Hallo! Muss euch schonwieder um Hilfe bitten: Ab wann erhält man eigentl. die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für D? Bzw. wie lang gilt eigentl. die erste und wo muss man die dann verlängern lassen. Hab schon verschiedene Varianten gehört und auch dass es wohl drauf ankommt ob ER auch nix anstellt in D.... Niemand konnte mir es aber genau sagen - also, ihr seit gefragt! Danke schonmal Shams
hallo hab da auch schon oft verschiedenes gehört - ist wohl nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Bearbeiter zu Bearbeiter unterschiedlich... Früher war die befristete 3 Jahre gültig und danach dann entweder die Unbefristete oder eine Verlängerung der Befristung (wenn man bspw. nicht genug Unterhalt verdient).
Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen. *Khalil Gibran*
normalerweise bekommt ein ausländer die unbefristete aufenthaltserlaubnis nach 3 jahren, wenn er mit einer dt verheiratet ist. gleich zu anfang der ehe kanns aber auch sein, dass die aufenthaltserlaubnis erstmal auf ein jahr befristet wird, dann wieder auf ein jahr usw bis die 3 jahre erreicht sind.
wenn ein ausländer eine ausländerin, welche die unbefristete aufenthaltserlaubnis besitzt, heiratet, so bekommt er die unbefristete aufenthaltserlaubnis nach 5 jahren. auch wenns ne europäische ausländerin ist.... soweit ich weiß wird die erste aufenthaltserlaubnis auch gleich auf 5 jahre ausgestellt.... so wars zumindest bei uns....
Meinem Mann läuft bald die auf 3 Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung ab, die er aufgrund der Familienzusammenführung hatte. Nun kann er entweder eingebürgert werden (wenn er einen unbefristeten Arbeitsplatz hat und kein Geld vom Staat bezieht, Kinder zählen übrigens nicht!). Trifft dies nicht zu gibt es eine Verlängerung für 3 Jahre.
Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann, warte ich lieber darauf, bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
Mein Mann hat nach 3 Jahren seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Voraussetzung ist, dass man noch verheiratet ist, zusammen wohnt und kein Geld vom Staat bezieht. So war es zumindest bei ihm. Kurz danach hat er die Einbürgerung beantragt. Dies konnte man bisher, wenn man mit einem/r Deutschen verheiratet ist nach 3 Jahren. Soweit ich weiß, hat sich das aber jetzt geändert.
Mein Mann kam am 4.7.07.mit FZF hierher. Er bekam 1 Jahr aufenthalt. Heute gehen wir zum amt um es zu verlängern. Werde euch berichten,wie lange er bekam.
Besser Lieben und verlieren, als niemals geliebt zu haben
Komme grad von der ALB. Musste was erledigen lassen und hab gefragt wegen unbefristet. Also im LK Breisgau Hochschwarzwald bekommt man diese nach 3 Jahren wenn man verheiratet ist mit einem deutschen Menschen, unbefristete Arbeit nachweisen kann, dort länger als 6 Monate arbeitet, und evt. falls verlangt bei der Ersterteilung des Aufenthaltstitels, einen Nachweis über den Integrationskurs. Falls der nicht verlangt wurde wird vor Ort ein bischen mit dem Ausländer geredet um zu sehen wie das so funktioniert. Ausserdem wird ein aktuelles biom. Passfoto benötigt und es dauert ca. 4 Wochen, da eine Abfrage beim Landeskriminalamt gemacht wird und ein Auszug aus dem Polizeiregister angefordert wird.