Tunesien Informationsforum ARCHIV Tunesien Informationsforum ARCHIV
Jawhara FM Mosaique FM
Dieses Forum ist nur als Archiv nutzbar.
Popular Topics(Zugriffe)
1,651,061 Magic Life Club
1,229,161 Islamische Fragen
TunesienCom Galerie
Der Flughafen Enfidha/Hammamet - Bilder von Walter
Hammamet Fotos von Walter
Djerba Fotos von Walter
Impressum
Impressum
Datenschutzerklärung

Kontakt E-Mail
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Bewerte Thread
Seite 1 von 3 1 2 3
Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! #281122
05/11/2008 15:05
05/11/2008 15:05
Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
N
nana2006 Offline OP
Junior Mitglied
nana2006  Offline OP
Junior Mitglied
N

Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
Hi!
Das ist wahrscheinlich die 100. Anfrage zu diesem Thema, aber da die Gesetze sich ja ständig ändern...
Also: Mein Mann schließt im Januar 2009 seinen Sprachkurs ab (600 Stunden) und muss dann eine Prüfung machen. Muss er diese auch bestehen, um seine unbesfristete Aufenthaltsgenehmigung (nach 2 Jahren, bei uns im März 2009) zu bekommen oder "reicht" es, wenn er diesen Test gemacht hat und die Stunden absolviert hat. Meinem Kenntnisstand nach, ist dass das Bestehen der Prüfung nur für die Beantragung der dt. Staatsbürgerschaft notwendig ist - ist das korrekt so? Wie sehen eure Erfahrungen aus oder gibt es inzwischen neue Gesetze??
Danke, danke, danke im Voraus :-)

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: nana2006] #281140
05/11/2008 15:22
05/11/2008 15:22
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Y
Yuliya Offline
Mitglied
Yuliya  Offline
Mitglied
Y

Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Unbesfristete Aufenthaltsgenehmigung (nach 2 Jahren) ist nicht ganz korrekt - meineswissensnach ist es nach wie vor nach 3 Jahren.
Sonst hast du Recht - dafür braucht er nicht eine bestandene Prüfung.

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: Yuliya] #281145
05/11/2008 15:25
05/11/2008 15:25
Joined: Sep 2004
Beiträge: 2,509
M.
majnuna_kbira Offline
Mitglied*
majnuna_kbira  Offline
Mitglied*

Joined: Sep 2004
Beiträge: 2,509
M.
Yep, erst nach 3 Jahren. Dann kann man sogar die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Dafür muss aber auch "Zertifikat Deutsch" (bestandener Integrationskurs) vorliegen.
Falls das so nicht stimmt, bitte verbessern ;\) !





Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: majnuna_kbira] #281150
05/11/2008 15:28
05/11/2008 15:28
Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
N
nana2006 Offline OP
Junior Mitglied
nana2006  Offline OP
Junior Mitglied
N

Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
Danke schon mal für die Antworten!! Wegen der 2 Jahre bin ich nun aber verwirrt...ich habe das erst kürzlich so gelesen, werde mal den Link wieder heraussuchen und einstellen. Hat sich das denn vor Kurzem geändert oder waren das immer schon 3 Jahre???
LG, Nana

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: nana2006] #281154
05/11/2008 15:30
05/11/2008 15:30
Joined: Sep 2004
Beiträge: 2,509
M.
majnuna_kbira Offline
Mitglied*
majnuna_kbira  Offline
Mitglied*

Joined: Sep 2004
Beiträge: 2,509
M.
Das waren glaub ich schon immer 3 Jahre! Soweit ich weiß, hat sich da auch nichts verändert...





Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: majnuna_kbira] #281166
05/11/2008 15:47
05/11/2008 15:47
Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
N
nana2006 Offline OP
Junior Mitglied
nana2006  Offline OP
Junior Mitglied
N

Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
Also...habe jetzt mal bei einem Anwalt nachgefragt(hätte ich ja auch gleich mal machen können!), der sagte, dass es nach neuem Recht 2 Jahre braucht für die Niederlassungserlaubnis, altes Recht 3 Jahre...Er sagte, dass wir dann einen Antrag stellen können, auch schon "rechtzeitig", weil die Behörden ja immer etwas länger brauchen...hm..dann werde ich mal schauen, was die in dem Antrag alles von uns wissen wollen...halte euch auf dem Laufenden!! Mein Mann arbeitet, ist nie straffällig geworden und wir beziehen auch keine Arbeitslosengeld oder so. Anwalt meinte, dass es dann eigentlich keine Probleme geben dürfte..Aber gut zu wissen, dass man den Sprachtest nur absolvieren und nicht bestehen muss, denn mein Mann ist fürchterlich nervös, hat Prüfungsangst ohne Ende...
Falls ihr doch noch andere Erfahrungen gemacht habet - meldet euch!!

