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Grundbuch in Tunesien #230310
27/12/2007 23:28
27/12/2007 23:28
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LOE090309 Offline OP
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LOE090309  Offline OP
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Mein Mann erhält in Tunesien ein Stück Land als "Erbverteilung" gutgeschrieben. Da wir bereits hier Eigentum je zur Hälte haben, möchte mein Mann und auch seine Familie, dass sein Anteil auf uns beide im Grundbuch eingetragen wird.
Wer kann mir sagen, welche Papiere und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen ??
Besten Dank für Eure Antworten.

Re: Grundbuch in Tunesien [Re: LOE090309] #230398
29/12/2007 13:38
29/12/2007 13:38
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Sajana Offline
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Das beste ist du wendest dich an einen Anwalt der sich mit tunesischem Recht auskennt, in Deutschland gibt es nur einen, der wurde auch schon einigemale hier im Forum genannt.

In Tunesien ist es normalerweise so, dass ein Nicht-Tunesier kein Land besitzen darf, es sei denn der zuständige Gouverneur stimmt zu, das kann allerdings Jahre dauern. Eheleute hätten die Möglichkeit einen tunesischen Ehevertrag zu machen und diesen im Grundbuch mit aufführen zu lassen, was aber nur besagen würde, dass du ggf. bei einem Verkauf einen bestimmten Anteil des Geldes erhalten würdest - ein richtiger Eintrag als Eigner im Grundbuch ist auch das nicht - aber wie gesagt frage den Anwalt.

Re: Grundbuch in Tunesien [Re: LOE090309] #230408
29/12/2007 15:40
29/12/2007 15:40
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Habiba50 Offline
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 Antwort auf:
Das beste ist du wendest dich an einen Anwalt der sich mit tunesischem Recht auskennt,


Das ist der einzigst vernünftige Rat, den man in solchen Fällen geben kann!! Ob es allerdings in D nur einen gibt, wage ich zu bezweifeln. Ein sehr guter Anwalt/Notar (vertrauensvoller) für Haus/Grundstück/Mietrecht würde sich auch für die "tunesichen Belange" kundig machen und aktualisieren. Bei Interesse haben sie Zugang und können so sogar noch ihren Bereich erweitern!
In Deinem Fall würd ich es keinesfalls ohne "juristischer Hilfe" handhaben!
Viel Glück!


Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt.
Christian Morgenstern
Es gibt zwei Motive menschlichen Handelns: Eigennutz und Furcht.
Napoleon
Re: Grundbuch in Tunesien [Re: Habiba50] #230424
29/12/2007 19:12
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LOE090309 Offline OP
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Danke für Eure Antworten.
Wir lassen das ganze nun über das Gouvernement abkären, da sind wir auch an der richtigen Adresse. Nach Rücksprache mit einer CH Anwältin ist dies die kompetente Anlaufstelle. Möglich ist es auf alle Fälle, sie hat bereits einen Vetrtag erstellt, jedoch für Maroco. (Vertrag jedoch mit Notar oder Anwalt aufsetzen lassen)
Es gibt übrigens einige Anwälte in D und CH mit der Zulassung für beide Länder. Sind halt nicht ganz billig, weil sie die Europäischen Ansätze verrechnen.

@ Sajana
Nichttunesier dürfen kein Agrarland erwerben. Bauland kann ein Ausländer jederzeit kaufen und auch bebauen. (muss aber eingezont sein)

Danke nochmals und halte Euch dann auf dem Laufenden

Re: Grundbuch in Tunesien [Re: Habiba50] #230432
29/12/2007 20:19
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Martha Offline
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sorry, habiba, NIEMALS zu einem deutschen anwalt für solche dinge, die überschätzen die geschriebenen gesetze in tn nämlich, noch lange nicht alles, was im gesetz verankert ist, kannst du durchsetzen, schon gar nicht als ausländer.
selbst bei einem tunesischen anwalt wär ich skeptisch, und auch, wenn du als deutsche im grundbuch in tn eingetragen wirst, kenne solch einen fall, ist durch den gouverneur gemacht worden, ging auch sehr schnell, so wage ich zu bezweifeln, dass diejenige im ernstfall jemals ihren anspruch geltend machen kann.


wem der schuh paßt, der zieht ihn sich an
Re: Grundbuch in Tunesien [Re: LOE090309] #230433
29/12/2007 20:20
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nicht in jedem gouvernerat


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Re: Grundbuch in Tunesien [Re: Martha] #230437
29/12/2007 22:01
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Habiba50 Offline
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Habiba50  Offline
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Martha, brauchst nicht "sorry" sagen; ich glaube es Dir aufs Wort!!
Allerdings bin ich erstaunt,daß ein deutscher oder schweizer Anwalt da immer noch "überfordert" ist! Wir haben "gute" Erfahrungen mit einem D gemacht, der noch nicht einmal Fachanwalt war. Aber jeder Fall ist ja auch unterschiedlich....
 Antwort auf:
dass diejenige im ernstfall jemals ihren anspruch geltend machen kann.
Leider, leider... - das ist ein Unding!!


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