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Noch ne Frage zum EFZ #269039
31/07/2008 11:00
31/07/2008 11:00
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LOE090910 Offline OP
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guten Morgen,
hab da noch ne Frage, muß ich persönlich zur Dt.Botschaft nach Tunis um meine Papiere zu legalisieren oder kann ich die Papiere meinem Verlobten schicken und er erledigt das im Vorfeld. Und kann er auch schon einen Termin bei zuständigen Standesamt machen.
LG

Re: Noch ne Frage zum EFZ [Re: LOE090910] #269044
31/07/2008 11:44
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Yuliya Offline
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Ich verstehe deine Frage erlich gesagt nicht so ganz

Ihr wollt doch in Tunesien heiraten, wenn ich es richtig in Errinerung habe? Dann muss du doch deine Papiere nicht legalisieren

Einzige was (außer Übersetzung, falls nicht international ausgestellt) Ihr mache müsst, ist so eine Anlage auf französisch für dein EFZ. Und es kannes entweder du oder er holen (sein Name steht ja auch drauf)
oder meintest du was anderes mit deiner Frage?

Re: Noch ne Frage zum EFZ [Re: Yuliya] #269048
31/07/2008 12:10
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LOE090910 Offline OP
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Hallo Yuliya,
ja ich denke das habe ich gemeint, also kann ich mein EFZ zu ihm schicken und er geht damit zur Botschaft. Benötigt er dort auch eine Kopie meines Passes, die Übersetzung meiner Scheidungspaiere, oder nur das EFZ.
LG

Re: Noch ne Frage zum EFZ [Re: LOE090910] #269067
31/07/2008 14:30
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Das mit Scheidungspapiere weiß ich einfach nicht - ich war davon nicht betrofen. Und Kopie des Passes würde ich so wie so mitschicken / mitnehmen - kostet ja nichts

Viel Erfolg

Re: Noch ne Frage zum EFZ [Re: LOE090910] #269084
31/07/2008 14:58
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norbi Offline
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Hi !
Ja, Du mußt Ihm auch Deine Scheidungsurteil mitschicken!
LG norbi

Re: Noch ne Frage zum EFZ [Re: norbi] #269409
03/08/2008 19:41
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iris61 Offline
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Nimm deine Scheidungspapiere mit.
Habe dat ganze gerade hinter mir, weil du sie übersetzten lassen mußt beim dolmetscher . sonst könnt ihr dort nicht heiraten
Der Dolmetscher wollte meine Scheidungspapiere nicht übersetzten weil der mündl.termin von der scheidung draufstand,
das Datum wann das die Scheidung geprüft wurde und das datum wann sie rechtskräftig wurde . Der Typ war überfordert, erst als ich mit dem EFK (überstz) vom Dt Konsulat rüberkam mit nur einem datum war er willig das urteil zu übersetzten !
Brauchte 2 kopien vom reisepass,
2 aufenthaltsbescheinigungen und
2 internationale geburtsurkunden (1 damit ihr das Familienbuch bekommt, 1 zum heiraten)
Nimm dir zeit mit wenn du zum dt. Konsulat gehst, da heißt es immer wenn du was beantragst und es haben willst " Kommen sie morgen wieder "!Mittw. haben sie nur bis 16°°h auf !