Ich trage zu diesem Thema mal einiges zusmamen:
Rolle der Frau Art. 6 der Verfassung garantiert die Gleichheit aller Bürger. Monogamie und Ehescheidung sind gesetzlich garantiert. Die weitgehende Emanzipation der Frauen wurde bereits in der 1. Verfassung des Landes festgelegt, Tunesien spielt hier eine Vorreiterrolle in der arabischen Welt. Im islamisch geprägten Familienrecht derzeit noch existierende Benachteiligungen bei Scheidung und Erbfall sollen durch Novellierung bestehender Gesetze beseitigt werden. Frauen sind im Arbeitsalltag fest integriert. 24% der Frauen waren 2001 außerhalb der Familie berufstätig. Sie stellen 50% der Lehrkräfte und 40% der Staatsbediensteten. Im Jahr 2002 sind 54% der Studierenden Frauen. Die Zahl der Unternehmerinnen in Tunesien wird für das Jahr 2002 mit 5000 angegeben.
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=175&type_id=10 Stellung der Frau heute am Beispiel Tunesien Tunesien war Vorreiter was die rechtliche Stellung der Frau in islamischen Ländern betraf:
Polygamie wurde abgeschafft, das Heiratsalter für Männer auf 18 und für Frauen auf frühestens 15 Jahre festgelegt. Väter können ihre Töchter und Söhne nicht mehr zur Ehe zwingen. Ab 64 wurde das Alter nochmals heraufgesetzt – Männer 20, Frauen 17 Jahre.
Frauen wurden den Männern gleichgestellt. Sie konnten jetzt den Ehemann selbst wählen, Erbanteile einfordern und einklagen, über ihr Vermögen bestimmen und auch die Scheidung einreichen. Selbst die Vormundschaft für ihre Kinder konnte sie einklagen. (Tatsächlich war aber immer noch der Mann im Vorteil, da ihm ein größeres Erbteil zustand und die Vormundschaft doch eher dem Mann als Oberhaupt der Familie zugesprochen wurde)
Aber sehen wir uns mal Deutschland an – hier wurde das Gleichberechtigungsgesetz e i n Jahr s p ä t e r als in Tunesien eingeführt. Und auch hier hieß es, dass die Frau nur dann erwerbstätig sein durfte, “soweit es mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“ – auch hier konnte der Mann es also dennoch verbieten.
Der Anteil der Mädchen in Tunesien, die Mittlere Reife oder Abitur machten hat sich allein von 56 –77 verdoppelt. Wobei allerdings die Städterin im Vorteil im Gegensatz zur Landbewohnerin ist.
Stellung der Frau zu Beginn des Islam Die Absonderung der Frau z.B. ist nicht islamisch sondern war in vielen Gebieten des Mittelmeerraumes schon vorher üblich - auch im Antiken Rom und besonders im Antiken Griechenland hatte die Frau kaum Rechte. Betrachten wir doch einmal wieso im Islam die Frau die Stellung hat, die sie in vielen islamischen Ländern, die eine Reform ablehnen auch heute noch innehat.
Die Beduinen der Wüste überlebten nur dank ihrer Stammessolidarität, sie hatten eine „absolute Handlungsfreiheit gegen alle, mit denen er weder durch Blutsverwandtschaft noch durch Heirat verbunden war.“ Um das Überleben zu sichern musste Stärke gezeigt werden und unter umständen als erstes zugeschlagen werden. Wie wichtig die Blutsverwandtschaft war ist in der Namensgebung zu erkennen. Ibn, Abu ....Vater von, Sohn von ... in langer Familienreihe.
In Hungersnöten wurden die Söhne behalten, sie konnten den Stamm schützen und die Mädchen wurden ausgesetzt. Es herrschte bei Mord die These „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Jeder erwachsene Mann war Verantwortlich für den Besitz und das Blut eines jeden Stammesgenossen. So war der Gemeinschaftsgeist sehr hoch und so ist es auch zu erklären, dass die Ehre einer Frau und deren Schutz auch nach der Heirat noch immer in den Händen ihrer Brüder lag. Daher wurde auch das Erbe nicht unter den Frauen sondern ihren Onkeln und Brüdern aufgeteilt.
