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Re: Elektronischer Aufenthaltstitel ab 01. September 2011 [Re: Wuppi] #352993
28/07/2011 10:31
28/07/2011 10:31
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Original geschrieben von: Wuppi

Warum muss z. B. ein Resident für jede Ausreise aus Tunesien 60 Dinar bezahlen?
Der Resident bringt dem Tun.Staat Geld. Er will keines.
??


Es handelt sich hierum eine Ausreisesteuer, die in gleicher Höhe von allen Personen erhoben wird, deren Hauptwohnsitz in Tunesien liegt.
Ein Deutscher zahlt hier u.U. sogar zweimal, wenn er nämlich in Deutschland noch einen Zweitwohnsitz hat und dort dann eine "Zweitwohnsitzsteuer" zahlen muß, wie es in einer ganzen Reihe von Gemeinden der Fall ist. Oder, wenn er keinen weiteren Wohnsitz hat und zum Familienbesuch in einem deutschen Hotel absteigt und dann dort eine "Kurtaxe" zahlt, auch dies eine Steuer, die in diversen Gemeinden erhoben wird.

In früheren Zeiten wurden übrigens derartige Abgaben von Ortsfremden noch unbeschönigend "Wegzoll" genannt.

Re: Elektronischer Aufenthaltstitel ab 01. September 2011 [Re: Frogger] #352995
28/07/2011 15:40
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Original geschrieben von: Frogger

eine "Zweitwohnsitzsteuer" zahlen muß,

Zweitwohnungssteuer nur bei Wohnsitzen im Inland smile
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/con...g2009-12-18.pdf

Re: Elektronischer Aufenthaltstitel ab 01. September 2011 [Re: andrea45] #353002
28/07/2011 19:56
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Ich hatte den Fall betrachtet, daß man in Tunesien die Hauptwohnung hat (Resident kann man dort nur sein, wenn das der Fall ist, weil man Tunesien nicht für längere Zeit verlassen darf) und der Nebenwohnsitz in Deutschland ist.

Nach dem Meldegesetz ist allerdings ein Wohnsitz in Deutschland automatisch ein Hauptwohnsitz, so daß jemand in diesem Fall wohl 2 Hauptwohnsitze hätte <grübel>.

Re: Elektronischer Aufenthaltstitel ab 01. September 2011 [Re: Frogger] #353005
28/07/2011 20:38
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2 alleinige Wohnsitze laugh

Re: Elektronischer Aufenthaltstitel ab 01. September 2011 [Re: Frogger] #353007
28/07/2011 21:24
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Original geschrieben von: Frogger
Ich hatte den Fall betrachtet, daß man in Tunesien die Hauptwohnung hat (Resident kann man dort nur sein, wenn das der Fall ist, weil man Tunesien nicht für längere Zeit verlassen darf) und der Nebenwohnsitz in Deutschland ist.

Nach dem Meldegesetz ist allerdings ein Wohnsitz in Deutschland automatisch ein Hauptwohnsitz, so daß jemand in diesem Fall wohl 2 Hauptwohnsitze hätte <grübel>.


Das ist richtig - in D kann man offiziell keinen 2. Wohnsitz haben mit einem Hauptwohnsitz im Ausland.
Entweder der ist erklärte Lebensmittelpunkt in D, dann ist der Hauptwohnsitz auch in D.
Oder der Lebensmittelpunkt ist im Ausland und dann muss/müsste man sich in D abmelden.
Sicherlich kann man D als Hauptwohnsitz angeben, obwohl man mehr im Ausland lebt. Ist aber streng genommen nicht richtig.
Es gibt dann m.W. noch Varianten wenn die Familie in D lebt man selber aber zeitlich mehr im Ausland ist. Dann kann man den Lebensmittelpunkt in D begründen...

Das ganze hat dann auch noch steuerliche Implikationen wenn man Erwerbstätig ist....

Last edited by Picknicker; 28/07/2011 21:28.
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