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: nana2006] #281167
05/11/2008 15:50
05/11/2008 15:50
Joined: Sep 2004
Beiträge: 2,509
M.
majnuna_kbira Offline
Mitglied*
majnuna_kbira  Offline
Mitglied*

Joined: Sep 2004
Beiträge: 2,509
M.
Ich würde mal an deiner Stelle noch bei der Ausländerbehörde anrufen ;\) ! Die sind ja dafür zuständig!





Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: majnuna_kbira] #281188
05/11/2008 16:25
05/11/2008 16:25
Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
N
nana2006 Offline OP
Junior Mitglied
nana2006  Offline OP
Junior Mitglied
N

Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
huch....jetzt ist mein Beitrag verschwunden...dann eben noch mal :-)..Habe jetzt bei zwei verschiedenen ABH abgerufen, zur Sicherheit dachte ich...eine BH sagt 2 Jahre, die andere 3 Jahre...ist doch doof, die sind sich ja selber nicht sicher...Hat jemand ein aktuelles Gesetz zur Hand? § 28 AuslGB - da soll es stehen. Gab es hier nicht auch mal einen Auszug aus dem Gesetz zu den Neuerungen? Finde das leider nicht oder ich hab´s woanders gelesen...Demnach soll das ganze jetzt ja auch Niederlassungserlaubnis heißen und nicht mehr unbefristete Aufenthaltsgenehmigung...oder? hm...

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: nana2006] #281190
05/11/2008 16:29
05/11/2008 16:29
Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
Mahdia_haeti Offline
Mitglied*
Mahdia_haeti  Offline
Mitglied*

Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
Nana ich weiss aus aktuellem Anlass dass das aktuelle Recht in Baden Württemberg immer noch 3Jahre Aufenthalt in D vorschreibt, dazu eine Wohnung und einen festen(unbefristeten ) Arbeitsvertrag. Leute die nach 2005 eingereist sind müssen auch diese Kurse machen, ich glaube machen nicht unbedingt bestehen.
Aber die 3 Jahre sind in BaWü definitiv, und diese Niederlassungserlaubnis wird auch erst NACH Ablauf des Aufenthaltstitels eingetragen.
So ists jedenfalls in BAWÜ bzw. im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Und das weiss ich mehr als sicher, wie gesagt aus aktuellem Anlass.

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: Mahdia_haeti] #281201
05/11/2008 16:42
05/11/2008 16:42
Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
N
nana2006 Offline OP
Junior Mitglied
nana2006  Offline OP
Junior Mitglied
N

Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
Hallo Mahdia_haeti!
Das hört sich jetzt aber ganz anders an...immerhin waren sich ABH und Anwalt (bei mir) dahingehend einig, dass diese Vorassetzungen, die du jetzt genannt hast, bei der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (neues Recht sagt Niederlassungserlaubnis oder -genehmigung)noch nicht erfüllt sein müssen, sondern "nur" die bestehende Ehe und der absolvierte Sprachkurs, keine Straffälligkeit usw. Das wäre ja ein krasser Unterschied zu NRW...Hm..und bei euch geht es auch sicher um die "Unbefristete" und nicht "den roten Pass"??
Danke für das Feedback Leute!!

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: nana2006] #281203
05/11/2008 16:44
05/11/2008 16:44
Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
Mahdia_haeti Offline
Mitglied*
Mahdia_haeti  Offline
Mitglied*

Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
Nein nein er will keinen roten Pass, warum auch er ist stolzer Tunesier! ;\) !! ich kann nur sagen wie es hier bei uns ist...
Und hier braucht man das, auch den unbefr. Arbeitsvertrag.
Sprachkurs wie gesagt notwendig für Eingereiste nach 2005, er brauchts net da er schon bei der Einreise sehr gut D sprach...