T. Bianquis schreibt: „Alles gründet darauf hin, dass sich die Gattenfamilie nicht anlässlich der Heirat oder der Geburt einer Tochter gründete, sondern erst dann, wenn der erste Sohn als künftiger Stammeskrieger geboren wurde.“
Die Veränderungen der Gesellschaftsstruktur brachte auch Veränderungen dieses Gefüges. Bianquis: „Da sie nun Handel trieben, veränderten sich die traditionellen Produktionsverhältnisse, vor allem in Mekka, das jetzt die ökonomischen Funktionen einer Stadt erfüllte....Im Fernhandel oder in Handelsgesellschaften konnte eine Frau ebenso Erfolg haben wie ein Mann.“
Für Frauen, die von ihren Männern verstoßen worden waren oder die Witwen wurden und nicht wieder in den Schoß der Familie zurückkehren konnten brachte dies allerdings härtere Bedingungen mit sich. Früher war ihnen Schutz und Ernährung durch ihren Stamm sicher, sie brauchten sich nur beim Melken und der Versorgung nützlich zu machen, in der Stadt allein gestellt blieb ihnen oft nur die Prostitution, um nicht zu verhungern.
Tatsache ist, dass Mohammed im 7. Jahrhundert einige Regelungen und Veränderungen in Gang brachte, die auch die Frauen betrafen. Seine mündlichen Überlieferungen wurden im Laufe der ersten Jahrhunderte gesammelt und zum Koran zusammengetragen.
Die hadith, die Traditionen berichten über die Reaktionen des Propheten auf bestimmte Situationen, über seine Antworten und Anregungen. So entwickelte sich daraus eine Sammlung, die bei bestimmten Rechtsproblemen Rat geben konnte, die sunna.
Bei einigen hadith wird der Mohammeds Ursprung zwar angezweifelt, sie haben dennoch für die Gläubigen Bestand und sind verbindlich. In der sira geht es um die Darstellung des Lebens Mohammeds.
Quran (Koran) Sunna und Sira bilden die drei Säulen des islamischen Rechts. Auf dieser Grundlage werden alle Handlungen der Gläubigen umfasst .
„Die islamische Gesetzgebung behandelt alle Beziehungen zwischen Individuen mit besonderer Sorgfalt, im besonderen alle Interessenkonflikte, die mehr oder weniger auf vertragliche Weise geregelt werden müssen. So werden nacheinander alle Probleme angesprochen, die mit Ehe, Ehebruch, Scheidung, Erbe und Familiensolidarität angesichts eines Blutverbrechens zu tun haben.“ (Thierry Bianquis, Die Familie im Arabischen Islam)
Nach Mohammeds Tod wurde seine Tochter Fatima beim Erbe benachteiligt und ihr Mann wurde nicht zum rechtmäßigen Nachfolger Mohammeds ernannt. Dies wurde im Laufe der Zeit zur Grundlage der zweiten religiösen Grundrichtung des Islam. Die Religion der Schiiten fand hier ihren Anfang. Und so ist auch die grundsätzlich andere Einstellung der Schiiten zum Erbrecht zu verstehen.
„Außerdem gab es unter den adligen Nachkommen Fatimas zahlreiche Erniedrigte und Märtyrer, und der Schiismus gesteht dem Opfer das Recht und manchmal die Pflicht zu, gegen eine ungerechte Ordnung zu rebellieren, während der Sunnismus das Recht des regierenden Fürsten begünstigt, ob er nun fromm oder gottlos ist, vorausgesetzt, er erklärt sich selbst als Muslim.“ (Thierry Bianquis)
Stamm und Familie und ihre Solidarität waren in der Beduinischen Gesellschaft wichtigstes Gut und nur sie sicherten das Überleben.
