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Katze nach Tunesien? #256585
27/05/2008 16:59
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Kollmar
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amira86 Offline OP
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amira86  Offline OP
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Kollmar
Ich hoffe ich habe auf der Suche nach Infos nichts übersehen!!

Also, es geht darum das ich nach Tunesien gehen will, wann genau weiss ich allerdings noch nicht und bis dahin wird sich vielleicht ja auch noch etwas ändern...

Nun aber meine Frage:

Ist es möglich eine Katze mit nach Tunesien zu nehmen und wenn ja was muss man beachten?

Würd mich freuen wenn das einer von euch weiss...

Re: Katze nach Tunesien? [Re: amira86] #256586
27/05/2008 17:41
27/05/2008 17:41
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Katousti Offline
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Hallo Amira,

möglich ist es. Ich weiß aber nicht, welche Anforderungen Tunesien für die Einreise stellt. Frag da am besten mal bei deinem Tierarzt nach, die haben immer die aktuellen Einreisebestimmungen vorliegen.

Für die Rückreise nach Deutschland braucht die Katze eine gültige Tollwutimpfung und ihr Blut muss von einem anerkannten Labor auf einen gültigen Tollwuttiter untersucht werden. Ich glaube, die Katze muss auch einen Mikrochip eingesetzt bekommen. Aber frag am besten mal beim Tierarzt nach.


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Re: Katze nach Tunesien? [Re: amira86] #256617
27/05/2008 21:48
27/05/2008 21:48
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Merkblatt für die Einfuhr von Haustieren nach Deutschland

Die jeweils gültigen und ausführlichen Bestimmungen können der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entnommen werden.

http://www.bmelv.de

Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen einer neuen Europäischen Verordnung.

Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.

Pro Person können höchstens 5 dieser Heimtiere mitgeführt werden.

Für die Einreise in die EU-Mitgliedstaaten (außer Irland, Malta, Schweden und Vereinigtes Königreich) aus sogenannten gelisteten Drittländern (aktuelle Liste s. http://www.bmelv.de, z.Zt. auch Tunesien!) muss jedes Tier durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder gekennzeichnet sein und in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit nach WHO-Norm; die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers).

Ist das Herkunftsland nicht gelistet und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich (z.Zt. auch Tunesien !), müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.

Dabei hat die Blutentnahme ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vorzunehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen. Hierzu muss die Blutprobe an eines der zugelassenen Laboratorien gesendet werden ( s. hierzu ebenfalls unter http://www.bmelv.de ). Es wird empfohlen, vorher mit dem betreffenden Labor Kontakt aufzunehmen, um den Versand der Blutprobe abzustimmen. Sofern der Impfschutz nach der Blutuntersuchung vorschriftsmäßig aufrechterhalten wird, muss diese Impfung nicht wiederholt werden.

Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU eine Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im Heimtierausweis dokumentiert ist.

Für die Einfuhr aus Tunesien bedeutet dies konkret, dass jedes Tier durch entsprechende Tätowierung oder Transponder gekennzeichnet sein muss und dass bei jedem Tier eine Blutuntersuchung erforderlich ist.

Die zuvor genannten Einreisebedingungen müssen mit einer "Gesundheitsbescheinigung für nicht gewerbliche Verbringungen von Hunden, Katzen und Frettchen aus Drittländern in die Gemeinschaft" nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung hat ein amtlicher oder autorisierter Tierarzt auszustellen. Zusätzlich sind Belegdokumente, wie Impfausweis oder Nachweis über die Blutuntersuchung, mitzuführen.

Die meisten der im Großraum Tunis ansässigen Tierärzte kennen sich mit dem Verfahren aus und können die entsprechende Bescheinigung auf dem geforderten Vordruck ausstellen. Voraussetzung ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen.Werden die Tiere von keiner Person begleitet, sondern als "unbegleitete Fracht" transportiert, bedarf es einer "Gesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen zu Handelszwecken in die Gemeinschaft" . Die im Großraum Tunis ansässigen Tierärzte kennen sich mit diesem Verfahren ebenfalls aus.
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/Konsularischer__Service/seite__haustier.html

Re: Katze nach Tunesien? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #256665
28/05/2008 07:25
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Cheker Offline
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Die Katze soll nach Tunesien und nicht nach Deutschland.........

Re: Katze nach Tunesien? [Re: Cheker] #256667
28/05/2008 09:52
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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 Original geschrieben von: Cheker
Die Katze soll nach Tunesien und nicht nach Deutschland.........


Sorry ich war etwas genervt gestern und so passieren Fehler. Ich stelle heute Abend, wenn mir keiner zuvor kommt, das Merkblatt für Ausland rein.

Danke für diesen Hinweis.

Claudia

Re: Katze nach Tunesien? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #256831
28/05/2008 15:31
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Katousti Offline
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aber man kann es ja auch so verstehen, dass sie nach dem Urlaub wieder mit nach Deutschland soll.


