Was braucht man genau, damit man von den Behörden dazu befähigt erklärt wird die Ehefrau unterhalten zu können?
Gibt es eine bestimmte Mindesthöhe des Gehalts? Wenn man über kein großes Gehalt verfügt, genügt dann eine bestimmte Summe auf dem Konto? Kann auch jemand Anderes für mich "bürgen", sofern ich weder über Gehalt, noch über eine hohe Geldsumme verfüge?
Verbessert sich die Situation, wenn man nachweisen kann, dass die Unterkunft kostenlos ist?
Last edited by SkaLin; 22/01/2007 01:46.