Mohammed war für eine Reformierung der Ehe, wobei er einige der alten Traditionen wohlweislich beibehielt, um seinen Mitmenschen nicht allzu arg „vor den Kopf zu stoßen“, andere aber erneuerte. Er selbst lebte dies in seiner Ehe vor, doch seine Absichten stießen schon zu seinen Lebzeiten auf Widerstand und nach seinem Tod konnten spitzfindige Juristen seine Worte so drehen, wie sie sie verstanden haben wollten.
„Die islamische Ehegesetzgebung sollte einem Tatbestand abhelfen, der sehr spezifisch für eine bestimmte Zeit und eine bestimmte Region war.“ (Bianquis)
Die beduinische Gesellschaftsstruktur, wie weiter oben schon ausgeführt, war auch mit ein Grund dafür, dass von der Frau absolute Treue verlangt wurde. Es wäre undenkbar gewesen, wenn eine Frau von einem Fremden, der nicht zum Stamm gehörte, ein Kind bekommen hätte. „Wie im römischen Recht wurde Ehebruch vor allem deshalb verurteilt, weil er den legitimen Nachkommen um sein Erbe brachte – und dies zugunsten eines Fremden, der keinerlei Anspruch darauf hatte.“ (Bianquis)
Mohammed verurteilte daher Männer sowie Frauen, die des Ehebruchs überführt waren zum Tod durch Steinigung (ist bis zum heutigen Tage z.B. in Saudi Arabien noch nicht ausgerottet). Allerdings sind mehrere Zeugen nötig, die genaue Aussagen über den Tathergang machen können. Lügner wurden streng bestraft.
Mohammed selbst gab seinen Anhängern den Beweis, dass Vertrauen ein unabdingbares Gut der Ehe ist. War doch auch seine Lieblingsfrau Aischa, die einige Stunden mit einem Mann allein verbracht hatte, verdächtig eine unmoralische Handlung begangen zu haben. Dabei hatte der junge Mann sie nur beschützt - sie war in einer Gruppe unterwegs gewesen, plötzlich waren alle schon weiter geritten und sie alleine – der Mann brachte sie lediglich sicher nach Hause. Mohammed glaubte ihren Ausführungen, sie beteuerte glaubhaft ihn nicht betrogen zu haben und er bezeugte öffentlich sein Vertrauen zu ihr.
In dieser unruhigen und gefährlichen Zeit waren Frauen oft Opfer in doppelter Hinsicht. Auf der einen Seite konnten sie nie über sich selbst bestimmen, sie waren abhängig von Familie und Ehemann. Sie waren die Gebärerinnen, die den Fortbestand der Sippe garantierten und auf der anderen Seite, in Kriegszeiten wurden sie nicht selten überfallen, geraubt und vergewaltigt und/oder getötet.
Außerdem: viele Kriege wurden schon wegen der Schönheit einer Frau angezettelt.
Daher war es im ganzen mediterranen Gebiet Brauch, die Frauen in abgeschlossenen Räumen, die kein fremder Mann je betreten durften, unterzubringen. Sie war haram, d.h. für andere verboten. Daher stammt auch der Name Harem. Ebenso bildete der Schleier einen Schutz vor den Blicken Fremder – er war, wie Bianquis es ausdrückt eine Art „mobiler haram“
Die Sitte der Verschleierung der Frau stammt also nicht allein aus der Zeit Mohammeds, sie war auch schon vorher in einigen Gegenden zu finden.
Nach Irmhild Richter-Dridi war nach überlieferten Dokumenten den Frauen der vorislamischen Zeit der Schleier unbekannt. Sie schreibt, dass Mohammed selbst einem Bräutigam den Rat gab, sich die Braut vor der Hochzeit anzusehen.
Nach Mohammeds Tod wurde der Islam in andere Länder getragen, die Araber kamen mit fremden Kulturen in Berührung und nahmen einige ihrer Sitten an.
