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Re: Visumsverlängerung
[Re: Mahdia_haeti]
#230686
03/01/2008 00:27
03/01/2008 00:27
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Joined: Dec 2006
Beiträge: 28 Deutschland
nana2006
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OP
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Joined: Dec 2006
Beiträge: 28
Deutschland
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Hallo ihr Lieben, danke schon mal für das Feedback. Wir gehen gleich morgen früh zur Ausländerbehörde - nur für den Fall, dass es doch länger dauert mit der Auswertung - scheint ja echt willkür zu sein..Ich halte euch auf dem Laufenden! Und ja, es geht um die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, mein Mann ist seit März 2007 hier und das erste Visum haben wir für ein Jahr bekommen. Ich habe mal gelesen, dass es bei der ersten Verlängerung ein Visum für zwei weitere Jahre gibt, ist das richtig? Oder hängt das von bestimmten Faktoren ab? Irgendwie nervig diese Sachen, man fühlt sich den Behörden so asugeliefert. Bin ja froh, dass ich eventuell mit rein kann, denn sein Deutsch ist zwar inzwischen recht gut, aber man überliest doch mal schnell ein Wörtchen und dann hat man nachher den Salat.. Na ja, wir werden es sehen... LG, Nana
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Re: Visumsverlängerung
[Re: nana2006]
#230860
04/01/2008 19:31
04/01/2008 19:31
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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...reine Wllkür...
nein, das ist eine Ermessensentscheidung, die also im Gegensatz zur Willkür von bestimmten Überlegungen abhängig ist. Das Ermessen wird nicht unbedingt von jedem einzelnen Sachbearbeiter ausgeübt, in der Realität dürfte eine Regelungen für die ganze Behörde gelten und sich die Sachbearbeiter für gleichliegende Fälle für ein gleiches Vorgehen miteinander abstimmen, doch was in einer Behörde gilt, muß in der anderen eben nicht automatisch ebenfalls gelten, solange es nicht durch ein Gesetz als "Muß-Vorschrift" (im Gegensatz zur "Kann-Vorschrift") vorgegeben ist.
Insofern gibt es Ausländerämter, die die erste Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich für 3 Jahre ausstellen und andere, die das nur für 1 Jahr tun, es gibt Ausländerämter, die ein Visum problemlos verlängern, andere nicht, welche senden nach einer Touristenheirat den Ehepartner zurück ins Heimatland und welche tun es nicht. Möglich ist auch, daß z.B. für Türken etwas anderes gilt, als für Kenianer und für Männer etwas anderes als für Frauen (all dies ist ja z.B. auch bei Visumserteilungen der Fall, und beileibe nicht nur in Deutschland, in den USA müssen z.B. tunesische Männer einen anderen Visumsantrag ausfüllen als Frauen und dabei andere Fragen beantworten, für Deutschland vermute ich [ohne es zu wissen], daß Frauen eher ein Touristenvisum bekommen, als Männer, usw....). Das alles ist abhängig von Erfahrungen, die die Behörden früher gemacht haben, und da gibt es durchaus Gemeinden und Länder, wo es bessere und schlechtere Erfahrungen gibt - und wo die Prognose positiver oder negativer ausfällt.
Diese Einzelfall(-gegend)-Flexibilität hat der Gesetzgeber ja gerade gewollt, indem er den Wortlaut des Gesetzes mit dem Wort "kann" versehen hat. :-)
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