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Familienzusammenführung fragen #334131
14/08/2010 04:46
14/08/2010 04:46
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Hallo alle miteinander,
Ich bin neu hier im Forum und habe schon direkt ne frage smile

Ich erzähl Erstmal was über mich. Meine Mutter ist deutsche (rein deutsch, wenn ich das so sagen darf) mein Vater war tunesier (ist seit 7 Jahre gestorben). Ich habe Automatisch seit meiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, das selbe gilt für die tunesische. Als ich 6 Jahre alt war sind meine Eltern nach Tunesien gezogen.
Nun bin ich seit mein Abitur seit 10 Jahren wieder hier in Deutschland, habe hier studiert und abgeschlossen.
Ich habe letztes Jahr bei meinen Besuch bei meiner Mutter in Tunesien ein Mädchen kennengelernt, wir haben uns verliebt, und wir haben letzten Mai in Tunesien geheiratet.
So nun zu meiner Frage(n), man hört ja viel über FZF besonders hier in Tunesien, wo es sehr viele Deutsche in Tunesien gibt die ein tunesier geheiratet haben etc... Jedenfalls habe ich mich schlau gemacht und man sagte mir meine Frau müsste ein deutsch Test A1 in der Goethe Institut absolvieren, was sie zum Glück auch gemacht hat und bestanden hat. Sie hat ein Termin am 24 August bei der Deutsche Botschaft bekommen um ihren Antrag auf FZF abzugeben. so nun lese ich ja viel im Internet was dies bezüglich angeht, man liest das es abgelehnt werden könnte weil das Einkommen zu gering sein könnte, die Wohnung zu klein ist oder eine Familienzusammenführung im Ausland zumutbar ist bei Doppelstaatsangehörigkeit oder wenn man die ausländische Sprache beherrscht, und dort gelebt oder gearbeitet hat.
Was meint ihr? wie stehen meine Chancen? Leider wurde 2005 wo ich mein Pass verlängert habe, eingetragen das ich auch die Tunesische Staatsbürgerschaft habe, da war die tuss am Schalter sowieso so unfreundlich zu mir und sagte mir direkt ich müsste mein Pass in der Botschaft verlängern!! Ich sagte wie bitte? ich möchte mein Pass (und zeigte ihr dann mein Deutschen Pass) verlängern (auch wenn ich Rechtschreibfehler mache so spreche ich Akzentfrei.. wie auch immer). die Dame hat mich dann angesehen und fragte mich wo ich den herkomme, ich war einfach nur Genervt und sagte ihr meine Geschichte Mutter deutsch Vater Tunesier bla bla bla, dann sagte sie bei tunesier ist es doch so das man automatisch die Tunesische Staatsangehörigkeit bekäme, ich sagte ihr nein ich habe keine.. Nun musste ich aber feststellen, bei meiner Meldebescheinigung die meine Frau benötigt für den FZF Antrag das dort steht Nationalität: Deutsch - Tunesisch.
Jetzt habe ich angst das die mir sagen könnten "Ich könne ja in Tunesien leben". dazu mach ich mir sorgen wegen meine Wohnung, ich lebe seit 8 Jahren mit meine Schwester in eine 44 kleine 2 Zimmer Wohnung, ich stehe alleine im Mietvertrag aber meine Schwester ist bei mir angemeldet, ich suche momentan eine neue Wohnung für mich aber wegen das finanzielle ist es sehr schwierig. Und nun wegen meines Gehalts, Ich habe zwar mein Studium abgeschlossen (dipl.- Ing. Informatik) arbeite aber immer noch, bei meiner Alten Arbeit als check-in Agent bei der Fraport AG im Frankfurter Flughafen mit dem Status Student. ich habe einen unbefristeten studentischen Arbeitsvertrag, laut einer Klage eines Kollegen dürfen die uns nicht kündigen auch wenn wir keine Studenten mehr sind, das einzige was sich ändert ist das Ich z.b jetzt voll versichert bin und alle abgaben bezahle Steuer etc.. (normaler weise müssten die uns jetzt einstufen bzw. zumindest ein Teilzeitvertrag daraus machen, aber das ist eine andere story) Ich mach mir halt sorgen das die den FZF ablehnen weil ich laut Arbeitsvertrag immer noch als Student arbeite, und mein Einkommen so ca 1000 netto pro Monat ist.
Ich bin fleißig auf der suche nach einer Arbeit in meinen Bereich, bzw. würde meine Lohnsteuerkarte von 1 auf die 3 gehen dazu noch etwas Geld was meine Frau hat von ihrer Familie würden wir schon Minimum 1 Jahr locker über die runde kommen, auch wenn ich in meine jetzigen Job bleiben würde. Ich habe Angst wie die Ausländerbehörde reagieren wird.
Ich hoffe ihr habt den Wisch-wasch verstanden den ich hier geschrieben habe, und mir vielleicht paar Tipps geben oder mich aufklären wie der Prozess läuft, wie lang es dauert was die Legalisierung des Ehevertrag und der Antrag auf FZF kostet etc..
Danke
lg
Nizar