Skulpturen aus Palmyra zeigen uns, dass der Brauch des Verschleierns schon lange vor der Islamisierung bekannt war.
So verschleierten sich z.B. die vornehmen persischen Frauen, um sich vom gemeinen Volk abzuheben. Dies imitierten auch bald die arabischen Frauen; sie wollten sich von den Sklavinnen unterscheiden.
Im Koran steht:
„Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Weibern der Gläubigen, daß sie sich in ihren Überwurf (djilbab) verhüllen. So werden sie eher erkannt (als anständige Frauen) und werden nicht verletzt.“ (Sure 33/59 nach Henning)
Dridi schreibt, daß sich an dem Wort djilbab die Geister scheiden. Es kann übersetzt werden als: Hemd, Mantel oder Schal. Von einem Verdecken des Gesichtes war hier nicht die Rede.
Mohammed wollte wohl lediglich eine etwas dezentere Kleidung - um seine Frauen vor lüsternen Blicken zu schützen
Thierry Bianquis schreibt in „Die Familie im arabischen Islam“:
„Man sagt, Muhammad, dessen Frauen in Zimmern untergebracht waren, die auf den Hof eines öffentlichen Gebäudes gingen - der zukünftigen Moschee von Medina -, in dem er seine Besucher, Muslime und Nichtmuslime, empfing, habe ihnen geraten, ihrer eigenen Ruhe wegen den Schleier zu tragen.“
Er bezog sich dabei nicht auf alle Frauen.
Die jungen Mädchen lebten bis zur Pubertät in ihrem Elternhaus, der Vater oder ein männlicher Vormund waren für sie verantwortlich. Dieser konnte dann beschließen, die Tochter innerhalb der Familie zu verheiraten, z.B. geschah dies oft mit einem Vetter väterlicherseits (ebenso wie in Christen- oder Judentum). Aus politischer Sicht konnte auch einmal eine Ehe außerhalb der Familie beschlossen werden.
Wurde der Ehevertrag unterzeichnet, so überreichte der zukünftige Ehemann dem Vater ein Geschenk, um ihn für den Verlust der Tochter zu entschädigen. Bei Eheschließungen außerhalb der Familie fiel dieses Geschenk dann üppiger aus.
Für Mohammed war dieses Geschenk eher symbolisch oder geringem Wert, damit auch Männer, die nicht so viel besaßen heiraten konnten. Später änderte sich dies jedoch, Bianquis schreibt, dass sich junge Städterinnen gar damit rühmten, dass man sie zu höchstem Preis erworben habe.
Auch der Status und das Selbstwertgefühl der Frauen hat sich anscheinend an diesem Preis festgemacht. Wahrscheinlich kam es ihnen gar nicht in den Sinn, da es ja immer schon allgemein so üblich war, sich als eher als Ware denn als Individuum zu fühlen.
Die Mädchen konnten per Vertrag schon sehr jung verheiratet werden, die Ehe wurde jedoch erst mit Beginn der Pubertät vollzogen. Dem Mann wurde sie dann am Abend vor der Hochzeit vorgestellt.
An der Bildung des neuen Hausstandes beteiligte sich auch die Familie der Frau.
In der Praxis sah es so aus, dass die jungen Mädchen keine Möglichkeit hatten, ihr Einverständnis zu verweigern. Obwohl es heißt, dass Mohammed ihr Einverständnis gefordert habe. Bianquis schreibt hierzu:
„die Muslime hätten mit dem Argument, eine schamhafte Jungfrau wage es nicht, ihren Wunsch deutlich zu machen, von Muhammed die Erlaubnis erlangt, sich mit einem bloßen Zeichen der Zustimmung und schließlich einfach mit dem Fehlen einer klar formulierten Ablehnung zu begnügen. Von da an wurden nur Witwen oder verstoßene Frauen, die man wiederverheiraten wollte, explizit gefragt.“
Die alten und reichen Kaufleute brauchten sich also nicht darum kümmern, ob die jungen Mädchen sie wollten oder nicht, sie konnten ganz nach ihren Wünschen handeln. Es wird berichtet, dass sich junge Männer darüber ereifert hätten und den alten Wortlaut wieder eingesetzt haben wollten, die Kadis stammten allerdings selbst auch aus den Kreisen, die die Neuerung bevorzugten und so änderte sich nichts an diesem Gesetz.
