streng verboten sind Waffen (alle Arten, erlaubt sind aber Taschenmesser und Küchenutensilien).
Um ganz genau zu erfahren inwieweit Pfefferspray und Elektroshocker den Waffengesetzen unterliegen erkundige dich bitte beim Deutschen Zoll
Du musst bei der Ausreis- und Einreise eh dann angeben was du an Waffen bei dir hast und die "roten Ausgänge" benutzen falls du diese mitnehmen darfst. Außerdem musst du diese unaufgefordert anmelden. Sonst darfst du mit Problemen und Strafen rechnen. Mal abgesehen davon das es schnell zu mißverständnissen kommen kann.
Last edited by hansklein; 18/07/201121:36.
Re: Selbsverteidigung in Tunesien
[Re: hansklein]
#352679 19/07/201102:1619/07/201102:16
Hallo, Pfefferspray und Elektroshocker sind in TN verboten. Auch in D gegen Menschen verboten. Ist nur zur Abwehr von Hunden erlaubt und auch so verkauft.
Re: Selbsverteidigung in Tunesien
[Re: Wolfgang]
#352686 19/07/201111:3919/07/201111:39
Ich habe eine kleine Spaydose Pfefferspray aus Deutschland eingefuehrt. Hatte keine Probleme, habe mir aber auch keine Gedanken gemacht, ab in den Koffer und kein Problem. Wuerde sie auch ohne Probleme gegen Menschen einsetzen, wenn ich angegriffen werden sollte !!
Re: Selbsverteidigung in Tunesien
[Re: jmour]
#352687 19/07/201112:0919/07/201112:09
..den Gedanken hatten wir auch schon ,meine Tochter wollte Pfefferspray mitnehmen,dann haben wir am Flughafen gelesen das es verboten ist und haben den Gedanken wieder verworfen....Es ist ja schon traurig das man diese Gedanken überhaupt hat wenn man in den Urlaub fliegt.Gruss Siggi.
Re: Selbsverteidigung in Tunesien
[Re: Wolfgang]
#354625 14/09/201122:5714/09/201122:57
hallo wolfgang, habe mal gegoggelt und habe das hier gefunden:
Gesetzliche Bestimmungen für Elektroschocker Am 31.12.2010 läuft die Ausnahmegenehmigung für Elektroschockgeräte ohne Prüfzeichen aus.(siehe unten)
Die Elektroschocker ohne Prüfzeichen, welche zurzeit am Markt sind, dürfen bis zum 31.12.2010 ge- und verkauft werden. Ab dem 01.01.2011 ist dies nicht mehr gestattet.
Momentan sind keine Elektroschocker am deutschen Markt erhältlich, die den Anforderungen der PTB (Physikalisch-Technischen Bundesanstalt) entsprechen und das Prüfzeichen haben.
Wir stehen in regem Kontakt mit unseren Herstellern und Lieferanten um Ihnen möglichst schnell Elektroschockgeräte mit vorgeschriebenem Prüfzeichen anbieten zu können.
Ab dem 01.01.2011 dürfen Elektroschockgeräte, die nachweislich vor dem 31.12.2010 gekauft wurden weiterhin in Besitz bleiben. Dies wird durch eine Allgemeinverfügung des BKA's geregelt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Geräte ohne Prüfzeichen nicht mehr geführt werden.
Auf den Flügeln der Zuversicht kann jeder Berg überflogen werden.