Re: Familienzusammenführung fragen [Re: JediNizar] #334133
14/08/2010 09:00
14/08/2010 09:00
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Hallo Nizar,
da Du beide Staatsangehörigkeiten besitzt, ist doch alles richtig auf dem Amt gelaufen!

Hier mal kurz die Regelausnahme, unter die Du fallen KANNST:
Ausnahme von der Regel = Regelausnahme
Bei nicht gesichertem Lebensunterhalt kann der Nachzug aber versagt werden, wenn eine besondere Situation vorliegt: ein sog. „Regelausnahmefall“. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es den Ehepartnern zumutbar ist, die Ehe im Ausland zu führen, insbes. also im Herkunftsland des ausländischen Ehepartners.

Erste Anhaltspunkte für eine Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland liegen vor, wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte, also z.B. der Deutsche (Mono-Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hat, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt.
Sind diese Anhaltspunkte gegeben, müsste die Ausländerbehörde genauere Prüfungen durchführen.
Diese Prüfungen können dann z.B. beinhalten:
- Prüfung eines Aufenthalts- und Arbeitsrechts des deutschen Partners im Ausland
- Einkunftsmöglichkeiten im Ausland
- Verfolgungsgefahr im Ausland (insbes. bei ehemaligen Asylberechtigten)
- sonstige Unzumutbarkeit der Lebensführung im Ausland (z.B. bei Spätaussiedlern und jüdischen Immigranten)
- etc.

(quelle: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#regelausnahme )

Wohnraum:
12qm pro Erwachsener, 10qm pro Kind.

Die Sicherung des Lebensunterhalts sollte, meiner Meinung nach, auf jeden Fall gesichert sein. 1000 Euro für 2 Personen ist knapp!
LG Simla

Re: Familienzusammenführung fragen [Re: LOE110119] #334199
14/08/2010 18:19
14/08/2010 18:19
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JediNizar Offline OP
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hallo Simla,
Danke für deine Antwort.. wegen den Amt.. nein es ist nicht alles richtig gelaufen!! denn ohne mich ausreden zu lassen, wollte die Dame mich weg schicken, sie hat nicht mal gefragt was für ein Pass ich habe oder irgend etwas.. erst wie ich mein Deutschen Pass gezeigt habe, war sie ganz ruhig und hat mir zu gehört.
und 2etens bis zum diesem Datum das war 2005 wussten die deutschen Behörden nicht das ich 2 Staatsangehörigkeiten habe, erst dann hat die Dame mich so angemeldet. gegen meinen willen.

Naja ich glaube mir bleibt nichts übrig als Tee trinken und abwarten.

Re: Familienzusammenführung fragen [Re: JediNizar] #334216
14/08/2010 20:58
14/08/2010 20:58
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Hallo Nizar,
ich kann Dir nicht folgen. Du hast ab Geburt diese Staatsangehörigkeit, von dem her wars überfällig und persönliche Empfindlichkeiten interessieren da leider keinen.

Original geschrieben von: JediNizar

dann sagte sie bei tunesier ist es doch so das man automatisch die Tunesische Staatsangehörigkeit bekäme, ich sagte ihr nein ich habe keine..

Lügen is immer ganz schlecht......und bei Behörden noch schlechter.

Wie hoch sind den die Sätze in Frankfurt, wieviel müsstest Du verdienen?

