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scheidung über tunesien #179403
04/09/2006 20:39
04/09/2006 20:39
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LOE130723 Offline OP
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wenn ein mann zurück geht oder abgeschoben wird und er in tunesien die scheidung einreicht weil er auch dort geheiratet hat.

die ehe aber in deutschland gelebt wurde kann er sich dann in tunesien scheiden lassen?
wie lange dauert so was dann?
muss die frau nicht anwesend sein bei der scheidung?

wenn er noch dazu eine geldstrafe in de hat und deshalb nicht einreisen darf sondern erst wenn diese strafe bezahlt ist wie sieht es dann aus?

er hat mir erzählt das er sobald diese strafe bezahlt ist er wieder einreisen darf.
kann das stimmen?

bin etwas ratlos
bitte helft mir

Re: scheidung über tunesien [Re: LOE130723] #179404
04/09/2006 22:38
04/09/2006 22:38
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LOE130723 Offline OP
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LOE130723  Offline OP
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das gibt es ja nicht das hier zu keiner irgendwas weis.

hillfe bitte

Re: scheidung über tunesien [Re: LOE130723] #179405
04/09/2006 23:33
04/09/2006 23:33
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CandelaNeu Offline
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Ist doch schon etwas speziell...würde dann mal bei der Botschaft oder so fragen...

Wie ist es überhaupt möglich 2 Ehen zu haben? Ist doch gar nicht erlaubt, bist du sicher das er da mit einer GEldstrafe rauskommt?
Wie konnte er dann überhaupt die Papiere damals legal beschaffen?

Re: scheidung über tunesien [Re: CandelaNeu] #179406
04/09/2006 23:40
04/09/2006 23:40
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Nassima Doukhan Offline
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Das mit der Geldstrafe stimmt soweit ich weiß. Der Bundesgrenzschutz verhaftet ihn bei der Einreise wenn so eine Strafe noch offen ist. Was passiert wenn er sie nicht bezahlen kann weiß ich nicht. Frag mal beim BGS an, die können dir bestimmt mehr sagen.

Re: scheidung über tunesien [Re: LOE130723] #179407
05/09/2006 00:17
05/09/2006 00:17
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jasmin_0815 Offline
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hallo,

ob das jetzt eine 100% sichere auskunft ist, weiß ich nicht genau, aber soviel wie ich gehört habe, ist es so:

wenn er in tunesien geheiratet hat, kann er natürlich auch in tunesien die scheidung einreichen, das was bei uns dem trennungsjahr entspricht, ist in tunesien auf 2 jahre festgelegt, die frau müßte dann bei der scheidung anwesend sein, ansonsten kann keine scheidung zu diesem zeitpunkt stattfinden, und das ganze verlängert sich dann, auf (bin mir nicht sicher), denke 5 jahre, danach wird dann automatisch geschieden

wenn der mann nicht mehr in deutschland ist, und die frau hier die scheidung einreichen tut, ist ebenfalls das trennungsjahr abzuwarten, dann wird ein termin angesetzt, wenn er zu diesem nicht erscheint, werden die scheidungsdaten, 3 monate bei amtsgericht ausgehangen, und wenn sich darauf hin keiner meldet, erfolgt die automatische scheidung in abwesenheit, so war es zumindestens 2003, damals erklärte mir mein anwalt das so

ob er dann mit dieser scheidung auch automatisch in tunesien geschieden ist, oder ob das dann noch irgendwo eingereicht/beglaubigt werden muß, weiß ich leider nicht

bzgl. der strafe kann ich dir leider auch keine auskunft geben

ist es aber nicht so, das wenn jemand abgeschoben wurde, das im pass vermerkt ist, ich kann mir nicht vorstellen, das man dann so einfach wieder nach deutschland einreisen kann


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Re: scheidung über tunesien [Re: jasmin_0815] #179408
05/09/2006 00:24
05/09/2006 00:24
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Nora83 Offline
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Das mit dem Scheidungsverfahren in Abwesenheit eines Partners in Deutschland ist richtig.