In der Praxis sah es so aus, dass die jungen Mädchen keine Möglichkeit hatten, ihr Einverständnis zu verweigern. Obwohl es heißt, dass Mohammed ihr Einverständnis gefordert habe. Bianquis schreibt hierzu:
„die Muslime hätten mit dem Argument, eine schamhafte Jungfrau wage es nicht, ihren Wunsch deutlich zu machen, von Muhammed die Erlaubnis erlangt, sich mit einem bloßen Zeichen der Zustimmung und schließlich einfach mit dem Fehlen einer klar formulierten Ablehnung zu begnügen. Von da an wurden nur Witwen oder verstoßene Frauen, die man wiederverheiraten wollte, explizit gefragt.“
Der Mann hatte auch das Recht eine Frau, wenn sie ihm zu alt wurde, d.h. auch keine Kinder gebären konnte, die ja für den Stamm sehr wichtig waren, zu verstoßen. Er musste hierzu lediglich öffentlich erklären: “Ich verstoße dich“ und dies dreimal hintereinander.
Ein Motiv brauchte er nicht zu nennen. Der Mann konnte seine Frau jedoch auch ein zweites Mal heiraten, allerdings auch wieder verstoßen. Söhne verstoßener Frauen lebten ab dem 7. Lebensjahr beim Vater.
Verwitwete Frauen mussten 3 Monate warten, um festzustellen, ob sie schwanger sind, dann konnten sie sich einem anderen Mann vermählen.
Heiraten mit Christinnen wurde den Männern erlaubt, um „den muslimischen Stamm um mehr gebärfähige Frauen“ zu bereichern; umgekehrt war es jedoch nicht möglich einen Christen zu heiraten, dieser musste sich erst zum Islam bekehren.
Die Polygamie hat ihren Ursprung darin, dass zu der damaligen Zeit viele Männer in den Kämpfen ihr Leben verloren und die Witwen standen alleine da und viele junge Mädchen fanden keinen Mann. Um die Frauen zu schützen und sie nicht ihrem Schicksal zu überlassen erlaubt Mohammed nun Mehrfachheiraten. Es durften jedoch nicht mehr als 4 rechtmäßige Frauen sein und jede musste in allem gleich behandelt werden. Das heißt, dass er auch die Nächte gerecht aufteilen musste, damit jede auch die gleiche Chance hatte, Mutter zu werden. (Die Zahl der Konkubinen wurde übrigens nicht geregelt)
Viele Bauern hatten nicht die Mittel, Sklaven zu kaufen, die ihnen bei der Arbeit behilflich waren – so war es natürlich sehr praktisch, sich über die Jahre hinweg immer wieder mit Hilfe einer Heirat, eine junge, arbeitstüchtige Frau als Hilfe zu erwerben. Da die Kindersterblichkeit sehr hoch war, war es natürlich aus all den vorhergehenden Überlegungen auch wichtig, möglichst viele Kinder zu haben, die wiederum das Alter sicherten.
Da die Städter einen höheren Brautpreis verlangten war das Heiratsalter der Männer auch wesentlich höher, da sie ja erst beruflich etabliert sein mussten, um ihn sich leisten zu können.
Im 13. / 14. Jahrhundert setzte eine Verarmung ein und in vielen Quellen wird nun erwähnt, dass die Frauen durch Weben, Spinnen u.ä. mit zum Unterhalt der Familien beitrugen.
