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Re: Besitz in Tunesien.....
[Re: Tenero]
#317661
15/10/2009 19:03
15/10/2009 19:03
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Frogger
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Nun, er kann seinen Besitz zu Lebzeiten verschenken oder verkaufen, dagegen kann niemand angehen, wenn derjenige im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist - daß es dennoch versucht wird, ist allerdings nahezu selbstverständlich... Einem Nicht-Muslim kann nichts "verlorengehen", denn wenn er etwas nur per Erbe bekäme, dann hat es ja vorher nicht ihm gehört, sondern einem anderen. Ergo: Bei gemeinsamem Besitz ist es unverzichtbar, den eigenen Anteil unverzüglich durch einen Grundbucheintrag zu sichern. Was einem bereits gehört, muß man nicht erst noch erben...
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Re: Besitz in Tunesien.....
[Re: Tanit]
#317671
15/10/2009 20:27
15/10/2009 20:27
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Frogger
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Damit sicherst Du zumindest Deinen Anteil ab - den allerdings Deine Tochter nicht erben kann, wenn Du keine Muslimin bist <g>, da mußt Du dann also in noch Deutschland ein Testament zugunsten Deiner Kinder aufsetzen, das Deine tunesischen Besitzungen als Auslandsvermögen bezeichnet (am besten gleich mit einem Vormund aus der deutschen Familie).
Sein Anteil allerdings wird gemäß der Erbfolge aufgeteilt, wobei Du als Nicht-Muslim keine Berücksichtigung findest, da könnte er z.B. dann den Hauptteil seinen Kindern vermachen.
In jedem Falle benötigst Du eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt - es gibt vieles, was nicht im Gesetz steht, oder, obwohl es drinsteht, in bestimmten Situationen von Gerichten anders verfügt wird, zudem dürfte es laufend neue Urteile geben, die man berücksichtigen sollte, da hat nur jemand einen aktuellen Überblick, der sich täglich damit beschäftigt.
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Re: Besitz in Tunesien.....
[Re: Tanit]
#317673
15/10/2009 20:33
15/10/2009 20:33
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faluta
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...also sichere ich mich richtig ab indem ich mit im Grundbuch stehe und mein Mann auch noch ein Testament aufsetzt indem er mir bzw.unserer Tochter alles hinterlässt? Gruss Siggi. Dir nicht, deiner Tochter schon! Es sei denn du kannst belegen, dass du zum Islam konvertiert bist... ABER! Vorsicht wenn er eurer Tochter alles hinterlässt! Sollte sie im Falle eines Falles (Gott bewahre) noch minderjährig sein, könnte z.B. sein Bruder oder seine Mutter in TN die Vormundschaft bekommen!!! Ist bei uns erst kürzlich bei Bekannten so eingetreten... Geschiedene Mutter stirbt und hinterlässt alles den 3 Kindern. Der geschiedene Ex, beantragt vor Gericht die Vormundschaft für die 2 minderjährigen und bekommt sie, obwohl die Eltern der Mutter beweisen, dass seine 'Spielsucht' Scheidungsgrund war... Mit der Vormundschaft für die Kinder, kann derjenige über das gesamte Vermögen verfügen... Zwar darf er das Vermögen nicht veruntreuen, nur meist wird sowas eh erst bemerkt wenn's zu spät ist... Lasst euch doch bei einem Anwalt in TN beraten... Ich meine, hier helfen alle gerne, aber bei solch heiklen Themen empfehle ich doch professionellen Rat einzuholen.
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Re: Besitz in Tunesien.....
