Gefunden bei asslema.com. Hab leider im Moment nicht die Zeit, dass gegenzurecherchieren, deshalb nur mal als Copy & Paste:
Ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien erlaubt den mit Ausländern verheirateten tunesischen Frauen, ihren Kindern die tunesische Staatsangehörigkeit ohne Zustimmung des Ehemannes zu übertragen. Das von Ministerrat am 8. September geprüfte neue Staatsbürgerschaftsgesetz soll die im Jahre 1993 und 2002 unternommenen Änderungen in dem Gesetz der Staatsbürgerschaft in Tunesien, beziehungsweise der Anspruch der tunesischen Ehefrau, ihre Nationalität ihren Kindern aus Mischehe zu geben, vervollständigen.
Ja, in der Tat, jedes Kind einer tunedischen Mutter ist nun automatisch tunesischer Staatsbürger - und wenn die Mutter mit einem Nicht-Muslim verheiratet ist, und somit diese Ehe in Tunesien ungültig ist, damit automatisch ein "Bastard" und uneheliches Kind.
Man wird sehen, wie sich das in der Praxis entwickelt (man könnte die Geburt des Kindes z.B. beim Konsulat nicht angeben - die Ehe will das Konsulat ja auch nicht registrieren - und es reist dann halt als Kind des Vaters mit alleiniger nicht-tunesischer Staatsbürgerschaft in Tunesien ein).
Es ist eh' zu erwarten, daß sich im kommenden Jahr so einiges ändern wird...
Weiß jemand, ob eine tunesische Mutter ihr Kind auch selber beim tn Konsulat in D registrieren lassen kann, um einen Pass für das Baby ausstellen zu lassen? Oder darf das nur der Vater? Folgender Fall: Tunesische Mutter studiert in D und wohnt z.Zt. hier bei ihrer Familie, Ehemann und Vater des Kindes ist Tunesier, lebt aber nicht in D (und ist deshalb auch nicht beim Konsulat gemeldet).
Re: Änderungen im Staatsbürgerschaftsgesetz in Tunesien
[Re: Nela]
#357350 17/03/201214:1317/03/201214:13
Das kann auch die Mutter machen! Mittlerweile ist das Kind ja auch tunesischer Staatsbürger wenn nur die Mutter aus Tunesien kommt, dann müsste diese es ja auch tun...