Ja, Du kannst nur abwarten. Aber anstelle des Tees trinken würde ich mir zusätzlich einen 400-Euro-Job suchen.

LG Simla

Re: Familienzusammenführung fragen [Re: LOE110119] #334237
15/08/2010 01:01
15/08/2010 01:01
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Hallo Nizar,

wahrscheinlich brauchst Du Dir nicht so große Sorgen zu machen...
die strengen Regeln existieren eigentlich nur für Nicht-Deutsche hier - sie betreffen Dich nicht, da DU einen dt. Pass hast! Du hast einen Anspruch auf FZF!
Nicht so ein "Ausländer", also jemand ohne die dt. Staatsangehörigkeit mit irgend einer Aufenthaltsberechtigung.

Bin mir allerdings nicht ganz sicher, wo diese Unterschiede zwischen diesen zwei Gruppen im Einzelnen liegen:

- Wohnraum
- Einkommen
- Bildung

das heißt, selbst wenn sie das jetzt in die Waagschale legen, dass Du sozusagen nur Halb-Deutscher bist, dann rettet DIch immer noch das intern angewandte Punktesystem:
Es gibt bestimmte Kriterien wie etwa ein abgeschlossenes Studium, die Dich als (Hoch-)Qualifizierten ausweisen.
Auch bei den Berufen wie Altenpfleger/ Krankenschwester kann dieses Kriterium angewandt werden.
Was ist/war denn Deine Frau von Beruf?

Rabbi maak, lg, a

Re: Familienzusammenführung fragen [Re: LOE120908] #334240
15/08/2010 01:10
15/08/2010 01:10
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Alina 7ayati Offline

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Original geschrieben von: anchadia
Hallo Nizar,wahrscheinlich brauchst Du Dir nicht so große Sorgen zu machen...
die strengen Regeln existieren eigentlich nur für Nicht-Deutsche hier - sie betreffen Dich nicht, da DU einen dt. Pass hast! Du hast einen Anspruch auf FZF!
Nicht so ein "Ausländer", also jemand ohne die dt. Staatsangehörigkeit mit irgend einer Aufenthaltsberechtigung.


So kenne ich es auch...Die FZF wird zum Deutschen Ehepartner gemacht, da hat die tunesische Staatsangehörigkeit nichts mit zu tun...Würde mich wundern, wenn sich das geändert haben sollte...

LG Alina


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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Re: Familienzusammenführung fragen [Re: Alina 7ayati] #334242
15/08/2010 08:40
15/08/2010 08:40
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LOE110119 Offline
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Die Damen, Nizar hat recht, er kann unter die Regelausnahme fallen. Wie man meinem ersten Beitrag entnehmen kann, sieht man, dass die tunesische Staatsangehörigkeit sehr wohl was damit zu tun hat.
Stöbert mal bei info4alien, da trifft es mehr als man denkt!
Und die ABH in Frankfurt am Main ist sicherlich keine kleine einfache, unwissende ABH.

Aber warum sich zurücklehnen und abwarten? Wieso keinen Nebenjob suchen? 1000 Euro netto....ich weiss ja nicht was die Miete kostet, jedoch einen in der Familie mehr. Essen, Getränke, Integrationskurs, Fahrkarte, Kleidung, Hygieneartikel, Schuhe, Winterjacken...........

Ein abgeschlossendesStudium und ein Hochqualifizierter (bluecard)........da liegen Meilen dazwischen (u.a. eben ein Arbeitsvertrag mit sehr guter Bezahlung):
LG Simla

Re: Familienzusammenführung fragen [Re: LOE110119] #334245
15/08/2010 09:18
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Erste Anhaltspunkte für eine Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland liegen vor, wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte, also z.B. der Deutsche (Mono-Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hat, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt.

Re: Familienzusammenführung fragen [Re: Alina 7ayati] #334310
15/08/2010 16:14
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Original geschrieben von: Alina 7ayati
Original geschrieben von: anchadia
Hallo Nizar,wahrscheinlich brauchst Du Dir nicht so große Sorgen zu machen...
die strengen Regeln existieren eigentlich nur für Nicht-Deutsche hier - sie betreffen Dich nicht, da DU einen dt. Pass hast! Du hast einen Anspruch auf FZF!
Nicht so ein "Ausländer", also jemand ohne die dt. Staatsangehörigkeit mit irgend einer Aufenthaltsberechtigung.


