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Einverständniserklärung?!? #358082
15/05/2012 15:43
15/05/2012 15:43
Joined: Feb 2004
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Kollmar
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amira86 Offline OP
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Kollmar
Ich habe folgendes Problem...

Meine Schwester hat ein 15 Monate alten Sohn, ist aber nicht verheiratet, der Vater ist weder deutsch noch tunesisch.
Seit 2010 ist es ja aber so, dass auch das Kind einer tunesischen Mutter, tunesischer Staatsbürger wird.
Wie verhält es sich denn in diesem Fall mit der Ausreiseerlaubnis, insbesondere wenn die Mutter nicht mitfliegen kann?

Hat einer von euch zufällig eine Idee?

Re: Einverständniserklärung?!? [Re: amira86] #358084
15/05/2012 22:03
15/05/2012 22:03
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Nela Offline
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Wenn sie nachweisen kann, dass der Kindsvater kein Tunesier ist (Geburtsurkunde, Erklärung o.ä.), dann dürfte es doch eigentlich kein Problem geben bei der Ausreise.

Trägt denn das Kind den (tunesischen) Familiennamen der Mutter? Oder sonst einen arabischen Familiennamen (evtl. vom Vater, falls der auch Araber ist)?

Re: Einverständniserklärung?!? [Re: Nela] #358089
16/05/2012 17:21
16/05/2012 17:21
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Kollmar
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amira86 Offline OP
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Kollmar
Er trägt den tunesischen Nachnamen seiner Mutter, sein Vater kommt aus Afghanistan.
Bin mir grade nicht ganz sicher ob er in der Geburtsurkunde steht, wenn ja wäre das wichtig?
Sie hat auf jeden Fall eine Bescheinigung, in der steht, dass sie das alleinige Sorgerecht hat, was den tunesischen Behörden, wäre der Vater Tunesier ja egal ist... Deswegen meine Frage wie sich das in so einem Fall verhält...

Re: Einverständniserklärung?!? [Re: amira86] #358090
16/05/2012 18:26
16/05/2012 18:26
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Frogger Offline
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Das das tunesische Rechtssystem mit seinen Gesetzen derzeit im Umbruch ist, ist es schwer, hier eine eindeutige, belegbare, verläßliche, Antwort zu finden.

Ich persönlich gehe jedoch davon aus, daß es ausreicht, bei einem Grenzübertritt auf Nachfrage nachzuweisen, daß der Vater kein tunesischer Staatsbürger ist, denn in diesem Falle würde die Einverständniserklärung nicht gefordert werden.

Wenn das Kind in Tunesien offiziell mit dem tunesischen Nachnamen der Mutter gemeldet ist, heißt dies zudem, daß der Vater in Tunesien nicht "anerkannt" ist - und somit auch sein Einverständnis nicht erforderlich ist.

Interessant wäre noch, ob die Mutter auch in Tunesien das vollständige Sorgerecht ohne Einschränkung besitzt (das gibt es in bestimmten Fällen) - auch in diesem Falle wäre dann keine Einverständniserklärung notwendig.

Re: Einverständniserklärung?!? [Re: Frogger] #358101
17/05/2012 11:44
17/05/2012 11:44
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amira86 Offline OP
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Kollmar
Sprich, sie müsste eigentlich nur mit der Geburtsurkunde zum Konsulat und den Lütten anmelden und dann sollte es keine Probleme geben?!

Das mit dem Sorgerecht von tunesischer Seite sollte ja aber eigentlich kein Problem sein, wenn der Vater sowieso nicht "anerkannt" wäre, oder mache ich einen Denkfehler?

Das das aber auch so kompliziert sein muss...