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Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120069
21/04/2004 21:13
21/04/2004 21:13
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Deutschland
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Silke! Offline
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Deutschland
@julia hallo nochmal,
meine kinder sind 10 jahre,5jahre und 9 monate alt.ich würd es einfach nochmal versuchen-glaube nicht,das es von bundesland zu bundesland unterschiede gibt und warum sollte es bei dir nicht gemacht werden??!!
lg silke

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120070
24/04/2004 16:46
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vienne
nanni Offline
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hört sich ja schlimm an....

soll das bedeuten, dass meine österreichischen kinder, die in meinem pass eingetragen sind,ich aber nach der hochzeit einen doppelnamen tragen möchte - meinen und seinen - ich meine österreichischen kinder nicht mehr, nach dem urlaub nach hause mitnehmen kann, oder gilt das nur, wenn ich ein ein kind von ihm bekommen sollte ????

da tun sich ja unwelten auf...........

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120071
24/04/2004 16:50
24/04/2004 16:50

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Es gilt nur für die Kinder, die Du mit Deinem tun. Mann gemeinsam hast/haben wirst.
LG Anna

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120072
24/04/2004 16:54
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vienne
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vienne
wieder ein bisserl beruhigt bin,danke

wenn man bedenkt,dass man sich eine neues leben aufbauen will und mit wie vielen Problemen man konfrontiert wird,geht einem die galle hoch ..

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120073
26/04/2004 15:28
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Ich kann hier nur noch mal wiederholen, wie ich es machen würde, und zwar von Anfang an:

Bei der Eheschließung den eigenen Namen behalten, so daß er später zum "Familiennamen" erklärt werden kann und somit auch auf die Kinder übergeht (Name des Mannes bleibt davon unberührt).
Gepaart mit einem halbwegs internationalen Vornamen und einem deutschen Kinderausweis kommt dann kein Mensch an der tn. Grenze darauf, daß es sich nicht um ein deutsches Kind handelt.

Solange es in Tunesien (und nicht nur dort) solche erbärmlichen Gesetze gibt, die Frauen zu solchen Maßnamen regelrecht zwingen, sollte jeder vernünftige Mann Verständnis dafür haben; falls nicht, würde es mich direkt zum Nachdenken bringen...

Auch wenn es hart klingt, es ist jedenfalls besser als späte Reue!

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120074
26/04/2004 15:33
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...und wenn nun jemand mit dem Einwand kommt, daß das Kind ja beiden Nationalitäten angehören sollte, dann frage ich mich, ob das wirklich an einem Stück Papier hängt, das solche Risiken birgt?

Der deutsche Staat bietet einem ausländischen Elternteil auch alle Rechte, warum sollten wir uns mit weniger zufrieden geben?

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120075
26/04/2004 17:16
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Marion ich gebe Dir Recht, aber: ein Kind eines Tunesiers muss beim Konsulat registriert werden, sonst ist der Tunesier in Tunesien nach wie vor kinderlos.....und bei der Registrierung bekommt das Kind automatisch einen Tunesischen Pass.
So viel ich weiss, muss das Kind registriert werden.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120076
26/04/2004 17:32
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Weiters würde ich für die Kinder auch das Erbrecht im Auge behalten - egal, ob heute überhaupt ein Erbgut vorhanden ist. Wer weiss, was die Zukunft bringt ... In Tunesien können aber nur tunesische Staatsbürger erben.
Karl

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120077
26/04/2004 20:20
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Zitat:
Bei der Eheschließung den eigenen Namen behalten, so daß er später zum "Familiennamen" erklärt werden kann und somit auch auf die Kinder übergeht (Name des Mannes bleibt davon unberührt).
Gepaart mit einem halbwegs internationalen Vornamen und einem deutschen Kinderausweis kommt dann kein Mensch an der tn. Grenze darauf, daß es sich nicht um ein deutsches Kind handelt.

Der Name spielt doch gar keine Rolle, denn dass Kind ist bis zu seinem 18 Lebensjahr Mehrstaater und das wird automatisch im Pass vermerkt!
Du kannst dies alles nur umgehen, wenn du nicht mit dem tunesischen Mann verheiratet bist und den Vater des Kindes verschweigst...dann gilt das Kind nur als deutscher Staatsbürger! Wird ein Kind in einer Ehe geboren, gilt zunächst immer der Ehemann als Kindsvater....sprich ist sie mit einem deutschen verheiratet und hat ein Verhältnis mit einem Tunesier, so ist das Kind zunächst deutscher Staatsbürger!

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120078
26/04/2004 21:29
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Steht das wirklich im deutschen Kinderausweis/Pass, daß das Kind noch eine zweite Staatsbürgerschaft hat?

