzen des jeweiligen Landes endet. Jedes Gericht geht von den Gesetzen des jeweils eigenen Landes aus. Ist es aufgrund seines eigenen Internationalen Privatrechts gehalten ausländisches Recht anzuwenden, so ist ihm dies nur soweit möglich, wie Informationen über das ausländische Recht vorliegen und nur soweit, wie das Gericht es versteht.

Rufen Paare unterschiedlicher Nationalität ein Familiengericht in Deutschland an, so sieht das deutsche Internationale Privatrecht für die in Deutschland lebenden Familien zur Frage, welches Recht angewendet werden soll, folgende Stufenregelung vor:

* Erste Stufe: * Erste Stufe:
Gemeinsame Staatsangehörigkeit (z.B. deutsch/deutsch, türkisch/türkisch usw.);

Bei gleicher Staatsangehörigkeit gilt das gemeinsame Heimatrecht. Daraus folgt, dass ein deutsches Familiengericht zum Beispiel bei einem griechischem Ehepaar für die Scheidung griechisches Recht anwenden muss; bei einem türkischem Ehepaar türkisches Scheidungsrecht.

* Zweite Stufe: * Dritte Stufe :
Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt;

Haben die Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so ist das Recht des Staates maßgebend, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt gehabt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das bedeutet, dass auf Ehen, in denen zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten vorliegen (z.B. deutsch/türkisch, türkisch/französisch) deutsches Recht angewandt wird, wenn die Familie in Deutschland zuletzt zusammengelebt hat. Diese Regelung gilt erst seit der Reform des internationalen Privatrechts im Jahre 1986.

Eine Ehe zwischen einer deutschen Frau und einem türkischen Mann oder zwischen einer brasilianischen Frau und einem deutschen Mann richtet sich somit nach deutschem Recht, wenn die Paare in Deutschland leben. Das bedeutet aber auch, dass zum Beispiel auf eine deutsch/türkische Ehe, die in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird, auch dann, wenn die deutsche Frau nach Deutschland zurückkehrt und hier ein deutsches Gericht anruft.

* Dritte Stufe :
Gemeinsame engste Verbundenheit

Haben die Ehegatten weder eine gemeinsame Staatsangehörigkeit noch einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, so gilt das Recht des Staates, dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.

Zur Veranschaulichung einige Beispiele:
Eine Philippinin möchte sich von ihrem philippinischen Ehemann scheiden lassen, beide leben in Frankfurt. Bei einer Scheidung muss das deutsche Familiengericht philippinisches Recht anwenden, da eine gemeinsame Staatsangehörigkeit vorliegt. Da das philippinische Recht keine Scheidung kennt, kann die Ehe in Deutschland nicht geschieden werden.

Eine Deutsche, die mit einem Ägypter verheiratet ist und mit ihm in Deutschland lebt, wird nach deutschem Recht geschieden.

Karin S., die mit ihrem türkischen Ehemann in Ankara gelebt hat und sich von diesem dort getrennt hat, kann nach ihrer Rückkehr nach München die Scheidung zwar dort beantragen, diese wird jedoch nach türkischem Recht durchgeführt.

Monika S., die als Deutsche mit einem Philippinen verheiratet ist und auf den Philippinen gelebt hat, kann in Deutschland nach deutschem Recht geschieden werden, obwohl zunächst das philippinische Recht zur Anwendung käme, dieses aber keine Scheidung kennt. Art. 17 EGBGB sieht eine Sonderklausel zugunsten von deutschen Staatsangehörigen vor: Wenn sich eine Deutsche oder ein Deutscher nach dem berufenen ausländischen Recht nicht scheiden lassen kann, kann die Scheidung nach deutschem Recht verlangt werden.

Bei Joan S., einer Amerikanerin, die mit ihrem deutschen Ehemann in England gelebt hat, wird die Scheidung nach englischem Recht geprüft.

Oft ist es für den beratenden Anwalt/die beratende Anwältin schwierig, eine verbindliche Prognose abzugeben, nach welchem Recht die Scheidung ausgesprochen werden wird. Die Entscheidung hierüber trifft der Familienrichter/die Familienrichterin.

Binationale Paare haben aber auch die Möglichkeit, durch einen notariellen Ehevertrag eine Rechtswahl zu treffen und folglich eines der beiden Heimatrechte für ihre Ehe zu wählen.