Wenn die Ehe nun in beiden Ländern legalisiert wurde (heiratet man in TU, muss man die Ehe in DE legalisieren lassen und umgekehrt), kann sie auch in beiden Ländern geschieden werden. Der Lebensmittelpunkt des Paares ist zumindest in DE ausschlaggebend für die sog. Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt etc. Wie die Regelung hierzu in TU ist, weiß ich leider nicht.

Ich denke aber, dass die Ehe auch in TU in Abwesenheit eines Partners geschieden werden kann. Die Fristen kenne ich nicht genau.

Problematisch ist ohnehin weniger die Scheidung, als alle anderen Dinge, die nachher noch geregelt werden müssen (evt. Sorge-/Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögen).

LG

Nora

Re: scheidung über tunesien [Re: Nora83] #179409
05/09/2006 00:49
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sylviafee Offline
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was ich nicht so ganz verstehe ist die Abschiebung.Normalerweise wird doch keiner wegen einer Gekdstrafe abgeschoben.
Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe. Kann es sein dass er sich nicht traut nach DE zu kommen weil er weiss er wird am Flughafen verhaftet.?
Zur Scheidung nach deutschem recht hast du ja o.n. gelesen.
Kann er denn in Tunesien heiraten, wenn in DE noch eine Ehe besteht?
Gibt es dort nicht ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugniss?


sach mir nich dat et nich jeht, sach mir wie et jeht (Regine Hildebrandt )
Re: scheidung über tunesien [Re: sylviafee] #179410
05/09/2006 10:23
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LOE130723 Offline OP
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habe mittlerweilen heraus gefunden das er abgeschoben wurde und denke mal das die strafe was zu zahlen ist die kosten dafür sind.

er hat mir gesagt das er immer nur befristete aufenthalsttitel erhalten hat.

das er zwar drei jahre verheiratet ist doch die ehe nicht so lange gelebt wurde.

angeblich hatte er schon einen termin für die scheidung und wartet jetzt nur noch auf den bescheid.

das man zwei jahre trennungszeit in TUN hat habe ich noch nirgends gelesen. angeblilch ist es so das man ca. 1 monat nach beantragung den ersten termin bekommt eine sogenanten versöhnungstermin falls einer der ehepartner diesen termin nicht wahr nimmt gib es wieder ca. 1 monat später einen termin und wenn der partner kommt wird geschieden oder er kommt nicht dann dauert es ca. noch mal 1 monat dann wird auch in abwesenheit des partners geschieden.

das sind die infos die ich habe.

Re: scheidung über tunesien [Re: LOE130723] #179411
05/09/2006 11:59
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Ich würde die Frage mal hier stellen: http://www.info4alien.de/. Da schreiben Experten.

Hier der Link zum Forum: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Last edited by Nela; 05/09/2006 12:01.
Re: scheidung über tunesien [Re: Nela] #179412
05/09/2006 12:12
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dort habe ich eh schon geschrieben.

aber danke

Re: scheidung über tunesien [Re: LOE130723] #179413
05/09/2006 14:53
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Hallo Pezibaer,

also deine Ausführungen klingen ziemlich verworren, die Sachlage ist folgende:

Man kann eine Scheidung in Tunesien oder in Deutschland einreichen, es spielt keine Rolle 'wo' man geheiratet hat, sondern wo letzendlich der Lebensmittelpunkt in der letzten Zeit der beiden Eheleute war - dies kann ja bei ihm Tunesien gewesen sein.

Dazu wie er denn sich von Tunesien aus scheiden lassen kann, da wird er sich wohl einen Rechtsanwalt dort vor Ort holen können - die Frau in DE erhält dann erst mal ein Schreiben vom Gericht in dem sie über die scheidungswilligkeit des Ehegatten in Kenntnis gesetzt wird mit einer Einladung dazu Stellung zu nehmen - das muss sie nicht selbst tun, sondern kann sich auch durch einen tun. Rechtsanwalt dort vertreten lassen.

Zu beachten ist: falls die deutsche Ehefrau schneller war und bereits die Scheidung von DE aus eingeleitet hat - dann gilt gemäß deutsch-tunesischem Rechtsabkommen, dass er keine Scheidung parallel in Tunesien anstarten kann, er muss dann auf das Scheidungsurteil aus Deutschland warten, falls er das versucht, kann dies per Klage abgewiesen werden.