[Re: Tanit]
#317689
16/10/2009 01:52
16/10/2009 01:52
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Joined: Mar 2008
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Vielen Dank erst einmal .Wir haben gestern darüber diskutiert was wir so im "Alter" machen können ,(werden) und kamen dann zufällig auf dieses Thema.Mein Mann war voll und ganz der Meinung das mir genauso alles zusteht wie bei ihm im umgekehrten Falle.Ich bin da immer sehr vorsichtig.Es ist noch nicht sicher ob wir überhaupt mal eine Wohnung etc in Tunesien kaufen wollen war nur mal so ein Gedanke von mir(müsen erst einmal hier unser Haus bezahlen)und dann sehen wir mal weiter.Hatten die letzte Zeit viele "Erbproblemchen" aus seiner Familie mitbekommen daher auch mein Gedanke.Gruss Siggi. Hallo, muss jetzt auch noch mal meinen Senf dazugeben... richtig spannend und verwirrend wird es erst, wenn das Grundstück, auf dem das Haus steht Familienbesitz ist... und noch genügend Platz ist für ein weiteres Haus... wenn jetzt z.B. einmal ein gemeinsames Haus gebaut wurde, ohne das für die Frau im Grundbuch einzutragen und dann ein zweites Haus daneben gebaut wird, das im Gegenzug nur auf die Frau eingetragen würde... mit Ihrem Geld gebaut würde... was wäre denn dann??? Kennt sich da noch jemand aus? lg,a
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Re: Besitz in Tunesien.....
[Re: Tanit]
#317691
16/10/2009 02:13
16/10/2009 02:13
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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Wie wäre es denn damit: Ihr übereignet per Vertrag in Deutschland die Immobile Eueren Kindern gegen lebenslanges Wohnrecht, bis zu deren Eintritt der Volljährigkeit mit Absicherung durch einen Treuhänder? :-)
Allerdings - beachte dabei, daß Euere Kinder gegenüber den tunesischen Eltern und Großeltern des Mannes unterhaltspflichtig sind, das gilt speziell, wenn sie Vermögen in Tunesien besitzen, auf das per Gerichtsurteil in Tunesien zugegriffen werden kann!
Vielleicht gibt es in Tunesien auch dieses Modell, das z.B. in den USA existiert (reverse mortgage): Man erhält einen Kredit der nicht zurückgezahlt werden muß, dafür tritt man sein Haus an die Versicherung gegen lebenslanges Mietrecht ab. Die Höhe des Kredites ergibt sich aus der statistischen Wahrscheinlichkeit, wie lange der Kreditnehmer noch lebt, wenn er stirbt, gehört das Haus dann der Versicherung (= je älter man ist, desto höher der Kredit, denn desto schneller gehört das Haus dem Kreditgeber). Das ist übrigens m.E. sogar ein halal-Bankgeschäft, weil hier keine Zinsen, sondern eine feste Profitsumme (der Kredit) vereinbart wird.
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Re: Besitz in Tunesien.....
[Re: LOE120908]
#317713
16/10/2009 13:55
16/10/2009 13:55
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Joined: Aug 2009
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faluta
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...richtig spannend und verwirrend wird es erst, wenn das Grundstück, auf dem das Haus steht Familienbesitz ist... und noch genügend Platz ist für ein weiteres Haus... wenn jetzt z.B. einmal ein gemeinsames Haus gebaut wurde, ohne das für die Frau im Grundbuch einzutragen und dann ein zweites Haus daneben gebaut wird, das im Gegenzug nur auf die Frau eingetragen würde... mit Ihrem Geld gebaut würde... was wäre denn dann??? Kennt sich da noch jemand aus? lg,a Um ehrlich zu sein verstehe ich deine Frage nicht ganz... Aber um es mal auf einen Punkt zu bringen... wer auf dem Familiengrundstück baut, muss sich damit abfinden, dass im Fall der Fälle alles dem Grundstückseigentümer gehört... Sprich, du kannst noch so viele Belege darüber haben, dass du Geld dorthin geschickt hast, bzw. Geld übergeben hast. Dieses Geld würde nur gegen die Unterhaltsverpflichtung gerechnet werden. Im schlimmsten Fall steht man dann ohne irgendwas da!!! Tatsächlich passiert: Mann F und Frau E (beides TN), bauen auf dem Grundstück welches dem Vater F gehört. Als es zur Scheidung zwischen den Eheleuten kommt, beansprucht der Vater F, das Haus als sein Eigentum. Dem Sohn F gegenüber, erklärt er dies damit, dass er nur das Eigentum seiner Enkel, vor der 'gierigen' Ex schützen will. Die Jahre vergehen... Das Verhältnis der beiden Partner beruhigt sich, wird sogar freundschaftlich, will man doch das beste für die gemeinsamen Kinder. Also, geht Mann F zu seinem damals schwer erkranktem Vater F, um das Haus auf sich oder auf die Kinder überschreiben zu lassen.... Vater F will nichts davon wissen, stirbt kurze Zeit später. Nun rechnet sich Mann F bei seiner Mutter bessere Chancen aus, geht hin und will sie überzeugen, das Haus aus der Erbmasse rauszunehmen. Es gehört doch ihm und seinen Kindern. Die schmeißt ihn kurzerhand raus... Mittlerweile, ist die auch verstorben. Die Geschwister wissen zwar alle, wie es um das Haus steht, aber keiner will seinen Erbanteil an den Bruder oder die Neffen abtreten! Gemeinsame Aussage der Verwandtschaft: 'Wir haben schließlich auch Kinder, und die anderen leben immerhin in Deutschland!' Lange Rede, kurzer Sinn: Lasst euch vor irgendwelchen Bauprojekten, das Grundstück überschreiben. Im Gegenzug könnt ihr den Eltern (ihr seid nur denen verpflichtet!) lebenslanges Wohnrecht gewähren. So ist allen Parteien gedient.
