Tunesien Informationsforum ARCHIV Tunesien Informationsforum ARCHIV
Jawhara FM Mosaique FM
Dieses Forum ist nur als Archiv nutzbar.
Popular Topics(Zugriffe)
1,650,666 Magic Life Club
1,228,787 Islamische Fragen
TunesienCom Galerie
Der Flughafen Enfidha/Hammamet - Bilder von Walter
Hammamet Fotos von Walter
Djerba Fotos von Walter
Impressum
Impressum
Datenschutzerklärung

Kontakt E-Mail
Previous Thread
Next Thread
Print Thread
Bewerte Thread
Seite 4 von 4 1 2 3 4
Re: Führerschein [Re: dreamfighter] #324379
17/02/2010 18:30
17/02/2010 18:30
Joined: Apr 2008
Beiträge: 126
Deutschland
shila_S Offline
Mitglied
shila_S  Offline
Mitglied

Joined: Apr 2008
Beiträge: 126
Deutschland
Hallo Dreamfighter

Meine Tochter macht gerade Ihren Motoradführerschein und hat mir gestern erzählt das es keine Fragebögen mehr gibt, sondern alle Fragen auf einem USB Stick , Kosten 40,- € , sind und in allen Sprachen erhältlich, auch in arabisch, französich usw.. Viell. ist das ja eine bessere möglichkeit für Deinen Mann. Erkundigt Euch am besten mal bei einer Fahrschule. wäre ja nicht schlecht , wenn die teuren Bögen wegfallen, die Prüfung wird dann auch am PC ausgefüllt und viele Sprachen sind dort möglich.

Re: Führerschein [Re: LOE110119] #324382
17/02/2010 19:20
17/02/2010 19:20
Joined: Sep 2008
Beiträge: 177
MeckPom
V
virosa Offline
Mitglied
virosa  Offline
Mitglied
V

Joined: Sep 2008
Beiträge: 177
MeckPom
Simla,

sicherlich hätte mein Mann nur 2, 3 oder 4 Stunden nehmen können. Aber es gibt auch Männer (nicht nur Frauen), die manchmal unsicher sind beim Autofahren. Meinem Mann machte z.B. der ganze Schilderwald Probleme. Aus Bizerte meint er, kennt er nur ein Schild und das ist das Stopschild. Auch warum man so viel blinken muß, versteht er nicht.
Jetzt wo er den Führerschein hat, fährt er fast schon wieder wie in Tunesien. Also verstehe ich schon warum der Fahrlehrer ihm länger Unterricht erteilt hat. Ist mir auch egal. Ich glaube aber, wenn er nach 3 Stunden Prüfung gehabt hätte, hätte er nicht bestanden.



Re: Führerschein [Re: virosa] #336690
06/10/2010 00:15
06/10/2010 00:15
Joined: Jan 2005
Beiträge: 1,237
Bayern
PeppermintPatty Offline
Mitglied
PeppermintPatty  Offline
Mitglied

Joined: Jan 2005
Beiträge: 1,237
Bayern

Häng mich einfach mal an den Thread...

Hat jemand zufälligerweise Bögen auf arabisch oder französisch vom VOGEL-Verlag günstig abzugeben?

Bitte melden smile

Re: Führerschein [Re: PeppermintPatty] #336724
06/10/2010 16:59
06/10/2010 16:59
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
L
LOE110119 Offline
Anonym auf Wunsch
LOE110119  Offline
Anonym auf Wunsch
Mitglied*
L

Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
Nur auf deutsch und online .....wenns hilft, einfach melden wink

Re: Führerschein [Re: PeppermintPatty] #336770
06/10/2010 21:58
06/10/2010 21:58
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Y
Yuliya Offline
Mitglied
Yuliya  Offline
Mitglied
Y

Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
Deutsch + Arabisch, allerdings Wendel-Verlag. Bei Interesse kannst du dich per PM melden.

Re: Führerschein [Re: Yuliya] #349351
07/05/2011 02:34
07/05/2011 02:34
Joined: Mar 2008
Beiträge: 537
Deutschland
L
LOE120908 Offline
Mitglied
LOE120908  Offline
Mitglied
L

Joined: Mar 2008
Beiträge: 537
Deutschland
Hallo wie siehts aktuell aus? hat jemand Fragebögen auf Französich oder arabisch oder Deutsch günstig abzugeben?

