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Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien #336941
11/10/2010 14:15
11/10/2010 14:15
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Sousse/TN
Uwe Wassenberg Offline OP
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Sousse/TN
Gefunden bei asslema.com.
Hab leider im Moment nicht die Zeit, dass gegenzurecherchieren, deshalb nur mal als Copy & Paste:

Ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien erlaubt den mit Ausländern verheirateten tunesischen Frauen, ihren Kindern die tunesische Staatsangehörigkeit ohne Zustimmung des Ehemannes zu übertragen.
Das von Ministerrat am 8. September geprüfte neue Staatsbürgerschaftsgesetz soll die im Jahre 1993 und 2002 unternommenen Änderungen in dem Gesetz der Staatsbürgerschaft in Tunesien, beziehungsweise der Anspruch der tunesischen Ehefrau, ihre Nationalität ihren Kindern aus Mischehe zu geben, vervollständigen.


[...]

Der ganze Artikel:
http://www.asslema.com/forum/neuigkeiten...z-tunesien.html

Re: Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien [Re: Uwe Wassenberg] #336944
11/10/2010 14:31
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Das habe ich auch bei verschiedenen Quellen gelesen. Es scheint korrekt zu sein.

LG,

Re: Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien [Re: LOE110209] #336982
11/10/2010 23:30
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kann ich mir vorstellen -man kämpft um jeden Staatsbürger.


Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden.
Rosa Luxemburg
Re: Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien [Re: LOE110209] #336985
12/10/2010 01:22
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Original geschrieben von: Galega
Das habe ich auch bei verschiedenen Quellen gelesen. Es scheint korrekt zu sein.

LG,


Es ist nur noch die Frage, ob es "erlaubt" oder "verpflichtet" heißt...

Re: Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien [Re: Frogger] #353916
21/08/2011 14:06
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Laut Konsulat ist es verpflichtend...

Re: Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien [Re: amira86] #353922
21/08/2011 19:33
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Ja, in der Tat, jedes Kind einer tunedischen Mutter ist nun automatisch tunesischer Staatsbürger - und wenn die Mutter mit einem Nicht-Muslim verheiratet ist, und somit diese Ehe in Tunesien ungültig ist, damit automatisch ein "Bastard" und uneheliches Kind.

Man wird sehen, wie sich das in der Praxis entwickelt (man könnte die Geburt des Kindes z.B. beim Konsulat nicht angeben - die Ehe will das Konsulat ja auch nicht registrieren - und es reist dann halt als Kind des Vaters mit alleiniger nicht-tunesischer Staatsbürgerschaft in Tunesien ein).

Es ist eh' zu erwarten, daß sich im kommenden Jahr so einiges ändern wird...

Re: Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien [Re: Frogger] #353941
22/08/2011 19:17
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Ja, das stimmt.

Also mein Neffe ist unehelich und hat keinen tunesischen Vater, aber halt Mutter, laut Konsulat ist er trotzdem tunesischer Staatsbürger.

Re: Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien [Re: amira86] #357316
13/03/2012 14:38
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Nela Offline
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Weiß jemand, ob eine tunesische Mutter ihr Kind auch selber beim tn Konsulat in D registrieren lassen kann, um einen Pass für das Baby ausstellen zu lassen? Oder darf das nur der Vater? Folgender Fall: Tunesische Mutter studiert in D und wohnt z.Zt. hier bei ihrer Familie, Ehemann und Vater des Kindes ist Tunesier, lebt aber nicht in D (und ist deshalb auch nicht beim Konsulat gemeldet).

Re: Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien [Re: Nela] #357350
17/03/2012 14:13
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Das kann auch die Mutter machen! Mittlerweile ist das Kind ja auch tunesischer Staatsbürger wenn nur die Mutter aus Tunesien kommt, dann müsste diese es ja auch tun...