Mein Mann (Tunesier mit deutscher Staatsangehörigkeit) hat mir vor paar Tagen erzählt, daß bedingt durch die Unruhen in Tunesien, die tunesische Regierung begonnen hat Tunesier, die mal Wehrdienst geleistet hatten wieder einzuberufen. Ich möchte gerne wissen ob das stimmt und ob die das überhaupt machen dürfen, wenn der Mann jetzt doppelte Staatsbürgerschaft hat, im Ausland(D) lebt und eine Familie hat. Und muss der Mann extra nach Tunesien reisen um sich davon befreien zu lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Männer wieder einberufen werden die vor ca. 20 Jahren ihren Wehrdienst geleistet haben und seitdem kein Gewehr mehr in der Hand hatten.
Könnt Ihr mir vielleicht etwas dazu sagen, oder Idee geben, wo ich darüber genauere Informationen bekommen kann.
Für die Antworten möchte ich mich herzlichst im voraus bedanken.
Re: Einberufung der Reservisten
[Re: LOE110917]
#345416 10/02/201121:4210/02/201121:42
soweit ich weiss, geht es nur um die Jahre 2008 und 2009 , so sagte mein Mann.
Es sind die Reservisten der letzten 5 Jahre einberufen worden. Die Soldaten sollen die innere Sicherheit verbessern und Polizeiaufgaben verrichten, da viele Polizisten nicht mehr erschienen sind und es im Moment zu wenige gibt.
Die Polizisten sind dringend aufgerufen worden, zum Dienst zu erscheinen und diesen verlässlich zu verrichten, Abwesenheit vom Dienst wird als Arbeitsverweigerung betrachtet und mit der Kündigung bestraft. http://www.tunesientourist.com/forum/viewtopic.php?f=7&t=106
Ich möchte mich herzlichst nochmal bedanken für eure schnelle Antworten. Es beruhigt mich echt das er nicht mehr unter diese Regelung fällt. Wir sind auch so ganz krank vor Sorge um seine Familie in Tunis und nachdem wir letztes Jahr Eltern geworden sind, wüsste ich nicht, wie ich mit so einer Einberufung und der damit verbundenen Gefahr fertig werden sollte.
Also auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, nochmals vielen Dank.
Und ich hoffe und wünsche, daß es euren Familien in Tunesien gut geht und es auch so bleibt.
Re: Einberufung der Reservisten
[Re: LOE110917]
#345444 11/02/201109:2011/02/201109:20
Also ich habe mich heute bei der tunesischen Botschaft in Berlin informiert, für welche Jahrgänge es gültig ist. Erstens meinte der Mitarbeiter, mein Mann müsste das nicht machen, da er in Deutschland lebt und Zweitens konnte er mir was die Jahrgänge betrifft auch nicht weiter helfen, sonder hat mich auf das Internet verwiesen.
Also ganz ehrlich, ich finde, daß in euerem Forum eher eine klare und fundierte Antwort kriegt, als bei den Leuten, die es eigentlich besser wissen sollten.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe und Bemühungen.