Bianquis folgende These zeigt hier einen sehr interessanten Aspekt:
„Doch in früheren Epochen waren die ökonomischen Zwänge, denen die städtische Arbeiterschaft unterworfen war, im Gegensatz zu der Lage auf dem Land wohl eher ein Hemmschuh für die Polygamie. Die Verstoßung einer älter gewordenen Ehefrau markierte einen sozialen Aufstieg, der es auch ermöglichte, langfristige Ersparnisse zu bilden. Diese städtische Gepflogenheit führte dazu, dass Polygamie eher vermieden wurde, während es auf dem Land immer irgendwelche Arbeiten gab, die auch eine ältere Frau verrichten konnte. Bei reicheren Kaufleuten, die sich ihre alten Tage mit den Reizen eines jungen Mädchens verschönern wollten, hatte die Polygamie eine ostentative Funktion und war ein Beweis für beruflichen Erfolg.“
Ein weiterer Hemmschuh der Verstoßung älterer Frauen waren die Söhne, die meist ein sehr inniges Verhältnis zur Mutter hatten. Die Väter liefen hier Gefahr, dass sich ihre Söhne gegen sie stellten.
Auch im Islam war die Frau dem Manne untertan – eben aus dem gleichen Grund, der auch im Christentum dafür herhalten musste. „Gott habe die Frau aus einem Teilstück des männlichen Körpers geschaffen, damit sie dem Manne diene.“
Als Zeuge genügte ein Mann, es mussten jedoch 2 Frauen sein. Eine freie Frau konnte einen Sklaven befreien, indem sie ihn heiratete. Der Mann, der eine Sklavin heiratete wurde, nach Bianquis, hingegen selbst zum Sklaven. Er durfte sie lediglich zur Konkubine nehmen.
Gebar sie ihm dann einen Sohn, so wurde sie frei, da sie einem freien Mann das Leben schenkte.
Mohammed gestand der Frau einen Platz zwischen Mann und Sklave zu, wo sie doch früher oft auf gleicher Ebene der Sklavin stand. Da der Mann kämpfen konnte und vollkommen Herr über seine Handlungen war – stand er auch nach seiner Meinung über der Frau.
Er verpflichtete den Ehemann auch für den Unterhalt seiner Frau zu sorgen ohne eine Gegenleistung z.B. in der Hausarbeit zu fordern. Er drängte laut Bianquis auch darauf, „dass die Heiratsgabe an die Familie der Braut reduziert wurde, der Ehemann sich aber verpflichten musste, eine Mitgift zugunsten seiner Frau auszustellen, die ihr finanzielle Unabhängigkeit sicherte. Einen sehr geringen Teil dieser Mitgift bekam die Frau, nachdem die Ehe vollzogen war, doch der Hauptteil war für den Fall bestimmt, dass sie verstoßen wurde.“ So war sie finanziell wenigstens etwas abgesichert.
So sehr sich Mohammed für die Rechte der Frau einsetzte sosehr wurden einige seiner Gebote später doch umgangen, indem sie einfach anders ausgelegt wurden.
Im 8. Jahrhundert unter den Abbasiden wurde einiges wieder eingeschränkt. Um die Ehefrau vor Verstoßung zu schützen sah der Ehevertrag in einigen Fällen auch vor, das Witwengut so hoch anzusetzen, dass dies die finanziellen Möglichkeiten des Ehemannes gesprengt hätte. „Doch auch dann musste man erst beim Kadi erreichen, dass diese Klausel bei der Entscheidung zur Trennung, die viele Jahre später erfolgen konnte, respektiert wurde.“ (Bianquis)
Quellenangabe:
Thierry Bianquis: "Die Stellung der Frau im Arabischen Islam. Dieses Kapitel entstammt dem Buch: Geschichte der Familie
Irmhild Richter-Dridi: "Frauenbefreiung in einem islamischen Land - ein Widerspruch?" Das Beispiel Tunesien, Fischer Taschenbuch Verlag 1981 3-596-23717-3
http://home.t-online.de/home/nabila/stellung_der_frau.htm