Wenn er das deutsche Scheidungsurteil in Händen hat, dann muss er das vor einem tunesischen Gericht anerkennen lassen, nur dann ist er auch nach tunesischem Recht geschieden - sonst bleibt der Eintrag 'verheiratet' in seiner Geburtsurkunde bestehen.

Antwort auf:

er hat mir erzählt das er sobald diese strafe bezahlt ist er wieder einreisen darf.
kann das stimmen?

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ich möchte hier anmerken, dass jemand nur wegen einer Geldstrafe nicht ausgewiesen wird, das passiert eigentlich nur bei Asylanten oder Straffälligkeit - hast du das schwarz auf weiß, dass er tatsächlich ausgewiesen wurde? Und ein ausstehender Geldbetrag hindert ihn auch nicht an der Einreise - er würde dann halt ggf. abkassiert werden

Viel häufiger passiert folgendes bei den Kameraden: sie halten sich länger wie 6 Monate in Tunesien auf und der Aufenthaltstitel für Deutschland wird dann unwirksam und sie sind sich oftmals nur seeehhhr unsicher ob sie denn ohne Probleme einreisen könnten

Und was hast DU für ein Problem damit und warum muss DIR geholfen werden? Das sind doch seine Probleme, oder? Und lass dir mal die angebliche 'Geldstrafe' die er hat zeigen (müßte es ja einen deutschen Gerichtstitel dazu geben, oder? ) -

Re: scheidung über tunesien [Re: Sajana] #179414
05/09/2006 15:05
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ich möchte hier anmerken, dass jemand nur wegen einer Geldstrafe nicht ausgewiesen wird, das passiert eigentlich nur bei Asylanten oder Straffälligkeit - hast du das schwarz auf weiß, dass er tatsächlich ausgewiesen wurde? Und ein ausstehender Geldbetrag hindert ihn auch nicht an der Einreise - er würde dann halt ggf. abkassiert werden




Wenn er, wie oben geschrieben nur kurz verheiratet war und sich noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat, dann hält er sich ja früher oder später illegal hier auf und wird zur Ausreise aufgefordert.

Antwort auf:

er hat mir gesagt das er immer nur befristete aufenthalsttitel erhalten hat.

das er zwar drei jahre verheiratet ist doch die ehe nicht so lange gelebt wurde.





Kommt er dieser Aufforderung zur Ausreise nicht nach (und setzt sich nicht ab oder taucht unter falschen Angaben irgendwo unter...), wird diese Ausweisung mittels einer Abschiebung durchgesetzt. Dies kostet natürlich Geld. Um wieder einreisen zu können, muss also erst diese Kostenfrage geklärt (sprich: bezahlt...), werden außerdem muss geklärt werden, wie es um die zeitliche Befristung der Einreisesperre steht.

Last edited by Nela; 05/09/2006 15:09.
Re: scheidung über tunesien [Re: Nela] #179415
05/09/2006 16:13
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Wenn er, wie oben geschrieben nur kurz verheiratet war und sich noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat, dann hält er sich ja früher oder später illegal hier auf und wird zur Ausreise aufgefordert.

Kommt er dieser Aufforderung zur Ausreise nicht nach (und setzt sich nicht ab oder taucht unter falschen Angaben irgendwo unter...), wird diese Ausweisung mittels einer Abschiebung durchgesetzt. Dies kostet natürlich Geld. Um wieder einreisen zu können, muss also erst diese Kostenfrage geklärt (sprich: bezahlt...), werden außerdem muss geklärt werden, wie es um die zeitliche Befristung der Einreisesperre steht.





das wissen wir doch gar nicht so genau, oder? das ist das was ER erzählt - oder was wir reininterpretieren - ich bin da skeptisch, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht kann heutzutage schon jemand erwirken, der nur 2 Jahre verheiratet war, also entweder er hat was am 'Stecken' oder sonst ist was 'faul' an seiner Geschichte - komisch finde ich auch, dass er ja angeblich einen Termin wegen der Scheidung hat, aber dann wird hier trotzdem nachgefragt wie lange so ein Scheidungsverfahren dauert