Ich hoffe, dass du mit dem Text deine Frage beantwort bekommen hast...

LG Svenja

Re: Heiraten in Tunesien #122665
25/05/2004 16:25
25/05/2004 16:25
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ich habe dazu alle Informationen rein gestellt in extra Themen und ich denke da stehen auch alle Infos drin.

Claudia

Re: Heiraten in Tunesien #122666
30/05/2004 13:02
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Christine-HH Offline OP
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Ihr Lieben, das was Svenja mir geschrieben hat, trifft so ziemlich das, was ich meinte. Mir geht es darum, nach welchem Recht entschieden werden würde, wenn es zu Streitigkeiten bzgl. Aufenthalt gemeinsamer Kinder, Vermögensausgleich etc. im Falle einer Scheidung o.ä. kommt.
Wollte Euch nicht konfus erscheinen, dachte nur, je allgemeiner meine Frage, umso vielfältiger Eure Antworten!
Danke Euch! Schöne Pfingsten!
Chris

Re: Heiraten in Tunesien #122667
30/05/2004 21:00
30/05/2004 21:00
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo Christine,
diese Infos stehen schon sehr lange im Netz in einem extra Thema dafür. Zu deiner Frage kann man dir keine genaue Auskunft geben, da man dazu wissen muß, wo euer gemeinsamer Lebensmittelpunkt sein wird oder ist.

Wenn er Deutschland ist dann Deutsches Recht, wenn Tunesien dann Tunesisches aber es ist oft so das beide Rechtsformen in Frage kommen.

Es kommt dann auf die sache usw. an.

Claudia

Re: Heiraten in Tunesien #122668
31/05/2004 09:10
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Christine-HH Offline OP
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Liebe Claudia,
wo genau finde ich die Infos, von denen Du sprichst?
Schöne Pfingsten!
Chris

Re: Heiraten in Tunesien #122669
31/05/2004 11:02
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Habe dir zwei Themen dazu rauf geholt, und wie schon geschrieben deine Fragen kann man nur dann beantworten wenn du den Lebensmittelpunkt nennst wo der von euch beiden ist.
Danach richtet sich auch die Gerichtsbarkeit.

Claudia

Re: Heiraten in Tunesien #122670
15/06/2004 21:04
15/06/2004 21:04
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romiya Offline
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Ein liebes Hallo oder Aslema an alle,

bin heute mit dem leidigen Thema "Heiraten in Tunesien" im Forum, denn wie schon von einigen berichtet habe auch ich nun kapiert welche Papiere notwendig sind zu einer Eheschließung in Tunesien. Nun, wenn ich das richtig verstanden habe müssen dann sowieso die Papiere vom Verlobten nach Deutschland geschickt werden um mein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu können. Ist das richtig?
Und dann wurde mir nun auf dem Standesamt gesagt, ich müßte die ganzen Papiere vom Verlobten in Deutschland übersetzen lassen, da sie das sonst nicht akzeptiert würden.
Was macht da den Unterschied??
Hat jemand diese Erfahrung schon gemacht??
Es soll ja so sehr viel günstiger sein diese Übersetzungen in Tunesien machen zu lassen, was ist in diesem Fall die Ursache? weiß jemand etwas darüber??

Vielen Dank und Liebe Grüße
romiya [nixweiss1]

Re: Heiraten in Tunesien #122671
16/06/2004 06:40
16/06/2004 06:40
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Morgen Romiya!

Deine Verlobter muß alle seine Papiere zu Dir nach Deutschland schicken, da Du sonst ohne diese nicht das Ehefähigkeitszeugnis bekommst. Er soll seine Papiere in Tunesien übersetzen lassen. Das ist um einiges billiger. Wir haben damals für 3 Papiere 30 Dinar bezahlt.

Warum er die übersetzen muß? Na, weil seine Papiere auf Arabisch oder evtl. auf Französisch sind und das wird in Deutschland nicht akzeptiert!

Re: Heiraten in Tunesien #122672
16/06/2004 09:08
16/06/2004 09:08
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Clabou Offline
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Hallo romiya,

also ich habe damals die Papiere meines Mannes in D übersetzen lassen. Adressen von vereidigten Übersetzern bekam ich vom Standesamt. Die Papiere meines Mannes waren in französisch ausgestellt.

