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Österreich: Niederlassungsbewilligung für Angehörige
#360077
28/01/2013 20:01
28/01/2013 20:01
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Joined: May 2012
Beiträge: 63 Österreich
LOE130131
OP
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Joined: May 2012
Beiträge: 63
Österreich
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Hallo ihr Lieben!
Also, ich habe heute nach laaaanger Suche einen Weg gefunden, wie mein Freund bessere Chancen hat sich in Österreich vorerst mal bis zu einem Jahr aufhalten kann.
Antrag .. siehe Antrag oben Ãœberschrift.
Nun ja.. ich weiß natürlich, das jetzt gleich eine Menge von euch Rufen werden, ohh wie soll das bitte gehen ohne verheiratet zu sein? Oh wie soll das bitte gehen ohne eine zwei Jährige eingetragene Partnerschaft zu haben und ohne gemeinsame Wohnadresse in Tunesien? bzw. in Österreich?
Also, die Sache ist noch nicht ganz durch.. allerdings habe ich dennoch gute Chancen dass ich zumindest von meiner Seite her alles tun und aufbringen kann, dass mein Freund kommen kann, weil ich zu einer kleinen Gruppe von einer angeblichen Ausnahmeregelung fallen könnte.. muss es nur mehr beweisen.. so wie es aussieht... möchte mal vorerst nichts verschreien.. aber sieht gut aus..
Und bitte sagt jetzt nicht.. er darf dann allerdings in Österreich nicht arbeiten.. ich weiß das .. und bitte sagt auch nicht du musst aber eine Haftungserklärung für ihn unterschreiben.. auch das weiß ich.. Aber allemal besser als eine schnelle Heirat! Oder?
So was mich jetzt quält ist, dass mein Freund angeblich einen Nachweis erbringen muss über Besitz und finazielle Existenzmittel bzw. Lohnzettel der letzten 3 Monate.. das haben wir als einziges nicht!
Hat jemand Erfahrungen damit.. mit der Niederlassungsbewilligung für Angehörige .. ohne das der Partner Existenzmittel hatte und dennoch nach Österreich kommen konnte? Oder wisst ihr aus Erfahrung, das ein Antrag ohne Existenzmittel seinerseits sowieso im Vorraus abegelehnt wird?
Denn ich frage mich die ganze Zeit.. wie soll das gehen, wenn mein Freund nun eine Arbeit in Tunesien hätte und sagen wir mal 300 Dinar monatlich verdienen würde.. dann wäre das in Österreich niemals genug zum überleben. Ist es so, das aus diesem Grund eine Haftungserklärung abegegeben werden muss damit das gesichert ist und damit seine Existenzabsicherung in Tunesien nicht so wichtig ist und kommen kann? Habe ich das richtig verstanden??
Danke für eure Antworten
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Re: Österreich: Niederlassungsbewilligung für Angehörige
[Re: karbon]
#360087
29/01/2013 19:19
29/01/2013 19:19
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Joined: Nov 2003
Beiträge: 497 München
fritzi
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München
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Re: Österreich: Niederlassungsbewilligung für Angehörige
[Re: LOE130131]
#360090
29/01/2013 20:23
29/01/2013 20:23
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Frogger
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