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Re: Ich habe eine Frage
[Re: AlishaElain]
#223592
22/10/2007 12:56
22/10/2007 12:56
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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...Um dummen Gedanken (zwecks Entführung) aus dem Weg zu gehen will ich mich nun für ihn erkundigen, ob es einen Weg gibt hier zu bleiben, damit dem Kind nichts passiert...
Mit anderen Worten spielt er mit dem Gedanken, das Kind zu entführen, wenn er nicht hierbleiben kann? Das ist ja ein nettes Früchtchen!
...ob es einen Weg gibt hier zu bleiben, damit dem Kind nichts passiert...
tja, da hätte ich persönlich wohl eher Bedenken, daß etwas passiert, wenn er hier bleibt...
...Wenn er sich scheiden lässt, muss er zurück...
Nach zwei Jahren wohl nicht mehr, vorher allerdings sehr wohl. Im übrigen hat ein leiblicher Vater ein Besuchsrecht für sein Kind, das natürlich auch eine ensprechende Visumsvergabe einschließt - von "nie wiedersehen" kann insofern selbst bei einer Rückkehr nicht die Rede sein.
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Re: Ich habe eine Frage
[Re: AlishaElain]
#223602
22/10/2007 13:58
22/10/2007 13:58
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Joined: May 2007
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sunnygirl1975
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hallo, ob die absicherung seines aufenthaltes hier ihn davon abhält, dummes zeug zu machen, weiß ich nicht. ich finde allein die unterschwellige andeutung schlimm - nur aus angst?! was wäre dann mit der mutter des kindes - die ist dann mal wieder banane, oder?
nun gut.... egal...
fakten: so weit ich weiß, hat der vater eines dt kindes bleiberecht, wenn er auch mit der personensorge beauftragt ist - gemeinsames sorgerecht bedeutet ja nix anderes als das. dafür muss er nicht zwingend mit der mutter zusammen unter einem dach leben, meine ich.
ach ja, scheidung geht ja erst nach einem trennungsjahr.. dann hätte er doch 3 jahre rum... und recht auf unbefristet?! oder nicht?!
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Re: Ich habe eine Frage
[Re: AlishaElain]
#223617
22/10/2007 15:28
22/10/2007 15:28
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sunnygirl1975
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hallo alisha elaine,
lesen kann ich... ich wollte auch nix böses behaupten oder so... die unterschwellige angst wurde von dir selber angesprochen...
räumliche trennung ist sicherlichs innvoll. aber wenn er sich trennt, verwirkt er dann ja das recht zu bleiben... außer eben trennungsjahr zählt zur zeit des aufenthalts dazu - dann käme er über 3 jahre. oder er kann schon jetzt seinen lebensunterhalt sichern - dann reichen wohl auch 2 jahre... zumal eben das kind da ist und vater staat ihn nicht ausweisen wird, wenne r zur personensorge berechtigt ist und dieser nachgeht
ich hab so nen ähnlichen fall - aber mein ex war schon länger hier, hat unebfristet. wir konnten auch nicht mehr zusammen, er will aber nicht weg wegen der kleinen. er wohnt heute 300m von mir entfernt, wir verstehen uns besser denn je. aber eben alles erst nach 7 jahren augfenthalt in D eingetreten...
euch alles liebe!
ps. frage am rande: was meint die frau zu den überlegungen? überlegt ihr jetzt alle gemeinsam? oder willst du nach ner mglkeit suchen, damit er hierbleibt, aber sie außen vor ist?!
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Re: Ich habe eine Frage
[Re: AlishaElain]
#224450
27/10/2007 13:22
27/10/2007 13:22
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sunnygirl1975
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@alishaelain:
keine ahnung, ob ihr da nun schon einen schritt weiter seid, aber ich hab das hier grad in einem anderen forum, wo ich immer unterwegs bin, gefunden. da ging es auch um einen ausländer (nicht TN, aber doch auch kein EU-land), der sich von seiner frau getrennt hat und nun mit seiner freundin zusammenlebt. zitiert wird hier ein forumsmitglied, das bei einer ABH arbeitet und tgl mit derlei dingen zu tun hat:
"das ist so ziemlich das erste, was sie raushaben, dass sie nach 2 jahren ehelicher lebensgemeinschaft in deutschland ein eigenständiges aufenthaltsrecht haben "
von der seite her sollte es keinerlei schwierigkeiten geben, dass er hier bleiben kann, zumal er für sich und seinen lebensunterhalt danke festem job beim selben AG seit 2 jahren wird sorgen können.
wie ist denn der stand der dinge?
lg, sandra
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