Last edited by faluta; 16/10/2009 13:59.
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Re: Besitz in Tunesien.....
[Re: faluta]
#317724
16/10/2009 18:24
16/10/2009 18:24
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Joined: Mar 2008
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...richtig spannend und verwirrend wird es erst, wenn das Grundstück, auf dem das Haus steht Familienbesitz ist... und noch genügend Platz ist für ein weiteres Haus... wenn jetzt z.B. einmal ein gemeinsames Haus gebaut wurde, ohne das für die Frau im Grundbuch einzutragen und dann ein zweites Haus daneben gebaut wird, das im Gegenzug nur auf die Frau eingetragen würde... mit Ihrem Geld gebaut würde... was wäre denn dann??? Kennt sich da noch jemand aus? lg,a Um ehrlich zu sein verstehe ich deine Frage nicht ganz... Aber um es mal auf einen Punkt zu bringen... wer auf dem Familiengrundstück baut, muss sich damit abfinden, dass im Fall der Fälle alles dem Grundstückseigentümer gehört... Sprich, du kannst noch so viele Belege darüber haben, dass du Geld dorthin geschickt hast, bzw. Geld übergeben hast. Dieses Geld würde nur gegen die Unterhaltsverpflichtung gerechnet werden. Im schlimmsten Fall steht man dann ohne irgendwas da!!! Tatsächlich passiert: Mann F und Frau E (beides TN), bauen auf dem Grundstück welches dem Vater F gehört. Als es zur Scheidung zwischen den Eheleuten kommt, beansprucht der Vater F, das Haus als sein Eigentum. Dem Sohn F gegenüber, erklärt er dies damit, dass er nur das Eigentum seiner Enkel, vor der 'gierigen' Ex schützen will. Die Jahre vergehen... Das Verhältnis der beiden Partner beruhigt sich, wird sogar freundschaftlich, will man doch das beste für die gemeinsamen Kinder. Also, geht Mann F zu seinem damals schwer erkranktem Vater F, um das Haus auf sich oder auf die Kinder überschreiben zu lassen.... Vater F will nichts davon wissen, stirbt kurze Zeit später. Nun rechnet sich Mann F bei seiner Mutter bessere Chancen aus, geht hin und will sie überzeugen, das Haus aus der Erbmasse rauszunehmen. Es gehört doch ihm und seinen Kindern. Die schmeißt ihn kurzerhand raus... Mittlerweile, ist die auch verstorben. Die Geschwister wissen zwar alle, wie es um das Haus steht, aber keiner will seinen Erbanteil an den Bruder oder die Neffen abtreten! Gemeinsame Aussage der Verwandtschaft: 'Wir haben schließlich auch Kinder, und die anderen leben immerhin in Deutschland!' Lange Rede, kurzer Sinn: Lasst euch vor irgendwelchen Bauprojekten, das Grundstück überschreiben. Im Gegenzug könnt ihr den Eltern (ihr seid nur denen verpflichtet!) lebenslanges Wohnrecht gewähren. So ist allen Parteien gedient. Hi Faluta, das denke ich mir eigentlich auch, dennoch: wenn man die Belege alle aufbewahrt, wurde mal in einem anderen Threat geschrieben (von simla, Gitta, Frogger...) das Geld direkt über die Materialbeschaffung investiert wird in den Hausbau, hat man schon was in der Hand. Nur wie weit das gehen soll, ist mir auch damals in dem Threat nicht klargeworden. Da wurde von einer Frau gesprochen, die hat ihr ganzes Vermögen investiert und hatte nachher nichts und dann von einer Russin, die hatte Schuldscheine beglichen und konnte sich dann auszahlen lassen...find den Thread nimmer... weis da noch jemand weiter hier (klar wäre es besser zum Advocat zu gehenm aber man kann sich ja schon mal hier informieren...) ? lg,a
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Re: Besitz in Tunesien.....
