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Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland #324554
21/02/2010 17:17
21/02/2010 17:17
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Amancay Offline OP
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Hallo,

ich habe gehört, dass, wenn man in Tunesien geheiratet hat (wurde in Deutschland legalisiert),man sich in Deutschland nach tunesischem Recht scheiden lassen kann, worauf wohl nur kein Anwalt richtig Lusthat, weil es natürlich finanziell nicht einträglich ist. Der Vorteil ist, dass man nicht so lange braucht, als wenn man sich in Tunesien scheiden lässt, weil man da hundert Jahre braucht, bis in Deutschland alles anerkannt ist. Und in Deutschland nach deutschem Recht bezahlt man ziemlich viel Geld.
Wer hat also von dieser anderen Möglichkeit gehört und kennt vielleicht einen Anwalt, der sich damit auskennt?

Gruß aus Berlin

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Amancay] #324556
21/02/2010 17:36
21/02/2010 17:36
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Schau mal hier
http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/scheidung/scheidung_ausland.htm


Original geschrieben von: Amancay

Der Vorteil ist, dass man nicht so lange braucht, als wenn man sich in Tunesien scheiden lässt, weil man da hundert Jahre braucht, bis in Deutschland alles anerkannt ist.

Wo hast Du denn diese Fehlinfo her?

Original geschrieben von: Amancay

Und in Deutschland nach deutschem Recht bezahlt man ziemlich viel Geld.

Die Scheidung richtet sich nach dem Einkommen/Vermögen, sie ist daher nicht teuer! Ggfs. kann man Prozesskostenhilfe (auch Ratenzahlung) vereinbaren.
LG Simla

Artikel 17 EGBGB Scheidung
(1) Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. Kann die Ehe hiernach nicht geschieden werden, so unterliegt die Scheidung dem deutschen Recht, wenn der die Scheidung begehrende Ehegatte in diesem Zeitpunkt Deutscher ist oder dies bei der Eheschließung war.


Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: LOE110119] #324629
21/02/2010 19:20
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Ta7funa Offline
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Wenn Frau, deutsche und er, tunesier heiraten in Tunis, dann aber in Deutschland Leben...dann gilt doch im Fall einer Scheidung das Deutsche Eherecht oder bin ich da verkehrt?

Oder kann ichs mir aussuchen?!


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Ta7funa] #324672
21/02/2010 21:07
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alex76 Offline
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Die Scheidung richtet sich nach dem Einkommen/Vermögen, sie ist daher nicht teuer! Ggfs. kann man Prozesskostenhilfe (auch Ratenzahlung) vereinbaren.


...beim Antrag auf Prozesskostenhilfe mußt du dein Einkommen und
andere Einkünfte aber auch Ausgaben wie z.b. Miete,Auto...
angeben.Liegst du unter einem bestimmten Satz steht dir
Prozesskostenhilfe zu entscheidet das Amtsgericht.Nach ca.
2 Jahren wird dein Einkommen überprüft ob sich was geändert
hat.Nach einreichen der Scheidung kann es 4 -6 Monate bis zum
Termin dauern.

Alex

Last edited by alex76; 21/02/2010 21:08.

Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

Liebe bedeutet, einen anderen Menschen so sehen zu können, wie Gott ihn gemeint hat.
Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: alex76] #324717
22/02/2010 07:24
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Amancay Offline OP
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Hallo Alex,

danke für Deine Antwort.

Gruß

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Ta7funa] #324718
22/02/2010 07:25
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Amancay Offline OP
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Hallo,

man hört immer so viel. Aber ob es stimmt?

Gruß

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Ta7funa] #324722
22/02/2010 12:08
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Antwort auf:
Wenn Frau, deutsche und er, tunesier heiraten in Tunis, dann aber in Deutschland Leben...

uuups.... s50

Aber, ja, so kenne ich das auch: Geschieden wird dort, wo der (letzte) Lebensmittelpunkt war.

Der tunesische Partner muss sich aber zusätzlich noch in TN scheiden lassen (falls die Ehe dort überhaupt registriert wurde), erst dann gilt er auch in TN als geschieden.



Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Nela] #324876
27/02/2010 13:19
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Muss die deutsche Ehefrau sich nicht auch in Tunesien scheiden lassen????


Besser Lieben und verlieren,
als niemals geliebt zu haben
Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Schnucki] #324912
28/02/2010 10:42
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Hallo Schnucki smile (wie geht es Dir?),

als Deutsche muss man sich in TN nur zusätzlich scheiden lassen wenn man selbst wieder einen TN heiraten will.
LG Simla

--> wir haben damals auch überlegt in welchem Land wir uns scheiden lassen und dann nachher in dem Anderen die Eintragung machen. (Versorgungsausgleich, überschaubare Kosten, zeitl Aufwand, Nerven, etc.)
Wir haben uns für Deutschland entschieden, da man nur auf diesem Weg den Versorgungsausgleich ausschliessen kann. Die Scheidung(Eintragung) in Tunesien ging wirklich schnell und einfach. Bescheuert ist nur, dass man 2 verschiedene Scheidungsdaten hat grin

Last edited by Simla; 28/02/2010 10:46.
Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: LOE110119] #324915
28/02/2010 12:01
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Ich meine gelesen zu haben, dass man jetzt nicht mehr den Versorgungsausgleich ausschliessen kann.