Re: scheidung über tunesien [Re: Sajana] #179416
05/09/2006 16:30
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das er zwar drei jahre verheiratet ist doch die ehe nicht so lange gelebt wurde.

angeblich hatte er schon einen termin für die scheidung und wartet jetzt nur noch auf den bescheid.





wurde die Ehe aus seiner Sicht 'nicht gelebt' oder aus die seiner Frau? Sprich wann hat sie denn offziell die Trennung eingereicht? Konsequenzen (so von wegen Ausweisung) hat das sowieso nur, wenn sie ihn auch bei der ABH VOR Ablauf von 2 Ehejahren wirklich anzeigt - ansonsten stünden ihm genügend Rechtmittel zur Verfügung um sich erst mal dagegen zu wehren - nur das alleinige Einreichen der Scheidung ist erst mal 'harmlos' da das Trennungsjahr einzuhalten ist in DE und man sich ja theoretisch auch wieder versöhnen könnte -

und angeblich wartet er ja nur noch auf seinen Bescheid -

meine lieben Verliebten, wieso laßt ihr Euch von Euren Habibis denen ihr ja so nahe steht und für die ihr ja sogar Rechtsberatung macht nicht im Original die Unterlagen zeigen auf denen ihre 'Argumente' aufbauen? Ein richtiger Anwalt würde das ja auch tun

Re: scheidung über tunesien [Re: Sajana] #179417
05/09/2006 18:12
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ich bekomme alle unterlagen diese woche noch sobald ich ihm eine fax nummer geben kann zugesendet.

Re: scheidung über tunesien [Re: Sajana] #179418
06/09/2006 22:10
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Hallo Sajana,
bist du dir sicher, dass in Tunesien nur ein Anerkennungsverfahren notwendig ist? ich habe gehört,man muss dort eine komplette 2. Scheidung durchführen mit Gerichtstermin u.s.w., auch wenn man die Scheidungsurkunde aus Deutschland schon hat.

Re: scheidung über tunesien [Re: Etina] #179419
09/09/2006 11:13
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Das stimmt, wenn man das deutsche Scheidungsurteil hat, muss der tunesische Part sich in TUN trotzdem nochmal scheiden lassen, mit Termin und allem drum und dran. Allerdings muss der deutsche Ex-Partner nicht zwingend anwesend sein. Er wird zwar geladen (evtl. sogar zweimal), aber dann wird die Scheidung in Abwesenheit durchgeführt.


Leben und leben lassen
Re: scheidung über tunesien [Re: indovina] #179420
10/09/2006 16:37
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Das stimmt, wenn man das deutsche Scheidungsurteil hat, muss der tunesische Part sich in TUN trotzdem nochmal scheiden lassen, mit Termin und allem drum und dran. Allerdings muss der deutsche Ex-Partner nicht zwingend anwesend sein.



Das ist aber kein Scheidungsverfahren, es handelt sich wie gesagt lediglich um den Antrag der Vollstreckung des deutschen Urteils in Tunesien! - beantragt wird dabei folgendes (übersetzt aus dem Arabischen):


Antwort auf:

Artikel 12 Internationalprivatrecht ordnet an, Urteile und Beschlüsse zuständiger Behörden im Ausland zu vollstrecken. Diese sind ebenfalls durch die tunesischen Gerichte und Behörden mit Rechtskraft zu beurkunden.... aufgrund dessen wird beim Hohen Gericht in XXX folgendes beantragt:
- ein Urteil zu fällen über die Erlangung der Rechtskraft des o.g. ausländischen Urteils.
- den Standesbeamten von XXX anzuweisen die Registrierung des gefällten Beschlusses in die standesamtlichen Unterlagen meines Mandanten vorzunehmen,





das wäre andersherum genauso, wenn das Scheidungsurteil in Tunesien ergangen wäre, dann müßte der deutsche Partner dies auch in DE 'anerkennen' lassen - es ergeht durch dieses Anerkennungsverfahren aber nie ein 2. Scheidungsurteil!

Re: scheidung über tunesien [Re: Sajana] #179421
11/09/2006 15:44
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ich danke euch für eure antworten doch es ging darum das er die scheidung in tunesien eingereicht hat und wie lange das in etwa dauern kann und der gleichen.