Wenn man einen Geldbetrag ab 10.000,- Euro mit nach Tunesien nehmen will, dann muß man ihn doch auch beim Deutschen Zoll anmelden, richtig? Gelten diese 10.000,- pro Person? Denn wenn wir zu zweit reisen, dann hätte ja jeder nur 5.000,- Euro dabei! Und dann müßten wir es nicht in D anmelden!
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 5.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.
Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. „Ausländerkontos“ in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tunesien/TunesienSicherheit.html#t5
Ich würde zur eigenen "Sicherheit" / Nachweis allein das schon anmelden! LG Simla
Danke! Aber über die tunesischen Zollvorschriften weiß ich eigentlich schon bescheid! Trotzdem danke Simla! ich bräuchte noch Info's zu den deutschen Vorschriften; kann mir da jemand was sagen?
Wichtig ist, dass die Geldmittel auch getrennt aufzubewahren sind, wenn ein Betrag auf 2 Personen aufgeteilt wird.
Wenn z.B. 6000 EUR pro Person mitgenommen werden, das Geld aber zusammen im Handgepäck oder am Körper einer Person getragen wird, ist die deklarationsfreie Summe überschritten und diese Person hat den schwarzen Peter.
So wurde es mal in einer Sendung "Achtung Kontrolle!" erklärt. Besser ist es aber trotzdem, beim örtlichen Zoll nachzufragen.
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 5.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird.
Das gilt NUR für einen Betrag, der wieder ausgeführt werden soll! Soll der Betrag hingegen im Lande verbleiben (also dort ausgegeben werden), sind bis zu 25.000 Dinar deklarationsfrei.
Soll allerdings der Betrag auf ein Devisenkonto in Tunesien eingezahlt werden, so ist er bereits ab dem 1.Dinar deklarationspflichtig.
kurze Frage mal zu dem Zoll. Habe selbst am Flughafen so einen Fall miterlebt wo ein Tunesier eine grössere Summe nicht angegeben hatte und wo mit ihm sehr ruppig umgegangen wurde.
Um wie viel Geld es dabei letztlich ging weis ich nicht, war schon ein sehr grosses Bündel an bunten €-Scheinen. Es wurde dann hektisch telefoniert von dem Mann, das Handy wechselte von einem Ohr zum anderen (Zollbeamten) und es wurde immer lauter.
Man hört ja immer viel von Schlägen bis hin zu Polizeigewahrsam bzw. Gefängnis. Mir war bisher nur die Geldstrafe bekannt und das die sich auf die Höhe der Summe bezieht so wie in D auch.
Werden unterschiede bei der Strafe gemacht ob es ein Tunesier oder Europäer ist?
Man hört ja immer viel von Schlägen bis hin zu Polizeigewahrsam bzw. Gefängnis. Mir war bisher nur die Geldstrafe bekannt und das die sich auf die Höhe der Summe bezieht so wie in D auch.
Werden unterschiede bei der Strafe gemacht ob es ein Tunesier oder Europäer ist?
Klar werden da Unterschiede gemacht! Allein wie mit den Leuten umgegangen wird, die abgeschoben wurden Ich selbst hing mal bei der Einreise fest wegen offener Strafzettel (Verkehr)...... auch wenn man mich nicht angefasst hat, so war das kein Zuckerschlecken. LG Simla
Man hört ja immer viel von Schlägen bis hin zu Polizeigewahrsam bzw. Gefängnis. Werden unterschiede bei der Strafe gemacht ob es ein Tunesier oder Europäer ist?
Zoll haben das Recht eine Anzeige zu machen mehr NICHTS.
Bei so ein Delikt wird bestimmt kein "schläge oder Gefängnis". Ob unterschiede gemacht werden ob TN oder DE: Ich sage JAAAAAA. Es hingt natürlich ab ob der Zollbeamte ob er Provoziert wird oder Bedroht wird und sind die Polizei present.
Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer