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Bescheinigung vom Vater #274386
18/09/2008 00:14
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Wo kann man die Bescheinigung bekommen, das man als Mutter allein mit dem Kind ausreisen, bzw unterwegs sein darf?

Geht das nur im Rathaus in Tunesien oder auch beim Konsulat in Deutschland?

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: CandelaNeu] #274396
18/09/2008 09:01
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Das ist ein formloses Schreiben, welches vom tunesischen Standesamt oder vom Tunesischen Konsulat beglaubigt werden muss (Unterschriftsbeglaubigung).
Jedesmal neu, aktuell, zeitnah......
LG Simla

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: LOE110119] #274401
18/09/2008 09:49
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Muss man zum Konsulat hinfahren oder kann man es auch per Post schicken, was kostet es? Hat jemand Erfahrung?

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: CandelaNeu] #274410
18/09/2008 10:54
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In Tunesien 0,600 TND , da gehts nur persönlich.

Konsulat bisher nur persönlich gemacht............2 Euro.

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: LOE110119] #274411
18/09/2008 10:59
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Bis jetzt haben wir immer ein formloses Schreiben aufgesetzt mit unseren Namen und den Reisedaten.

Was wichtig war, ist die beglaubigte Unterschrift meines Mannes. In Tunesien haben wir dies schnell auf der Gemeinde machen lassen, in der Schweiz beim Stadthalteramt. Mein Mann zeigte seinen Ausweis und seine Unterschrift und das ganze wurde abgestempelt. Ich weiss nicht wieviel er dafür bezahlt hat.

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: Babou] #274413
18/09/2008 11:15
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Das wäre ja toll, wenn eine Beglaubigung der Unterschrift auf der Gemeinde o. ä. hier ausreichen würde. Wir müssen nämlich gute 400 km bis zum zuständigen Tun. Konsulat fahren.

Beglaubigung in TN ist wohl die einfachste Variante, aber geht ja nur, falls der Vater auch mit dabei ist. Wenn die Mutter mal mit dem Kind/den Kindern alleine reisen will, bliebe ja sonst nur die Variante mit dem Konsulat.

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: Nela] #274415
18/09/2008 11:24
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Hallo Nela,
oh ja, aber das streiten sich die Geister
Fragt man die tunesischen Behörden, MUSS es vom tunesischen Amt beglaubigt sein, gleiches sagt die Deutsche Botschaft (=nicht zuständig, da tunesische Angelegenheiten).

Und da sind wir wieder beim leidigen Thema --> nichts genaues weiss man nicht, bzw. reisen einige so, andere nehmen gar nichts mit und es klappt dort auch seit Jahren.

Aber die offizielle, rechtl. Version ist: Beglaubigte Unterschrift einer tunesischen Behörde, aktuell und zeitnah.
LG Simla

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: LOE110119] #274423
18/09/2008 13:58
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Ja, wobei das mit dem ohne Papier reisen möchte ich in dem Fall lieber nicht testen, ist schon recht auffällig. Zum einen ist die kleine recht dunkel zum anderen hat sie den Nachnamen vom Vater, während die Mutter ihren Mädchennamen behalten hat.

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: CandelaNeu] #274427
18/09/2008 14:27
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Ich würde auch nicht mit einem extrem hellen Kind und deutschen Vornamen bzw. deutschen Nachnamen der Mutter ohne Papier verreisen, wenn das Kind zusätzlich die tunesische Staatsbürgerschaft hat !!!!

Grund: Kinder werden vom Tunesischen Konsulat nach Tunesien weitergemeldet (Anmeldung beim tunesischen Konsulat kann jederzeit erfolgen und man braucht dazu die Mutter nicht ;\) )....... im Falle einer zufälligen Kontrolle des Grenzbeamten erscheint das Kind als tunesischer Staatsbürger.
Ich hab schon genug Mütter gesehen, die ihren Flieger haben sausen lassen müssen.............. \:\(

Durch die neuen biometrietauglichen Pässe wird die Kontrolle, bzw. das Namenausspucken/Identifizierung zukünftig immer einfacher werden. (Kinderausweise gibt es nicht mehr und Kinderreisepässe werden sicherlich auch bald auslaufen)

LG Simla (auch ewige Kilometer bis zum nächsten Konsulat )

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: LOE110119] #274431
18/09/2008 14:49
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Khadija Offline
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Hallo zusammen

Ich berichte jetzt mal kurz von meinen gemachten Erfahrungen, da ich sehr viel alleine mit unserem Sohn nach TN reise.
Zuerst einmal ist es nicht so, dass wenn man mal ohne Erlaubnis ausgereist ist, dies beim nächsten Mal auch wieder klappt. Die Beamten an der Passkontrolle handhaben dies sehr unterschiedlich!!! Das heisst: Ausreise auch ohne Papier, Ausreise mit Papier (das zurückgegeben wurde) oder sehr oft Ausreise mit Papier (das einbehalten und sogar abgestempelt wird).
Ich würde euch empfehlen immer ein gültiges Ausreisepapier dabei zu haben!

Das heisst entweder beim tun.Konsulat oder Botschaft (Vordruck des Textes vorhanden) persönlich vorsprechen oder (in der CH) auf der Gemeinde/Noriat eine beglaubigt Unterschrift des Vaters einzuholen, die danach auf der Staatskanzlei überbeglaubigt werden muss für das Ausland! Sonst ist die Beglaubigung nicht international gültig. Dies alles kostet in der CH inkl. Porto/eingeschriebener Brief: Fr. 50.--

Falls jemand noch Fragen hat, bin ich gerne bereit zu antworten.
Lieber Gruss
Khadija


Khadija
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Der Weg zur Macht führt auch durch die Paläste,
der zum Reichtum durch die Basare,
der Weg zur Weisheit aber führt durch die Wüste. (Arabisches Sprichwort)
Re: Bescheinigung vom Vater [Re: Khadija] #274432
18/09/2008 14:55
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Hallo !
Habe da mal eine Frage: Wie ist das eigentlich wenn Mann D. und Frau TN Nur so mal für die Zukunft gefragt
LG norbi

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: norbi] #274433
18/09/2008 14:59
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gute Frage Norbi............das tunesische Kind hat einen deutschen Vater...........
Aber es heisst ja auch einfach nur "Erlaubnis des VATERS".

Musst Du mal das Konsulat fragen................würde mich auch interessieren.

z.K.: Das deutsche oder tunesische Sorge-, Aufenthaltsbestimmungsrecht befreit NICHT von dieser Ausreiseerlaubnis!

LG Simla

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: norbi] #274442
18/09/2008 16:11
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Salam Norbi können wir dich denn schon beglückwünschen???

Wassalam


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Bescheinigung vom Vater [Re: bandy] #274453
18/09/2008 20:10
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Hi !
Neeeiiiin ! War nur mal so eine Frage, man kann ja nie wissen, wann man es mal gebrauchen kann
LG norbi