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120079
27/04/2004 08:10
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julia_slah Offline
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Rosbach
Hallo,
habe eben mal in den kinderausweis von meinem sohn reingeschaut, dort ist nicht vermerkt das er zwei nationalitäten hat. unser sohn hat nur beide ausweise da uns gesagt worden ist wenn mein mann alleine mit yonas nach tunesien reisen möchte braucht er dafür den tunesischen pass und außerdem war es meinem mann auch wichtig das unser kind nicht nur einen deutschen ausweis hat.

lg julia

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120080
27/04/2004 09:40
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Hallo,
mein tunesischer Mann und ich (deutsche) haben eine Tochter. Sie hat auch zwei Pässe, einen deutschen Kinderausweis und den tunesischen Pass,den man tatsächlich sofort bei der Registrierung des Kindes auf dem tun. Konsulat bekommt.Als wir mal wieder nach Tunesien flogen, wollte der Zollbeamte nur den deutschen Pass meiner Tochter haben, obwohl wir darauf hingewiesen haben, daß sie noch einen tunesischen hat. Bei der Ausreise gab es dann natürlich Probleme, weil diese Zollbeamten den tunesischen Pass wollten. In diesem war aber kein Einreisestempel und mit dem deutschen Pass wollten sie Sie nicht ausreisen lassen. Was für ein Theater. Nach langem hin und her hat Sie dann in jeden Pass einen Stempel bekommen. Seit dem reist Sie nur noch mit dem tunesischen Pass ein und aus.
Grüße Mariam

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120081
27/04/2004 10:49
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Was ich aber immer noch nicht ganz verstehe:

Angenommen der Ehemann läßt sich darauf ein, daß sein Kind den deutschen Familiennamen der Mutter trägt:
Woher wissen die tun. Zollbeamten, daß es ein tunesisches Kind ist????

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120082
28/04/2004 00:39
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„ein Kind eines Tunesiers muss beim Konsulat registriert werden, sonst ist der Tunesier in Tunesien nach wie vor kinderlos“

Und wo ist da das Problem?
Ich gehe natürlich immer davon aus, daß die Familie in Deutschland lebt und auch später leben wird.
Wen interessiert es dann, ob ein Konsulat oder sonst irgendein Amt in Tunesien weiß, ob der Mann Kinder hat? Was habe ich denn als deutsche Frau davon, der man dort in dieser Hinsicht nur Steine in den Weg legt?

“Der Name spielt doch gar keine Rolle, denn dass Kind ist bis zu seinem 18 Lebensjahr Mehrstaater und das wird automatisch im Pass vermerkt!“

Siehe oben, nur, wenn man es beim Konsulat angemeldet hat, sonst nicht, da kein Mensch etwas davon weiß!

“Du kannst dies alles nur umgehen, wenn du nicht mit dem tunesischen Mann verheiratet bist und den Vater des Kindes verschweigst“

Falsch, das kann ich umgehen, in dem ich einfach nicht auf’s Konsulat gehe…

Ich habe einen inzwischen erwachsenen Sohn aus meiner ersten Ehe mit einem Türken. Mein Sohn hatte immer nur die deutsche Staatsbürgerschaft (obwohl wir einen türkischen Ehenamen hatten), da er einfach nicht auf dem Konsulat angemeldet wurde.
Ich spreche also aus Erfahrung, auch bei dem, was später kam, denn trotz allem hatten wir nach der Scheidung keine ruhige Minute, wenn mein Ex sein Besuchsrecht ausübte, aber der fehlende türkische Ausweis war zumindest eine kleine Beruhigung.

Vieles, was anfangs vielleicht “ungerecht“ wirkt, kann später entscheidend sein, das sollte man nie vergessen.

Und ich denke mal, daß man das Erbrecht in 90 % aller Fälle mal außer Betracht lassen kann…

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120083
27/04/2004 13:06
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Hi,

meine Tochter ist bisher auch nicht beim tunesischen Konsulat registriert und ich bin zwei Mal mit deutschem Kinderausweis allein und ohne Genehmigung ein- und ausgereist, trotz arabischen Namens.

Kann es sein, dass die Ausreise und Genehmigung wirklich nur mit der Registrierung zusammenhängt?

Ich wundere mich nämlich, dass ich keine Probleme hatte, traue mich jetzt aber natürlich nicht mehr..

Was sehen die Grenzbeamten im Computer? Könnte die Behauptung reichen, ihr Vater sei nicht tunesier, sonder bsp. Marokkaner, Algerier und in Deutschland eingebürgert?

Wie sieht eigentlich so eine Genehmigung aus und was kostet das?

Mich regt die ganze Geschichte echt auf! Denn es ist doch superschwachsinnig, wenn der tunesische Vater sich sogar weigert, für seine Tochter einen tun. Pass austellen zu lassenn, weil er nicht will, dass sie Tunesierin ist (ist sie zwar trozdem, versteht er aver nicht). Fazit ist nun, dass sie Tunesierin ist, aber niemals ihr eigenes Land besuchen kann...