Danke im Voraus lg, anchadia

Re: Führerschein [Re: LOE090716] #357875
23/04/2012 15:52
23/04/2012 15:52
Joined: Jun 2004
Beiträge: 114
Bayern
maedi Offline
Mitglied
maedi  Offline
Mitglied

Joined: Jun 2004
Beiträge: 114
Bayern
Unser Landratsamt braucht angeblich ein amtliches Schreiben aus TN, aus dem sämtliche Führerscheindaten nochmals hervorgehen. In Deutschland nennt sich das Karteikarte. Ohne dieses Schreiben kann er den Führerschein nur mit Pflichttheorie- und Praxisstunden machen. War das bei Euren Männern auch so, wenn ja, wie nennt sich dieses Schreiben in TN und wo bekommt man es? Mein Mann ist etwas ratlos, Leute die er kennt, haben das angeblich nicht gebraucht.

Re: Führerschein [Re: maedi] #357881
24/04/2012 00:07
24/04/2012 00:07
Joined: Oct 2007
Beiträge: 524
Hannover
K
kati3366 Offline
Mitglied
kati3366  Offline
Mitglied
K

Joined: Oct 2007
Beiträge: 524
Hannover
Sorry, aber so ein Schreiben brauchten wir nicht.
Mein Mann mußte seinen Führerschein beim ADAC klassifizieren lassen und brauchte dann nur die Prüfung machen.
Er hat allerdings einige Fahrstunden hier gemacht um wieder vom Berufskraftfahrer auf Führerscheinprüfung "umzuschalten" und die deutschen Anweisungen sicher im Kopf zu haben.


Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume
Re: Führerschein [Re: kati3366] #357886
24/04/2012 14:22
24/04/2012 14:22
Joined: Jul 2001
Beiträge: 221
H.
I
Inge Offline
Mitglied
Inge  Offline
Mitglied
I

Joined: Jul 2001
Beiträge: 221
H.
Ja, genauso war es bei uns auch.

LG
Inge

Re: Führerschein [Re: Inge] #357891
24/04/2012 21:27
24/04/2012 21:27
Joined: Feb 2006
Beiträge: 333
NRW
S
Samira1711 Offline
Mitglied
Samira1711  Offline
Mitglied
S

Joined: Feb 2006
Beiträge: 333
NRW
Hallo Maedi,
hat das LRA denn gesagt warum es die Karteikarte aus Tunesien braucht? Normalerweise werden solche Daten nur aus dem Herkunftsland angefordert, wenn der FS verloren gegangen ist oder wenn die Behörde Zweifel an der Echtheit des Dokumentes hat.
Ich würde bei der Behörde noch mal nachfragen, warum sie die Karteikarte unbedingt benötigen. Ich kenne es auch nur so, dass umgeschrieben werden kann ohne Pflichtausbildung.

Re: Führerschein [Re: Samira1711] #357892
24/04/2012 21:37
24/04/2012 21:37
Joined: Jun 2004
Beiträge: 114
Bayern
maedi Offline
Mitglied
maedi  Offline
Mitglied

Joined: Jun 2004
Beiträge: 114
Bayern
Es sei bei ihnen so üblich. Auf meine Frage, warum ein Papier mit einem Stempel mehr beweisen soll als ein fälschungssicherer Kartenführerschein nach europäischen Standard,mit Hologramm und allem Pipapo, hat sie nur mit den Achseln gezuckt.

Hab auch meinen Cousin gefragt, der eine Fahrschule hat. Der meinte auch, dass es hier im Ostallgäu so üblich sei. Die nächsten Tage frage ich mal im benachbarten Landkreis nach, wie das bei ihnen Usus ist. Wenn das nur hier im OAL so ist, dann steig ich denen mal gewaltig auf die Füße.

