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Re: Name des Mannes annehmen??
[Re: Schneeeule]
#235872
14/02/2008 12:03
14/02/2008 12:03
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Joined: Jan 2008
Beiträge: 440 deutschland
lovegirl
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So ich habe es gefunden: Frage: Ich durchsuchte gerade diese Seite und stieß auf Ihre Antwort auf die Frage Nr. 2537, die sich mit dem Ändern der Nachnamen von Frauen befasst… Da Sie sagten, dass es harâm ist: Könnten Sie mir dazu bitte einen Hinweis aus dem Qur’ân oder einen Hadîth geben, wenn möglich? Antwort: Alles Lob gebührt Allâh. Es scheint, dass in der Frage eine Frau gemeint ist, die ihren Familiennamen in den ihres Ehemannes umändert, nachdem sie heiratet. Dies ist harâm und ist in der Sharî’ah nicht erlaubt, weil es niemandem erlaubt ist, zu behaupten, zu irgendjemand anderem zu gehören als zu seinem oder ihrem Vater. Allâh sagt (ungefähre Bedeutung): „Nennt sie (eure Adoptivsöhne) nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor Allah…“ [al-Ahzâb 33:5] Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Allâh hat denjenigen verflucht, der behauptet, zu jemand anderem zu gehören als zu seinem Vater." (Berichtet von Imam Ahmad und anderen). Und Allâh weiß es am besten. Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 4362) Mittelmeerchen ich hab das nicht böse gemeint mit dem normal. Ich weiß nicht ist normal auf dieser Welt
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher und die Intelligenten voller Zweifel sind.
Bertrand Russell
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Re: Name des Mannes annehmen??
[Re: lovegirl]
#235875
14/02/2008 12:19
14/02/2008 12:19
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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Nun, die zitierte Stelle bezieht sich explizit auf Adoption (zudem von Söhnen), nicht auf Heiraten, zudem wird durch die Annahme eines Namens nicht behauptet, jemand stamme von einem anderen Vater ab. Zudem: der Namensbestandteil der nach ibn/bint folgt, ist üblicherweise auch nicht der Nachname des Vaters, sondern dessen Vorname bzw. Rufname - in früherer Zeit gab es zudem kaum Nachnamen.
Ich (und nicht nur ich) halte daher die entsprechende Fatwa, auf die man sich hier bezieht, für nicht sachgerecht für diesen Umstand.
Es gibt dann noch eine andere Fatwa, die darauf fußt, daß EUROPÄER Frauen als Besitztum des Mannes angesehen haben (sie wurde gezwungen, dessen Namen anzunehmen) und aus diesem Grunde Muslime dies nicht tun sollten.
Auch diese Fatwa ist nicht stichhaltig, da es im heutigen Europa in so gut wie allen Ländern der Frau freigestellt ist, den eigenen Namen zu behalten - somit entfällt die Begründung dieser Fatwa.
Es gibt übrigens auch abweichende Fatwas, in denen z.B. darauf abgestellt wird, daß eine Frau, die den Namen des Mannes annimmt, damit zum Ausdruck bringt, daß sie ihm zugehört (und keineswegs, daß sie von ihm oder dessen Vater abstammt, was ohnehin inzestuös wäre).
Als Resultat ist festzustellen, daß im Koran die Annahme des Nachnamens bei einer Heirat NICHT verboten wurde - und daß alle diesbezügichen Verbote lediglich auf Fatwas beruhen, also allein für bestimmte Gebiete und Glaubensauffassungen Gültigkeit haben.
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