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: Mahdia_haeti] #281211
05/11/2008 16:54
05/11/2008 16:54
Joined: Dec 2005
Beiträge: 1,379
Berlin
B
bandy Offline
Mitglied
bandy  Offline
Mitglied
B

Joined: Dec 2005
Beiträge: 1,379
Berlin
Salam auch bei uns in Berlin ist es so das erst nach 3 Jahren die NE gegeben wird. Besser ist es aber wenn Mann seinen Kurs bestanden hat. Zumindest bei meinem steht im Pass drin das er den in den 3 Jahren machen muss. Ich denke mal wenn den nicht bestanden hätte dann würde er wieder nur einen befristeten bekommen. So ist es zumindest einigen Leuten hier ergangen.
lg


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: bandy] #281215
05/11/2008 16:59
05/11/2008 16:59
Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
N
nana2006 Offline OP
Junior Mitglied
nana2006  Offline OP
Junior Mitglied
N

Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
...tja...erstaunlich diese Abweichungen..Unser Sachbearbeiter von der ABH ist derzeit krank, dehalb habe ich quasi anonym bei anderen Behörden in NRW angerufen, aber am besten ich wende mich direkt an unseren Bearbeiter...aber falls der auch von 3 Jahren spricht, wäre es ja gut zu wissen, WENN es gesetzlich anders möglich wäre, man also einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis nach 2 Jahren hat - unter den genannten Voraussetzungen...Denn bei Jobsuche oder Ausbildungsbewerbungen macht sich der Status "unbefristet" schon besser..!
DANKE nochmals!
P.S. Mein Mann will auch keinen "roten Pass"...:-) unsere stolzen Männer!

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: nana2006] #281216
05/11/2008 17:06
05/11/2008 17:06
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Y
Yuliya Offline
Mitglied
Yuliya  Offline
Mitglied
Y

Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Na ja, roten Pass und Unbefristete Niederlassungserlaubnis sind auch 2 verschiedene Paar Schuhe ;\)

Aber bei uns (NRW-Dortmund) ist auch die Rede nur von 3 Jahren...

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: nana2006] #281217
05/11/2008 17:06
05/11/2008 17:06
Joined: Apr 2002
Beiträge: 944
Mainhatten
Salecha Offline
Mitglied
Salecha  Offline
Mitglied

Joined: Apr 2002
Beiträge: 944
Mainhatten
meiner ursprünglich auch nicht, aber er hat dann doch irgendwann mal festgestellt, dass es einiges einfacher macht - vor allem wenn man den anderen ja eh wieder zurückbekommt ;\)


das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit
Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: nana2006] #281218
05/11/2008 17:07
05/11/2008 17:07
Joined: Sep 2004
Beiträge: 2,509
M.
majnuna_kbira Offline
Mitglied*
majnuna_kbira  Offline
Mitglied*

Joined: Sep 2004
Beiträge: 2,509
M.
 Original geschrieben von: nana2006

P.S. Mein Mann will auch keinen "roten Pass"...:-) unsere stolzen Männer!


Wieso? Der tunesische Pass wird doch behalten. Man(n) würde dann also die tunesische Staatsbürgerschaft und die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Sie mir nicht böse und vielleicht liege ich falsch, aber die Aussage, dass er keinen "roten Pass" haben möchte, kann sich schnell ändern ;\) ! Der deutsche Pass macht vieles leichter!
Ist doch super, wenn man diese Möglichkeit hat!!

Last edited by majnuna_kbira; 05/11/2008 17:08.




Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: majnuna_kbira] #281228
05/11/2008 17:17
05/11/2008 17:17
Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
Mahdia_haeti Offline
Mitglied*
Mahdia_haeti  Offline
Mitglied*

Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
Sandra was macht ein roter Pass leichter???

Arbeit hat mein Mann, unbef. Aufenthalt auch.... was brauch er denn nun noch?

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: Mahdia_haeti] #281241
05/11/2008 17:29
05/11/2008 17:29
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Y
Yuliya Offline
Mitglied
Yuliya  Offline
Mitglied
Y

Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
z.B sehr schwerwiegende (meinermeinungnach) Vorteile:

1. Er braucht nicht mehr Visum in sehr viele Länder (wo er mit tunesischem Pass halt unter Zeit und Geldaufwand eine besorgen muss)

