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Melde oder Aufenthalstbescheinigung? #264651
03/07/2008 17:33
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ich war heute unsere Eheschließung anmelden. Da hat mich die gute ganz verwirrt.

Wenn mein Verlobter nun das Visa beantragt, brauch er dann meine Melde oder meine Aufenthaltsbescheinigung? Geht beides?

Danke schon einmal im Vorraus

madi

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: LOE090716] #264652
03/07/2008 17:37
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melde !
und kurz danach flattert Dir Post von der GEZ ins Haus, wo er vielleicht noch gar nicht da ist grrrrr

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: zaza] #264654
03/07/2008 17:40
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ich spreche ja von MEINER

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: LOE090716] #264655
03/07/2008 17:42
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immer noch melde

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: zaza] #264661
03/07/2008 18:35
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hab eben gelesen Aufenthaltsnachweis..ist ja vom Prinzip beides..ach so ein Mist

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: LOE090716] #264662
03/07/2008 18:38
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Herzchen von Dir eine Meldebestätigung von ihm einen Aufenthaltsnachweis wie der auch immer in TN aussieht.
Die Meldebestätigung hast Du ja eh aber ich glaube die muss nochmal aktualisiert werden. Und nun glaub mir doch mal.
Das ist nunmal Bürokratensprache.

LG Zaza

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: zaza] #264663
03/07/2008 18:42
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ne, die habe ich eben nicht, denn zur Anmeldung der Eheschließung benötigte ich die Aufenthaltsbescheinigung und bei ihm ürbigens die Meldebescheinigung..hätte ja sein können, ich kann mir die Kohle sparen..da beides gleich aussieht..Die gute hat meine Meldebescheinigung heute schön vor meinen Augen zerissen und mir dafür die Aufenthaltsbescheinigung gegeben.

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: LOE090716] #264665
03/07/2008 18:45
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Es sei denn Gera macht wieder Sonderlocken und verlangt ausnahmsweise auch von Dir eine Aufenthaltsbestätigung:


"Einige Dienststellen und Ämter verlangen eine Aufenthaltsbestätigung. Diese enthält mehr Personenstandsdaten als eine Meldebestätigung (beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit). Aufenthaltsbestätigungen für Eheschließungen kann auch das Standesamt ausstellen. Die Gültigkeit beträgt 14 Tage. Bestätigungen für das Wohnungsamt sind gebührenfrei (Nachweis erforderlich)."

Um also ganz sicher zu gehen investier doch die Kohle (kostet nämlich) und lass sie Dir ausstellen, nach dem Motto lieber zu viel als zu wenig.

Und in Tunesien gibt es diese Unterscheidung soweit ich mich erinnere auch.

LG Zaza

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: LOE090716] #264666
03/07/2008 18:46
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lass mich doch erst mal fertig werden

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: zaza] #264667
03/07/2008 18:48
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Gera hat Sonderlocken gemacht..Mir geht es nur darum, ob S. die Aufenthaltsbescheinigung anstatt einer Meldebescheinigung mit zur Visabeantragung nehmen kann, da es vom Prinzip her der gleiche Mist ist ;O)

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: LOE090716] #264669
03/07/2008 18:58
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Ich habe es vor 2 Jahren so gelernt: Meldebescheinigung für Innenländische (innerhalb DE) Angelegenheiten und die Aufenthaltbescheinigung für Vorzeigen im Ausland. \:\)

Es ist eigentlich inhaltlich gleiches Dokument, nur auf der Aufenthaltbescheinigung muss aktueller Familienstand mitausgedruckt werden.

Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung? [Re: LOE090716] #264679
03/07/2008 21:04
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steht doch alles da worin der Unterschied liegt also nochmal mach doch beides und bist auf der sicheren Seite

LG zaza