Nach 2 Jahren kann man versuchen die Niederlassung zu beantragen. Für die Einbürgerung sind 3 Jahren nötig. Oder sagen wir so, Antrag stellen kann man auch früher, aber vor Ablauf der 3 Jahren sind die Forderungen für die Genehmigung nicht erfüllt.
So war es bei meinem Mann damals auch. Er hat den Antrag gestellt, kurz nachdem er zwei Jahre hier war. Hatte dann zwischendurch noch einen Sprachtest (viel mehr mußte man vor 4 Jahren noch nicht machen) und ca. 1 Jahr später hat er die Einbürgerungsurkunde erhalten. Er mußte seinen tn Pass damals noch abgeben, allerdings mit dem Hinweis der Beamtin, dass er ihn sich dann in Bonn wieder abholen könne.
das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit