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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323183
28/01/2010 19:34
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"Seit kurzem ist man in Tunesien übrigens mit 18 volljährig"

Wo steht das?????

LG,

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110209] #323184
28/01/2010 19:42
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Das weiß ich nicht, aber das hat mir mein Vater aus Tunesien mitgeteilt. Wegen den Wahlen wurde das Alter der Volljährigkeit von 20 auf 18 herab gesetzt, damit es mehr Wähler gibt.

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323185
28/01/2010 19:45
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Das stimmt so nicht!!!

Um Himmelswillen bei so wichtigen Sachen, nichts vom hörensagen her reinstellen!!!!

Stell dir vor, wegen Deiner Auskunft reist jemand mit seiner 18 Jährigen Tochter nach Tn und kann sie nicht mehr mit zurücknehmen.

Das Alter mit dem man wählen darf, hat in Tn nichts mit Volljährigkeit im Sinne von Reisefreiheit zu tun.

LG,

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110209] #323186
28/01/2010 19:52
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Ich denke nicht, dass mein Vater mir das einfach so erzählt.
Außerdem gibt es immer "Wege" sein Kind wieder mit nach Deutschland zu nehmen. Ich reise immer in Tunesien ein und aus, ohne das etwas passiert. Eine Ausreiseerlaubnis hatte ich noch nie. Einmal wurde meine Mutter am Flughafen danach gefragt, aber da mein Vater dann eh immer noch ein bisschen dort wartet, haben wir ihn einfach dazu geholt und die Sache war gegessen. Ein "Onkel", der dann als Vater präsentiert wird, reicht übrigens auch, da prüft keiner was nach.

LG

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323187
28/01/2010 19:59
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Ich hoffe, das sich nun niemand ermutigt fühlt, ohne die nötigen Papiere mit Kindern nach Tn zu fahren.
Wenn du Glück hattest, heißt das nicht das es anderen genauso gehen wird!!!
Ich kann jedem nur raten, sich an die Spielregeln zu halten!!!

Und nochmals: in tn ist man mit 18 NICHT volljährig - ausser dein Vater ist der neue Justizminister und es gab heute eine Änderung die ich nicht nicht mitgekommen habe!!!

LG,

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110209] #323188
28/01/2010 20:03
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Ich habe nur von meinen Erfahrungen berichtet, wie das in einem Forum üblich ist. Was die Leute letztendlich tun, ist ihnen selbst überlassen.

Wenn meine Beiträge so verwirrend und falsch sind, können sie gerne gelöscht werden.

LG

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323189
28/01/2010 20:07
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Du hast es als Fakt hingestellt!!!

Es kommen viele Leute ind Forum, um sich zu informieren.
Einige sind bestimmt auch so blauäugig, sich nur in Foren zu informieren.
Es geht mir nur um die eventuell gestrandeten Kinder, sonst um gar nichts - ist nichts persönlich gegen dich.

No hard feelings,

LG

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110209] #323190
28/01/2010 20:07
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Es soll ja Leute geben, die bei Rot über die Ampel gehen/fahren.... aber ob es deshalb erlaubt ist?


Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323191
28/01/2010 20:21
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Das "Wahlalter" wurde auf 18 herabgesetzt, die Ausreiseerlaubnis muss weiterhin bis 20. vorgelegt werden!

Wenn man keine Ahnung hat und auf Papa hört ist das nett, aber man sollte das dann hier nicht posten.
Hier sind genug Mütter die sich informieren möchten und sich nicht auf Papas Aussage von XXX verlassen!
LG Simla

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #323192
28/01/2010 20:24
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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #323193
28/01/2010 20:30
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Wie schon gesagt, können meine Beiträge in diesem Thema gelöscht werden, da sie ja anscheinend "Fehlinfos" enthalten.

Wenn man sich richtig informieren möchte, kann man dies mit einem kleinen Anruf beim Konsulat erledigen.

Und Sprüche à la "Wenn man keine ahnung hat..." können gerne für sich behalten werden. Ich habe hier niemanden persönlich angegfriffen.

LG

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323194
28/01/2010 20:31
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Original geschrieben von: Radon
Ich habe nur von meinen Erfahrungen berichtet, wie das in einem Forum üblich ist. Was die Leute letztendlich tun, ist ihnen selbst überlassen.

Oh, und wenn man monatlich mich nem Koffer voller Koks fleissig nach Tunesien reist und niemals kontrolliert wird - dann kann ich auch von den Erfahrungen berichten "is kein Problem, meiner Erfahrung nach wird keiner kontrolliert".....

s80

Hier kann jeder posten was er will - entscheident ist nur, dass man die Fehlinfos berichtigt.
Denn solche Aussagen kann man weder stehen lassen - noch locker sehen!!!
LG Simla

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #323195
28/01/2010 20:36
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Original geschrieben von: Simla

Hier kann jeder posten was er will - entscheident ist nur, dass man die Fehlinfos berichtigt.

Daher schreibe ich jetzt zum wiederholtem Male, dass einer der Mods meinen Beitrag löschen kann.

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323196
28/01/2010 20:38
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Nö wieso denn?
So ist eben nochmal ganz klar gesagt, dass man leider bis zum 20. Lebensjahr eine Ausreiseerlaubnis des Vaters benötigt.
Kann man nicht oft genug sagen..........

Sollte sich das ändern, wie z.B. beim Wahlrecht, dann wird das hier sicher auch mehr als oft geschrieben.
s28 Simla

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323202
28/01/2010 23:07
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Sabrina Ghazali Offline
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Original geschrieben von: Radon

Daher schreibe ich jetzt zum wiederholtem Male, dass einer der Mods meinen Beitrag löschen kann.


Hallo Radon,

ich denke nicht das dein Beitrag gelöscht werden muss smile

Deine Aussage wurde ja nun schon mehrmals korrigiert, und nun kennst du auch den genauen Sachstand!

Nochmal etwas wegen der Ausreise mit Kind eines Tunesiers, es ist nicht zu empfehlen sich auf das Glück bei der Ausreise zu verlassen, sondern immer die notwendige beglaubigte Autorisation dabei zu haben. Man kann sich halt nicht immer nur auf "Inshallah " verlassen wink

Lg Sabrina


illi byil 'ab ma'il qot bado yilqa chramischo
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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323276
30/01/2010 12:27
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Emotionless Offline
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Herzlichen Glückwunsch Emotionless  Offline
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Original geschrieben von: Radon
Seit kurzem ist man in Tunesien übrigens mit 18 volljährig.
Wenn man keine Ausreiseerlaubnis des Vaters hat, sollte das Kind einfach alleine (ohne die Mutter) durch die Passkontrolle gehen. Da fragt dann niemand nach einer Ausreiseerlaubnis.

LG



naja geht schlecht.. mit einem 10 monate altem Baby ^^

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Emotionless] #323310
31/01/2010 12:05
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s60 ..vielleicht aufm Bobycar?

Naja, wir wissen ja alle, dass man auch 4t Zigarettenstangen, Koks, Gras usw. mit nach Tunesien nehmen kann......denn man wird ja selten am Zoll kontrolliert.

Im übrigen - verweigert einem (zurecht) der TNstaat die Ausreise eines deutsch/tunesischen (und ja, Papa TN = Kind TN, auch ohne Pass, auch ohne Anmeldung im Konsulat) Kindes, erfolgen alle weitere Ausreiseaktionen (neuer Flug) auf eigene Kosten ohne Schadensersatz!!!!!
LG Simla

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #323359
31/01/2010 19:30
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Ich wusste ja nicht wie alt dein Kind ist.
Ich wunder mich nur, dass man überhaupt in Erwägung zieht nach Tunesien zu reisen, wenn man scheinbar die Befürchtung hat sein Kind nicht wieder mitnehmen zu können.

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323364
31/01/2010 20:18
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Deine Mutter hat Dich doch auch reisen lassen smile

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323365
31/01/2010 20:26
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Original geschrieben von: Radon
Das weiß ich nicht, aber das hat mir mein Vater aus Tunesien mitgeteilt. Wegen den Wahlen wurde das Alter der Volljährigkeit von 20 auf 18 herab gesetzt, damit es mehr Wähler gibt.


In Tunesien ist die Volljährigkeit immer noch auf 20 Jahre festgesetzt, in diesem Bezug hat sich NICHTS geändert. Es gilt im Übrigen sogar, dass unverheiratete junge Frauen, die beispielsweise keine eigenen Einkünfte erzielen, Unterhaltsansprüche an den Vater bzw. Brüder haben. Im Umkehrschluss zieht dies gleichermaßen nach sich, dass diese ledigen jungen Frauen auch mit 25 eine Ausreiseerlaubnis bräuchten... auch wenn das widerum am Zoll schwer nachzuprüfen ist (da z.B. eine Angestellte im Privathaushalt keine Arbeitsbestätigung erhält)!

Das von dir erwähnte Wahlalter steht in keinerlei Zusammenhang zur Volljährigkeit ... sondern ist lediglich eine Ausnahmeregelung um die durchweg positiven Wahlergebnisse weiterhin belegen zu können. So wurden in TN eine Zeit lang über 18Jährige (wurden damals über den PA Antrag ermittelt, denn jeder Student/Schüler musste für die Abiprüfung einen gültigen PA vorlegen!) zum Teil automatisch vom RCD angeschrieben und als neues Mitglied willkommen geheißen, obwohl sie nie eine Mitgliedschaft beantragt haben...

Es ist durchaus wichtig, dass über persönliche Erfahrungen in diesem Forum berichtet wird!! Das steht außer Frage... ABER ich für meinen Teil, würde mir wünschen, dass derartige persönliche Erfahrungen, eben als solche erzählt werden und nicht als 'übliches Prozedere' hier auftauchen...

Nicht selten machen die Menschen die hier anfragen, wichtige Entscheidungen von unseren Antworten, bzw. den hier erhaltenen Informationen abhängig...


Alles Gute,
Latifa
~~~~~~
"Schlaf ist ein Symptom von Koffeinmangel... "

Meine Küche ist mein Königreich: http://backparadies.blogspot.com/

Accessoires und Leckereien:
http://picasaweb.google.de/saphir.s.treasure.box
Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE110119] #323367
31/01/2010 20:54
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Original geschrieben von: Simla
Deine Mutter hat Dich doch auch reisen lassen smile


Meine Mutter hat auch nicht die Befürchtung und braucht sie auch nicht haben, dass mein Vater mich nicht ausreisen lässt. Das scheint hier nicht bei jedem so zu sein, daher mein Kommentar.

LG smile

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323368
31/01/2010 20:57
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Original geschrieben von: Simla
Deine Mutter hat Dich doch auch reisen lassen smile


Meine Mutter hat auch nicht die Befürchtung und braucht sie auch nicht haben, dass mein Vater mich nicht ausreisen lässt. Das scheint hier nicht bei jedem so zu sein, daher mein Kommentar.

LG smile


Das haben schon viele gesagt, und als es soweit war sah es ganz anders aus... wink
Man kann sich nie sicher sein... wink

LG Alina


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Alina 7ayati] #323369
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Ich denke, dass ich meine familiäre Situation am besten einschätzen kann und mein Vater hätte jetzt eh nichts davon, mich dort festzuhalten, da ich in ein paar Monaten Volljährig (ja, ich meine 20) bin. Da 19 Jahre nichts passiert ist, kann ich in meinem Fall wohl davon ausgehen, dass auch diesen Sommer nichts passieren wird.

LG

Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: Alina 7ayati] #323370
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Information ist das halbe Leben......und dazu reicht eben nicht nur "Papa hat gesagt".

Ich persönlich sehe die Ehe meiner Eltern im übrigen ganz anders als sie selbst.
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Re: Ausreiseerlaubnis des Vaters [Re: LOE100312] #323371
31/01/2010 21:05
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Wenn du dir da sicher bist ist es doch ok...

LG Alina


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