Re: Führerschein [Re: Samira1711] #357893
24/04/2012 22:06
24/04/2012 22:06
Joined: Jan 2007
Beiträge: 6,395
***
Alina 7ayati Offline

Moderatorin
Alina 7ayati  Offline

Moderatorin
Mitglied*

Joined: Jan 2007
Beiträge: 6,395
***
Original geschrieben von: Samira1711
Ich kenne es auch nur so, dass umgeschrieben werden kann ohne Pflichtausbildung.
Theorie&Praxis Pruefung muessen aber abgelegt werden !?!?


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
kashba.de - Tunesien-News


Re: Führerschein [Re: maedi] #357895
24/04/2012 22:46
24/04/2012 22:46
Joined: Jan 2002
Beiträge: 29
Mauerstetten
T
Tatjana Offline
Junior Mitglied
Tatjana  Offline
Junior Mitglied
T

Joined: Jan 2002
Beiträge: 29
Mauerstetten
Hallo,
also ich kenne es auch nur, daß die Prüfungen nochmal gemacht werden müssen. So war es zumindest bei meinem Mann und wir sind ja auch OAL. Ein extra Papier haben wir nicht gebraucht. Kann sich natürlich inzwischen auch geändert haben. Bei uns war es ja schon vor 10 Jahren.

Liebe Grüße!

Re: Führerschein [Re: Tatjana] #357897
25/04/2012 10:37
25/04/2012 10:37
Joined: Oct 2007
Beiträge: 524
Hannover
K
kati3366 Offline
Mitglied
kati3366  Offline
Mitglied
K

Joined: Oct 2007
Beiträge: 524
Hannover
Bei uns war es im letzten Jahr.
Wichtig für das Ablegen der Prüfung und die Umschreibung ist nur, daß es innerhalb von 6 Monaten nach Einreise stattfindet.
Macht "Mann" es später müssen tatsächlich die Pflichtstunden absolviert werden.

Dennoch sind ( grade bei geringen Deutschkenntnissen wie z.B. A1 ) einige Fahrstunden zu empfehlen weil bei der praktischen Prüfung ( im Gegensatz zur Theorie, die ja in Französisch gemacht werden kann ) der Prüfer nur Deutsch spricht.


Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume
Re: Führerschein [Re: kati3366] #357898
25/04/2012 12:19
25/04/2012 12:19
Joined: Jan 2007
Beiträge: 6,395
***
Alina 7ayati Offline

Moderatorin
Alina 7ayati  Offline

Moderatorin
Mitglied*

Joined: Jan 2007
Beiträge: 6,395
***
Original geschrieben von: kati3366
Bei uns war es im letzten Jahr.
Wichtig für das Ablegen der Prüfung und die Umschreibung ist nur, daß es innerhalb von 6 Monaten nach Einreise stattfindet.
Macht "Mann" es später müssen tatsächlich die Pflichtstunden absolviert werden.
Kenne ich so nicht! Man(n) kann die ersten 6 Monate ja auch noch mit seinen FS hier fahren ...


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
kashba.de - Tunesien-News


Re: Führerschein [Re: Alina 7ayati] #357905
25/04/2012 17:43
25/04/2012 17:43
Joined: Feb 2006
Beiträge: 333
NRW
S
Samira1711 Offline
Mitglied
Samira1711  Offline
Mitglied
S

Joined: Feb 2006
Beiträge: 333
NRW
Also, ich kenn es auch nicht so, Kati.
Der Mann kann ein halbes Jahr nach Einreise hier mit seinem tunesischen FS fahren, danach kann er die Umschreibung beantragen. Wobei er hier die theoret.u.prakt.Prüfung ablegen muss allerdings ohne Pflichtstunden. Früher war der Zeitraum der Umschreibung auf 3 Jahre beschränkt, soweit ich weiss, ist dies mittlerweile nicht mehr der Fall!