Im Gegenteil: seit 1.9.2009 werden alle in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche geteilt.

Ist gerade in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Guter Rat ein Artikel dazu.

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Cheker] #324916
28/02/2010 12:04
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Man kann aber gegenseitig notarial beglaubigt im Ehevertrag darauf verichten und soweit ich weiß bei einer Scheidung auch immer noch.


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: sunny_m] #324917
28/02/2010 12:07
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Soweit ich weiss, ist das abgeschafft worden, auch mit Notar.

Aber wenn dazu jemand aktuelle Infos hat, dann bitte korigiert mich.

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Cheker] #324918
28/02/2010 12:09
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Man kann wohl den Versorgungsausgleich ausschliessen, aber nur unter bestimmten Umständen:

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/va-aus.html

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Cheker] #324919
28/02/2010 12:09
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Ich weiß von einer Freundin, die sich gerade beraten ließ, dass jeglicher Verzicht - notariell - noch möglich ist, allerdings muss er gegenseitig sein, damit niemand Nachteile hat. Du kannst bis hin zum Erbe weiterhin auf alles verzichten.

Auch in dem von Dir zitierten Artikel wird diese Möglichkeit aufgeführt.

Last edited by sunny_m; 28/02/2010 12:10.

Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Cheker] #324920
28/02/2010 12:09
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Original geschrieben von: Cheker
Ich meine gelesen zu haben, dass man jetzt nicht mehr den Versorgungsausgleich ausschliessen kann.

Im Gegenteil: seit 1.9.2009 werden alle in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche geteilt.

Ist gerade in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Guter Rat ein Artikel dazu.

Ausnahmslos???

Meine Scheidung war 2006/2008.

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: LOE110119] #324921
28/02/2010 12:11
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Habe gleichzeitig einen Link eingestellt, als Ihr geschrieben habt.....

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: LOE110119] #324922
28/02/2010 12:13
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Danke für den Link.
Es war "damals" auch schon so, dass man nicht einfach verzichten konnte. Man musste dies Begründen und auf "Gnade" der Richterin hoffen.
Aber die war eh locker, gechillt, superschnell. 6 Minuten Gerichtstermin und die ganzen 13 Ehejahren waren geschieden cry grin (auf dem Heimweg lief makaberer weise das Lied von James Blunt "good bye my lover, good bye my friend"...naja hat nicht ganz so geklappt mit dem "good bye" whistle
War im übrigen im Januar das allererste Mal beim Anwalt und im Mai hatte ich die Rechtsktaft in der Hand........ging schnell, finde ich.

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Cheker] #324923
28/02/2010 12:14
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... und in dem Link steht, das der Verzicht sogar noch - unter bestimmten Voraussetzungen - während der Scheidung möglich ist.


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: sunny_m] #324924
28/02/2010 12:15
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Ja, aber man ist von der Gnade des Richters abhängig.......

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: Cheker] #324925
28/02/2010 12:16
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... war vorher auch so ... z.B. bei mir Scheidung 2003


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: sunny_m] #324926
28/02/2010 12:19
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Das mag ja sein, aber ein Restrisiko bleibt halt.

So einfach ausschliessen ist nicht.

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: sunny_m] #324927
28/02/2010 12:21
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Mir sagte man.......lässt man sich in TN scheiden und hier anerkennen.....(=übers OLG) ist KEIN Verzicht vom Versorgungsausgleich möglich.

Von dem her sollte man gut überlegen was man will bzw. nicht will.
Auch "Dritte" mit seiner Scheidung zu bevollmächtigen in TN wäre jetzt nicht mein Geschmack. Nachher habe ich ein rechtkräftiges Scheidungsurteil mit ner Unterhaltszahlung, einer zu leistenden Abfindungssumme und sonst noch was s50
Überlässt man dem tunesischen Partner die Scheidung ganz, dauert es sehr lang (mehrfache Zustellung nach D) und man kann nachher unter Umständen schauen woher man das Scheidungsurteil überhaupt herbekommt.
LG Simla

Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland [Re: LOE110119] #329617
28/05/2010 14:56
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Hallo,

aus aktuellem Anlass, hier mal ein paar neue Infos zum Thema Versorgungsausgleich. Vielleicht ist es gerade für jemanden nützlich:

Das Gesetz sieht, anders als bisher, nicht mehr in jedem Fall einen Versorgungsausgleich vor.

Bei einer Ehedauer von unter drei Jahren, wobei das Trennungsjahr hier mit eingerechnet ist, das dies bis zur Einreichung der Scheidung ja abgelaufen sein muss, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs nur noch auf Antrag eines der Ehegatten vorgesehen. Stellt keiner einen solchen Antrag unterbleibt daher der Ausgleich, auch wenn die Rentenanrechte erheblich sind!

http://www.anwalt-scheidung-online.de/versorgungsausgleich.php

Dieses gilt bei einer deutsch/tunesischen Ehescheidung in Deutschland nach deutschem Recht. Wer also kürzer als 3 Jahre verheiratet ist, braucht sich um den Versorgungsausgleich keine Gedanken machen.

Einen schönen Tag noch, Andria


... immer mehr träume im herzen haben als die realität zerstören kann ...