Die Heiratsurkunde wurde aber in Tn übersetzt, weil wir diese für die dt. Botschaft brauchten um die Urkunde legalisieren zu lassen. Mit dieser Übersetzung hatten wir dann auf unserem Standesamt keine Probleme.

Tja was soll ich Dir raten.... [nixweiss1] Vielleicht fragst Du am Besten nochmal auf dem Standesamt genau nach, ob die wirklich nur in D übersetzt haben wollen, oder ob das auch in Tn gemacht werden kann.

Könnte nämlich sein, daß das Standesamt die Übersetzung der Heiratsurkunde nur deshalb akzeptiert hat, weil es von der dt. Botschaft legalisiert wurde....

Wäre schon um einiges günstiger, in Tn das übersetzen zu lassen. Denn mich hatte die Übersetzung der Papiere meines Mannes damals 210 DM gekostet.

LG Clabou

Re: Heiraten in Tunesien #122673
16/06/2004 09:31
16/06/2004 09:31
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@Romiya: frage noch mal das Standesamt.
Aber es gibt auch in T vereidigte Übersetzer, die von D anerkannt werden. Liste gibt es bei der Botschaft in Tunis.

Re: Heiraten in Tunesien #122674
16/06/2004 09:49
16/06/2004 09:49
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nonamec Offline
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Guten morgen!
Mir sagte "mein" Standesamt auch, es ist Vorschrift, daß die Papiere "von einem in Deutschland ansässigen und vereidigten Dolmetscher transliteriert werden". Nur das würde anerkannt werden...!

Naja - ich hab meinen Mann losgeschickt und die Papiere fertig machen lassen und zur Legalisierung sollte aber auch in der Botschaft eine Übersetzung vorliegen. Also meinte ich - ok, laß das mal mein Problem sein - den Standesbeamten bekomm ich schon weich...
Gesagt, getan: ich hab die Papiere mit Übersetzung aus TN geschickt bekommen und bin damit noch am selben Tag zum Standesamt. Der Beamte schaute sich die Papiere 3-4 mal an und zögerte - ich hab ihm dann einfach erzählt, daß am nächsten Dienstag schon wieder mein Flieger zurück geht - ich wäre extra nur in D wegen des EFZ!! Wir unterhielten uns sehr nett und irgendwie hab ich ihn dann so belatschern können, daß er´s mir ausstellt. [daumen]
Als ich draußen war, rief ich dann erstmal sofort aus dem Auto bei meinem Mann an und heulte ihm in den Hörer, daß ich das EFZ nicht bekomme - wg. der Übersetzung... Er ärgerte sich zu Tode, flennte und irgendwann konnt ich dann vor lachen nicht mehr und prustete los: das alles ok wäre und er sich keine Sorgen machen müßte. Im Gegenteil: wir haben sogar noch das obliagtorische Hochzeitsgeschenk des Standesamts bekommen!!!

Re: Heiraten in Tunesien #122675
18/06/2004 18:09
18/06/2004 18:09
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BDW
romiya Offline
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romiya  Offline
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BDW
Hallo,
vielen Dank für die guten Tips, ich werde mal versuchen in Tunesien einen deutschen Übersetzer zu finden denn auf dem Standesamt sagte man mir, daß sie nur eine anerkannte deutsche Übersetzung akzeptieren werden, sie wüßten daß es in T. billiger wäre, könnten aber keine tun. übersetzung annehmen. Vielleicht kann ich noch eine Möglichkeit finden mir diese Kosten zu verringern
Vielen Dank und liebe Grüße

Sollte noch jemand einen Tip haben, bin ich natürlich froh darüber

Re: Heiraten in Tunesien #122676
18/06/2004 18:23
18/06/2004 18:23
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Hessen
Gako Offline
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Hessen
Hallo Romiya,

ich habe mal auf unserer Hochzeitsurkunde geschaut. Da ist der Stempel des Übersetzers drauf.

Slaheddine Chetoui
Vereidigter Dolmetscher und Übersetzer
32, Av. Bab Benat
Tunis

Kann ich wirklich empfehlen. Der hat alle unsere Papiere übersetzt. War immer alles einwandfrei, ging schnell und war nicht teuer!

Re: Heiraten in Tunesien #122677
18/06/2004 19:24
18/06/2004 19:24
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Cheker Offline
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Frankfurt
Bouricha in Tunis ist auch sehr gut.
Die Botschaft hat eine Liste der anerkannten Dolmetscher.