So kenne ich es auch...Die FZF wird zum Deutschen Ehepartner gemacht, da hat die tunesische Staatsangehörigkeit nichts mit zu tun...Würde mich wundern, wenn sich das geändert haben sollte...

LG Alina


Sicher hat die damit zu tun - es wird aber im Einzelfall geprüft, inwieweit diese Person auch die Sprache spricht, dort eine Arbeitsstelle finden kann und ob dort soziale Bindungen (oder Wahrscheinlichkeiten) bestehen.

Für einen seit der Geburt in Deutschland lebenden Ausländer, der nur deutsch spricht und so gut wie niemals sein Heimatland besucht hat, wird dies alles z.B. nicht zutreffen.

Gerade das ist ja das Haupt-Einfallstor für den "Zuzug ins Sozialsystem", und diese kommt keineswegs selten vor: Ausländer erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit und heiratet Ehepartner aus dem früheren Heimatland, der niedrig qualifiziert ist, holt ihn dann per FZF nach Deutschland, wo er dann von Sozialhilfe lebt (oder beide).
Aus diesem Grunde wurde sowohl die Zusatzprüfung eingeführt, als auch die Regelung, daß eine FZF zu einem Ausländer in Deutschland (der noch nicht naturalisiert ist) nur dann möglich ist, wenn der über Wohnung und Einkommen verfügt.

Re: Familienzusammenführung fragen [Re: Frogger] #334328
15/08/2010 20:46
15/08/2010 20:46
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Ja das ist ja mein Problem, ich werde immer als Ausländer bzw. Tunesier mit ein Deutschen Pass gestempelt (zumindest öfter) Ich wurde nie eingebürgert, habe die Deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt, sogar vor der Tunesische erst mit 3 Jahre hat mein Vater damals mich bei der tunesischen Botschaft gemeldet.

Dennoch ist genau das wovon ich angst habe, das es heißt, er ist doch Tunesier, kann also auch in Tunesien ziehen!! es stimmt das ich 15 Jahre meines Lebens in Tunesien gelebt habe, rede perfekt Arabisch auch in Wort und Schrift, dennoch habe ich auch die anderen 17Jahren meines Lebens in Dt gelebt, fühle mich selbst als Deutsch rede z.b nur deutsch zu hause mit meine Mutter, selbst früher mit meinen Vater, meine ganzen Mütterlichen verwandten, mit dem ich ein sehr guten Kontakt habe sind deutsch und leben hier...
Deswegen habe ich die Sache mit der Pass Verlängerung erzählt, weil es immer heißt Tunesier mit dem Deutschen Pass... und genau deswegen mache ich mir sorgen, denn auch wenn ich rein theoretisch in Tunesien leben könnte (der Arbeitsmarkt ist dort noch schlimmer) aber selbst dann, ich denke als Deutscher habe ich doch das recht hier in Deutschland zu leben oder?? Es soll alles jetzt kein angriff sein ich will mich nur aufklären lassen smile
Danke smile

Last edited by JediNizar; 15/08/2010 20:47.
Re: Familienzusammenführung fragen [Re: JediNizar] #334356
16/08/2010 01:01
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Original geschrieben von: JediNizar
ich denke als Deutscher habe ich doch das recht hier in Deutschland zu leben oder?


Aber natürlich hast Du das - Du selbst. Das Recht auf Zusammenleben mit dem Ehepartner schließt jedoch nicht ein, daß dazu Dein Ehepartner automatisch nach Deutschland kommen MUSS, denn der ist ja nicht Deutscher und hat daher erst einmal nicht das Recht in Deutschland zu leben, so wie Du.

Du mußt halt Deinen Fall entsprechend bei der Ausländerbehörde vortragen, am besten schriftlich, und ganz besonders auf Deine Bindungen zu Deutschland (und die fehlenden zu Tunesien) hinweisen. Wenn Du das überzeugend und aufrichtig tust, dann besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß dies auch geglaubt und akzeptiert wird.