Grüße
Rym

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120084
27/04/2004 13:18
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“Du kannst dies alles nur umgehen, wenn du nicht mit dem tunesischen Mann verheiratet bist und den Vater des Kindes verschweigst“

Falsch, das kann ich umgehen, in dem ich einfach nicht auf’s Konsulat gehe…
--------
Meine Freundin war mit ihrem in D. lebenden Ägypter nicht verheiratet. ER hat sein Kind aber gemeldet

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120085
27/04/2004 13:29
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@ Rym
meine Freundin wird immer wg ihrem Sohn mit arab. Vornamen gefragt und sie antwortet immer, daß sein Papa aus Ägypten stammt. Sie war schon so viele Male in TN und Probleme gab es nie.
Wenn deine Tochter in TN nicht gemeldet ist, dürfte es doch auch keine Probleme geben, oder?
Es ist wohl eher eine große Ausnahme, daß der Vater nicht will, daß sein Kind tunesisch ist.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120086
27/04/2004 13:42
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"Fazit ist nun, dass sie Tunesierin ist, aber niemals ihr eigenes Land besuchen kann..."

Wieso denn nicht? Was spricht denn dagegen, daß sie als Touristin genauso einreist wie wir?

Du sprichst aber nicht von Deiner Tochter, oder?

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120087
27/04/2004 13:57
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Hi,

doch, und sie kann Tunesien scheinbar nicht besuchen wie eine Touristin, da ich jedesmal Gefahr laufe, dass die Grenzbehörden mir aufgrund des arabischen Namens unterstellen könnten, sie sei Tunesierin.

Grüße
Rym

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120088
27/04/2004 16:33
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Trotzdem verstehe ich das nicht so ganz, wenn sie einen tunesischen Paß hätte, könnte ihr Vater sie doch erst recht jederzeit dort festhalten, oder?

Ich kenne Deine derzeitige Situation leider nicht, ich gehe davon aus, daß Du von Deinem Mann getrennt lebst oder ihr bereits geschieden seid?
Lebt Dein Mann hier oder inzwischen in TN?

Ehrlich gesagt, verstehe ich Deinen Wunsch, mit Deiner Tochter nach TN zu reisen, nicht so ganz. Mein Sohn hat nie die Türkei betreten und würde es auch heute mit bereits 24 Jahren nicht tun.
Man weiß nie, welche Scherereien einen dort erwarten können und warum sollte man ohne zwingenden Grund (den Du sicher hast) so ein Risiko eingehen?

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120089
01/05/2004 10:25
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Zitat:
In Tunesien können aber nur tunesische Staatsbürger erben.
Karl

Hallo Karl, woher hast du diese Aussage?

Ich habe vorige Woche einen von der deutschen Botschaft in Tunis empfohlene tunesischen Rechtsanwalt kontaktiert und ihm mit der Aussage konfrontiert: "nicht moslemische Frauen dürfen doch nicht erben" antwortete er mir wortwörtlich:

"Es ist nicht wahr dass eine Frau, die ist nicht moslemisch, nicht Erbfähig ist.
Auf das Tunesisches Recht, Gleiches Erbrecht für alle Frauen, ganz gleich ihren Religion".

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120090
01/05/2004 10:29
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sorry, habe ich jetzt tatsächlich verwechselt: tunesische Staatsangehörigkeit mit nicht Moslem. [Durcheinander]

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120091
04/05/2004 00:37
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Ich war im März allein mit meiner Tochter (tun .Papa, tun. Nachname, nicht beim Konsuilat gemeldet und nur deutscher Pass) allein in Tunesien.
Ich wurde tatsächlich hier in Deutschland bei der Ausreise gefragt, ob ich eine Einverständniserklärung des Vaters für die Ausreise aus Deutschland habe. Damit hatte ich nicht gerechnet. Bei der Ausreise aus Tunesien wurde ich auch darauf hin gewiesen . Ich solle fürs nächste Mal eine haben.

Jetzt wüßte ich gerne: wie muß die Erlaubnis aussehen, was muß drin stehen? Auch die genauen Reisedaten oder gilt eine generelle, die man öfter verwenden kann?

Wer hat eine, die akzeptiert wurde?
Gruß, Martina

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120092
11/05/2004 09:26
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Ich bin nun gerade wieder zurück aus Tunesien.

Ich habe wieder versucht ohne eine Erlaubnis auszureisen. Der Zollbeamte wollte ein Papier sehen. Ich sagte ich hätte kein's. Er meinte nur wo ist der Vater der Kinder? Somit musste ich meinen Mann vor der Zollkontrolle holen und er musste sich ausweisen und bestätigen, dass es so in Ordnung ist......ansonsten hätte ich alleine reisen müssen.

Re: Ein- und Ausreise mit Kind #120093
14/05/2004 00:33
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Hallo,

wer hat denn so eine Erlaubnis??

Kann mir niemand meine Frage beantworten?

Danke, Martina

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