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Re: Katze nach Tunesien? [Re: Katousti] #257022
29/05/2008 00:10
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Ja aber die Frage war schon eher umgedreht. Ich suche es aus aber heute Abend nicht mehr.
Claudia

Re: Katze nach Tunesien? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #257152
29/05/2008 12:51
29/05/2008 12:51
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Oh man, wenn Tunesien es genauso handhabt wie Deutschland wird das wohl ganz schön kompliziert und kostspielig...

Aber naja, mit soll er auf jeden Fall!

Re: Katze nach Tunesien? [Re: amira86] #257348
29/05/2008 22:35
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Was man immer als erstes beachten muss, die Katze oder das haustier muss ja nach dem Urlaub wieder mit nach Deutschland und da sind genau die oben genannten Dinge erforderlich.

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_haustiere/index.html

Reisen mit Haustieren

* Wiedereinreise mit Haustieren
* Mitbringen von Haustieren (aus dem Ausland)


Worauf muss ich achten, wenn ich mit meinem Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) nach einem Auslandsurlaub wieder nach Deutschland komme?
Verschmuste HundeNeben den allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften sind bei der (Wieder-) Einfuhr von lebenden Tieren umfangreiche Regelungen aus dem Bereich des Veterinärrechtes zu beachten.
Darin sind aber auch Erleichterungen vorgesehen, z.B. für private Haustiere.

Die Bedingungen für die erleichterte (Wieder-) Einfuhr von bis zu fünf Hunden, Katzen oder Frettchen im privaten Reiseverkehr oder bei einem privaten Wohnsitzwechsel sind Folgende:
Die Tiere müssen ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft, mit einem Mikrochip oder- übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sowie von einem EU-Heimtierausweis - übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis - begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchgeführt werden.

In Zweifelsfällen wird die Zollstelle an der Grenze den zuständigen Veterinär einschalten, der dann über die Freigabe der Tiere bzw. andere Maßnahmen entscheidet.
Bitte beachten Sie, dass andere Länder zwar ähnliche Regelungen haben, dass Sie sich aber dennoch vor einer Auslandsreise im Reiseland nach den dort gültigen Bedingungen erkundigen sollten.
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Ich möchte mir ein Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) aus einem Land, das nicht zur EG gehört, mitbringen. Was muss ich bei der Einreise beachten?
Seit dem 01. Oktober 2004 gelten für Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Haustier, das aus einem Drittland stammt und in die EG eingeführt wird,

* mit einem Mikrochip oder - übergangsweise bis 02. Juli 2011 - mit einer lesbaren Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein,
* eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben,
* von einer amtlichen Veterinärbescheinigung begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund eines Bluttests mitzuführen.

Bei Reisen aus einem Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien

* muss im betreffenden Land vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EG-zugelassenen Labor durchgeführt werden,
* muss vom Zeitpunkt des Bluttests bis zur Einreise eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden.

Aufgrund aller einzuhaltenden Wartezeiten (für Impfung und Bluttest) können aus diesen Ländern stammende Hunde, Katzen und Frettchen die tierseuchenrechtlichen Einreisebedingungen im Rahmen des Reiseverkehrs frühestens im Alter von sieben Monaten erfüllen.
Es ist außerdem zu beachten, dass:

* diese Vorschriften auch für die Mitnahme von gefundenen Tieren gelten (Strandhund/Hotelkatze),
* nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen.

Bei der Einreise mit Tieren, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, muss damit gerechnet werden, dass die Tiere an der ersten Grenze der EG kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder unter Umständen auch die Tötung der Tiere angeordnet werden kann.

Weiterführende Informationen über die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie beim Tierarzt, beim zuständigen Amtstierarzt oder auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema "Reisen mit Haustieren".

Bei der Einfuhr von Hunden ist außerdem das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland zu beachten.
Nach diesem Gesetz dürfen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das Verbot gilt auch für weitere Rassen, für die nach den Vorschriften des Bundeslandes in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährdung vermutet wird. Weitere Informationen dazu kann Ihnen das für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt erteilen.
Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

1. Gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr),
2. Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden,
3. Dienst- und Behindertenbegleithunde,

soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Neben den oben genannten Bestimmungen müssen auch die zollrechtlichen Regelungen für Einfuhren im Reiseverkehr beachtet werden.

Re: Katze nach Tunesien? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #257351
29/05/2008 22:42
29/05/2008 22:42
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Reisen mit Hund Katze Frettchen
EU - Heimtierpass
Seit 01.10.2004 gelten in der EU (einschließlich der neuen Beitrittsländer) weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein. Es muss für sie der blaue einheitlich gestaltete EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutschutzimpfung hervorgeht (d.h. durchgeführt mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor Grenzübertritt). Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, können aber in diesen Pass eingetragen werden.

Die Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu 5 Tieren und auch für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EU.
Übergangsweise können für den privaten Reiseverkehr die bisher verwendeten Impfpässe verwendet werden, wenn sie

* vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden
* noch gültig sind in Bezug auf den Impfschutz (also gültig bis 12 Monate nach der letzten Tollwutimpfung)
* den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (Angaben zum Tier und seinem Besitzer, individuelle Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung).

Irland, Malta, Norwegen, Schweden und United Kingdom dürfen noch für eine Übergangszeit von 5 Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen stellen, z.B. die Bestimmung des Tollwut-Titers sowie besondere Bestimmungen hinsichtlich Bandwurm- und Zeckenbehandlung. Auch Finnland darf noch für die genannte Übergangszeit eine Behandlung gegen Bandwürmer verlangen.

Reisen in Nicht - EU - Länder und Wieder-Einreise

Reisen in Drittländer (Nicht-EU-Länder):
Für Drittländer gelten weiterhin deren eigene länderspezifisch unterschiedliche Bestimmungen, die für die Einreise erfüllt werde müssen (siehe unten). Notwendige amtstierärztliche Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie Transportzeugnisse werden vom Veterinäramt ausgestellt.

Die EU hat folgende Liste von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwut-Status dem der EU entspricht. Bei der Wieder-Einreise ihres Haustiers aus einem dieser gelisteten Länder in die EU gelten somit gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliches Reisen. Drittland-Liste:

WICHTIG: Bei der Wieder-Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende Anforderungen:

* so muss mindestens 30 Tage nach der Impfung über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörper-Titer bestimmt werden. (Liste der zugelassenen Labors zum Nachweis des Titers in Deutschland)
* diese Tollwut-Titerbestimmung ist vor der Abreise ins nicht gelistete Drittland durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
* amtstierärztliche Bescheinigung über die Einhaltung der genannten Bestimmungen.
Die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier regelmäßig alle 12 Monate einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.

Tunesien gehört dazu.

http://www.onlineholidays.de/reisen1/tierereisen/vierpfotern_grenze.html

http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/qanda_de.htm

Re: Katze nach Tunesien? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #257382
29/05/2008 23:32
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sina_marie Offline
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Die Katze mit nach TN???Die ganzen Krankheiten,dass anstrengende Klima usw usw!!!
Das würde ich meiner Katze niiiiiiie antun!!
Und wenn ich sie wirklich liebe,nehme ich sie nicht mit!!
Tunesien ist nicht Amerika!!!!!!!!

Re: Katze nach Tunesien? [Re: sina_marie] #257386
29/05/2008 23:34
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 Original geschrieben von: sina_marie
Die Katze mit nach TN???Die ganzen Krankheiten,dass anstrengende Klima usw usw!!!
Das würde ich meiner Katze niiiiiiie antun!!
Und wenn ich sie wirklich liebe,nehme ich sie nicht mit!!
Tunesien ist nicht Amerika!!!!!!!!


So denke ich auch.

Claudia

Re: Katze nach Tunesien? [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #257416
30/05/2008 00:29
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sina_marie Offline
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Auch darf man nicht vergessen,was dort unten Katzenfutter kostet?!Oder der Tierarzt!!!

Das sollte man echt nicht so locker easy nehmen!!

Damit tut man sich und der Katze keinen Gefallen!!Irgendwann wirst du eine völlig gestörte Katze haben..Willst du das wirklich??Ist sie eine Wohnungskatze?Das wird in TN garnicht klappen,schwupps ist sie weg!!Ist Sie Freigänger, dann wird sie von den anderen Katzen zerfetzt,denn sie legt ein ganz anderes Verhalten an den Tag,wie die tun. Katzen!!!

Gerade Katzen die ein sooo feines Gespühr haben...

Re: Katze nach Tunesien? [Re: sina_marie] #257419
30/05/2008 00:37
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sina_marie Offline
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Schiebe ich meine Wohnungspalme von die linke in die rechte Wohnzimmerecke,pieselt meine Katze a.d Teppich, weil sie mit dieser Umstellung total überfordert ist!!!
Dann muss ich alle 2Monate das Trockenfutter wechseln!wenn nicht macht sie Hungerstreik!! usw usw...

Ich glaube in TN würde sie schon bei de Landung einen Herzinfackt bekommen.... arme Mietzi...

Re: Katze nach Tunesien? [Re: sina_marie] #257507
30/05/2008 13:52
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Hallo Sina

Hast du schonmal eine Katze mit nach TN genommen? Nicht jede Mieze ist gleich (empfindlich). Es kann auch gutgehen. Gerade wenn es eine "Südkatze" und vom Charakter/Gesunheit eine robuste ist. Es gibt sogar Katzen, die gerne mit im Auto fahren. Tierarzt und Futter sind nicht teurer als bei uns hier (und die meisten Auswanderer gehen nicht, wenn sie dort am Hungertuch nagen müssten). Aber ich gebe dir Recht, wenn es eine sensible, empfindliche, europäische Wohnungskatze ist. Wobei es auch da, bezogen auf Wohnungskatzen, die Möglichkeit gäbe, ein Haus ausbruchsicher zu machen, wenn die Katze nicht raus soll. Das Haus einer ausgewanderten Familie ist mit einer Mauer umgeben, an der ein Netz zum Hausdach führt. Das Netz sieht man von weitem nicht. So können die Katzen und die Hunde sich im Innenhof frei bewegen, aber nicht entwischen.

Viele Grüsse

Ps: Alles Gute zum Geburtstag ;\)