Ich hatte den Fall betrachtet, daß man in Tunesien die Hauptwohnung hat (Resident kann man dort nur sein, wenn das der Fall ist, weil man Tunesien nicht für längere Zeit verlassen darf) und der Nebenwohnsitz in Deutschland ist.
Nach dem Meldegesetz ist allerdings ein Wohnsitz in Deutschland automatisch ein Hauptwohnsitz, so daß jemand in diesem Fall wohl 2 Hauptwohnsitze hätte <grübel>.
Das ist richtig - in D kann man offiziell keinen 2. Wohnsitz haben mit einem Hauptwohnsitz im Ausland.
Entweder der ist erklärte Lebensmittelpunkt in D, dann ist der Hauptwohnsitz auch in D.
Oder der Lebensmittelpunkt ist im Ausland und dann muss/müsste man sich in D abmelden.
Sicherlich kann man D als Hauptwohnsitz angeben, obwohl man mehr im Ausland lebt. Ist aber streng genommen nicht richtig.
Es gibt dann m.W. noch Varianten wenn die Familie in D lebt man selber aber zeitlich mehr im Ausland ist. Dann kann man den Lebensmittelpunkt in D begründen...
Das ganze hat dann auch noch steuerliche Implikationen wenn man Erwerbstätig ist....