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Re: Nachnamenswahl
[Re: Cheker]
#347040
08/03/2011 01:56
08/03/2011 01:56
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Auch muss das Standesamt Deine Namenswahl dahingehend prüfen, ob sie mit tunesischem Recht vereinbar ist.( falls Ihr hier heiratet).
Nicht generell, denn ausländische Ehepartner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können wählen, ob für sie das Heimatrecht oder das deutsche Recht für die Namenswahl gelten soll. In letzterem Falle wird das ausländische Namensrecht dann vom Standesamt nicht beachtet. Dies kann dann zu einer sogenannten "hängenden" Namensführung führen, bei der eine Person zwei unterschiedliche Namen hat, in diesem Falle also in Tunesien einen anderen als in Deutschland. Weitere Dokumente werden dann, je nach Austellerland, natürlich ebenfalls auf den jeweiligen Landesnamen ausgestellt. Bei Kindern kann es dann passieren, daß sie womöglich in einem Land den Namen der Mutter und im anderen den Namen des Vaters tragen, theoretisch sind sogar unterschiedliche Vornamen denkbar.
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Re: Nachnamenswahl
[Re: Frogger]
#347041
08/03/2011 06:15
08/03/2011 06:15
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Cheker
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Tja, hier in FFM war es aber so, dass das tunesische Recht beachtet werden musste und die Standesbeamtin hat gleich gesagt, dass er z.B. meinen Namen nicht annehmen kann, da T das nicht aktzeptieren würde.
Es kann durchaus sein, dass es woanders anders gemacht wird, oder auch anders möglich ist, daher habe ich ja geschrieben, dass Caro sich bei ihrem Standesamt erkundigen soll, wie es gehandhabt wird.
Ich sehe auch wenig Sinn darin, dass Menschen zwei verschiedene Nachnamen haben müssen, weil sie gezwungenermaßen aus der einen Staatsbürgerschaft sowieso nicht rauskommen.
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Re: Nachnamenswahl
[Re: Cheker]
#347060
09/03/2011 02:04
09/03/2011 02:04
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Tja, hier in FFM war es aber so, dass das tunesische Recht beachtet werden musste und die Standesbeamtin hat gleich gesagt, dass er z.B. meinen Namen nicht annehmen kann, da T das nicht aktzeptieren würde.
Kann sein, daß damals eine andere Gesetzgebung gültig war - oder der Tunesier nicht offiziell mit der Heirat auch die Namenswahl nach deutschem Recht gewählt hat (dies kann man schon bei der Anmeldung der Hochzeit, selbst oder per Vollmacht, erklären). Ansonsten wäre die Aussage der Standesbeamtin schlichtweg falsch. ...Ich sehe auch wenig Sinn darin, dass Menschen zwei verschiedene Nachnamen haben müssen, weil sie gezwungenermaßen aus der einen Staatsbürgerschaft sowieso nicht rauskommen... Bei aller Wertschätzung für ein Land, doch die deutsche Namenswahl ist gültig für alle Länder der Erde, nur mit Ausnahme von Tunesien - was ist daran wirklich so problematisch, wenn man dann in einem einzigen Land der Welt einen anderen Namen hat. Das ganze tritt ja ebenso auf, wenn man bei der Einbürgerung in Deutschland auch seinen Vornamen ändert - auch das wird in Tunesien nicht anerkannt und man heißt dann dort halt weiterhin "Achmed Ben Salem" und im Rest der Welt "Hugo Müller" (von dem Unterhaltungswert am tunesischen Zoll ganz zu schweigen, wenn die Zöllner versuchen, das nachzuvollziehen).
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