Re: Führerschein [Re: Samira1711] #357906
25/04/2012 17:48
25/04/2012 17:48
Joined: Feb 2006
Beiträge: 333
NRW
S
Samira1711 Offline
Mitglied
Samira1711  Offline
Mitglied
S

Joined: Feb 2006
Beiträge: 333
NRW
@maedi
Hab irgendwie das Gefühl, die Dame auf dem Amt bei Euch hat nicht wirklich den Durchblick. Würde mich notfalls mal an deren Vorgesetzten wenden und ihm sagen, dass Du von anderen gehört hast, dass die Umschreibung bei denen anders ablief. Die Gesetze sind nun mal bundeseinheitlich und gelten für alle Bundesländer. Da muss sich dann Dein Amt auch dran halten.
Meine Erfahren sind aber auch schon ein paar Jahre her. Es kann natürlich sein, dass die Karteikarte heute benötigt wird...

Re: Führerschein [Re: Samira1711] #357908
25/04/2012 20:41
25/04/2012 20:41
Joined: Oct 2007
Beiträge: 524
Hannover
K
kati3366 Offline
Mitglied
kati3366  Offline
Mitglied
K

Joined: Oct 2007
Beiträge: 524
Hannover
Also uns wurde gesagt, daß er a) 6 Monate mit dem tunesischen Führerschein hier fahren darf und b) innerhalb dieser Zeit auch die Prüfungen ( Theorie und Praxis ) abgelegt werden müssen.

Ich würde einfach nochmal konkret nachfragen. Wenn es geht einfach bei nem anderen Sachbearbeiter.

Und da der Satz "ich hab im Internet gelesen" meist nicht so gut ankommt vielleicht nen guten Freund in ähnlicher Situation "erfinden" und so nochmal genauer nachhaken.


Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume
Re: Führerschein [Re: Samira1711] #357911
26/04/2012 01:22
26/04/2012 01:22
Joined: Jan 2007
Beiträge: 6,395
***
Alina 7ayati Offline

Moderatorin
Alina 7ayati  Offline

Moderatorin
Mitglied*

Joined: Jan 2007
Beiträge: 6,395
***
Antwort auf:
Der Mann kann ein halbes Jahr nach Einreise hier mit seinem tunesischen FS fahren, danach kann er die Umschreibung beantragen. Wobei er hier die theoret.u.prakt.Prüfung ablegen muss allerdings ohne Pflichtstunden. Früher war der Zeitraum der Umschreibung auf 3 Jahre beschränkt, soweit ich weiss, ist dies mittlerweile nicht mehr der Fall!
Genauso kenne ich es auch! ( wobei einige Fahrstunden sicher nicht verkehrt waeren wink ) und bei der Anmeldung ist der Theorie - Unterricht auch dabei! Einfach mal vorbei schauen kann ebenso wenig schaden!

Stand 2011/2012


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
kashba.de - Tunesien-News


Re: Führerschein [Re: Alina 7ayati] #357914
26/04/2012 03:39
26/04/2012 03:39
Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893
DE: NW
Frogger Offline
Mitglied*
Frogger  Offline
Mitglied*

Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893
DE: NW
Man braucht doch nur ins Gesetz zu schauen, in diesem Falle in den Text, der für ein Land wie Tunesien (nicht EU, keine Anerkennungsregeln) gilt:

Antwort auf:

= Fahrerlaubnisverordnung =

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 28. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.


Also, innerhalb der ersten 6 Monate nachdem der Wohnsitz in Deutschland genommen wurden, darf man den ausländischen Führerschein weiterbenutzen, bleibt man nur längstens 12 Monate in Deutschland, dann darf er ausnahmsweise auch 12 Monate lang benutzt werden.

Zur Erlangung eines entsprechenden deutschen Führerscheines muß ein Ausländer die theoretische und die praktische Fahrprüfung bestehen, es muß dafür aber kein Fahrunterricht genommen werden.

Re: Führerschein [Re: Frogger] #357918
27/04/2012 00:14
27/04/2012 00:14
Joined: Jun 2004
Beiträge: 114
Bayern
maedi Offline
Mitglied
maedi  Offline
Mitglied

Joined: Jun 2004
Beiträge: 114
Bayern
Dass er Theorie- und Praxisprüfung ablegen muß steht außer Frage. Dass er Fahrstunden nimmt ist auch selbstverständlich, mein Cousin hat eine Fahrschule. Es geht nur um die Vermeidung der Pflichtstunden.

