Herzchen von Dir eine Meldebestätigung von ihm einen Aufenthaltsnachweis wie der auch immer in TN aussieht. Die Meldebestätigung hast Du ja eh aber ich glaube die muss nochmal aktualisiert werden. Und nun glaub mir doch mal. Das ist nunmal Bürokratensprache.
LG Zaza
Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung?
[Re: zaza]
#264663 03/07/200818:4203/07/200818:42
ne, die habe ich eben nicht, denn zur Anmeldung der Eheschließung benötigte ich die Aufenthaltsbescheinigung und bei ihm ürbigens die Meldebescheinigung..hätte ja sein können, ich kann mir die Kohle sparen..da beides gleich aussieht..Die gute hat meine Meldebescheinigung heute schön vor meinen Augen zerissen und mir dafür die Aufenthaltsbescheinigung gegeben.
Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung?
[Re: LOE090716]
#264665 03/07/200818:4503/07/200818:45
Es sei denn Gera macht wieder Sonderlocken und verlangt ausnahmsweise auch von Dir eine Aufenthaltsbestätigung:
"Einige Dienststellen und Ämter verlangen eine Aufenthaltsbestätigung. Diese enthält mehr Personenstandsdaten als eine Meldebestätigung (beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit). Aufenthaltsbestätigungen für Eheschließungen kann auch das Standesamt ausstellen. Die Gültigkeit beträgt 14 Tage. Bestätigungen für das Wohnungsamt sind gebührenfrei (Nachweis erforderlich)."
Um also ganz sicher zu gehen investier doch die Kohle (kostet nämlich) und lass sie Dir ausstellen, nach dem Motto lieber zu viel als zu wenig.
Und in Tunesien gibt es diese Unterscheidung soweit ich mich erinnere auch.
LG Zaza
Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung?
[Re: LOE090716]
#264666 03/07/200818:4603/07/200818:46
Gera hat Sonderlocken gemacht..Mir geht es nur darum, ob S. die Aufenthaltsbescheinigung anstatt einer Meldebescheinigung mit zur Visabeantragung nehmen kann, da es vom Prinzip her der gleiche Mist ist ;O)
Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung?
[Re: LOE090716]
#264669 03/07/200818:5803/07/200818:58
Ich habe es vor 2 Jahren so gelernt: Meldebescheinigung für Innenländische (innerhalb DE) Angelegenheiten und die Aufenthaltbescheinigung für Vorzeigen im Ausland.
Es ist eigentlich inhaltlich gleiches Dokument, nur auf der Aufenthaltbescheinigung muss aktueller Familienstand mitausgedruckt werden.
Re: Melde oder Aufenthalstbescheinigung?
[Re: LOE090716]
#264679 03/07/200821:0403/07/200821:04