2. (was viiiiiiiel wichtiger ist)
Ein unbefristetes Niederlassungserlaubnis ist und bleibt ein ERLAUBNIS und kann (muss natürlich nicht) unter bestimmten Voraussetzungen wieder entzogen werden. (ich habe das z.B. im Zusammenhang mit bestimmten Strafftaten gehört, oder wenn die Person für ein längeres Zeitraum 1Jahr??? das Deutschland verlässt)
Also wenn man eine Deutsche Staatsangehörigkeit hat, sich mal entscheidet für paar Jahre z.B. nach Tunesien zu gehen und dann (aus welchen Gründen auch immer) sich entscheidet wieder zurück zu kommen - dann funktioniert es mehr oder weniger reibungslos. Wenn man dabei aber "nur" Niederlassungserlaubnis hatte (auch wenn es unbefristet heißt) könnten massiwe Probleme auftretten ;\)

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: majnuna_kbira] #281244
05/11/2008 17:32
05/11/2008 17:32
Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
N
nana2006 Offline OP
Junior Mitglied
nana2006  Offline OP
Junior Mitglied
N

Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
Kann schon sein, dass sich die Meinung dazu noch ändert, aber wie gerade schon geschrieben - wozu, wenn auch so alles gut läuft? Es ist ja dann nicht unbedingt nötig, wenn Arbeit da ist ud der legale Status gesichert ist...Mein Mann ist zwar gerne hier aber eben "kein Deutscher", sondern Tunesier und auch wenn es in seinem Land gewisse Nachteile und hier vielleicht manche Privilegien gibt, seine Staatsbürgerschaft gibt nicht jeder so ohne Weiteres auf und mein Mann gehört schon irgendwie in die Kategorie "stolzer Tunesier", wobei ich damit nicht sagen will, dass andere Tunesier mit rotem Pass nicht stolz sind ;-)...Jeder so, wie er es für richtig hält...

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: nana2006] #281247
05/11/2008 17:33
05/11/2008 17:33
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Y
Yuliya Offline
Mitglied
Yuliya  Offline
Mitglied
Y

Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Tunesische Staatsangehörigkeit und den Pass bleiben so wie so erhalten. Sonst siehe oben

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: Yuliya] #281256
05/11/2008 17:49
05/11/2008 17:49
Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
N
nana2006 Offline OP
Junior Mitglied
nana2006  Offline OP
Junior Mitglied
N

Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
Änderung des Ausländergesetzes

Eigenständiges Aufenthaltsrecht jetzt schon nach zwei Jahren Ehe

Der deutsche Bundestag hat eine Änderung des Ausländergesetzes beschlossen. Danach sollen Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen erhalten haben, früher ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, das unabhängig vom Fortbestand der Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten ist.

"Eigenständiges Aufenthaltsrecht"

Der mit einem Deutschen verheiratete Ausländer erhält aufgrund der Eheschließung in der Regel zunächst eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Frühestens nach drei Jahren kann diese unbefristet verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers ist daher zunächst vom Fortbestand der Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Staatsangehörigen abhängig.

Mit dem "eigenständigen Aufenthaltsrecht" ist ein Aufenthaltsrecht gemeint, daß auch dann fortbesteht, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten nicht fortgeführt wird.

Bisherige Rechtslage

Mit der Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis besteht das Aufenthaltsrecht unabhängig von der Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten fort. Wenn die Aufenthaltserlaubnis noch nicht unbefristet verlängert worden war, hatte der Ausländer nach bisherigem Recht erst dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn die Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten mindestens vier Jahre bestanden hatte. Wurde die Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten aufgegeben, bevor der Ausländer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten hat oder die Lebensgemeinschaft mindestens vier Jahre bestanden hat, hatte der Ausländer daher kein Aufenthaltsrecht mehr. Eine etwa noch bestehende Aufenthaltserlaubnis hat die Ausländerbehörde nachträglich befristet - also mit Wirkung für die Zukunft entzogen -, wenn sie von der Beendigung der Lebensgemeinschaft erfahren hat.

Sofern die Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten mindestens vier Jahre bestanden hat, wurde die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers zunächst befristet verlängert. Die Verlängerung erfolgte zunächst für ein Jahr. Bei dieser Verlängerung kam es nicht darauf an, ob der Ausländer Sozialhilfe bezieht. Allerdings mußte der Ausländer für eine weitere Verlängerung nachweisen, daß er seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis konnte dem Ausländer dann frühestens nach insgesamt fünf Jahren erteilt werden.