Ich habe heute mal der Führerscheinstelle im Nachbarkreis einen Besuch abgestattet. Bei denen gehts auch ohne Karteikarte. Die geben die Führerscheine einfach der Schleierfahndung zur Überprüfung.

So stehts übrigens in der Verordnung:§ 31 FeV (3)" Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, dass seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen."

Der andere Nachbarlandkreis Weilheim-Schongau hat diese Erklärung sogar als PDF eingestellt. Darin muß der Antragsteller erklären, dass er einen gültigen FS besitzt und wird darauf hingewiesen, dass er strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.

Leider ist der Begriff Erklärung etwas schwammig und in OAL meinen sie damit amtliche Bescheinigung.

Wenn mir meine Arbeit wieder Zeit läßt, werde ich mit meinem gesammelten Wissen wieder bei meiner Sachbearbeiterin aufschlagen. Sie arbeitet wahrscheinlich nur nach Vorschrift. Dann werde ich mir dann mal ihren Vorgesetzten schnappen.

Re: Führerschein [Re: maedi] #357937
29/04/2012 16:58
29/04/2012 16:58
Joined: Feb 2006
Beiträge: 333
NRW
S
Samira1711 Offline
Mitglied
Samira1711  Offline
Mitglied
S

Joined: Feb 2006
Beiträge: 333
NRW
Genau Maedi, mach das!
Ich schrieb ja, die Behörde kann, bei Zweifeln, eine Abschrift anfordern. Bei unserer Behörde läuft das aber so, dass wenn die Behörde Zweifel hat, das Kraftfahrtbundesamt angeschrieben wird. Über die dann der jeweilige Staat angeschrieben wird. Das kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen. Karteikartenabschriften werden hier meist nur verlangt, wenn das Original verloren gegangen ist oder Zweifel an der Echtheit bestehen. Ist aber in der Regel eher Selten.
Bin mal gespannt wie der Vorgesetzte die Sache ist. Meld Dich mal, wenn Du bei Deinem Amt warst!

Re: Führerschein [Re: Samira1711] #357986
04/05/2012 00:15
04/05/2012 00:15
Joined: Jun 2004
Beiträge: 114
Bayern
maedi Offline
Mitglied
maedi  Offline
Mitglied

Joined: Jun 2004
Beiträge: 114
Bayern
Ich war heute nochmals mit meinem geballten Wissen bei der Führerscheinstelle. Habe der Sachbearbeiterin mal mittels Ausdrucken der Erklärungen der umliegenden Landratsämtern das Vorgehen der anderen LRA erklärt. Zuletzt erzählte ich ihr, dass im Nachbarlandkreis die FS der Schleierfahndung übergeben werden, die die FS dann auf Gültigkeit überprüft. Da meinte sie dann, dass das hier auch der Fall wäre. Als ich sie dann fragte, wieso dann ein Schreiben mit Stempel aus TN samt Übersetzung notwendig ist, wenn die FS eh überprüft werden, sagte sie, dass das hier die übliche Vorgehensweise sei, aber sie doch mal ihren Chef fragt. Und, oh Wunder: Mein Mann braucht keine Karteikartenabschrift, nicht mal eine Übersetzung des FS braucht er. Mit ein bißchen Druck und gutem Willen gehts doch...

Re: Führerschein [Re: maedi] #357992
04/05/2012 18:46
04/05/2012 18:46
Joined: Feb 2006
Beiträge: 333
NRW
S
Samira1711 Offline
Mitglied
Samira1711  Offline
Mitglied
S

Joined: Feb 2006
Beiträge: 333
NRW
Hey, super, Maedi! s11
Manchmal wirkt eine erneute Vorsprache beim Amt Wunder...
Konnte mir die Vorgehensweise der Sachbearbeiterin auch so gar nicht erklären. Also, wenn das die übliche Vorgehensweise ist, na dann...
Dann kann Dein Mann jetzt wenigstens mit dem Führerschein anfangen. Bei unserer Behörde braucht man eine Übersetzung, weil Tunesien ein sogenannter Drittstaat ist. Aber egal, die Klassen sind ja auf dem FS zu erkennen und er muss ja eh noch die Prüfung ablegen.

Seite 4 von 4 1 2 3 4