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Urteil BundesVerwG - Keine Adoption aus islamischen Ländern
#337974
28/10/2010 01:15
28/10/2010 01:15
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 4,511 Sousse/TN
Uwe Wassenberg
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OP
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Sousse/TN
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Geht zwar um einen Fall aus Marokko, vielleicht ist es hier aber auch von Interesse: Die Adoption von Kindern aus Ländern mit islamisch geprägtem Rechtssystem ist kaum möglich. Wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschied, haben entsprechende Kinder derzeit gar keine Chance legal nach Deutschland einzureisen. Geklagt hatte eine 48-jährige Münchenerin. Sie ist deutsche Staatsangehörige, aber gebürtige Marokkanerin; ihre Familie lebt noch in Marokko. Über ihre Schwester, eine Lehrerin, bekam die Frau Kontakt zu einem Jungen, der in einem Waisenhaus in Casablanca lebt. Schon seit sechs Jahren versucht sie den Jungen zu adoptieren, was aber bisher an den deutschen Behörden scheitert, die mit den Besonderheiten des islamischen Rechts nicht zurecht kommen. Anzeige "In Marokko gibt es nämlich keine Adoptionen", erklärt die Berliner Anwältin Oda Jentsch, die den Fall übernommen hat, "weil der Koran eine Verdrängung der leiblichen Eltern verbietet". Möglich ist aber die Kafala, eine Art Pflegschaft, die nur bis zur Volljährigkeit besteht und auch keine erbrechtlichen Folgen hat. Schon 2005 hat die Münchenerin in Marokko die Kafala für den Jungen erhalten. Das Familiengericht Casablanca hat auch die Ausreise nach Deutschland gestattet. Was fehlt ist ein Visum der deutschen Botschaft, das bis heute verweigert wird. Der Junge kann also nicht nach Deutschland einreisen, um hier ein Adoptionsverfahren durchzuführen. Diese harte Linie des Auswärtigen Amts hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig voll bestätigt. Quelle: TAZ Mehr: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/keine-adoption-aus-islamischen-laendern/
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Re: Urteil BundesVerwG - Keine Adoption aus islamischen Ländern
[Re: Raschidi]
#338026
28/10/2010 23:17
28/10/2010 23:17
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
Anonym auf Wunsch
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Anonym auf Wunsch
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
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Aber dass das Kind nicht mehr weisst wo und wer sind seiner Eltern in dem man ein neue Geburtsurkunde stellt wo nicht mehr was über seiner leibliche Eltern und sein Geburt steht ist für mich ein bißchen zu viel.
Eine Vollwaise hat keine Eltern mehr. Kafäla ist auf Deutsch Pate. Man kann auch unterstutzen und das Kind das Wachsen erleischtern aber auch nicht sein Vergangenheit löschen.
Ein Pate hat aber leider keine "Rechte"...kann nichts entscheiden, nicht mal eine ZahnOP durchführen, keine Einschulung vornehmen, nichts. Ich bin auch ein Pate......eine Tante.....das bedeutet nichts. Ein Kind hat auch das Recht zu wissen und zu Entscheiden wo er liebt oder lieben würde.
Ab einem Gewissen Alter werden die Kinder auch in Sorgerechtsentscheidungen gehört. Fragt man mein Kind, wird es Dir auch je nach Mond sagen, dass es nicht bei mir leben möchte Es geht ja hier nicht um Kinder die aus intakten Familien gerissen werden sollen...........sondern um Vollwaisen. LG Simla
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Re: Urteil BundesVerwG - Keine Adoption aus islamischen Ländern
[Re: LOE110119]
#338051
29/10/2010 13:49
29/10/2010 13:49
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079 hier
Nela
Mitglied*
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Mitglied*
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
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Das Wort Pate (in unserem Sinne) ist da wahrscheinlich nicht ganz angebracht. Es geht hier wohl eher um eine Pflegschaft (Pflegeeltern/Pflegekind) als Alternative zu einer (nicht möglichen) Adoption. Pflegeeltern können ja zumindest in "Angelegenheiten des täglichen Lebens" Entscheidungen treffen. Wenn ein Kind im Heim lebt oder Vollwaise ist, ist es da nicht schöner, wenn man dem Kind Liebe, Geborgenheit, Sicherheit, Familie und eine Zukunft gibt? Ich denke, das ist in einer Pflegefamlie auch ohne Adoption möglich. Und nicht alle potentiellen Adoptivkinder sind Vollwaisen. Eine Freundin von mir hat seit bald 14 Jahren einen türkischstämmigen Jungen als Pflegekind, der, was das alltägliche Leben betrifft, genau wie ihre eigenen Kinder zur Familie gehört. Allerdings würde die Familie ihn auch am liebsten adoptieren, wozu aber meines Wissens bisher die Zustimmung der leiblichen Mutter fehlte.
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