Die neue Rechtslage

Die jetzt beschlossene Gesetzesänderung beinhaltet im wesentlichen zwei Neuregelungen:

In Zukunft erwirbt der Ausländer schon dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten mindestens zwei Jahre lang bestanden hat. Die zunächst auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis kann daher in diesem Fall nicht mehr nachträglich befristet werden und wird nach Ablauf der drei Jahre zunächst um ein Jahr verlängert. Die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis kommt allerdings nach wie vor erst dann in Betracht, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nach drei Jahren noch Bestand hat oder der Ausländer bereits seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Die zweite Neuregelung besagt, daß die Aufenthaltserlaubnis selbst dann verlängert werden kann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft weniger als zwei Jahre bestanden hat, sofern eine besondere Härte vorliegt. Hierbei wird klargestellt, daß eine besondere Härte nicht nur dann gegeben ist, wenn die Rückkehr in das Heimatland dem Ausländer nicht zumutbar ist. Vielmehr liegt eine besondere Härte auch dann vor, wenn es dem Ausländer nicht zumutbar ist, an der Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten festzuhalten. Der Gesetzgeber hat hierbei insbesondere Fälle im Auge, in denen ausländische Ehefrauen von ihren deutschen Ehemännern geschlagen oder mißbraucht werden. Zu beachten ist allerdings, daß die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer besonderen Härte zur Vermeidung von Mißbrauch versagt werden kann, wenn der Ausländer Sozialhilfe bezieht.
http://private.addcom.de/Stancke/Aufenthalt.htm

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: Yuliya] #281264
05/11/2008 18:29
05/11/2008 18:29
Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
Mahdia_haeti Offline
Mitglied*
Mahdia_haeti  Offline
Mitglied*

Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
 Antwort auf:
1. Er braucht nicht mehr Visum in sehr viele Länder (wo er mit tunesischem Pass halt unter Zeit und Geldaufwand eine besorgen muss)

Das stimmt aber in den meisten Fällen leider nicht, denn als geborener Tunesier zählt das mehr als der deutsche Pass!!!!
Siehe Einreisebestimmungen zb in die USA.
Und als mit einem Araber verheiratete deutsche Ehefrau muss man auch ein Visa beantragen, so jedenfalls die Auskunft der US Botschaft in FFM.

Auch die deutsche Staatsangehörigkeit kann unter gewissen Umständen einem ehem. *Ausländer* wieder entzogen werden.

Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: Mahdia_haeti] #281265
05/11/2008 18:35
05/11/2008 18:35
Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
Mahdia_haeti Offline
Mitglied*
Mahdia_haeti  Offline
Mitglied*

Joined: Jun 2007
Beiträge: 3,077
Baden Württemberg
Haaaaaaaaa hab ich das nun richtig verstanden?


wenn also von Anfang an der AT auf 3 Jahre festgelegt wird bekommt man vor der unbefristeten noch ein 4. Jahr befristet aufgebrummt???

wenn man aber erst 1 Jahr hatte dann nochmal 2 Jahre oder umgedreht dann bekommt man nach dem 3. Jahr (wenn sonst drumrum alles ok ist) die unbefristete nach 3 Jahren????

So ists doch gemeint oder?


HILFEEEEEEE ich blicks nimmer, aber ich weiss dass die Niederlassungserteilung erst nach def. 3 Jahren erfolgt

Last edited by Mahdia_haeti; 05/11/2008 18:39.
Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: Mahdia_haeti] #281267
05/11/2008 18:43
05/11/2008 18:43
Joined: Mar 2003
Beiträge: 2,199
Sachsen
8SuSu8 Offline
Mitglied
8SuSu8  Offline
Mitglied

Joined: Mar 2003
Beiträge: 2,199
Sachsen
Wenn ich nach NY will muss ich, weil ich mit einem tunesischen Staatsbürger verheiratet bin, ein Visum beantragen?

Das habe ich ja noch nie gehört...


Rest in peace Brad Renfro 1982 - 2008
Hope you make the angels smile
I will miss you

R.I.P. Heath Ledger 1979 - 2008

R.I.P. Corey Haim 1971 - 2010
Re: Sprachkurs / unbefristeter Aufenthalt! [Re: 8SuSu8] #281268
05/11/2008 18:45
05/11/2008 18:45
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Y
Yuliya Offline
Mitglied
Yuliya  Offline
Mitglied
Y

Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Ich war im September dieses Jahres dienstlich in USA. Ich bin mit einem Tunesier verheiratet. Kein Schwein hat danach oder nach dem Visum gefragt

Seite 1 von 3 1 2 3