[Re: faofatfad]
#317728
16/10/2009 21:18
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Die Rechtsgrundlagen der Verfassung orientieren sich am französischen Recht. Die Staatsreligion ist zwar der Islam (Artikel 1), Tunesien ist aber das einzige arabische Land, das das islamische Rechtssystem Schari'a in seiner Verfassung vom 1. Juni 1959 abgeschafft hat. Lediglich Artikel 38 der tunesischen Verfassung schreibt fest, dass der Präsident ein Muslim sein muss. Im Zivilrecht finden sich nur noch wenige Teile islamischer Rechtsvorschriften. Die Frauen sind in den letzten Jahren im Familienrecht (Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht) den Männern gleichgestellt worden. Es gibt da eine winzige Kleinigkeit, die Gutgläubige gerne übersehen, nämlich der Nebensatz im Artikel 1 "seine Religion ist der Islam", und genau darauf wird sich in den Fällen berufen, in denen Gesetze (die ja einen niedrigeren Rang als die Verfassung haben) überprüft werden. Und was passiert, wenn jemand sein Recht wahrnehmen will? Dann muß er vor Gericht ziehen und dort sein Recht einklagen. Und genau dort liegt der Knackpunkt, denn so gut wie sämtliche Gerichte berufen sich im Zweifelsfall auf Scharia-Rechtsschöpfung und falls die von dem säkularen Gesetz abweicht, wird ein Verstoß gegen "Brauch und Tradition" festgestellt und damit das Gesetz für diesen Fall als unzutreffend begriffen. Daß extreme Scharia-Rechtnormen, wie Tötungen und Steinigungen, nicht angewendet werden, steht dem nicht entgegen, Scharia-Rechtsmeinungen spielen im Personenrecht nach wie vor eine erhebliche Rolle. Hierfür gibt es diverse Beispiele (siehe Jurisite Tunisie) - es gibt sogar Weisungen des Justizministers an Gerichte (die in Tunesien nicht unabhängig sind), bestimmte säkulare Gesetze wegen des Verstoßes gegen Brauch und Tradition nicht zu beachten, besonders prominent ist hier die Angelegenheit der Heirat zwischen Muslimin und Nicht-Muslim, die vom Gesetz nicht verboten ist, aber für die man dennoch in Tunesien keine Stelle findet, die eine Trauung ausrichten und registrieren will. Selbst bei einem Gerichtsverfahren kommen nur diejenigen zum Erfolg, die besonders hartnäckig sind, den Instanzenweg ausschöpfen und auf Richter treffen, die sich zugänglich zeigen.
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Re: Besitz in Tunesien.....
[Re: Frogger]
#317766
17/10/2009 22:54
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wie ist das nun, wenn man die Belege alle aufbewahrt, wie viel Geld man investiert hat, ohne im GB drinzustehen? wurde mal in einem anderen Threat geschrieben (von simla, Gitta, Frogger...) das Geld direkt über die Materialbeschaffung investiert wird in den Hausbau, hat man schon was in der Hand. Nur wie weit das gehen soll, ist mir auch damals in dem Threat nicht klargeworden. Da wurde von einer Frau gesprochen, die hat ihr ganzes Vermögen investiert und hatte nachher nichts und dann von einer Russin, die hatte Schuldscheine beglichen und konnte sich dann auszahlen lassen...find den Thread nimmer... weis da noch jemand weiter hier (klar wäre es besser zum Advocat zu gehenm aber man kann sich ja schon mal hier informieren...) ? lg,a
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